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<strong>Glossar</strong><br />
Fixpreis<br />
Wird im Vertrag vereinbart; gilt je nach vertraglicher Vereinbarung<br />
u.a. nur für einen bestimmten Bauzeitplan.<br />
Flächen- und Längenmaße<br />
Der Flächeninhalt von Grundstücken und Räumen wird<br />
nach Quadratmetern berechnet, in der Land- und Forstwirtschaft<br />
auch nach Hektar (ha) = 10.000 m² oder nach<br />
Ar (a) = 100 m².<br />
In alten Bauplänen finden sich noch die früher gebräuchlichen<br />
Längenmaße:<br />
1 Klafter = 1,896484 m, 1 Fuß = 0,316081 m und 1 Zoll =<br />
0,026340 m.<br />
Flächenwidmungs- und Bebauungspläne<br />
Vom Gemeinderat zu beschließende Pläne, die rechtlich<br />
im Rang von Verordnungen stehen. Die Flächenwidmungspläne<br />
haben in großen Zügen darzustellen, nach<br />
welchen Grundsätzen die Bodennutzung im Plangebiet<br />
vor sich gehen soll und die Bebauungspläne zu ver-<br />
fassen sind. Im Allgemeinen werden in den Flächenwidmungsplänen<br />
folgende Widmungen der Grundflächen<br />
ausgewiesen: Grünland, Verkehrsbänder, Bauland und<br />
Sondergebiete.<br />
Die Bebauungspläne haben darzustellen, in welcher<br />
Weise die Grundflächen und die darüber oder darunter<br />
liegenden Räume bebaut werden dürfen bzw. welche<br />
Rechte und Pflichten sich für die Eigentümer der Grundflächen<br />
ergeben.<br />
A B C D E F G H I K L M N O P Q R S T U V W Z<br />
Neben den Widmungen der Grundflächen, den für die<br />
Bebauung maßgeblichen Linien (Fluchtlinien) und den<br />
Höhenlagen und Querschnitten der Verkehrsflächen sind<br />
in den Bebauungsplänen auch Bauklassen, Bauweisen<br />
oder Strukturen enthalten. Darüber hinaus können sie<br />
Schutzzonen, Einkaufszentren, Kleingartengebiete etc.<br />
ausweisen.<br />
Fluchtlinien (Grenzlinien)<br />
Sie beziehen sich auf Bau- und Straßenfluchtlinien. Im<br />
Allgemeinen beschreiben Fluchtlinien als Begrenzung<br />
jenen Teil eines Grundstückes, der für die eigentliche<br />
Bebauung vorgesehen ist. Sie sind im Bebauungsplan<br />
eingetragen.<br />
Fondsgebundene Lebensversicherung<br />
Verbindung einer Risiko-Lebensversicherung mit einer<br />
Anlage in Investmentfonds. Die Besonderheit: Der in der<br />
entrichteten Versicherungsprämie enthaltene Sparanteil<br />
– das ist der Teil, der nicht zur Deckung des Todesfallrisikos<br />
und der Kosten benötigt wird – wird direkt in Anteilen<br />
eines oder mehrer Fonds angelegt.<br />
Fondskosten<br />
Untergliederung in Kosten die dem Anleger direkt belastet<br />
werden: Ausgabeaufschlag, Depotgebühren sowie<br />
Kosten die zu Lasten der Performance gehen: Verwaltungsvergütung,<br />
Depotbankgebühr<br />
Partner der Bank Austria Silvia Nahler Tel.: 050505 – 47287 Mobil: 0664 – 20 22 354 Silvia.nahler@cityfinance.at<br />
Finanzservice GmbH Ralph Decker Tel.: 050505 – 39256 Mobil: 0699 – 142 076 74 Ralph.decker@cityfinance.at<br />
Fondsmanager<br />
Professionelle Verwalter von Investmentvermögen. Sie<br />
treffen die konkreten Anlageentscheidungen für den<br />
Fonds im Rahmen der Anlagebedingungen, Anlagegrundsätze<br />
und der gesetzlichen Anlagegrenzen.<br />
Fondsrating<br />
Eingruppierung von Fonds nach ihrer Bonität und ihrem<br />
Marktrisiko durch international anerkannte Rating-<br />
Agenturen (z.B. Moody’s Investors Service Inc., Standard<br />
& Poors Inc.); ermöglicht die Beurteilung des Gesamtrisikos;<br />
zu unterscheiden sind Fondsratings von Performancerankings,<br />
welche Aussagen über Fondsrenditen<br />
losgelöst vom Risiko treffen. Geratet wurden bis dato vor<br />
allem Geldmarktfonds.<br />
Fondsvermögen<br />
Gesamtheit aller im Fonds befindlichen Vermögenswerte.<br />
Das Fondsvermögen besteht bei einem Wertpapierfonds<br />
aus Wertpapieren, Bankguthaben sowie den sonstigen<br />
Vermögensgegenständen. Das Fondsvermögen errechnet<br />
sich aus dem Tageswert sämtlicher Vermögenswerte<br />
des Fonds. Wertpapiere werden dabei zum aktuellen<br />
Tageskurs, Immobilien zum Ertragswert bewertet.<br />
Förderungswerber<br />
Grundsätzlich können jeder Staatsbürger, jede Gemeinde,<br />
gemeinnützige Bauvereinigung oder andere juristische<br />
Personen (zum Beispiel gewerbliche Bauträger)<br />
unter Beachtung der Vorschriften über „begünstigte