02.05.2015 Aufrufe

Internationale Skatordnung (ISkO)

Internationale Skatordnung (ISkO)

Internationale Skatordnung (ISkO)

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

4.3 Veranstalter und Spielleitung haben das Recht, bei<br />

nachweisbar willkürlichen Verstößen Teilnehmer<br />

ohne weiteres vom Weiterspiel auszuschließen. Die<br />

Teilnehmergebühr ist dann verfallen. Jede erneute<br />

Beteiligung kann versagt werden. Ebenso ist der<br />

Veranstalter berechtigt, die Teilnahme am Wettspiel<br />

ohne Angabe von Gründen zu verweigern.<br />

4.4 Die Teilnehmer sind verpflichtet, jede Liste bis zu<br />

Ende mitzuspielen. Sie dürfen sich selbst in Einzelspielen<br />

nicht vertreten lassen. Bei böswilligem<br />

Ausscheiden eines Teilnehmers und in Notfällen<br />

kann die Spielleitung einen Beauftragten bestimmen,<br />

der rechtmäßig und eigenverantwortlich einen<br />

vorzeitig ausgeschiedenen Teilnehmer ersetzt.<br />

4.5 Veranstalter und Personen der Spielleitung dürfen<br />

sich unter gleichen Pflichten und Rechten wie alle<br />

übrigen Teilnehmer am Wettspiel beteiligen. Die<br />

Überwachung der Veranstaltung muss jedoch<br />

gesichert sein.<br />

5 Leistungsbewertung<br />

5.1 Die Leistungen der Teilnehmer werden nach folgendem<br />

Verfahren bewertet: Spielpunkte und<br />

Spielzahl jedes Teilnehmers, die aus seiner Spielliste<br />

hervorgehen, werden zu einer Gesamtleistung<br />

vereinigt. Für jedes gewonnene Spiel werden dem<br />

Alleinspieler 50 Wertungspunkte gutgeschrieben,<br />

für jedes verlorene Spiel 50 Wertungspunkte abgezogen.<br />

Die Gegenpartei (am Dreiertisch die<br />

beiden Gegenspieler, am Vierertisch die beiden<br />

35

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!