15.11.2012 Aufrufe

LED-Eislichtervorhang - HEKA-Direkt

LED-Eislichtervorhang - HEKA-Direkt

LED-Eislichtervorhang - HEKA-Direkt

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

LICHT<br />

Allgemeine Bedingungen<br />

1. Für den erstellten Auftrag sind ausschließlich die nachstehenden<br />

Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Fa. <strong>HEKA</strong>-<strong>Direkt</strong><br />

– im Nachfolgenden Lieferant genannt – maßgebend, welche<br />

vom Kunden mit Auftragsauslösung ausdrücklich als Vertragsbestandteil<br />

anerkannt werden.<br />

2. Es werden nur abweichende Vereinbarungen angenommen,<br />

wenn sie von uns schriftlich bestätigt wurden.<br />

3. Mündliche oder fernmündliche Vereinbarungen gelten nur<br />

dann, wenn sie schriftlich festgehalten und bestätigt sind.<br />

Preise und Umfang<br />

1. Umfang und Preise der Lieferung werden durch unsere<br />

schriftliche Auftragsbestätigung bestimmt. Dies gilt insbesondere<br />

für Waren, die speziell für einen bestimmten Auftrag<br />

hergestellt wurden. Nebenabreden sind nur verbindlich,<br />

wenn sie schriftlich bestätigt wurden.<br />

2. Unsere Angebote sind freibleibend. Alle Angaben in Angeboten,<br />

Prospekten, Katalogen usw. sind ohne schriftliche Bestätigung<br />

unverbindlich.<br />

3. Wir können nach unserer Wahl, ganz oder teilweise, gleichwertige<br />

oder entsprechende Ware liefern, wenn dies der Auftraggeber<br />

bei der Bestellung nicht ausdrücklich ausschließt.<br />

4. Die angegebenen kleinsten Verpackungseinheiten für unsere<br />

lagermäßigen Artikel sind auch die kleinsten Abgabemengen.<br />

Bei Bestellungen von abweichenden Stückzahlen behalten<br />

wir uns das Recht vor, die von uns als richtig empfundene<br />

Stückzahl zu liefern.<br />

5. Der Auftraggeber ist damit einverstanden, dass bei Erteilen<br />

eines Auftrages die Daten in eine EDV-Datei übernommen<br />

werden.<br />

6. Der Zwischenverkauf bei Lieferung über Lager wird stets vorbehalten.<br />

Versand und Lieferung<br />

1. Der Versand erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Auftraggebers.<br />

Eine Versicherung der Sendung erfolgt nur auf ausdrücklichen<br />

Wunsch des Auftraggebers und auf dessen<br />

Kosten.<br />

2. Die Lieferfristen werden nach bestem Wissen angegeben, sind<br />

jedoch ohne Gewähr. Wir behalten uns das Recht von Teillieferungen<br />

vor.<br />

3. Unvorhergesehene besondere Ereignisse durch höhere Gewalt<br />

wie Streik, Betriebsstörungen, ungenügende Anlieferung von<br />

Materialien, Aussperrung oder ähnliches, gleich aus welcher<br />

Ursache, verspätete oder ungenügende Wagengestellung,<br />

Sperrung von Eisenbahnlinien oder andere Ursachen berechtigen<br />

zur ganzen oder teilweisen Aufhebung der Lieferverbindlichkeit.<br />

Der Auftraggeber wird unverzüglich hiervon in<br />

Kenntnis gesetzt und eventuelle Vorleistungen werden unverzüglich<br />

erstattet. Schadensersatzansprüche oder Verzugsstrafen<br />

wegen Nichteinhaltung angegebener Lieferfristen werden<br />

in jedem Fall ausgeschlossen und berechtigen den Auftraggeber<br />

nicht zum Rücktritt.<br />

4. Mit der Auslieferung an den Transporteur/ die Transportperson<br />

geht die Gefahr auf den Besteller über, auch dann, wenn<br />

frachtfreie Lieferung vereinbart wurde. Dies gilt auch, wenn<br />

der Versand mit eigenem Fahrzeug durchgeführt wurde,<br />

wobei wir Versandart, Versandweg und Frachtführer bestimmen.<br />

5. Leistungsort für die Lieferung ist der Ort unseres Lieferwerkes<br />

oder Lager.<br />

6. Verpackung entsprechend unserer im Katalog angegebenen<br />

Packeinheiten wird nicht berechnet. Verpackungen für Sonderanfertigungen<br />

oder gewünschte Sonderverpackung werden<br />

zum Selbstkostenpreis berechnet und nicht zurück<br />

genommen.<br />

7. Wenn der Auftraggeber nach Ablauf einer ihm gesetzten<br />

angemessenen Nachfrist die Abnahme verweigert oder vorher<br />

ausdrücklich erklärt, nicht abnehmen zu wollen, kann der<br />

Lieferant vom Vertrag zurücktreten oder Schadensersatz wegen<br />

Nichterfüllung verlangen.<br />

8. Soweit der Abnahmeverzug länger als einen Monat dauert,<br />

hat der Auftraggeber monatlich 2 % des Bestellpreises ohne<br />

Abzug als Lagerkosten zu zahlen. Bei Nachweis höherer Lagerkosten<br />

können diese verlangt werden. Der Lieferant kann sich<br />

zur Lagerung einer Spedition bedienen.<br />

9. Als Schadensersatz wegen Nichterfüllung bei Abnahmeverzug<br />

kann der Lieferant die Zahlung des Bestellpreises ohne Abzüge<br />

fordern. Die Geltendmachung eines höheren nachgewiesenen<br />

Schadens bleibt vorbehalten.<br />

Erweiterter und verlängerter Eigentumsvorbehalt<br />

1. Bei jeder Lieferung bleibt die Ware solange unser Eigentum,<br />

bis alle früheren oder zukünftig entstehenden Forderungen,<br />

gleich welcher Art, in Höhe des Rechnungswertes unserer Forderung<br />

restlos bezahlt sind. Der Eigentumsvorbehalt bleibt<br />

folglich auch dann bestehen, wenn einzelne Forderungen<br />

in eine laufende Rechnung aufgenommen werden und der<br />

Saldo gezogen und anerkannt ist.<br />

2. Der Lieferant kann von dem Vertrag zurücktreten und den Liefergegenstand<br />

herausverlangen, sollte sich der Auftraggeber<br />

mit der Zahlung des Rechnungswertes in Verzug befindet.<br />

Jeder Standortwechsel und Eingriffe Dritter, insbesondere<br />

Pfändungen, sind dem Lieferanten unverzüglich schriftlich<br />

mitzuteilen, bei Pfändungen unter Beifügung des Pfändungsprotokolls.<br />

3. Der Auftraggeber ist berechtigt den Liefergegenstand im<br />

ordentlichen Geschäftsgang weiter zu verkaufen; er tritt uns<br />

bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Faktura- Endbetrages<br />

(einschließlich MWST) ab, die ihm aus der Weiterveräußerung<br />

gegen seine Abnehmer oder gegen Dritte erwachsen,<br />

und zwar unabhängig davon, ob der Liefergegenstand<br />

ohne oder nach Verarbeitung weiter verkauft worden ist. Zur<br />

Einziehung dieser Forderung ist der Auftraggeber auch nach<br />

deren Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung<br />

selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt; jedoch verpflichten<br />

wir uns, die Forderung nicht einzuziehen, solange<br />

der Auftraggeber seinen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß<br />

nachkommt und nicht in Zahlungsverzug ist. In diesem<br />

Fall können wir verlangen, dass der Auftraggeber uns<br />

die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt<br />

gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die<br />

dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern<br />

(Dritte) die Abtretung mitteilt.<br />

4. Die Verarbeitung oder Umbildung des Liefergegenstandes<br />

durch den Auftraggeber wird stets für uns vorgenommen.<br />

Wird der Liefergegenstand mit anderen, uns nicht gehörenden<br />

Gegenständen verarbeitet, so erwerben wir das Miteigentum<br />

an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes des Liefergegenstandes<br />

zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur<br />

Zeit der Verarbeitung. Für die durch Verarbeitung entstehende<br />

Sache gilt im Übrigen das gleiche wie für die Vorbehaltsware.<br />

5. Wird der Liefergegenstand mit anderen, uns nicht gehörenden<br />

Gegenständen untrennbar vermischt, so erwerben wir das<br />

Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes des<br />

Liefergegenstandes zu den anderen vermischten Gegenständen<br />

zum Zeitpunkt der Vermischung. Erfolgte die Vermischung<br />

in der Weise, dass die Sache des Auftraggebers als Hauptsache<br />

anzusehen ist, so gilt als vereinbart, dass der Auftraggeber<br />

uns anteilmäßig Miteigentum überträgt. Der Auftraggeber<br />

bewahrt das Alleineigentum oder das Miteigentum für uns.<br />

6. Der Auftraggeber tritt uns auch die Forderungen zur Sicherung<br />

unserer Forderungen gegen ihn ab, die ihm durch die Verbindung<br />

des Liefergegenstandes mit einem Grundstück gegen<br />

einen Dritten erwachsen.<br />

7. Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf<br />

Verlangen des Auftraggebers insoweit freizugeben, als ihr<br />

Wert die zu sichernden Forderungen, soweit diese noch nicht<br />

beglichen sind, um mehr als 20% übersteigt.<br />

Zahlungsbedingungen<br />

1. Die Zahlung hat, unabhängig vom Eingang der Ware, innerhalb<br />

30 Tagen nach Rechnungsdatum ohne jeden Abzug bzw.<br />

innerhalb 10 Tagen mit 2% Skontoabzug zu erfolgen. Die<br />

Zahlung hat für uns kostenfrei zu erfolgen.<br />

2. Bei Überschreiten der Zahlungsfrist ist der Lieferant berechtigt,<br />

Verzugszinsen in Höhe von 8% über den jeweiligen Basiszinssatz<br />

der Deutschen Bundesbank ab Fälligkeit zu berechnen,<br />

mindestens jedoch die dem Lieferant üblicherweise von dessen<br />

Bank berechneten Sollzinsen. Die Geltendmachung des<br />

weitergehenden Schadens bleibt vorbehalten.<br />

3. Wir sind berechtigt, jederzeit vor Absendung der Ware Vorauszahlung<br />

der Fakturenbeiträge zu verlangen, sofern uns dies<br />

notwendig erscheint. Bleibt der Auftraggeber mit der Erfüllung<br />

von Zahlungsverpflichtungen in Verzug oder befriedigen<br />

die Auskünfte über ihn nicht mehr, so sind wir berechtigt, von<br />

ihm jederzeit Sicherstellung für die zu liefernden Waren zu<br />

verlangen oder nach Mahnung und Fristsetzung zur Zahlung<br />

ohne Weiteres vom Kaufvertrag zurückzutreten.<br />

4. Eine Aufrechnung gegenüber unseren Forderungen mit<br />

Gegenansprüchen ist nicht gestattet; dies gilt nicht für von<br />

uns unbestrittene oder gegen uns rechtskräftig festgestellte<br />

Gegenforderungen.<br />

5. Beanstandet der Auftraggeber einen Teil der gelieferten Ware,<br />

so steht ihm ein Zurückbehaltungsrecht lediglich hinsichtlich<br />

des Teils des Kaufpreises zu, der dem gerügten Anteil entspricht.<br />

Gewährleistungsansprüche, Sachmängel<br />

1. Ist der Liefergegenstand mangelhaft oder fehlen ihm zugesicherte<br />

Eigenschaften oder wird er innerhalb der Gewährungsfrist<br />

durch Fabrikations- oder Materialmängel schadhaft, so ist<br />

der Lieferant verpflichtet -nach seiner Wahl- unter Ausschluss<br />

weiterer Gewährleistungsansprüche des Abnehmers Ersatz zu<br />

liefern oder nachzubessern. Die Feststellung solcher Mängel<br />

muss dem Lieferanten unverzüglich – bei erkennbaren Mängeln<br />

spätestens binnen 10 Tagen nach Entgegennahme, bei<br />

nicht erkennbaren Mängeln unverzüglich nach Erkennbarkeit<br />

– schriftlich mitgeteilt werden.<br />

2. Die Gewährleistungsfrist beträgt 1 Jahr, sofern keine Ansprüche<br />

wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der<br />

Gesundheit betroffen sind. Sie beginnt mit der Ablieferung<br />

der Waren an den Abnehmer. Lässt der Lieferant eine<br />

ihm gestellte angemessene Nachfrist verstreichen ohne Ersatz<br />

geleistet oder den Mangel behoben zu haben, so hat der<br />

Abnehmer ein Rücktritts- und Minderungsrecht. Gleiches gilt<br />

bei Fehlschlagen der Nacherfüllung. Für Ersatzlieferungen<br />

und Nachbesserungsarbeiten haftet der Lieferant im gleichen<br />

Umfang wie für den ursprünglichen Liefergegenstand; für<br />

Ersatzlieferungen beginnt die Gewährleistung neu zu laufen.<br />

3. Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung,<br />

aus Verzug, aus positiver Vertragsverletzung, aus Verschulden<br />

bei Vertragsabschluss sowie aus unerlaubter Handlung werden<br />

ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf Vorsatz oder<br />

grober Fahrlässigkeit des Lieferanten, seiner leitenden Erfüllungsgehilfen<br />

oder gesetzlicher Vertreter. Ansprüche, die sich<br />

auf Grund von Schäden aus der Verletzung des Lebens, des<br />

Körpers oder der Gesundheit ergeben, die auf einer vorsätzlichen<br />

oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Lieferanten oder<br />

seines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen,<br />

werden vom Haftungsausschluss nicht berührt. Soweit<br />

die Haftung des Lieferanten ausgeschlossen oder beschränkt<br />

ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung seiner Arbeitnehmer,<br />

Vertreter und Erfüllungsgehilfen.<br />

Maße, Gewichte, Abbildungen und Beschreibung<br />

1. Die angegebenen Maße, Gewichte, Abbildungen und<br />

Beschreibungen sind nicht verbindlich bzw. nur als annähernd<br />

anzusehen. Unerhebliche technische Änderungen an<br />

unseren Produkten und die Auslieferung der veränderten Version<br />

behalten wir uns vor.<br />

Bundesdatenschutzgesetz<br />

1. Der Lieferant speichert die zur Geschäftsabwicklung notwendigen<br />

Daten. Der Lieferant unterrichtet hiermit seine Auftraggeber<br />

gem. § 33 Abs. 1 BDSG.<br />

2. Der Auftraggeber verzichtet auf eine weitergehende Benachrichtigung.<br />

Salvatorische Klausel<br />

1. Diese Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen<br />

bleiben auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Punkte<br />

in ihren übrigen Teilen verbindlich.<br />

Erfüllungsort und Gerichtsstand<br />

1. Sofern der Auftraggeber Vollkaufmann ist, ist der Gerichtsstand<br />

Zwickau/Sachsen; wir sind jedoch berechtigt, den Auftraggeber<br />

auch an seinem Sitz zu verklagen.<br />

2. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt,<br />

ist Erfüllungsort Crimmitschau/Sachsen.<br />

3. Für die vertraglichen Beziehungen gilt nur deutsches Recht.<br />

Stand: 01.04.2011<br />

Bestellhotline (0800) 4352 366, Fax (0800) 4352 329; kostenfrei Shop heka-direkt.de<br />

05

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!