LED-Eislichtervorhang - HEKA-Direkt
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LICHT<br />
Allgemeine Bedingungen<br />
1. Für den erstellten Auftrag sind ausschließlich die nachstehenden<br />
Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Fa. <strong>HEKA</strong>-<strong>Direkt</strong><br />
– im Nachfolgenden Lieferant genannt – maßgebend, welche<br />
vom Kunden mit Auftragsauslösung ausdrücklich als Vertragsbestandteil<br />
anerkannt werden.<br />
2. Es werden nur abweichende Vereinbarungen angenommen,<br />
wenn sie von uns schriftlich bestätigt wurden.<br />
3. Mündliche oder fernmündliche Vereinbarungen gelten nur<br />
dann, wenn sie schriftlich festgehalten und bestätigt sind.<br />
Preise und Umfang<br />
1. Umfang und Preise der Lieferung werden durch unsere<br />
schriftliche Auftragsbestätigung bestimmt. Dies gilt insbesondere<br />
für Waren, die speziell für einen bestimmten Auftrag<br />
hergestellt wurden. Nebenabreden sind nur verbindlich,<br />
wenn sie schriftlich bestätigt wurden.<br />
2. Unsere Angebote sind freibleibend. Alle Angaben in Angeboten,<br />
Prospekten, Katalogen usw. sind ohne schriftliche Bestätigung<br />
unverbindlich.<br />
3. Wir können nach unserer Wahl, ganz oder teilweise, gleichwertige<br />
oder entsprechende Ware liefern, wenn dies der Auftraggeber<br />
bei der Bestellung nicht ausdrücklich ausschließt.<br />
4. Die angegebenen kleinsten Verpackungseinheiten für unsere<br />
lagermäßigen Artikel sind auch die kleinsten Abgabemengen.<br />
Bei Bestellungen von abweichenden Stückzahlen behalten<br />
wir uns das Recht vor, die von uns als richtig empfundene<br />
Stückzahl zu liefern.<br />
5. Der Auftraggeber ist damit einverstanden, dass bei Erteilen<br />
eines Auftrages die Daten in eine EDV-Datei übernommen<br />
werden.<br />
6. Der Zwischenverkauf bei Lieferung über Lager wird stets vorbehalten.<br />
Versand und Lieferung<br />
1. Der Versand erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Auftraggebers.<br />
Eine Versicherung der Sendung erfolgt nur auf ausdrücklichen<br />
Wunsch des Auftraggebers und auf dessen<br />
Kosten.<br />
2. Die Lieferfristen werden nach bestem Wissen angegeben, sind<br />
jedoch ohne Gewähr. Wir behalten uns das Recht von Teillieferungen<br />
vor.<br />
3. Unvorhergesehene besondere Ereignisse durch höhere Gewalt<br />
wie Streik, Betriebsstörungen, ungenügende Anlieferung von<br />
Materialien, Aussperrung oder ähnliches, gleich aus welcher<br />
Ursache, verspätete oder ungenügende Wagengestellung,<br />
Sperrung von Eisenbahnlinien oder andere Ursachen berechtigen<br />
zur ganzen oder teilweisen Aufhebung der Lieferverbindlichkeit.<br />
Der Auftraggeber wird unverzüglich hiervon in<br />
Kenntnis gesetzt und eventuelle Vorleistungen werden unverzüglich<br />
erstattet. Schadensersatzansprüche oder Verzugsstrafen<br />
wegen Nichteinhaltung angegebener Lieferfristen werden<br />
in jedem Fall ausgeschlossen und berechtigen den Auftraggeber<br />
nicht zum Rücktritt.<br />
4. Mit der Auslieferung an den Transporteur/ die Transportperson<br />
geht die Gefahr auf den Besteller über, auch dann, wenn<br />
frachtfreie Lieferung vereinbart wurde. Dies gilt auch, wenn<br />
der Versand mit eigenem Fahrzeug durchgeführt wurde,<br />
wobei wir Versandart, Versandweg und Frachtführer bestimmen.<br />
5. Leistungsort für die Lieferung ist der Ort unseres Lieferwerkes<br />
oder Lager.<br />
6. Verpackung entsprechend unserer im Katalog angegebenen<br />
Packeinheiten wird nicht berechnet. Verpackungen für Sonderanfertigungen<br />
oder gewünschte Sonderverpackung werden<br />
zum Selbstkostenpreis berechnet und nicht zurück<br />
genommen.<br />
7. Wenn der Auftraggeber nach Ablauf einer ihm gesetzten<br />
angemessenen Nachfrist die Abnahme verweigert oder vorher<br />
ausdrücklich erklärt, nicht abnehmen zu wollen, kann der<br />
Lieferant vom Vertrag zurücktreten oder Schadensersatz wegen<br />
Nichterfüllung verlangen.<br />
8. Soweit der Abnahmeverzug länger als einen Monat dauert,<br />
hat der Auftraggeber monatlich 2 % des Bestellpreises ohne<br />
Abzug als Lagerkosten zu zahlen. Bei Nachweis höherer Lagerkosten<br />
können diese verlangt werden. Der Lieferant kann sich<br />
zur Lagerung einer Spedition bedienen.<br />
9. Als Schadensersatz wegen Nichterfüllung bei Abnahmeverzug<br />
kann der Lieferant die Zahlung des Bestellpreises ohne Abzüge<br />
fordern. Die Geltendmachung eines höheren nachgewiesenen<br />
Schadens bleibt vorbehalten.<br />
Erweiterter und verlängerter Eigentumsvorbehalt<br />
1. Bei jeder Lieferung bleibt die Ware solange unser Eigentum,<br />
bis alle früheren oder zukünftig entstehenden Forderungen,<br />
gleich welcher Art, in Höhe des Rechnungswertes unserer Forderung<br />
restlos bezahlt sind. Der Eigentumsvorbehalt bleibt<br />
folglich auch dann bestehen, wenn einzelne Forderungen<br />
in eine laufende Rechnung aufgenommen werden und der<br />
Saldo gezogen und anerkannt ist.<br />
2. Der Lieferant kann von dem Vertrag zurücktreten und den Liefergegenstand<br />
herausverlangen, sollte sich der Auftraggeber<br />
mit der Zahlung des Rechnungswertes in Verzug befindet.<br />
Jeder Standortwechsel und Eingriffe Dritter, insbesondere<br />
Pfändungen, sind dem Lieferanten unverzüglich schriftlich<br />
mitzuteilen, bei Pfändungen unter Beifügung des Pfändungsprotokolls.<br />
3. Der Auftraggeber ist berechtigt den Liefergegenstand im<br />
ordentlichen Geschäftsgang weiter zu verkaufen; er tritt uns<br />
bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Faktura- Endbetrages<br />
(einschließlich MWST) ab, die ihm aus der Weiterveräußerung<br />
gegen seine Abnehmer oder gegen Dritte erwachsen,<br />
und zwar unabhängig davon, ob der Liefergegenstand<br />
ohne oder nach Verarbeitung weiter verkauft worden ist. Zur<br />
Einziehung dieser Forderung ist der Auftraggeber auch nach<br />
deren Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung<br />
selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt; jedoch verpflichten<br />
wir uns, die Forderung nicht einzuziehen, solange<br />
der Auftraggeber seinen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß<br />
nachkommt und nicht in Zahlungsverzug ist. In diesem<br />
Fall können wir verlangen, dass der Auftraggeber uns<br />
die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt<br />
gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die<br />
dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern<br />
(Dritte) die Abtretung mitteilt.<br />
4. Die Verarbeitung oder Umbildung des Liefergegenstandes<br />
durch den Auftraggeber wird stets für uns vorgenommen.<br />
Wird der Liefergegenstand mit anderen, uns nicht gehörenden<br />
Gegenständen verarbeitet, so erwerben wir das Miteigentum<br />
an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes des Liefergegenstandes<br />
zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur<br />
Zeit der Verarbeitung. Für die durch Verarbeitung entstehende<br />
Sache gilt im Übrigen das gleiche wie für die Vorbehaltsware.<br />
5. Wird der Liefergegenstand mit anderen, uns nicht gehörenden<br />
Gegenständen untrennbar vermischt, so erwerben wir das<br />
Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes des<br />
Liefergegenstandes zu den anderen vermischten Gegenständen<br />
zum Zeitpunkt der Vermischung. Erfolgte die Vermischung<br />
in der Weise, dass die Sache des Auftraggebers als Hauptsache<br />
anzusehen ist, so gilt als vereinbart, dass der Auftraggeber<br />
uns anteilmäßig Miteigentum überträgt. Der Auftraggeber<br />
bewahrt das Alleineigentum oder das Miteigentum für uns.<br />
6. Der Auftraggeber tritt uns auch die Forderungen zur Sicherung<br />
unserer Forderungen gegen ihn ab, die ihm durch die Verbindung<br />
des Liefergegenstandes mit einem Grundstück gegen<br />
einen Dritten erwachsen.<br />
7. Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf<br />
Verlangen des Auftraggebers insoweit freizugeben, als ihr<br />
Wert die zu sichernden Forderungen, soweit diese noch nicht<br />
beglichen sind, um mehr als 20% übersteigt.<br />
Zahlungsbedingungen<br />
1. Die Zahlung hat, unabhängig vom Eingang der Ware, innerhalb<br />
30 Tagen nach Rechnungsdatum ohne jeden Abzug bzw.<br />
innerhalb 10 Tagen mit 2% Skontoabzug zu erfolgen. Die<br />
Zahlung hat für uns kostenfrei zu erfolgen.<br />
2. Bei Überschreiten der Zahlungsfrist ist der Lieferant berechtigt,<br />
Verzugszinsen in Höhe von 8% über den jeweiligen Basiszinssatz<br />
der Deutschen Bundesbank ab Fälligkeit zu berechnen,<br />
mindestens jedoch die dem Lieferant üblicherweise von dessen<br />
Bank berechneten Sollzinsen. Die Geltendmachung des<br />
weitergehenden Schadens bleibt vorbehalten.<br />
3. Wir sind berechtigt, jederzeit vor Absendung der Ware Vorauszahlung<br />
der Fakturenbeiträge zu verlangen, sofern uns dies<br />
notwendig erscheint. Bleibt der Auftraggeber mit der Erfüllung<br />
von Zahlungsverpflichtungen in Verzug oder befriedigen<br />
die Auskünfte über ihn nicht mehr, so sind wir berechtigt, von<br />
ihm jederzeit Sicherstellung für die zu liefernden Waren zu<br />
verlangen oder nach Mahnung und Fristsetzung zur Zahlung<br />
ohne Weiteres vom Kaufvertrag zurückzutreten.<br />
4. Eine Aufrechnung gegenüber unseren Forderungen mit<br />
Gegenansprüchen ist nicht gestattet; dies gilt nicht für von<br />
uns unbestrittene oder gegen uns rechtskräftig festgestellte<br />
Gegenforderungen.<br />
5. Beanstandet der Auftraggeber einen Teil der gelieferten Ware,<br />
so steht ihm ein Zurückbehaltungsrecht lediglich hinsichtlich<br />
des Teils des Kaufpreises zu, der dem gerügten Anteil entspricht.<br />
Gewährleistungsansprüche, Sachmängel<br />
1. Ist der Liefergegenstand mangelhaft oder fehlen ihm zugesicherte<br />
Eigenschaften oder wird er innerhalb der Gewährungsfrist<br />
durch Fabrikations- oder Materialmängel schadhaft, so ist<br />
der Lieferant verpflichtet -nach seiner Wahl- unter Ausschluss<br />
weiterer Gewährleistungsansprüche des Abnehmers Ersatz zu<br />
liefern oder nachzubessern. Die Feststellung solcher Mängel<br />
muss dem Lieferanten unverzüglich – bei erkennbaren Mängeln<br />
spätestens binnen 10 Tagen nach Entgegennahme, bei<br />
nicht erkennbaren Mängeln unverzüglich nach Erkennbarkeit<br />
– schriftlich mitgeteilt werden.<br />
2. Die Gewährleistungsfrist beträgt 1 Jahr, sofern keine Ansprüche<br />
wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der<br />
Gesundheit betroffen sind. Sie beginnt mit der Ablieferung<br />
der Waren an den Abnehmer. Lässt der Lieferant eine<br />
ihm gestellte angemessene Nachfrist verstreichen ohne Ersatz<br />
geleistet oder den Mangel behoben zu haben, so hat der<br />
Abnehmer ein Rücktritts- und Minderungsrecht. Gleiches gilt<br />
bei Fehlschlagen der Nacherfüllung. Für Ersatzlieferungen<br />
und Nachbesserungsarbeiten haftet der Lieferant im gleichen<br />
Umfang wie für den ursprünglichen Liefergegenstand; für<br />
Ersatzlieferungen beginnt die Gewährleistung neu zu laufen.<br />
3. Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung,<br />
aus Verzug, aus positiver Vertragsverletzung, aus Verschulden<br />
bei Vertragsabschluss sowie aus unerlaubter Handlung werden<br />
ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf Vorsatz oder<br />
grober Fahrlässigkeit des Lieferanten, seiner leitenden Erfüllungsgehilfen<br />
oder gesetzlicher Vertreter. Ansprüche, die sich<br />
auf Grund von Schäden aus der Verletzung des Lebens, des<br />
Körpers oder der Gesundheit ergeben, die auf einer vorsätzlichen<br />
oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Lieferanten oder<br />
seines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen,<br />
werden vom Haftungsausschluss nicht berührt. Soweit<br />
die Haftung des Lieferanten ausgeschlossen oder beschränkt<br />
ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung seiner Arbeitnehmer,<br />
Vertreter und Erfüllungsgehilfen.<br />
Maße, Gewichte, Abbildungen und Beschreibung<br />
1. Die angegebenen Maße, Gewichte, Abbildungen und<br />
Beschreibungen sind nicht verbindlich bzw. nur als annähernd<br />
anzusehen. Unerhebliche technische Änderungen an<br />
unseren Produkten und die Auslieferung der veränderten Version<br />
behalten wir uns vor.<br />
Bundesdatenschutzgesetz<br />
1. Der Lieferant speichert die zur Geschäftsabwicklung notwendigen<br />
Daten. Der Lieferant unterrichtet hiermit seine Auftraggeber<br />
gem. § 33 Abs. 1 BDSG.<br />
2. Der Auftraggeber verzichtet auf eine weitergehende Benachrichtigung.<br />
Salvatorische Klausel<br />
1. Diese Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen<br />
bleiben auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Punkte<br />
in ihren übrigen Teilen verbindlich.<br />
Erfüllungsort und Gerichtsstand<br />
1. Sofern der Auftraggeber Vollkaufmann ist, ist der Gerichtsstand<br />
Zwickau/Sachsen; wir sind jedoch berechtigt, den Auftraggeber<br />
auch an seinem Sitz zu verklagen.<br />
2. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt,<br />
ist Erfüllungsort Crimmitschau/Sachsen.<br />
3. Für die vertraglichen Beziehungen gilt nur deutsches Recht.<br />
Stand: 01.04.2011<br />
Bestellhotline (0800) 4352 366, Fax (0800) 4352 329; kostenfrei Shop heka-direkt.de<br />
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