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Zusammen mit weiteren Abzügen für Familien mit Kindern<br />

(Kinderabzug, kinderbezogener Abzug für Versicherungsprämien<br />

und Sparkapitalzinsen) ergeben sich bei der direkten<br />

Bundessteuer jährliche Entlastungen von insgesamt rund 900<br />

Millionen Franken. 1 Bei den Kantons- und Gemeindesteuern<br />

führen die heutigen Abzüge für Familien mit Kindern gemäss<br />

Schätzungen der Eidgenössischen Steuerverwaltung zu Entlastungen<br />

von jährlich rund 2,2−2,7 Milliarden Franken.<br />

Die genannten steuerlichen Entlastungen bewirken, dass inzwischen<br />

rund die Hälfte der Haushalte mit Kindern keine direkte<br />

Bundessteuer mehr entrichtet: So bezahlt ein Einverdienerehepaar<br />

mit zwei Kindern und einem Bruttolohn bis zu 97 500<br />

Franken keine direkte Bundessteuer. Ein Zweiverdienerehepaar<br />

2 mit zwei Kindern und einem Bruttolohn bis zu 126 000<br />

Franken, das nachgewiesene Kosten für die Drittbetreuung der<br />

Kinder im Umfang von 10 100 Franken geltend macht, muss<br />

keine direkte Bundessteuer zahlen. 3 Bei den Kantons- und<br />

Gemeinde steuern fallen die Entlastungen aufgrund des föderalistischen<br />

Steuersystems unterschiedlich hoch aus.<br />

Umfang der heutigen<br />

steuerlichen<br />

Entlastungen<br />

Auswirkungen der<br />

heutigen steuerlichen<br />

Entlastungen<br />

1<br />

Quelle: Botschaft vom 23. Okt. 2013 zur Volksinitiative «Familien stärken!<br />

Steuerfreie Kinder- und Ausbildungszulagen»; BBl 2013 8461, hier 8468.<br />

2<br />

Annahme: 70 % des Bruttolohns werden von dem einen, 30 % vom<br />

andern Elternteil erzielt.<br />

3<br />

Quelle: Botschaft vom 23. Okt. 2013 zur Volksinitiative «Familien stärken!<br />

Steuerfreie Kinder- und Ausbildungszulagen»; BBl 2013 8461, hier<br />

8473−8474.<br />

7

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