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1 Teilnahmebedingungen - Lotto Sachsen-Anhalt

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VI.<br />

SCHLUSSBESTIMMUNGEN<br />

20. Erlöschen von Ansprüchen<br />

20.1 Alle Ansprüche aus der Spielteilnahme auf Auszahlung<br />

von Gewinnen erlöschen, wenn sie nicht innerhalb<br />

von 13 Wochen nach der letzten Ziehung<br />

des Spielzeitraumes (siehe Punkt 3.3) gerichtlich<br />

geltend gemacht werden.<br />

20.2 Ebenfalls erlöschen<br />

sowie<br />

- alle Schadenersatzansprüche, die an Stelle<br />

eines Gewinnanspruchs geltend gemacht<br />

werden können und auf der Verwirklichung<br />

spieltypischer Risiken beruhen<br />

- alle Ansprüche auf Rückerstattung von<br />

Spieleinsätzen oder Bearbeitungsgebühren<br />

gegen die Gesellschaft sowie ihre Bezirksund<br />

Verkaufsstellen,<br />

soweit die jeweiligen Ansprüche nicht innerhalb von<br />

13 Wochen nach der letzten Ziehung des Spielzeitraumes<br />

gerichtlich geltend gemacht werden.<br />

20.3 Punkt 20.2 gilt nicht für Schadenersatzansprüche auf<br />

Grund vorsätzlichen Handelns.<br />

21. Inkrafttreten<br />

Diese <strong>Teilnahmebedingungen</strong> gelten erstmals für die<br />

Ziehung am Freitag, 23. März 2012.<br />

<strong>Lotto</strong>-Toto GmbH <strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong><br />

26

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