<strong>Batterien</strong> Akkus Ladegeräte Testgeräte Netzteile Taschenlampen Elektro Babycare Infos Notizen 212
I. Allgemeines Für alle unsere Angebote, Verkäufe, Werklieferungen und Werkleistungen einschließlich Montagen, Reparaturen, Wartungen, Beratungen und sonstigen vertraglichen Leistungen gelten ausschließlich unsere nachstehenden Bedingungen. Einkaufsbedingungen des Kunden sind für uns nur verbindlich, wenn wir sie ausdrücklich schriftlich anerkennen. Abweichende Vereinbarungen, Nebenabreden, Zusicherungen und sonstige Zusagen unserer Vertreter und Mitarbeiter sind nur wirksam, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden. II. Umfang der Lieferpflicht Unsere Angebote sind freibleibend. Aufträge gelten erst dann als angenommen, wenn sie von uns schriftlich bestätigt sind. Maßgebend für den Vertragsinhalt ist unsere schriftliche Auftragsbestätigung. Die zum Angebot gehörenden Unterlagen wie Abbildungen, Zeichnungen, Maß- und Gewichtsangaben sind nur annähernd maßgebend. Richtige und rechtzeitige Selbstlieferung bleibt vorbehalten. III. Zahlungsbedingungen Listenpreise und Preise in Angeboten sind freibleibend. Es gelten die Preise am Tage der Lieferung. Unsere Preise verstehen sich ausschließlich Verpackung. Unsere Rechnungen sind bar innerhalb 10 Tagen mit 2 % Skonto oder innerhalb 30 Tagen nach Rechnungsdatum netto zu zahlen, sofern keine anderen schriftlichen Vereinbarungen getroffen sind. Skontogewährung setzt voraus, dass alle sonstigen fälligen Rechnungen ausgeglichen sind. Wird Zahlung mittels Wechsel geleistet, ist ein Skontoabzug unzulässig. Bei Leistung von Anzahlungen werden Zinsvergütungen nicht gewährt. Für Verzugszeiten werden Zinsen in Höhe der jeweils üblichen Zinsen der Großbanken für ungedeckte Kontokorrentkredite verlangt. Das gilt auch im Eventualfall einer Stundung der Zahlung. Kommt der Käufer mit der Zahlung in Verzug oder werden Umstände bekannt, die die Kreditwürdigkeit des Käufers in Frage stellen (z. B. Beantragung eines Zahlungsaufschubs, Nichteinlösung von Wechseln oder Schecks, Beantragung eines Vergleichs, Zahlungseinstellung), werden sämtliche Forderungen, auch solche, für die wir zahlungshalber Wechsel hereingenommen haben, sofort fällig. Wir sind dann ferner berechtigt, vertragliche Leistungen, soweit diese noch nicht vollständig ausgeführt sind, bis zur restlosen Bezahlung zurückzustellen und oder nur gegen Vorauszahlungen oder erste Sicherheiten auszuführen. Wir sind weiter berechtigt, gelieferte Waren auf Kosten des Käufers zurückzuholen, ohne dass damit von dem Recht, vom Vertrage zurückzutreten, automatisch Gebrauch gemacht wird. Etwaige weitergehende gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt. Die Aufrechnung ist nur mit von uns anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen zulässig. Zurückbehaltungsrechte wegen von uns nicht anerkannter Gegenansprüche sind ausgeschlossen. IV. Eigentumsvorbehalt Die gelieferten Waren bleiben bis zum Ausgleich aller offenen Forderungen aus der Geschäftsverbindung - auch bis zur Einlösung von Wechseln und Schecks- unser Eigentum. Wird die von uns gelieferte Vorbehaltsware mit in fremdem Eigentum stehender Ware verarbeitet oder verbunden, steht uns das Eigentum an der neuen Sache in dem Bruchteil zu, der unserem Rechnungswert unserer Ware im Verhältnis zum Wert der neuen Sache zum Zeitpunkt der Verarbeitung oder Verbindung entspricht. Erwirbt der Käufer kraft Gesetzes das Alleineigentum an der neuen Sache durch Verarbeitung oder Verbindung, sind wir uns mit ihm darüber einig, dass er uns das Miteigentum an der neuen Sache nach dem Verhältnis unseres Rechnungswertes der Vorbehaltsware zum Wert der entstandenen neuen Sache zum Zeitpunkt der Verarbeitung oder Verbindung überträgt und diese unentgeltlich für uns verwahrt. Wiederverkäufern ist der Verkauf unserer Vorbehaltsware im Rahmen eines ordnungsgemäßen Geschäftsverkehrs im eigenen Namen gestattet Der Käufer tritt schon jetzt die Forderungen aus der Weiterveräußerung an uns ab. Wir nehmen die Abtretung an. Bei Veräußerung der Vorbehaltsware nach Verarbeitung oder Verbindung mit anderen, uns nicht gehörenden Waren oder zusammen mit anderen, uns nicht gehörenden Waren gilt die Abtretung der Forderungen in Höhe unseres Rechnungswertes unserer Vorbehaltsware. Der Käufer ist nur so lange ermächtigt, die abgetretenen Forderungen einzuziehen, wie er seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber ordnungsgemäß nachkommt. Der Käufer hat sich gegenüber seinen Abnehmern das Eigentum vorzubehalten, bis diese den Kaufpreis voll bezahlt haben. Die Verpfändung oder Sicherheitsübereignung unserer Vorbehaltsware ist dem Käufer nicht gestattet. Er ist verpflichtet, uns Zugriffe Dritter auf die Vorbehaltsware sofort anzuzeigen. Die Vereinbarung von Abtretungsverboten ist dem Käufer untersagt. Soweit der Wert der uns gegebenen Sicherheiten die zu sichernden Forderungen insgesamt um mehr als 20 % übersteigt, sind wir auf Verlangen des Käufers nach unserer Wahl zur Freigabe von Sicherheiten verpflichtet. V. Lieferfristen, Gefahrtragung Sind wir durch höhere Gewalt, Streik oder Aussperrung oder unvorhergesehene Ereignisse, die trotz der vernünftigerweise zu erwartenden Vorsichtsmaßnahmen nicht vermieden werden konnten - gleich, ob in unserem Betrieb oder einem Lieferanten eingetreten - wie Betriebsstörungen, Verzögerungen bei der Beförderung, nicht richtiger und rechtzeitiger Belieferung durch Zulieferanten an der Erfüllung unserer Lieferpflicht gehindert, verlängert sich die Lieferfrist - auch während eines bestehenden Lieferverzuges - in ange- Allgemeine Verkaufs- und Lieferungsbedingungen messener Weise. Wird durch derartige Ereignisse die Lieferung nachträglich unmöglich oder für uns unzumutbar, sind wir berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrage zurückzutreten. II 3 bleibt hiervon unberührt. Der Versand erfolgt auf Gefahr des Käufers, auch wenn frachtfreie Lieferung vereinbart ist. Für Beschädigungen während des Versandes haften wir nicht. Bruchversicherung wird von uns nur auf Wunsch des Käufers und gegen Berechnung der Versicherungsgebühr abgeschlossen. Eine etwaige Gutschrift des Schadens erfolgt erst dann, wenn wir Deckung durch die Versicherungsgesellschaft haben. Weitere Verpflichtungen werden von uns insoweit nicht übernommen. Falls nicht ausdrücklich anders vereinbart, werden die Akkumulatoren unversichert versandt. Bei Lieferverzug hat der Käufer uns eine angemessene Nachfrist zu setzen. Bei Lieferverzug oder durch uns verschuldeter, nachträglicher Unmöglichkeit der Leistung sind Schadensersatzansprüche ausgeschlossen, es sei denn, es liegt Vorsatz vor oder bei unserer Firmenleitung oder leitenden Angestellten grobe Fahrlässigkeit, oder ein Haftungsausschluss ist aus sonstigen Gründen gesetzlich nicht zulässig. VI. Gewährleistung Bei Vorliegen von Mängeln - auch bei Fehlen zugesicherter Eigenschaften - leisten wir Gewähr wie folgt: Wir liefern nur Produkte aus einwandfreiem Material in technisch einwandfreier Ausführung. Wir übernehmen für unsere Akkumulatoren die Gewähr, dass sie bei einer nach unseren Vorschriften erfolgten Inbetriebsetzung und Behandlung die angegebene Leistung besitzen. Unsere Beratung beruht auf langjähriger Erfahrung und intensiven Forschungsarbeiten. Wegen der unterschiedlichen Anforderungen und individuellen Bedingungen bei der Verwendung unserer Produkte ist die Beratung jedoch unverbindlich. Sie befreit den Käufer nicht von der eigenen Verpflichtung, unsere Produkte auf ihre Eignung für seine Zwecke selbst zu überprüfen. Beanstandungen wegen erkennbarer Mängel können nur berücksichtigt werden, wenn sie unverzüglich, spätestens aber innerhalb 8 Tagen nach Empfang der Ware, schriftlich erfolgen. Bei berechtigten Beanstandungen bessern wir nach unserer Wahl nach oder liefern einwandfreie Ersatzware. Dem Käufer steht ein Rücktrittsrecht zu, wenn wir eine uns gesetzte, angemessene Nachfrist für die Behebung eines von uns anerkannten Mangels durch unser Verschulden fruchtlos verstreichen lassen. Bei anerkannten Fehlmengen können wir nach unserer Wahl die Fehlmengen nachliefern oder eine entsprechende Gutschrift erteilen. Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind natürliche Abnutzung, Schäden infolge unsachgemäßer oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel und Nichtbeachtung von Betriebsanweisungen. Das gleiche gilt bei Schäden, die durch Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten des Käufers oder von uns nicht eingeschalteter Dritter entstehen. Für Schäden, die im Rahmen der Gewährleistung wegen Verletzung vertraglicher Nebenpflichten, wegen Beratungsfehlern, aus unerlaubter Handlung, wegen schuldhafter Verletzung der Nachbesserungs- oder Ersatzlieferungspflicht oder aus sonstigen Rechtsgründen eintreten, und zwar insbesondere auch, soweit diese Schäden nicht am Liefergegenstand selbst entstehen, haften wir oder unsere gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen nicht, es sei denn, es liegt Vorsatz vor oder bei unserer Firmenleitung oder leitenden Angestellten grobe Fahrlässigkeit, oder ein Haftungsausschluß ist aus sonstigen Gründen gesetzlich nicht zulässig. Bei Fehlen zugesicherter Eigenschaften sind Schadensersatzansprüche ebenfalls ausgeschlossen, wenn die Zusicherung nicht gerade die Bedeutung hatte, Mangelfolgeschäden zu vermeiden. VII. Allgemeine Haftung Schadensersatzansprüche jeglicher Art gegen uns, unsere gesetzlichen Vertreter oder unsere Erfüllungsgehilfen - insbesondere auch bei Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstehen - z. B. wegen Verletzung vertraglicher Nebenpflichten, aus Verschulden bei Vertragsschluss, aus unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen, es sei denn, es liegt Vorsatz vor oder bei unserer Firmenleitung oder leitenden Angestellten grobe Fahrlässigkeit, oder ein Haftungsausschluss ist aus sonstigen Gründen gesetzlich nicht zulässig. Kann im Einzelfalle - auch in den Fällen von V 3.- bei grober Fahrlässigkeit oder auch ohne grobes Verschulden die Haftung nicht ausgeschlossen, aber der Höhe nach in Allgemeinen Geschäftsbedingungen beschränkt werden, ist die Haftung stets beschränkt auf den nachgewiesenen Schaden, max. jedoch 10 % unseres Verkaufspreises der Ware, aus deren Lieferung oder Nichtlieferung die Ansprüche resultieren. VIII. Montage Für den Einbau von <strong>Batterien</strong> und Ersatzmaterial durch unsere Service-Techniker an Ort und Stelle gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen. IX. Erfüllungsort, Gerichtsstand Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist Nürnberg. Für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis einschließlich Wechsel und Scheckklagen ist Gerichtsstand Nürnberg. Wir können den Käufer nach unserer Wahl auch an dem für seinen Sitz zuständigen Gericht verklagen. X. Datenschutz Wir speichern Daten im Rahmen unserer gegenseitigen Geschäftsbeziehungen gemäß Bundesdatenschutzgesetz (BDSG). 1 AccuZentrale www.<strong>accuzentrale</strong>.de Fürth GmbH · Benno-Strauß-Straße Telefon 0911/ 5 6 46 · 90763 04 45 Fürth - www.<strong>accuzentrale</strong>-<strong>fuerth</strong>.de · Telefon 0911 2 49 29 99-0 · Fax Telefon 0911 2 49 0911/ 29 99-22 2 49 29 · www.<strong>accuzentrale</strong>-<strong>fuerth</strong>.de 990
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