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<strong>Glossar</strong><br />

Fixpreis<br />

Wird im Vertrag vereinbart; gilt je nach vertraglicher Vereinbarung<br />

u.a. nur für einen bestimmten Bauzeitplan.<br />

Flächen- und Längenmaße<br />

Der Flächeninhalt von Grundstücken und Räumen wird<br />

nach Quadratmetern berechnet, in der Land- und Forstwirtschaft<br />

auch nach Hektar (ha) = 10.000 m² oder nach<br />

Ar (a) = 100 m².<br />

In alten Bauplänen finden sich noch die früher gebräuchlichen<br />

Längenmaße:<br />

1 Klafter = 1,896484 m, 1 Fuß = 0,316081 m und 1 Zoll =<br />

0,026340 m.<br />

Flächenwidmungs- und Bebauungspläne<br />

Vom Gemeinderat zu beschließende Pläne, die rechtlich<br />

im Rang von Verordnungen stehen. Die Flächenwidmungspläne<br />

haben in großen Zügen darzustellen, nach<br />

welchen Grundsätzen die Bodennutzung im Plangebiet<br />

vor sich gehen soll und die Bebauungspläne zu ver-<br />

fassen sind. Im Allgemeinen werden in den Flächenwidmungsplänen<br />

folgende Widmungen der Grundflächen<br />

ausgewiesen: Grünland, Verkehrsbänder, Bauland und<br />

Sondergebiete.<br />

Die Bebauungspläne haben darzustellen, in welcher<br />

Weise die Grundflächen und die darüber oder darunter<br />

liegenden Räume bebaut werden dürfen bzw. welche<br />

Rechte und Pflichten sich für die Eigentümer der Grundflächen<br />

ergeben.<br />

A B C D E F G H I K L M N O P Q R S T U V W Z<br />

Neben den Widmungen der Grundflächen, den für die<br />

Bebauung maßgeblichen Linien (Fluchtlinien) und den<br />

Höhenlagen und Querschnitten der Verkehrsflächen sind<br />

in den Bebauungsplänen auch Bauklassen, Bauweisen<br />

oder Strukturen enthalten. Darüber hinaus können sie<br />

Schutzzonen, Einkaufszentren, Kleingartengebiete etc.<br />

ausweisen.<br />

Fluchtlinien (Grenzlinien)<br />

Sie beziehen sich auf Bau- und Straßenfluchtlinien. Im<br />

Allgemeinen beschreiben Fluchtlinien als Begrenzung<br />

jenen Teil eines Grundstückes, der für die eigentliche<br />

Bebauung vorgesehen ist. Sie sind im Bebauungsplan<br />

eingetragen.<br />

Fondsgebundene Lebensversicherung<br />

Verbindung einer Risiko-Lebensversicherung mit einer<br />

Anlage in Investmentfonds. Die Besonderheit: Der in der<br />

entrichteten Versicherungsprämie enthaltene Sparanteil<br />

– das ist der Teil, der nicht zur Deckung des Todesfallrisikos<br />

und der Kosten benötigt wird – wird direkt in Anteilen<br />

eines oder mehrer Fonds angelegt.<br />

Fondskosten<br />

Untergliederung in Kosten die dem Anleger direkt belastet<br />

werden: Ausgabeaufschlag, Depotgebühren sowie<br />

Kosten die zu Lasten der Performance gehen: Verwaltungsvergütung,<br />

Depotbankgebühr<br />

Partner der Bank Austria Silvia Nahler Tel.: 050505 – 47287 Mobil: 0664 – 20 22 354 Silvia.nahler@cityfinance.at<br />

Finanzservice GmbH Ralph Decker Tel.: 050505 – 39256 Mobil: 0699 – 142 076 74 Ralph.decker@cityfinance.at<br />

Fondsmanager<br />

Professionelle Verwalter von Investmentvermögen. Sie<br />

treffen die konkreten Anlageentscheidungen für den<br />

Fonds im Rahmen der Anlagebedingungen, Anlagegrundsätze<br />

und der gesetzlichen Anlagegrenzen.<br />

Fondsrating<br />

Eingruppierung von Fonds nach ihrer Bonität und ihrem<br />

Marktrisiko durch international anerkannte Rating-<br />

Agenturen (z.B. Moody’s Investors Service Inc., Standard<br />

& Poors Inc.); ermöglicht die Beurteilung des Gesamtrisikos;<br />

zu unterscheiden sind Fondsratings von Performancerankings,<br />

welche Aussagen über Fondsrenditen<br />

losgelöst vom Risiko treffen. Geratet wurden bis dato vor<br />

allem Geldmarktfonds.<br />

Fondsvermögen<br />

Gesamtheit aller im Fonds befindlichen Vermögenswerte.<br />

Das Fondsvermögen besteht bei einem Wertpapierfonds<br />

aus Wertpapieren, Bankguthaben sowie den sonstigen<br />

Vermögensgegenständen. Das Fondsvermögen errechnet<br />

sich aus dem Tageswert sämtlicher Vermögenswerte<br />

des Fonds. Wertpapiere werden dabei zum aktuellen<br />

Tageskurs, Immobilien zum Ertragswert bewertet.<br />

Förderungswerber<br />

Grundsätzlich können jeder Staatsbürger, jede Gemeinde,<br />

gemeinnützige Bauvereinigung oder andere juristische<br />

Personen (zum Beispiel gewerbliche Bauträger)<br />

unter Beachtung der Vorschriften über „begünstigte

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