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Strategien der Lebensmittelsicherheit - BMELV

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Baustein 2: Die Verantwortung hat <strong>der</strong><br />

Unternehmer<br />

Je<strong>der</strong>, <strong>der</strong> Lebensmittel o<strong>der</strong> Futtermittel herstellt,<br />

ob Landwirt, Bäcker o<strong>der</strong> Zuckerfabrikant,<br />

ist selbst dafür verantwortlich, dass sein Produkt<br />

sicher ist. Im Lebensmittelrecht gibt es dafür den<br />

Begriff <strong>der</strong> „Sorgfaltspflicht“. Die Verantwortung<br />

für einen Hersteller von Lebensmitteln beginnt<br />

immer bei <strong>der</strong> Auswahl <strong>der</strong> Rohstoffe und Zutaten.<br />

Bei <strong>der</strong> Wareneingangskontrolle von Rohstoffen<br />

für Babynahrung beispielsweise werden bis zu 800<br />

Substanzen untersucht, bevor die Analytiker grünes<br />

Licht für die Verarbeitung geben. Und die Verantwortung<br />

des Unternehmers endet erst, wenn sein<br />

Produkt „tiptop in Form“, gut verpackt und richtig<br />

gekennzeichnet seinen Betrieb verlässt. Missachtet<br />

ein Hersteller die Sorgfaltspflicht, dann kann das<br />

ernste Folgen haben, denn er muss für Schäden<br />

haften, die durch mangelhafte Produkte entstehen.<br />

Baustein 3: Rückverfolgbarkeit o<strong>der</strong> die<br />

Nummer auf <strong>der</strong> Packung<br />

Das ist schon lange Standard: Auf je<strong>der</strong> Lebensmittelverpackung<br />

gibt es eine Nummer o<strong>der</strong> ein<br />

Datum, an dem Hersteller und Überwachung erkennen<br />

können, aus welcher „Charge“ das Produkt<br />

stammt. Eine Charge umfasst die Lebensmittelmenge,<br />

die unter praktisch gleichen Bedingungen hergestellt<br />

und verpackt wurde. Das ist aber nur die<br />

letzte Stufe <strong>der</strong> Rückverfolgbarkeit. Seit 1. Januar<br />

2005 müssen Hersteller nicht nur dokumentieren,<br />

wohin sie welche Lebensmittel geliefert haben. Sie<br />

müssen auch nachweisen können, woher ihre Rohstoffe<br />

kommen. Nur so kann im Fall einer Verunreinigung<br />

die Ursache möglichst schnell gefunden<br />

werden. Das Prinzip <strong>der</strong> Rückverfolgbarkeit gilt für<br />

alle Lebensmittelproduzenten.<br />

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