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Bewerbungsunterlagen KunsthandwerkerInnen - Keramik- und ...

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Der liebe Zoll!<br />

Wir möchten Ihnen mit diesen Zeilen das komische Bauchgefühl betreffend eines Zollübertritts mit Ihren Produkten in<br />

die Schweiz nehmen. So schlimm ist es nicht, wie gelegentlich erzählt wird. Vor allem nicht, wenn Sie gewisse Vorgaben<br />

einhalten. Gr<strong>und</strong>sätzlich gilt: Sie bezahlen beim Schweizer -Zoll 8 % Mehrwertsteuer auf Ihre verkaufte Ware!<br />

Folgende 6 Punkte müssen Sie zwingend beim<br />

Schweizer-Zoll beachten:<br />

1. Entscheiden Sie, über welchen Zoll Sie in die Schweiz<br />

einfahren wollen. Öffnen Sie dazu folgenden Link:<br />

http://www.ezv.admin.ch/dienstleistungen/01808/index.htmllang=de<br />

Suchen Sie den Kanton, in dem Sie über die Grenze kommen<br />

wollen aus. In den meisten Fällen wird dies entweder Thurgau<br />

(TG), Schaffhausen (SH), St.Gallen (SG), Zürich (ZH ), Aargau<br />

(AG) oder Basel (BS, BL) sein. Anreisende aus Frankreich<br />

werden wohl im Jura (JU) , Neuenburg (NE), im Kanton Waadt<br />

(VD) oder in Genf (GE) über den Zoll kommen. Klicken Sie den<br />

entsprechenden Kanton an. Danach in der Grafik die Ortschaft,<br />

in der Sie über die Grenze fahren wollen. Ein weiterer Klick gibt’s<br />

auf die Ortschaft unter der Dienststelle., Es erscheinen als<br />

nächstes alle wichtigen Angaben über diese Zolldienststelle. Vor<br />

allem sehen Sie auch die Abfertigungszeiten für Handelswaren,<br />

die für Sie sehr wichtig sind. Fahren Sie nur bei diesen<br />

Öffnungszeiten über den Zoll! Sie ersparen sich Ärger.<br />

2. Bringen Sie zwingend eine Warenliste zur Zollabfertigung<br />

mit. Dazu brauchen Sie kein offizielles Formular.<br />

Notieren Sie zu Hause beim Einpacken einfach jedes Produkt,<br />

das Sie in der Schweiz auf dem Markt verkaufen möchten.<br />

Notieren Sie:<br />

A: Den Gegenstand.<br />

B: Den Verkaufspreis in Schweizer Franken.<br />

C. Das Gewicht dieses Gegenstandes.<br />

Beispiel: 7 Milchkrüge, zu je 60 CHF, 7 Kilos. Zählen Sie die<br />

Verkaufspreise <strong>und</strong> auch die Kilos im Total zusammen.<br />

Schreiben Sie zudem unbedingt folgende Ursprungserklärung am<br />

Ende dieser Liste hinzu:<br />

Diese Produkte wurden in Handarbeit aus Materialien aus der EU<br />

hergestellt!<br />

3. Bringen Sie Bargeld oder eine Kreditkarte zur Zollabfertigung<br />

mit.<br />

Melden Sie sich beim Schweizer-Zollschalter zu den üblichen<br />

Abfertigungszeiten für Handelswaren an. Sagen Sie, dass es sich um<br />

eine vorübergehende Ein- <strong>und</strong> Ausfuhr von Handelswaren für den<br />

<strong>Keramik</strong>- <strong>und</strong> Töpfermarkt in Regensberg (ZH) handelt, bei dem der<br />

Verkauf ungewiss ist. Der Zollbeamte wird sie beraten, was weiter zu<br />

tun ist. Entweder weist er sie an einen Spediteur weiter oder er füllt<br />

mit Ihnen zusammen die nötigen Formulare aus.<br />

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