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Richtlinie - Feuerwehr Mannsflur

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• Stufe 6:<br />

Melder zusätzlich: Beantworten von Testfragen zu „Erste Hilfe“<br />

• Stufe 6:<br />

Angriffs-/Wasser-/Schlauchtrupp zusätzlich: Beantworten von Testfragen<br />

zu "Einsatzgrundsätzen im Hilfeleistungseinsatz"<br />

4. Teilnahmebedingungen<br />

4.1 Die Teilnahme an der Leistungsprüfung „Die Gruppe im Hilfeleistungseinsatz“<br />

ist freiwillig. Sie kann von allen <strong>Feuerwehr</strong>en abgelegt werden. Jeder Teilnehmer<br />

kann die Leistungsprüfung bei einer <strong>Feuerwehr</strong> in der Gemeinde ablegen, in der er<br />

eine Wohnung hat und in der Gemeinde, in der er einer regelmäßigen Beschäftigung<br />

oder Ausbildung nachgeht, in besonderen Fällen auch in einer Nachbargemeinde<br />

(nach Art. 6 BayFwG).<br />

4.2 Die Teilnehmer müssen das 18. Lebensjahr vollendet haben.<br />

5. Ausbildungsvoraussetzungen<br />

5.1 Alle Teilnehmer für die Stufe 1 müssen sich mindestens in der Ausbildung zum<br />

Truppmann Teil 1 befinden.<br />

5.2 Alle Teilnehmer für die Stufe 2 müssen mindestens die Ausbildung Truppmann<br />

Teil 1 abgeschlossen haben.<br />

5.3 Alle Teilnehmer ab der Stufe 3 müssen mindestens die Ausbildung Truppmann<br />

Teil 2 abgeschlossen haben.<br />

5.4 Der Maschinist muss für alle Stufen die Ausbildung zum Maschinisten für<br />

Tragkraftspritzen und Löschfahrzeuge abgeschlossen haben und eine Fahrerlaubnis<br />

für die betreffende Fahrzeugklasse besitzen.<br />

5.5 Der Gruppenführer soll für alle Stufen den Gruppenführer-Lehrgang an einer<br />

Staatlichen <strong>Feuerwehr</strong>schule, muss jedoch mindestens die Ausbildung zum Truppführer<br />

abgeschlossen haben.<br />

Die Ausbildungsvoraussetzungen müssen von allen Teilnehmern erfüllt werden,<br />

die mit der ersten Stufe der Leistungsprüfung nach dem 1. April 2000<br />

begonnen haben.<br />

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