Der Genuss des Reisens im langsameren Rhythmus
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und/oder Verantwortliche der Datenverarbeitung zum Zwecke der Abwicklung<br />
<strong>des</strong> zwischen uns bestehenden Vertragsverhältnisses als auch externe<br />
Rechtssubjekte, die als Verantwortliche der Datenverarbeitung oder Leiter<br />
tätig sind, Kenntnis von den Daten erlangen, da diese Personen seitens Costa<br />
Crociere mit der Vornahme best<strong>im</strong>mter Verarbeitungsvorgänge beauftragt<br />
wurden. Die Daten können ebenfalls zu den angezeigten Zwecken ins Ausland<br />
an dritte Gesellschaften, die in der europäischen Union niedergelassen sind<br />
oder auch nicht, übermittelt werden. Die Bereitstellung der Daten ist für die<br />
Vertragsausführung erforderlich. Unter den von Ihnen bereitgestellten Daten<br />
befinden sich möglicherweise auch Daten, die vom Kodex als „sensibel“<br />
eingestuft werden. Diese Daten dürfen nur mit Ihrer schriftlichen Einwilligung<br />
verarbeitet werden; sollten Sie Ihre Einwilligung nicht erteilen, kann Costa<br />
Crociere einige seiner vertraglichen Verpflichtungen möglicherweise nicht<br />
erfüllen. Außerdem kann Costa Crociere mit Ihrer Einwilligung: i) Ihnen<br />
Informations- Werbe- und/oder Aktionsmaterial, Rabatte, Vergünstigungen,<br />
Einladungen, Teilnahmeunterlagen für Preisausschreiben per Post, E-Mail,<br />
Handy, SMS, Fax und Festnetz zusenden; ii) Profilerstellungen vornehmen<br />
(Analyse von Konsumgewohnheiten und -entscheidungen zur Entwicklung<br />
von Strategien für das Marketing, auch personalisiertes); iii) Ihre Daten an<br />
Gesellschaften der Costa Crociere-Gruppe und an Geschäftspartner von<br />
Costa Crociere zwecks Übersendung von Informations- oder Werbematerial<br />
seitens Letzterer übermitteln. Was die Foto- und Videoaufnahmen betrifft, die<br />
auf unseren Schiffen gemacht werden und die dazu dienen, Ihr Urlaubserlebnis<br />
unvergesslich zu machen, möchten wir Sie darauf aufmerksam machen, dass<br />
Sie, sollten Sie nicht fotografiert bzw. gefilmt werden wollen, an den Fotoshops<br />
Bescheid sagen können, dass Fotos oder Aufnahmen, auf denen Sie zu sehen<br />
sind, entfernt werden sollen. Die Fotos und Filmaufnahmen, die während<br />
einer Kreuzfahrt aufgenommen werden, werden nur für eine begrenzte Zeit<br />
aufbewahrt und dann vernichtet bzw. gelöscht. Wir teilen Ihnen ebenfalls mit,<br />
dass Sie bei Costa Crociere die Ausübung Ihrer Rechte gemäß Art. 7 <strong>des</strong> Kodex<br />
beantragen können, demzufolge der Betroffene best<strong>im</strong>mte Rechte ausüben<br />
kann; so hat er unter anderem das Recht, vom Träger der Datenverarbeitung eine<br />
Bestätigung über das Vorhandensein personenbezogener Daten zu erhalten; die<br />
Herkunft der Daten sowie die Verfahren und die Zwecke der Verarbeitung zu<br />
erfahren; die Löschung, die Umwandlung in eine anonymisierte Form oder die<br />
Sperre von gesetzeswidrig verarbeiteten Daten sowie die Aktualisierung, die<br />
Berichtigung, falls ein Interesse daran besteht, oder die Ergänzung der Daten<br />
zu verlangen; sich aus rechtmäßigen Gründen der Verarbeitung zu widersetzen;<br />
einer Benutzung dieser Daten zum Zwecke der Produktinformation oder<br />
sonstiger Werbe- oder Marketingaktivitäten zu widersprechen. Verantwortlicher<br />
der Datenverarbeitung ist Costa Crociere SpA mit Rechtssitz in Genua, Piazza<br />
Piccapietra 48. Das vollständige aktualisierte Verzeichnis der Verantwortlichen<br />
kann am Sitz von Costa Crociere eingesehen werden.<br />
15 INFORMATIONSPFLICHT ÜBER DIE IDENTITÄT<br />
DES AUSFÜHRENDEN LUFTFAHRTUNTERNEHMENS<br />
Costa ist laut EU-Verordnung dazu verpflichtet, dem Kunden die<br />
Fluggesellschaft zu nennen, die aller Voraussicht nach seinen Flug durchführen<br />
wird. Sobald Costa sicher weiß, um welche Fluggesellschaft es sich handelt, ist<br />
Costa verpflichtet, den Kunden darüber zu informieren. Sollte sich daran noch<br />
etwas ändern, muss der Kunde darüber in Kenntnis gesetzt werden. Die „Black<br />
List“ ist auf folgender Internetseite abrufbar: http://ec.europa.eu/transport/airban/list_de.htm<br />
16 VERJÄHRUNG, ABTRETUNGSVERBOT, GERICHTSSTAND<br />
16.1 Ansprüche <strong>des</strong> Kunden/Reisenden nach den §§ 651 c bis f BGB aus<br />
der Verletzung <strong>des</strong> Lebens, <strong>des</strong> Körpers oder der Gesundheit, die auf einer<br />
vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung <strong>des</strong> Reiseveranstalters oder<br />
eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen <strong>des</strong> Reiseveranstalters<br />
beruhen, verjähren in zwei Jahren. Dies gilt auch für Ansprüche auf den<br />
Ersatz sonstiger Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen<br />
Pflichtverletzung <strong>des</strong> Reiseveranstalters oder eines gesetzlichen Vertreters oder<br />
Erfüllungsgehilfen <strong>des</strong> Reiseveranstalters beruhen.<br />
16.2 Alle übrigen Ansprüche nach den §§ 651 c bis f BGB verjähren in einem<br />
Jahr.<br />
16.3 Die Verjährung nach Ziffer 16.1 und 16.2 beginnt mit dem Tag, der dem<br />
Tag <strong>des</strong> vertraglichen Reiseen<strong>des</strong> folgt. Fällt der letzte Tag der Frist auf einen<br />
Sonntag, einen am Erklärungsort staatlich anerkannten allgemeinen Feiertag<br />
oder einen Sonnabend, so tritt an die Stelle eines solchen Tages der nächste<br />
Werktag.<br />
16.4 Schweben zwischen dem Kunden und dem Reiseveranstalter Verhandlungen<br />
über den Anspruch oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die<br />
Verjährung gehemmt, bis der Kunde/Reisende oder Costa die Fortsetzung der<br />
Verhandlungen verweigert. Die Verjährung tritt frühestens 3 Monate nach dem<br />
Ende der Hemmung ein.<br />
16.5 Eine Abtretung jedweder Ansprüche <strong>des</strong> Kunden, gleich aus welchem<br />
Rechtsgrund, an Dritte, auch an Ehegatten, ist ausgeschlossen. Ebenso ist die<br />
gerichtliche Geltendmachung der vorbezeichneten Ansprüche <strong>des</strong> Kunden<br />
durch Dritte in eigenem Namen unzulässig.<br />
16.6 Für Klagen von Costa gegen den Kunden ist der Wohnsitz <strong>des</strong> Kunden<br />
maßgebend, es sei denn, die Klage richtet sich gegen Vollkaufleute, juristische<br />
Personen <strong>des</strong> öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen, die ihren<br />
Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort außerhalb der Mitgliedsstaaten<br />
der EuGVVO haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt <strong>im</strong><br />
Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesen Fällen ist der Sitz der<br />
deutschen Niederlassung von Costa nämlich Costa Kreuzfahrten, Hamburg,<br />
maßgebend.<br />
16.7 Auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Reisenden und Costa als<br />
Reiseveranstalter findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung.<br />
16.8 Die Unwirksamkeit einzelner Best<strong>im</strong>mungen <strong>des</strong> Reisevertrags und/<br />
oder dieser Reisebedingungen hat nicht die Unwirksamkeit <strong>des</strong> gesamten<br />
Reisevertrags oder der Reisebedingungen zur Folge.<br />
16.9 Diese Reisebedingungen und alle Angaben der vorliegenden Broschüre<br />
entsprechen dem Stand von Mai 2014. Sie gelten für alle Reisen aus dieser<br />
Broschüre mit Costa.<br />
Costa Crociere S.p.A., Piazza Piccapietra, 48, 16121 Genova, Italien<br />
Einkäufe und Souvenirs<br />
Hinsichtlich eventueller Einkäufe von Waren und Souvenirs während <strong>des</strong><br />
Landausflugs (z. B. Teppiche, Schmuck, Waren über einem best<strong>im</strong>mten Wert<br />
usw.) beachten Sie bitte, dass diese <strong>im</strong> Herkunftsland <strong>des</strong> Reisenden oder <strong>im</strong><br />
Ankunftshafen unter Umständen zollpflichtig sein können. Wir weisen Sie darauf<br />
hin, dass Costa Kreuzfahrten keine Zollgebühren <strong>im</strong> Auftrag <strong>des</strong> Gastes erhebt<br />
und daher nicht die Höhe der jeweiligen Zollgebühr vorhersehen kann. <strong>Der</strong> Gast<br />
ist für eine etwaige Zahlung von Zollgebühren selbst verantwortlich, so dass die<br />
betreffenden Objekte verzollt werden, ohne dass Costa Kreuzfahrten dafür<br />
aufkommen muss.<br />
Zollbest<strong>im</strong>mungen<br />
Gegenstände, die für den persönlichen Bedarf <strong>des</strong> Reisenden best<strong>im</strong>mt sind,<br />
wie Kleidung, Schuhe, Schmuck, Fotoapparat, Videokamera usw., können i. d.<br />
R. zollfrei mitgeführt werden. Die Mitnahme und Einfuhr von Waffen, Munition,<br />
Drogen, explosiven/ feuergefährlichen Gegenständen, wie insbesondere auch<br />
Feuerwerkskörpern, sowie von jugendgefährdenden oder verfassungswidrigen<br />
Medien ist verboten. Darüber hinaus ist in vielen Ländern die Einfuhr von frischen<br />
Nahrungsmitteln (z. B. Obst, Gemüse, Fleisch und Wurst) verboten. Bitte<br />
beachten Sie, dass es strengstens untersagt ist, Produkte einzuführen, die aus<br />
Materialien aus geschützten Tier- und Pflanzenarten hergestellt sind. In vielen<br />
Reiseländern werden geschützte Tiere, Pflanzen und daraus hergestellte Produkte<br />
zum Kauf angeboten. Vorsicht ist auch be<strong>im</strong> Sammeln am Strand geboten:<br />
Bedrohte Arten könnten darunter sein. Teilweise sind auch Antiquitäten oder<br />
Kulturgüter von einem Ein- oder Ausfuhrverbot betroffen. Bitte tragen Sie nicht<br />
zum illegalen und schädlichen Handel bei und informieren Sie sich rechtzeitig.<br />
Bei einem Verstoß gegen entsprechende Zoll- bzw. Ein-/Ausfuhrbest<strong>im</strong>mungen<br />
drohen schwere Sanktionen wie Zollbeschlagnahmung, polizeiliche Anzeige<br />
oder hohe Geldstrafen. Achtung: Papiere von Straßenhändlern sind ungültig.<br />
<strong>Der</strong> Kauf von gefälschten Markenartikeln wie Uhren, Computern, Software,<br />
Kleidung usw. sowie deren Einfuhr nach Deutschland ist aus urheberrechtlichen<br />
Gründen verboten. Wir möchten darauf hinweisen, dass jeder Gast selbst für die<br />
Einhaltung der jeweils gültigen Devisen-, Zoll- bzw. Ein-/Ausfuhrbest<strong>im</strong>mungen<br />
verantwortlich ist. Bitte informieren Sie sich daher rechtzeitig über die für Sie<br />
zutreffenden Devisen-, Zoll- bzw. Ein-/Ausfuhrbest<strong>im</strong>mungen. Informationen<br />
hierzu finden Sie auf der Website <strong>des</strong> Auswärtigen Amtes (www.auswaertigesamt.de)<br />
und der deutschen Zollbehörden (www.zoll.de).<br />
Innerhalb der Europäischen Gemeinschaft dürfen weder Zigaretten noch Alkohol<br />
zollfrei verkauft werden. Bitte beachten Sie, dass über die hier aufgezeigten<br />
Zollvorschriften hinaus weitere Zollvorgaben zu berücksichtigen sein können.<br />
Bitte erkundigen Sie sich hierzu rechtzeitig vor Reisebeginn, z. B. auf www.<br />
auswaertiges-amt.de, oder www.zoll.de, über mögliche Ergänzungen oder<br />
tagesaktuelle Veränderungen.<br />
Für die Einreise nach Deutschland gelten<br />
folgende Regelungen:<br />
Einreise aus Nicht-EU-Staaten<br />
Reisende, die min<strong>des</strong>tens 17 Jahre alt sind, dürfen für den eigenen Geoder<br />
Verbrauch 200 Zigaretten oder 100 Zigarillos oder 50 Zigarren oder<br />
250 g Rauchtabak, 1 l Spirituosen oder 2 l Wein sowie eine geringe Menge<br />
Parfüm zollfrei mitführen. Bei anderen Waren (z. B. Kleidung) gilt i. d. R. eine<br />
Zollfreigrenze von insgesamt bis zu 420 Euro.<br />
Einreise aus EU-Staaten<br />
Die nachfolgenden Richtmengen gelten für den Eigenbedarf.<br />
• Tabakwaren: 800 Zigaretten, 400 Zigarillos, 200 Zigarren (Zigarren mit einem<br />
Stückgewicht von höchstens 3 g), 1.000 g Rauchtabak<br />
• Alkoholische Getränke: 10 l Spirituosen, 10 l alkoholhaltige Süßgetränke<br />
(Alkopops), 20 l sog. Zwischenerzeugnisse (z. B. Campari, Portwein, Madeira<br />
und Sherry), 90 l Wein (davon 60 l Schaumwein), 110 l Bier<br />
• Kaffee: 10 kg<br />
Arznei- und Betäubungsmittel<br />
<strong>Der</strong> Umgang mit Arznei- und Betäubungsmitteln unterliegt i. d. R. strengen<br />
Vorschriften oder ist zum Teil auch gänzlich untersagt. Unter Umständen ist<br />
bei der Mitnahme von Arznei- oder Betäubungsmitteln, auch für den eigenen<br />
Bedarf oder von lediglich geringen Mengen solcher Mittel, ein Nachweis über die<br />
konkreten Inhalts- bzw. Wirkstoffe erforderlich. Auch schriftliche Erklärungen<br />
<strong>des</strong> Hausarztes, die in manchen Fällen von einer Lan<strong>des</strong>gesundheitsbehörde<br />
beglaubigt werden müssen, werden von einigen Ländern gefordert. Sollten Sie<br />
auf Ihrer Reise Arznei- oder Betäubungsmittel mit sich führen wollen oder<br />
müssen, informieren Sie sich daher bitte rechtzeitig darüber, ob Sie diese<br />
Medikamente mitnehmen dürfen oder ob Einfuhrbeschränkungen bestehen<br />
und welche besonderen Voraussetzungen oder Dokumente für die Einfuhr der<br />
Medikamente in die verschiedenen Reiseländer ggf. zu beachten sind. In jedem<br />
Fall sollten Medikamente <strong>im</strong>mer in der Originalverpackung mitgenommen<br />
werden. Informationen hierzu erhalten Sie bei den diplomatischen Vertretungen<br />
der jeweiligen Zielländer.<br />
Impressum<br />
Herausgeber<br />
Costa Crociere S.p.A.<br />
Piazza Piccapietra, 48<br />
16121 Genua, Italien<br />
Ansprechpartner Deutschland<br />
Costa Kreuzfahrten Niederlassung<br />
der Costa Crociere S.p.A.<br />
Am Sandtorkai 39<br />
20457 Hamburg, Deutschland<br />
www.costakreuzfahrten.de<br />
Costa Verkaufsservice für Reisebüros<br />
Tel.: 040/570 12 12 12<br />
Costa Kundencenter<br />
Tel.: 040/570 12 13 14<br />
Konzeption, Text und Gestaltung<br />
Sintesi Hub, Triest, Italien<br />
Umsetzung und Repro<br />
Sintesi Hub, Triest, Italien<br />
Druck<br />
G. Canale & C. S.P.A., Borgaro T.se,<br />
Italien<br />
Bildredaktion<br />
Sintesi Hub, Triest, Italien<br />
Visual & Design Team Costa.<br />
Fotografen<br />
Costa Photograhic Archive, Tips Bank<br />
Image, S<strong>im</strong>e Bank Image<br />
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