SATZUNG des MOORREGER SPORTVEREINS ... - Moorreger SV
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Die Vorstandsmitglieder sollten keinem Abteilungsvorstand angehören.<br />
Der Vorstand leitet und erledigt die geschäftlichen und organisatorischen Angelegenheiten<br />
<strong>des</strong> M<strong>SV</strong> und setzt die von der Mitgliederversammlung gefassten Beschlüsse um.<br />
Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn min<strong>des</strong>tens 4 Mitglieder anwesend sind.<br />
Über alle Sitzungen <strong>des</strong> Vorstan<strong>des</strong> ist ein Protokoll zu fertigen und vom Versammlungsleiter<br />
und Protokollführer zu unterschreiben.<br />
Vorstand im Sinne <strong>des</strong> Gesetzes (§ 26 BGB)<br />
Vorstand im Sinne <strong>des</strong> Gesetzes (§ 26 BGB) sind der Vorsitzende und die 3 stellvertretenden<br />
Vorsitzenden. Jeweils 2 von ihnen vertreten den Verein gemeinschaftlich gerichtlich und<br />
außergerichtlich.<br />
Ehrenrat<br />
Der Ehrenrat besteht aus 3 Personen, die von der Mitgliederversammlung auf die Dauer von 4<br />
Jahren gewählt werden. Die Mitglieder sollten verschiedenen Abteilungen angehören.<br />
Der Ehrenrat entscheidet über:<br />
- den Widerspruch eines Mitglie<strong>des</strong> gegen seinen Ausschluss<br />
(s. § 10)<br />
- vermittelt bei Streitfällen innerhalb <strong>des</strong> Vorstan<strong>des</strong><br />
Der Ehrenrat ist beschlussfähig, wenn min<strong>des</strong>tens 2 Mitglieder anwesend sind.<br />
§ 12 Einladung, Anträge, Beschlussfähigkeit, Beschlussfassung, Wahlen<br />
Einladung<br />
Die Einladung zur ordentlichen Mitgliederversammlung muss min<strong>des</strong>tens 2 Wochen vorher<br />
unter Angabe der Tagesordnung einberufen werden.<br />
Die Einladung hat durch Bekanntgabe in den Uetersener Nachrichten oder eine an ihre Stelle<br />
tretende Tageszeitung, im Vereinsaushangkasten sowie auf der Internetseite <strong>des</strong> M<strong>SV</strong> zu<br />
erfolgen.<br />
Anträge<br />
Anträge an die Versammlung sind min<strong>des</strong>tens 1 Woche vor der Versammlung schriftlich an<br />
den Vorstand zu stellen.<br />
Anträge auf Änderung der Satzung können nicht als Dringlichkeitsanträge gestellt werden.<br />
Gestellte Anträge werden spätestens 2 Tage vor der Mitgliederversammlung auf die<br />
Internetseite <strong>des</strong> M<strong>SV</strong> gesetzt.<br />
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