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Vom Urwald Zur Stadt Joinville Brasilien

Joinville seit Kindesalter Geschichtliche Aufarbeitung

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Chr. M. Schröder EduardSchramm Prinz <strong>Joinville</strong><br />

L. Aube<br />

Am 5. Mai 1849 wurde im Staate Hamburg beim Notar Eduard Schramm ein Vertrag<br />

zur Übereignung von Länderein, die der Familie des Prinzen von <strong>Joinville</strong> gehörten,<br />

geschlossen. Anwesend waren Herr L. Aube (mit Vertretungsvollmacht des Prinzen<br />

von <strong>Joinville</strong> und dessen Gattin Francisca ausgewiesen) , der Hamburger Senator und<br />

Reeder , Herr Christian M. Schröder, der Notar, Herr Edmund Schramm, sowie zwei<br />

hinzugezogene Zeugen. Sinn der Übereignung sollte die Übersiedlung von Auswanderern<br />

in eine noch zu gründende Kolonie im Gebiet der Domäne Dona Francisca sein<br />

(Ein Landstrich, welcher als Mitgift in die Ehe der Dona Francisca per Gesetz anhand<br />

gegeben worden war). Die Besiedelung, sowie die Übereignung, unterlag der Genehmigung<br />

durch die brasilianische Regierung in Rio de Janeiro, Dieses ist durch den<br />

zweiten Zusatz der Absichterklärungen sowie durch den<br />

VERMERK ÜBER DIE GEWÄHRUNGEN DER BRASILIANISCHEN<br />

REGIERUNG FÜR DIE BESETZUNG UND KOLONISATION DER<br />

LÄNDER DER LL.AA.RR,<br />

ersichtlich.

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