Richtlinie - Feuerwehr Mannsflur
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• Stufe 6:<br />
Melder zusätzlich: Beantworten von Testfragen zu „Erste Hilfe“<br />
• Stufe 6:<br />
Angriffs-/Wasser-/Schlauchtrupp zusätzlich: Beantworten von Testfragen<br />
zu "Einsatzgrundsätzen im Hilfeleistungseinsatz"<br />
4. Teilnahmebedingungen<br />
4.1 Die Teilnahme an der Leistungsprüfung „Die Gruppe im Hilfeleistungseinsatz“<br />
ist freiwillig. Sie kann von allen <strong>Feuerwehr</strong>en abgelegt werden. Jeder Teilnehmer<br />
kann die Leistungsprüfung bei einer <strong>Feuerwehr</strong> in der Gemeinde ablegen, in der er<br />
eine Wohnung hat und in der Gemeinde, in der er einer regelmäßigen Beschäftigung<br />
oder Ausbildung nachgeht, in besonderen Fällen auch in einer Nachbargemeinde<br />
(nach Art. 6 BayFwG).<br />
4.2 Die Teilnehmer müssen das 18. Lebensjahr vollendet haben.<br />
5. Ausbildungsvoraussetzungen<br />
5.1 Alle Teilnehmer für die Stufe 1 müssen sich mindestens in der Ausbildung zum<br />
Truppmann Teil 1 befinden.<br />
5.2 Alle Teilnehmer für die Stufe 2 müssen mindestens die Ausbildung Truppmann<br />
Teil 1 abgeschlossen haben.<br />
5.3 Alle Teilnehmer ab der Stufe 3 müssen mindestens die Ausbildung Truppmann<br />
Teil 2 abgeschlossen haben.<br />
5.4 Der Maschinist muss für alle Stufen die Ausbildung zum Maschinisten für<br />
Tragkraftspritzen und Löschfahrzeuge abgeschlossen haben und eine Fahrerlaubnis<br />
für die betreffende Fahrzeugklasse besitzen.<br />
5.5 Der Gruppenführer soll für alle Stufen den Gruppenführer-Lehrgang an einer<br />
Staatlichen <strong>Feuerwehr</strong>schule, muss jedoch mindestens die Ausbildung zum Truppführer<br />
abgeschlossen haben.<br />
Die Ausbildungsvoraussetzungen müssen von allen Teilnehmern erfüllt werden,<br />
die mit der ersten Stufe der Leistungsprüfung nach dem 1. April 2000<br />
begonnen haben.<br />
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