Strategien der Lebensmittelsicherheit - BMELV
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Baustein 2: Die Verantwortung hat <strong>der</strong><br />
Unternehmer<br />
Je<strong>der</strong>, <strong>der</strong> Lebensmittel o<strong>der</strong> Futtermittel herstellt,<br />
ob Landwirt, Bäcker o<strong>der</strong> Zuckerfabrikant,<br />
ist selbst dafür verantwortlich, dass sein Produkt<br />
sicher ist. Im Lebensmittelrecht gibt es dafür den<br />
Begriff <strong>der</strong> „Sorgfaltspflicht“. Die Verantwortung<br />
für einen Hersteller von Lebensmitteln beginnt<br />
immer bei <strong>der</strong> Auswahl <strong>der</strong> Rohstoffe und Zutaten.<br />
Bei <strong>der</strong> Wareneingangskontrolle von Rohstoffen<br />
für Babynahrung beispielsweise werden bis zu 800<br />
Substanzen untersucht, bevor die Analytiker grünes<br />
Licht für die Verarbeitung geben. Und die Verantwortung<br />
des Unternehmers endet erst, wenn sein<br />
Produkt „tiptop in Form“, gut verpackt und richtig<br />
gekennzeichnet seinen Betrieb verlässt. Missachtet<br />
ein Hersteller die Sorgfaltspflicht, dann kann das<br />
ernste Folgen haben, denn er muss für Schäden<br />
haften, die durch mangelhafte Produkte entstehen.<br />
Baustein 3: Rückverfolgbarkeit o<strong>der</strong> die<br />
Nummer auf <strong>der</strong> Packung<br />
Das ist schon lange Standard: Auf je<strong>der</strong> Lebensmittelverpackung<br />
gibt es eine Nummer o<strong>der</strong> ein<br />
Datum, an dem Hersteller und Überwachung erkennen<br />
können, aus welcher „Charge“ das Produkt<br />
stammt. Eine Charge umfasst die Lebensmittelmenge,<br />
die unter praktisch gleichen Bedingungen hergestellt<br />
und verpackt wurde. Das ist aber nur die<br />
letzte Stufe <strong>der</strong> Rückverfolgbarkeit. Seit 1. Januar<br />
2005 müssen Hersteller nicht nur dokumentieren,<br />
wohin sie welche Lebensmittel geliefert haben. Sie<br />
müssen auch nachweisen können, woher ihre Rohstoffe<br />
kommen. Nur so kann im Fall einer Verunreinigung<br />
die Ursache möglichst schnell gefunden<br />
werden. Das Prinzip <strong>der</strong> Rückverfolgbarkeit gilt für<br />
alle Lebensmittelproduzenten.<br />
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