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1. Meilensteinsitzung, 08.05.2003 - ProReKo

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86 Erziehungsurlaub Pers<br />

87 (befristete) Abordnung außerhalb d. Schuldienstes (auch Zen **)<br />

88 Krankheit über 6 Monate Sch / Pers<br />

89 Mutterschutzfrist Sch<br />

90 Teilzeitbeschäftigung auf Antrag (§ 80 a NBG) Pers<br />

91 Ermäßigung der Arbeitszeit aus familiären Gründen (§ 87 a NBG) Pers<br />

92 (befrist.) Teilabord. außerh. d. nds. Schuldienstes (a. Pers<br />

93 Vorbereitung auf eine zusätzliche Lehrkräfteprüfung Sch / Zen *) **)<br />

94 Altersteilzeit (--> 20 % zus. Belastung durch die ATZ) Zen (alt. Sch)***)<br />

95 Stillzeit Sch<br />

96 Ermäßigung der Arbeitszeit wegen Erziehungsurlaub Pers<br />

97 Beteiligung der BbS an Maßnahmen gem. § 15 NSchG g. Ent. Sch<br />

98 Einstellungsteilzeit (§ 80 b NBG) Pers<br />

99 sonstige Stundenverringerung Sch<br />

Anmerkungen:<br />

Sch = Kosten sind der Schule zuzuordnen<br />

Zen = Kosten sind dem Land / der Bez.Reg zuzuordnen<br />

Pers = Anrechnungen aus persönlichen Gründen (nicht kostenwirksam)<br />

*) Sch / Zen = Einzelfallentscheidung (Verursacherprinzip)<br />

**) = tritt nur auf, wenn das Land Nds. Bezüge zahlt<br />

***) --> Mehrheitliche Meinung wegen der möglicherweise sehr unterschiedlichen<br />

Kostenbelastung einzelner Schulen = Zen;<br />

das Ref. 102 vertritt die Meinung, dass diese Position "Sch" zuzuordnen ist.<br />

6<br />

Ergebnisse der <strong>1.</strong> <strong>Meilensteinsitzung</strong> (<strong>08.05.2003</strong>)<br />

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