16.04.2015 Aufrufe

Der Genuss des Reisens im langsameren Rhythmus

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

und/oder Verantwortliche der Datenverarbeitung zum Zwecke der Abwicklung<br />

<strong>des</strong> zwischen uns bestehenden Vertragsverhältnisses als auch externe<br />

Rechtssubjekte, die als Verantwortliche der Datenverarbeitung oder Leiter<br />

tätig sind, Kenntnis von den Daten erlangen, da diese Personen seitens Costa<br />

Crociere mit der Vornahme best<strong>im</strong>mter Verarbeitungsvorgänge beauftragt<br />

wurden. Die Daten können ebenfalls zu den angezeigten Zwecken ins Ausland<br />

an dritte Gesellschaften, die in der europäischen Union niedergelassen sind<br />

oder auch nicht, übermittelt werden. Die Bereitstellung der Daten ist für die<br />

Vertragsausführung erforderlich. Unter den von Ihnen bereitgestellten Daten<br />

befinden sich möglicherweise auch Daten, die vom Kodex als „sensibel“<br />

eingestuft werden. Diese Daten dürfen nur mit Ihrer schriftlichen Einwilligung<br />

verarbeitet werden; sollten Sie Ihre Einwilligung nicht erteilen, kann Costa<br />

Crociere einige seiner vertraglichen Verpflichtungen möglicherweise nicht<br />

erfüllen. Außerdem kann Costa Crociere mit Ihrer Einwilligung: i) Ihnen<br />

Informations- Werbe- und/oder Aktionsmaterial, Rabatte, Vergünstigungen,<br />

Einladungen, Teilnahmeunterlagen für Preisausschreiben per Post, E-Mail,<br />

Handy, SMS, Fax und Festnetz zusenden; ii) Profilerstellungen vornehmen<br />

(Analyse von Konsumgewohnheiten und -entscheidungen zur Entwicklung<br />

von Strategien für das Marketing, auch personalisiertes); iii) Ihre Daten an<br />

Gesellschaften der Costa Crociere-Gruppe und an Geschäftspartner von<br />

Costa Crociere zwecks Übersendung von Informations- oder Werbematerial<br />

seitens Letzterer übermitteln. Was die Foto- und Videoaufnahmen betrifft, die<br />

auf unseren Schiffen gemacht werden und die dazu dienen, Ihr Urlaubserlebnis<br />

unvergesslich zu machen, möchten wir Sie darauf aufmerksam machen, dass<br />

Sie, sollten Sie nicht fotografiert bzw. gefilmt werden wollen, an den Fotoshops<br />

Bescheid sagen können, dass Fotos oder Aufnahmen, auf denen Sie zu sehen<br />

sind, entfernt werden sollen. Die Fotos und Filmaufnahmen, die während<br />

einer Kreuzfahrt aufgenommen werden, werden nur für eine begrenzte Zeit<br />

aufbewahrt und dann vernichtet bzw. gelöscht. Wir teilen Ihnen ebenfalls mit,<br />

dass Sie bei Costa Crociere die Ausübung Ihrer Rechte gemäß Art. 7 <strong>des</strong> Kodex<br />

beantragen können, demzufolge der Betroffene best<strong>im</strong>mte Rechte ausüben<br />

kann; so hat er unter anderem das Recht, vom Träger der Datenverarbeitung eine<br />

Bestätigung über das Vorhandensein personenbezogener Daten zu erhalten; die<br />

Herkunft der Daten sowie die Verfahren und die Zwecke der Verarbeitung zu<br />

erfahren; die Löschung, die Umwandlung in eine anonymisierte Form oder die<br />

Sperre von gesetzeswidrig verarbeiteten Daten sowie die Aktualisierung, die<br />

Berichtigung, falls ein Interesse daran besteht, oder die Ergänzung der Daten<br />

zu verlangen; sich aus rechtmäßigen Gründen der Verarbeitung zu widersetzen;<br />

einer Benutzung dieser Daten zum Zwecke der Produktinformation oder<br />

sonstiger Werbe- oder Marketingaktivitäten zu widersprechen. Verantwortlicher<br />

der Datenverarbeitung ist Costa Crociere SpA mit Rechtssitz in Genua, Piazza<br />

Piccapietra 48. Das vollständige aktualisierte Verzeichnis der Verantwortlichen<br />

kann am Sitz von Costa Crociere eingesehen werden.<br />

15 INFORMATIONSPFLICHT ÜBER DIE IDENTITÄT<br />

DES AUSFÜHRENDEN LUFTFAHRTUNTERNEHMENS<br />

Costa ist laut EU-Verordnung dazu verpflichtet, dem Kunden die<br />

Fluggesellschaft zu nennen, die aller Voraussicht nach seinen Flug durchführen<br />

wird. Sobald Costa sicher weiß, um welche Fluggesellschaft es sich handelt, ist<br />

Costa verpflichtet, den Kunden darüber zu informieren. Sollte sich daran noch<br />

etwas ändern, muss der Kunde darüber in Kenntnis gesetzt werden. Die „Black<br />

List“ ist auf folgender Internetseite abrufbar: http://ec.europa.eu/transport/airban/list_de.htm<br />

16 VERJÄHRUNG, ABTRETUNGSVERBOT, GERICHTSSTAND<br />

16.1 Ansprüche <strong>des</strong> Kunden/Reisenden nach den §§ 651 c bis f BGB aus<br />

der Verletzung <strong>des</strong> Lebens, <strong>des</strong> Körpers oder der Gesundheit, die auf einer<br />

vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung <strong>des</strong> Reiseveranstalters oder<br />

eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen <strong>des</strong> Reiseveranstalters<br />

beruhen, verjähren in zwei Jahren. Dies gilt auch für Ansprüche auf den<br />

Ersatz sonstiger Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen<br />

Pflichtverletzung <strong>des</strong> Reiseveranstalters oder eines gesetzlichen Vertreters oder<br />

Erfüllungsgehilfen <strong>des</strong> Reiseveranstalters beruhen.<br />

16.2 Alle übrigen Ansprüche nach den §§ 651 c bis f BGB verjähren in einem<br />

Jahr.<br />

16.3 Die Verjährung nach Ziffer 16.1 und 16.2 beginnt mit dem Tag, der dem<br />

Tag <strong>des</strong> vertraglichen Reiseen<strong>des</strong> folgt. Fällt der letzte Tag der Frist auf einen<br />

Sonntag, einen am Erklärungsort staatlich anerkannten allgemeinen Feiertag<br />

oder einen Sonnabend, so tritt an die Stelle eines solchen Tages der nächste<br />

Werktag.<br />

16.4 Schweben zwischen dem Kunden und dem Reiseveranstalter Verhandlungen<br />

über den Anspruch oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die<br />

Verjährung gehemmt, bis der Kunde/Reisende oder Costa die Fortsetzung der<br />

Verhandlungen verweigert. Die Verjährung tritt frühestens 3 Monate nach dem<br />

Ende der Hemmung ein.<br />

16.5 Eine Abtretung jedweder Ansprüche <strong>des</strong> Kunden, gleich aus welchem<br />

Rechtsgrund, an Dritte, auch an Ehegatten, ist ausgeschlossen. Ebenso ist die<br />

gerichtliche Geltendmachung der vorbezeichneten Ansprüche <strong>des</strong> Kunden<br />

durch Dritte in eigenem Namen unzulässig.<br />

16.6 Für Klagen von Costa gegen den Kunden ist der Wohnsitz <strong>des</strong> Kunden<br />

maßgebend, es sei denn, die Klage richtet sich gegen Vollkaufleute, juristische<br />

Personen <strong>des</strong> öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen, die ihren<br />

Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort außerhalb der Mitgliedsstaaten<br />

der EuGVVO haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt <strong>im</strong><br />

Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesen Fällen ist der Sitz der<br />

deutschen Niederlassung von Costa nämlich Costa Kreuzfahrten, Hamburg,<br />

maßgebend.<br />

16.7 Auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Reisenden und Costa als<br />

Reiseveranstalter findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung.<br />

16.8 Die Unwirksamkeit einzelner Best<strong>im</strong>mungen <strong>des</strong> Reisevertrags und/<br />

oder dieser Reisebedingungen hat nicht die Unwirksamkeit <strong>des</strong> gesamten<br />

Reisevertrags oder der Reisebedingungen zur Folge.<br />

16.9 Diese Reisebedingungen und alle Angaben der vorliegenden Broschüre<br />

entsprechen dem Stand von Mai 2014. Sie gelten für alle Reisen aus dieser<br />

Broschüre mit Costa.<br />

Costa Crociere S.p.A., Piazza Piccapietra, 48, 16121 Genova, Italien<br />

Einkäufe und Souvenirs<br />

Hinsichtlich eventueller Einkäufe von Waren und Souvenirs während <strong>des</strong><br />

Landausflugs (z. B. Teppiche, Schmuck, Waren über einem best<strong>im</strong>mten Wert<br />

usw.) beachten Sie bitte, dass diese <strong>im</strong> Herkunftsland <strong>des</strong> Reisenden oder <strong>im</strong><br />

Ankunftshafen unter Umständen zollpflichtig sein können. Wir weisen Sie darauf<br />

hin, dass Costa Kreuzfahrten keine Zollgebühren <strong>im</strong> Auftrag <strong>des</strong> Gastes erhebt<br />

und daher nicht die Höhe der jeweiligen Zollgebühr vorhersehen kann. <strong>Der</strong> Gast<br />

ist für eine etwaige Zahlung von Zollgebühren selbst verantwortlich, so dass die<br />

betreffenden Objekte verzollt werden, ohne dass Costa Kreuzfahrten dafür<br />

aufkommen muss.<br />

Zollbest<strong>im</strong>mungen<br />

Gegenstände, die für den persönlichen Bedarf <strong>des</strong> Reisenden best<strong>im</strong>mt sind,<br />

wie Kleidung, Schuhe, Schmuck, Fotoapparat, Videokamera usw., können i. d.<br />

R. zollfrei mitgeführt werden. Die Mitnahme und Einfuhr von Waffen, Munition,<br />

Drogen, explosiven/ feuergefährlichen Gegenständen, wie insbesondere auch<br />

Feuerwerkskörpern, sowie von jugendgefährdenden oder verfassungswidrigen<br />

Medien ist verboten. Darüber hinaus ist in vielen Ländern die Einfuhr von frischen<br />

Nahrungsmitteln (z. B. Obst, Gemüse, Fleisch und Wurst) verboten. Bitte<br />

beachten Sie, dass es strengstens untersagt ist, Produkte einzuführen, die aus<br />

Materialien aus geschützten Tier- und Pflanzenarten hergestellt sind. In vielen<br />

Reiseländern werden geschützte Tiere, Pflanzen und daraus hergestellte Produkte<br />

zum Kauf angeboten. Vorsicht ist auch be<strong>im</strong> Sammeln am Strand geboten:<br />

Bedrohte Arten könnten darunter sein. Teilweise sind auch Antiquitäten oder<br />

Kulturgüter von einem Ein- oder Ausfuhrverbot betroffen. Bitte tragen Sie nicht<br />

zum illegalen und schädlichen Handel bei und informieren Sie sich rechtzeitig.<br />

Bei einem Verstoß gegen entsprechende Zoll- bzw. Ein-/Ausfuhrbest<strong>im</strong>mungen<br />

drohen schwere Sanktionen wie Zollbeschlagnahmung, polizeiliche Anzeige<br />

oder hohe Geldstrafen. Achtung: Papiere von Straßenhändlern sind ungültig.<br />

<strong>Der</strong> Kauf von gefälschten Markenartikeln wie Uhren, Computern, Software,<br />

Kleidung usw. sowie deren Einfuhr nach Deutschland ist aus urheberrechtlichen<br />

Gründen verboten. Wir möchten darauf hinweisen, dass jeder Gast selbst für die<br />

Einhaltung der jeweils gültigen Devisen-, Zoll- bzw. Ein-/Ausfuhrbest<strong>im</strong>mungen<br />

verantwortlich ist. Bitte informieren Sie sich daher rechtzeitig über die für Sie<br />

zutreffenden Devisen-, Zoll- bzw. Ein-/Ausfuhrbest<strong>im</strong>mungen. Informationen<br />

hierzu finden Sie auf der Website <strong>des</strong> Auswärtigen Amtes (www.auswaertigesamt.de)<br />

und der deutschen Zollbehörden (www.zoll.de).<br />

Innerhalb der Europäischen Gemeinschaft dürfen weder Zigaretten noch Alkohol<br />

zollfrei verkauft werden. Bitte beachten Sie, dass über die hier aufgezeigten<br />

Zollvorschriften hinaus weitere Zollvorgaben zu berücksichtigen sein können.<br />

Bitte erkundigen Sie sich hierzu rechtzeitig vor Reisebeginn, z. B. auf www.<br />

auswaertiges-amt.de, oder www.zoll.de, über mögliche Ergänzungen oder<br />

tagesaktuelle Veränderungen.<br />

Für die Einreise nach Deutschland gelten<br />

folgende Regelungen:<br />

Einreise aus Nicht-EU-Staaten<br />

Reisende, die min<strong>des</strong>tens 17 Jahre alt sind, dürfen für den eigenen Geoder<br />

Verbrauch 200 Zigaretten oder 100 Zigarillos oder 50 Zigarren oder<br />

250 g Rauchtabak, 1 l Spirituosen oder 2 l Wein sowie eine geringe Menge<br />

Parfüm zollfrei mitführen. Bei anderen Waren (z. B. Kleidung) gilt i. d. R. eine<br />

Zollfreigrenze von insgesamt bis zu 420 Euro.<br />

Einreise aus EU-Staaten<br />

Die nachfolgenden Richtmengen gelten für den Eigenbedarf.<br />

• Tabakwaren: 800 Zigaretten, 400 Zigarillos, 200 Zigarren (Zigarren mit einem<br />

Stückgewicht von höchstens 3 g), 1.000 g Rauchtabak<br />

• Alkoholische Getränke: 10 l Spirituosen, 10 l alkoholhaltige Süßgetränke<br />

(Alkopops), 20 l sog. Zwischenerzeugnisse (z. B. Campari, Portwein, Madeira<br />

und Sherry), 90 l Wein (davon 60 l Schaumwein), 110 l Bier<br />

• Kaffee: 10 kg<br />

Arznei- und Betäubungsmittel<br />

<strong>Der</strong> Umgang mit Arznei- und Betäubungsmitteln unterliegt i. d. R. strengen<br />

Vorschriften oder ist zum Teil auch gänzlich untersagt. Unter Umständen ist<br />

bei der Mitnahme von Arznei- oder Betäubungsmitteln, auch für den eigenen<br />

Bedarf oder von lediglich geringen Mengen solcher Mittel, ein Nachweis über die<br />

konkreten Inhalts- bzw. Wirkstoffe erforderlich. Auch schriftliche Erklärungen<br />

<strong>des</strong> Hausarztes, die in manchen Fällen von einer Lan<strong>des</strong>gesundheitsbehörde<br />

beglaubigt werden müssen, werden von einigen Ländern gefordert. Sollten Sie<br />

auf Ihrer Reise Arznei- oder Betäubungsmittel mit sich führen wollen oder<br />

müssen, informieren Sie sich daher bitte rechtzeitig darüber, ob Sie diese<br />

Medikamente mitnehmen dürfen oder ob Einfuhrbeschränkungen bestehen<br />

und welche besonderen Voraussetzungen oder Dokumente für die Einfuhr der<br />

Medikamente in die verschiedenen Reiseländer ggf. zu beachten sind. In jedem<br />

Fall sollten Medikamente <strong>im</strong>mer in der Originalverpackung mitgenommen<br />

werden. Informationen hierzu erhalten Sie bei den diplomatischen Vertretungen<br />

der jeweiligen Zielländer.<br />

Impressum<br />

Herausgeber<br />

Costa Crociere S.p.A.<br />

Piazza Piccapietra, 48<br />

16121 Genua, Italien<br />

Ansprechpartner Deutschland<br />

Costa Kreuzfahrten Niederlassung<br />

der Costa Crociere S.p.A.<br />

Am Sandtorkai 39<br />

20457 Hamburg, Deutschland<br />

www.costakreuzfahrten.de<br />

Costa Verkaufsservice für Reisebüros<br />

Tel.: 040/570 12 12 12<br />

Costa Kundencenter<br />

Tel.: 040/570 12 13 14<br />

Konzeption, Text und Gestaltung<br />

Sintesi Hub, Triest, Italien<br />

Umsetzung und Repro<br />

Sintesi Hub, Triest, Italien<br />

Druck<br />

G. Canale & C. S.P.A., Borgaro T.se,<br />

Italien<br />

Bildredaktion<br />

Sintesi Hub, Triest, Italien<br />

Visual & Design Team Costa.<br />

Fotografen<br />

Costa Photograhic Archive, Tips Bank<br />

Image, S<strong>im</strong>e Bank Image<br />

91

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!