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SATZUNG des MOORREGER SPORTVEREINS ... - Moorreger SV

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Die Vorstandsmitglieder sollten keinem Abteilungsvorstand angehören.<br />

Der Vorstand leitet und erledigt die geschäftlichen und organisatorischen Angelegenheiten<br />

<strong>des</strong> M<strong>SV</strong> und setzt die von der Mitgliederversammlung gefassten Beschlüsse um.<br />

Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn min<strong>des</strong>tens 4 Mitglieder anwesend sind.<br />

Über alle Sitzungen <strong>des</strong> Vorstan<strong>des</strong> ist ein Protokoll zu fertigen und vom Versammlungsleiter<br />

und Protokollführer zu unterschreiben.<br />

Vorstand im Sinne <strong>des</strong> Gesetzes (§ 26 BGB)<br />

Vorstand im Sinne <strong>des</strong> Gesetzes (§ 26 BGB) sind der Vorsitzende und die 3 stellvertretenden<br />

Vorsitzenden. Jeweils 2 von ihnen vertreten den Verein gemeinschaftlich gerichtlich und<br />

außergerichtlich.<br />

Ehrenrat<br />

Der Ehrenrat besteht aus 3 Personen, die von der Mitgliederversammlung auf die Dauer von 4<br />

Jahren gewählt werden. Die Mitglieder sollten verschiedenen Abteilungen angehören.<br />

Der Ehrenrat entscheidet über:<br />

- den Widerspruch eines Mitglie<strong>des</strong> gegen seinen Ausschluss<br />

(s. § 10)<br />

- vermittelt bei Streitfällen innerhalb <strong>des</strong> Vorstan<strong>des</strong><br />

Der Ehrenrat ist beschlussfähig, wenn min<strong>des</strong>tens 2 Mitglieder anwesend sind.<br />

§ 12 Einladung, Anträge, Beschlussfähigkeit, Beschlussfassung, Wahlen<br />

Einladung<br />

Die Einladung zur ordentlichen Mitgliederversammlung muss min<strong>des</strong>tens 2 Wochen vorher<br />

unter Angabe der Tagesordnung einberufen werden.<br />

Die Einladung hat durch Bekanntgabe in den Uetersener Nachrichten oder eine an ihre Stelle<br />

tretende Tageszeitung, im Vereinsaushangkasten sowie auf der Internetseite <strong>des</strong> M<strong>SV</strong> zu<br />

erfolgen.<br />

Anträge<br />

Anträge an die Versammlung sind min<strong>des</strong>tens 1 Woche vor der Versammlung schriftlich an<br />

den Vorstand zu stellen.<br />

Anträge auf Änderung der Satzung können nicht als Dringlichkeitsanträge gestellt werden.<br />

Gestellte Anträge werden spätestens 2 Tage vor der Mitgliederversammlung auf die<br />

Internetseite <strong>des</strong> M<strong>SV</strong> gesetzt.<br />

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