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Familienkundliche Blätter - Trier

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Brüder oder Vater und Sohn. Interessante Beispiele bieten die<br />

sogen. "Immissionsurkunden", zu deutsch "Erwirckongh", d.h.<br />

Besitzeinweisung, genannt. Bei diesem Akt "am Stiel" wirkten<br />

der Schultheiß, den auch ein Schöffe vertreten konnte, zwei<br />

weitere Schöffen als Zeugen, der Gerichtsbote, der Gerichtsschreiber<br />

und der Gerichtssprecher mit.<br />

Vor 1550 bedeutet das "von" vor dem Familiennamen vielfach nur<br />

eine Herkunftsbezeichnung, die vor den Ortsnamen gesetzt wurde.<br />

Es wurden beim Verkarten von diesem Zeitpunkt an beide Formen<br />

d.h. "von" und "ohne von", also hier der Vorname mit dem Ortsnamen<br />

allein, der nun Familienname geworden war, ermittelt.Es<br />

handelt sich bei "von" also nicht immer gleich kritiklos um<br />

Adelige oder Ministerialen.<br />

Als später die Notare häufiger wurden, traten auch die Schöffen<br />

als Urkundenbesiegler immer mehr zurück. Beispielsweise beruft<br />

zur Anfertigung einer Urkunde im Jahre 1610 der Notar Balthasar<br />

Heuschen Ellensis (2) ganz schlichte und einfache <strong>Trier</strong>er Bürger<br />

als Zeugen.<br />

Erfahrungsgemäß gibt es zwar auch in den Aktenbeständen ab und<br />

zu noch Siegel. Aber darauf zu warten, bis auch diese verkartet<br />

wären, hätte die Veröffentlichung zu weit hinausgeschoben, die<br />

somit nur ein vollständiges Bild des Urkundenbestandes bieten<br />

kann und will.<br />

Nicht aufgenommen wurden die nachstehend verzeichneten Stadtund<br />

Gerichtssiegel aus dem vor 1800 zum Erzbistum <strong>Trier</strong> gehörenden<br />

Teil Frankreichs und Belgiens:<br />

Carignan (Frankreich) GS 1745, Chauvency-Saint-Hubert (Frankr.)<br />

1719 GS, Chailly-les Ennery (Frankr.) 1407-1566, siehe Anmerkung<br />

No. 3, Damvillers (Frankr.) GS 1762, Etain (Frankreich)<br />

1799 Amtssg., Longuyon GS 1754, Neufchateau/Belgien GS v.1705,<br />

Rambervillers (Frankr.) Police de ville 1750, Saint Leger,Belg.<br />

GS 1788, Saint Mihiel (Frankr.) Amtssg. 1750, tfancy (Frankr.)<br />

Stadtsg. 1730, Stenay (Frankr.) Stadtsg. 1711, Virton (Belgien)<br />

Stadtsg. 1753, Villers-devant-Orval (Belgien) GS von 1757.<br />

Das älteste Ortssiegel ist das von Remagen aus dem Jahre 1300.<br />

Aus der Stadt <strong>Trier</strong> liegen aus der Zeit vor 1300 sogar zwei<br />

Schöffensiegel vor, das des Schöffenmeisters Howescilt von 1291<br />

(nur als Wappen) und das des Schultheißen Bonifacius von 1295.<br />

Insgesamt konnten bis zum Jahre 1500 zwanzig Orts- bzw. Gerichtssiegel<br />

festgestellt werden, während es gut dreimal so<br />

viele private Schöffensiegel gibt.<br />

Abkürzungen: besch = beschädigt; Bgm = Bürgermeister; gen =<br />

genannt; GS = Gerichtssiegel; HG = Hochgericht; M 1 = Meyer,<br />

Schöffen 1200 - 1580;M 2 = Ratsherren 1580 - 1797, siehe Literatur;<br />

m = meister; RH = Ratsherr; S = Siegel; s = siegelt ohne<br />

eigenes Siegel, oder Siegel ist verloren (ohne Quellenangabe,<br />

da in der Kartei leicht zu finden); Seh = Schöffe, SS = Schöffensiegel;<br />

Syn = Synodale oder Sendschöffe; W = Wappen, meist farbige<br />

Zeichnungen.<br />

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