1 Teilnahmebedingungen - Lotto Sachsen-Anhalt
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VI.<br />
SCHLUSSBESTIMMUNGEN<br />
20. Erlöschen von Ansprüchen<br />
20.1 Alle Ansprüche aus der Spielteilnahme auf Auszahlung<br />
von Gewinnen erlöschen, wenn sie nicht innerhalb<br />
von 13 Wochen nach der letzten Ziehung<br />
des Spielzeitraumes (siehe Punkt 3.3) gerichtlich<br />
geltend gemacht werden.<br />
20.2 Ebenfalls erlöschen<br />
sowie<br />
- alle Schadenersatzansprüche, die an Stelle<br />
eines Gewinnanspruchs geltend gemacht<br />
werden können und auf der Verwirklichung<br />
spieltypischer Risiken beruhen<br />
- alle Ansprüche auf Rückerstattung von<br />
Spieleinsätzen oder Bearbeitungsgebühren<br />
gegen die Gesellschaft sowie ihre Bezirksund<br />
Verkaufsstellen,<br />
soweit die jeweiligen Ansprüche nicht innerhalb von<br />
13 Wochen nach der letzten Ziehung des Spielzeitraumes<br />
gerichtlich geltend gemacht werden.<br />
20.3 Punkt 20.2 gilt nicht für Schadenersatzansprüche auf<br />
Grund vorsätzlichen Handelns.<br />
21. Inkrafttreten<br />
Diese <strong>Teilnahmebedingungen</strong> gelten erstmals für die<br />
Ziehung am Freitag, 23. März 2012.<br />
<strong>Lotto</strong>-Toto GmbH <strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong><br />
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