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Arbeitsstätten-Richtlinie - Fußböden - ASR 8/1

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ArbStätt 5.008.1<br />

Klasse B 1 nach DIN 4102 Teil 1 "Brandverhalten von Baustoffen oder Bauteilen; Baustoffe, Begriffe,<br />

Anforderungen und Prüfungen", Ausgabe Mai 1981, bestehen. Bei der Beschaffenheit des Oberflächenmaterials<br />

ist auf die Zündgefahr durch Reißfunken2 oder Entladung statischer Elektrizität3 zu<br />

achten.<br />

2. Standfläche von Arbeitsplätzen<br />

2.1 Zum Schutz gegen Wärmeableitung ist für die oberflächennahen Schichten des Fußbodens an Arbeitsplätzen<br />

Material zu verwenden, das eine Wärmeleitzahl von höchstens 0,60 kcal/m h grad hat4.<br />

2.2 Ein ausreichender Schutz gegen Wärmeableitung ist ferner gegeben, wenn eine Oberflächentemperatur<br />

des Fußbodens von nicht weniger als 18 °C gewährleistet ist, z.B. durch Heizungsanlagen oder<br />

andere betriebliche Einrichtungen.<br />

2.3 Soweit ein ausreichender Schutz gegen Wärmeableitung im Sinne der Nr. 2.1 und Nr. 2.2<br />

Hinweis:<br />

- aus hygienischen Gründen,<br />

- aufgrund der Verrichtung von schweren körperlichen Arbeiten,<br />

- aus betriebstechnischen Gründen (z.B. Transport schwerer Lasten, Aufstellung schwerer Anlagen,<br />

Umgang mit heißen und feuergefährlichen Massen, Widerstandsfähigkeit gegen chemische Einwirkungen)<br />

nicht möglich ist, sind Ersatzmaßnahmen vorzusehen. Als Ersatzmaßnahmen können gegen Verrutschen<br />

gesicherte Fußbodenauflagen (Läufer, Matten oder Roste) angesehen werden.<br />

Zur Beschaffenheit der <strong>Fußböden</strong> in Umkleideräumen siehe <strong>ASR</strong> 34/1-5 "Umkleideräume" Nr. 4.2.<br />

Zur Beschaffenheit der <strong>Fußböden</strong> in Waschräumen siehe <strong>ASR</strong> 35/1-4 "Waschräume" Nr. 3.1.<br />

UVV "Verarbeiten von Anstrichstoffen" (VBG 23),<br />

UVV "Gaswerke" (VBG 52),<br />

UVV "Gase" (VBG 61),<br />

UVV "Herstellen von Lacken und Anstrichstoffen" (VBG 86 a),<br />

UVV "Herstellung von Schuhcreme, Bohnerwachs und ähnlichen Erzeugnissen" (VBG 86 b).<br />

2 Siehe auch "Explosionsschutz-<strong>Richtlinie</strong>n", Ausgabe 3.85/9.86, der Berufsgenossenschaft der chemischen Industrie, Pkt. E 2.3.3.<br />

3 Siehe auch "<strong>Richtlinie</strong>n zur Vermeidung von Zündgefahren infolge elektrostatischer Aufladungen" des Hauptverbandes der gewerblichen<br />

Berufsgenossenschaften e. V., Zentralstelle für Unfallverhütung und Arbeitsmedizin (ZH 1/200), Ausgabe April 1980.<br />

4 Siehe dazu DIN 4108 "Wärmeschutz im Hochbau", Teil 1 bis Teil 3, Teil 5, alle Ausgaben August 1981, Teil 4 Ausgabe Dezember<br />

1985.<br />

2<br />

Version 06/1998<br />

Vorschriftensammlung der Staatlichen Gewerbeaufsicht Baden-Württemberg

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