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DIE BESTEUERUNG DER KAPITALERTRÄGE - Baldinger & Partner

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V. Spezialfälle: Hebelprodukte und Investmentzertifikate<br />

Graue Fonds:<br />

Diese sind nun den weißen Fonds gleichgestellt.<br />

Sicherungssteuer:<br />

Diese ist von der Bank im Falle von weißen und schwarzen Fonds einzubehalten.<br />

Sie kann nur durch Vorlage einer Offenlegungsbestätigung des<br />

Wohnsitzfinanzamtes vermieden werden.<br />

Mag. Dieter Welbich: <strong>Baldinger</strong> & <strong>Partner</strong> Unternehmens- und Steuerberatungsgesellschaft mbH<br />

1180 Wien, Ferrogasse 37, Tel. 470 07 60<br />

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