15.11.2012 Aufrufe

Reisekatalog als PDF - Winkelmann: Reisen

Reisekatalog als PDF - Winkelmann: Reisen

Reisekatalog als PDF - Winkelmann: Reisen

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Hauptstraße 16-18<br />

49179 Ostercappeln/Venne<br />

Telefon (0 54 76) 90 2000<br />

Telefax (0 54 76) 90 200-40<br />

Reisebedingungen:<br />

1. Abschluss des Reisevertrages<br />

a) Durch Ihre Buchung werden unsere Reisebedingungen<br />

verbindlich anerkannt, und zwar für alle in der Anmeldung/<br />

Reisebestätigung genannten Teilnehmer.<br />

b) Mit Ihrer Anmeldung, die schriftlich, telefonisch oder<br />

mündlich erfolgen kann, bieten Sie uns den Abschluss des<br />

Reisevertrages an. Mit unserer schriftlichen Reisebestätigung<br />

wird die Bu chung für uns verbindlich.<br />

c) Unsere vertraglichen Leistungen richten sich grundsätzlich<br />

nach der Leistungsbeschreibung im Katalog sowie der<br />

Reise bestätigung.<br />

d) Sitzplatzwünsche können grundsätzlich nur unverbindlich<br />

entgegengenommen werden.<br />

2. Zahlung des Reisepreises<br />

a) Nach Abschluss des Reisevertrages sind 10 % des Reisepreises,<br />

höchstens € 250,– Zug um Zug gegen Aushändigung<br />

des Sicherungsscheines im Sinn des § 651 k zu<br />

zahlen.<br />

b) Der Restbetrag ist spätestens zwei Wochen vor Reisebeginn<br />

fällig.<br />

c) Soweit wir zur Erbringung der vertraglichen Reiseleistungen<br />

bereit und in der Lage sind und kein gesetzliches<br />

oder vertragliches Zurückbehaltungsrecht Ihrerseits<br />

gegeben ist, besteht ohne vollständige Bezahlung des<br />

Reisepreises kein Anspruch auf Inanspruchnahme der<br />

Reise leistungen oder Aushändigung der Reiseunterlagen.<br />

d) Leisten Sie die Anzahlung und/oder die Restzahlung nicht<br />

entsprechend den vereinbarten Zahlungsfälligkeiten, so<br />

sind wir berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom<br />

Reisevertrag zurückzutreten und Ihnen die Rücktrittskosten<br />

gemäß Ziffer 5 in Rechnung zu stellen.<br />

3. Preisänderungen<br />

a) Der Reiseveranstalter behält sich vor, die ausgeschriebenen<br />

und mit der Buchung bestätigten Preise im Falle der Erhöhung<br />

der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte<br />

Leistungen, wie Hafen- oder Flughafengebühren<br />

oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden<br />

Wechselkurse, in dem Umfang zu ändern, wie sich<br />

deren Erhöhung pro Person auf den Reisepreis auswirkt,<br />

sofern zwischen Vertrag und dem vereinbarten Reise termin<br />

mehr <strong>als</strong> 4 Monate liegen.<br />

b) Eine Preiserhöhung kann bis zum 21. Tag vor Abreisetermin<br />

verlangt werden. Eine Preisänderung hat der Reiseveranstalter<br />

dem <strong>Reisen</strong>den unverzüglich nach Kenntnis von<br />

dem Preiserhöhungsgrund zu erklären.<br />

c) Bei Preiserhöhungen nach Vertragsabschluss um mehr <strong>als</strong><br />

5 % des Gesamtpreises kann der <strong>Reisen</strong>de kostenlos zurücktreten<br />

oder stattdessen die Teilnahme an einer mindestens<br />

gleichwertigen anderen Reise verlangen, wenn der<br />

Veranstalter in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis<br />

für den <strong>Reisen</strong>den aus seinem Angebot anzubieten.<br />

d) Die Rechte nach Ziff. 3c) hat der <strong>Reisen</strong>de unverzüglich<br />

nach der Erklärung des Reiseveranstalters diesem gegenüber<br />

geltend zu machen.<br />

4. Leistungsänderungen<br />

a) Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen<br />

von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach<br />

dem Vertragsabschluss notwendig werden und die vom<br />

Reiseveranstalter nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt<br />

wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen<br />

oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt<br />

der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen.<br />

b) Eine zulässige Änderung einer wesentlichen Reiseleistung<br />

hat der Reiseveranstalter dem <strong>Reisen</strong>den unverzüglich<br />

nach Kenntnis von dem Änderungsgrund zu erklären.<br />

c) Im Fall der erheblichen Änderungen einer wesentlichen<br />

Reiseleistung kann der <strong>Reisen</strong>de vom Vertrag zurücktreten<br />

oder stattdessen die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen<br />

anderen Reise verlangen.<br />

d) Veranstalter und <strong>Reisen</strong>der können von der Prospektausschreibung<br />

abweichende Vereinbarungen treffen.<br />

e) Verspätungen auf der Bus-Reise sind niem<strong>als</strong> auszuschließen<br />

und stellen keinen Reisemangel dar.<br />

Lindenstraße 32/Platanenhof<br />

49152 Bad Essen<br />

Telefon (0 54 72) 25 99<br />

Telefax (054 72) 39 17<br />

5. Rücktrittsbedingungen<br />

für Busreisen sowie für Flug- und Schiffsreisen:<br />

a.) Sondergruppen: bis 61 Tage vor Reisebeginn: 25 % des<br />

Reisepreises, ab 60 Tage vor Reisebeginn: 95 % des Reisepreises.<br />

Zu 5. Rücktrittsbedingungen<br />

zu b.) bei Katalogreisen:<br />

Die Stornokosten betragen bis 45 Tage vor dem<br />

vertraglich vereinbarten Reisebeginn 10 % des<br />

Einzelpreises, mindestens jedoch 20,- €.<br />

44 – 22 Tage vor Reisebeginn 30 % des Reisepreises<br />

21 – 15 Tage vor Reisebeginn 50% des Reisepreises<br />

14 – 7 Tage vor Reisebeginn 75% des Reisepreises<br />

7 – 1 Tag vor Reisebeginn 80% des Reisepreises<br />

bei Nichterscheinen am Abreisetag: 90 % des Reisepreises<br />

Für Musicalprogramme bzw. <strong>Reisen</strong>, die das Eintrittsgeld für<br />

Sonderveranstaltungen (Konzerte, Festspiele, Opern, Revuen,<br />

Sportveranstaltungen etc.) beinhalten, gilt die übliche Stornogebühr.<br />

Zuzüglich ist aber in jedem Falle der volle Eintrittskartenpreis<br />

zu bezahlen. Wir empfehlen den Abschluss einer<br />

Reiserücktrittskostenversicherung.<br />

6. Umbuchung<br />

Eine Änderung der Reiseanmeldung können wir bis 30 Tage<br />

vor Reiseantritt gegen eine Gebühr von 20,– vornehmen.<br />

7. Reiseabbruch<br />

Wird die Reise infolge eines Umstandes abgebrochen, der in<br />

der Sphäre der <strong>Reisen</strong>den liegt (z. B. Krankheit etc.), so ist der<br />

Reiseveranstalter verpfl ichtet, bei den Leistungsträgern die<br />

Erstattung ersparter Aufwendungen anzufragen. Dies gilt<br />

nicht, wenn völlig unerhebliche Leistungen betroffen sind<br />

oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche<br />

Bestimmungen entgegenstehen.<br />

8. Störung durch den <strong>Reisen</strong>den<br />

Der Reiseveranstalter kann den Reisevertrag fristlos kündigen,<br />

wenn der <strong>Reisen</strong>de trotz Abmahnung erheblich weiter<br />

stört, so dass seine weitere Teilnahme für den Reiseveranstalter<br />

und/oder die Reiseteilnehmer nicht mehr zumutbar ist.<br />

Dies gilt auch, wenn der <strong>Reisen</strong>de sich nicht an sachlich begründete<br />

Hinweise hält. Dem Reiseveranstalter steht in<br />

diesem Falle der Reisepreis weiter zu, soweit sich nicht ersparte<br />

Aufwendungen und Vorteile aus einer anderweitigen<br />

Verwertung der Reiseleistung(en) ergeben.<br />

Schadensersatzansprüche im übrigen bleiben unberührt.<br />

9. Mindestteilnehmerzahl<br />

a) Die Mindestteilnehmerzahl der Katalogfahrten beträgt<br />

20 vollzahlende Personen, sofern nicht etwas anderes vereinbart<br />

worden ist.<br />

10. Gewährung und Abhilfe, Mitwirkungspfl icht<br />

a) Sind die Reiseleistungen nicht vertragsgemäß, so kann der<br />

<strong>Reisen</strong>de Abhilfe verlangen, sofern diese nicht einen unverhältnismäßigen<br />

Aufwand erfordert. Die Abhilfe besteht<br />

in der Beseitigung des Reisemangels bzw. einer gleichwertigen<br />

Ersatzleistung.<br />

b) Für die Abhilfe des Mangels hat der <strong>Reisen</strong>de dem Veranstalter<br />

eine angemessene Frist zu setzen. Einer Fristsetzung<br />

bedarf es nicht, falls der Veranstalter die Abhilfe verweigert<br />

oder ein besonderes Interesse des <strong>Reisen</strong>den die<br />

sofortige Kündigung des Reisevertrages rechtfertigt.<br />

c) Der <strong>Reisen</strong>de ist verpfl ichtet, bei Leistungsstörungen daran<br />

mitzuwirken, dass eventuelle Schäden vermieden oder so<br />

gering wie möglich gehalten werden.<br />

d) Der <strong>Reisen</strong>de kann eine Herabsetzung des Reisepreises<br />

(= Minderung) verlangen, wenn er den oder die Reisemängel<br />

bei dem Reiseleiter oder, falls ein Reiseleiter nicht erreichbar<br />

ist, bei dem Reiseveranstalter direkt anzeigt,<br />

soweit nicht erhebliche Schwierigkeiten die Mängelanzeige<br />

gegenüber dem Reiseveranstalter unzumutbar machen.<br />

Unterlässt der <strong>Reisen</strong>de schuldhaft die Mängelanzeige, so<br />

stehen ihm keine Ansprüche auf Herabsetzung des Reisepreises<br />

zu.<br />

Ihr Buchungs-Partner:<br />

e) Der <strong>Reisen</strong>de kann unbeschadet der Minderung oder einer<br />

evtl. Kündigung Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen,<br />

es sei denn, der Mangel beruht auf einem Umstand,<br />

den der Reiseveranstalter nicht vertreten kann.<br />

11. Haftungsbeschränkung<br />

a) Die vertragliche Haftung des Reiseveranstalters für Schäden,<br />

die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen<br />

Reisepreis beschränkt,<br />

aa) soweit ein Schaden des <strong>Reisen</strong>den weder vorsätzlich<br />

noch grob fahrlässig herbeigeführt wird, oder<br />

b) wenn der Reiseveranstalter für einen dem <strong>Reisen</strong>den entstehenden<br />

Schaden allein wegen eines Verschuldens eines<br />

Leistungsträgers verantwortlich ist.<br />

bb) Gelten für eine von einem Leistungsträger zu erbringende<br />

Reiseleistung internationale Übereinkommen<br />

oder auf diesen beruhende gesetzliche Bestimmungen,<br />

nach denen ein Anspruch auf Schadensersatz<br />

nur unter bestimmten Voraussetzungen oder<br />

Beschränkungen geltend gemacht werden kann, so<br />

kann sich der Reiseveranstalter gegen über dem <strong>Reisen</strong>den<br />

auf diese Übereinkommen und die darauf beruhenden<br />

gesetzlichen Bestimmungen berufen.<br />

c) Der Reiseveranstalter haftet nicht für Leistungsstörungen<br />

oder Mängel, soweit diese bei Leistungen auftreten, die<br />

ausdrücklich <strong>als</strong> Fremdleistungen in der Reisebeschreibung<br />

bezeichnet sind. Das gilt insbesondere für Zusatzprogramme<br />

im Verlaufe der Reise. Unberührt bleiben unsere<br />

Vermittlerpfl ichten.<br />

d) Für alle Schadensersatzansprüche des Kunden gegen den<br />

Reiseveranstalter aus unerlaubter Handlung, die nicht auf<br />

Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, haftet der<br />

Reiseveranstalter bei Personenschäden bis 76.694,– je<br />

Kunde und Reise. Die Haftungsbegrenzung für Sachschäden<br />

beträgt je Kunde und Reise 4.000,–. Liegt der Reisepreis<br />

über 1.363,–, ist die Haftung auf die Höhe des dreifachen<br />

Reisepreises beschränkt. Dem Kunden wird in<br />

diesem Zusammenhang im eigenen Interesse der Abschluss<br />

einer Reiseunfall- oder Reisegepäckversicherung empfohlen.<br />

12. Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung<br />

a) Ansprüche wegen mangelhafter Reiseleistungen, nachträglicher<br />

Unmöglichkeit und wegen Verletzung von<br />

Nebenpfl ichten, hat der <strong>Reisen</strong>de innerhalb eines Monats<br />

nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise gegenüber<br />

dem Veranstalter geltend zu machen. Nach Ablauf<br />

der Frist können Ansprüche nur geltend gemacht<br />

werden, wenn der <strong>Reisen</strong>de eine genannte Frist ohne eigenes<br />

Verschulden nicht einhalten konnte.<br />

b) Ansprüche des <strong>Reisen</strong>den wegen mangelhafter Reiseleistungen,<br />

nachträglicher Unmöglichkeit und der Verletzung<br />

von Nebenpfl ichten verjähren in sechs Monaten nach dem<br />

vertraglich vorgesehenen Reiseende.<br />

c) Macht der <strong>Reisen</strong>de nach vertraglich vorgesehenem Reiseende<br />

Ansprüche innerhalb eines Monats geltend, so ist die<br />

Verjährung solange gehemmt, bis der Reiseveranstalter die<br />

Ansprüche schriftlich zurückweist.<br />

13. Gerichtsstand<br />

Der <strong>Reisen</strong>de kann den Reiseveranstalter nur an dessen Sitz<br />

verklagen.<br />

14. Unwirksamkeit von einzelnen Bestimmungen<br />

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen begründet<br />

grundsätzlich nicht die Unwirksamkeit des Reisevertrages im<br />

übrigen. Für Druckfehler kann nicht gehaftet werden.<br />

15. Veranstalterhinweis<br />

Veranstalter im Sinne des Reisevertragsgesetzes ist –<br />

wenn nicht anders angegeben – die Firma<br />

Reisebüro <strong>Winkelmann</strong> GmbH<br />

e-Mail: info@winkelmann-reisen.de<br />

http://www. winkelmann-reisen.de<br />

Veranstalter: Reisebüro <strong>Winkelmann</strong> GmbH

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!