Internationale Skatordnung (ISkO)
Internationale Skatordnung (ISkO)
Internationale Skatordnung (ISkO)
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
4.3 Veranstalter und Spielleitung haben das Recht, bei<br />
nachweisbar willkürlichen Verstößen Teilnehmer<br />
ohne weiteres vom Weiterspiel auszuschließen. Die<br />
Teilnehmergebühr ist dann verfallen. Jede erneute<br />
Beteiligung kann versagt werden. Ebenso ist der<br />
Veranstalter berechtigt, die Teilnahme am Wettspiel<br />
ohne Angabe von Gründen zu verweigern.<br />
4.4 Die Teilnehmer sind verpflichtet, jede Liste bis zu<br />
Ende mitzuspielen. Sie dürfen sich selbst in Einzelspielen<br />
nicht vertreten lassen. Bei böswilligem<br />
Ausscheiden eines Teilnehmers und in Notfällen<br />
kann die Spielleitung einen Beauftragten bestimmen,<br />
der rechtmäßig und eigenverantwortlich einen<br />
vorzeitig ausgeschiedenen Teilnehmer ersetzt.<br />
4.5 Veranstalter und Personen der Spielleitung dürfen<br />
sich unter gleichen Pflichten und Rechten wie alle<br />
übrigen Teilnehmer am Wettspiel beteiligen. Die<br />
Überwachung der Veranstaltung muss jedoch<br />
gesichert sein.<br />
5 Leistungsbewertung<br />
5.1 Die Leistungen der Teilnehmer werden nach folgendem<br />
Verfahren bewertet: Spielpunkte und<br />
Spielzahl jedes Teilnehmers, die aus seiner Spielliste<br />
hervorgehen, werden zu einer Gesamtleistung<br />
vereinigt. Für jedes gewonnene Spiel werden dem<br />
Alleinspieler 50 Wertungspunkte gutgeschrieben,<br />
für jedes verlorene Spiel 50 Wertungspunkte abgezogen.<br />
Die Gegenpartei (am Dreiertisch die<br />
beiden Gegenspieler, am Vierertisch die beiden<br />
35