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Anwaltliche Prozesstaktik - SPB 2 ... - Kaiser & Sozien

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Vorlesung SS 2010 (15. Juli 2010) Seite 2<br />

1.2. Rücktritt vom Vertrag<br />

Vorüberlegung: Vertrag ganz, teilweise oer nicht erfüllt?<br />

Folgen des Rücktritts beachten!<br />

Beispiel: sog. Schrottimmobilien: Rücktritt vom Darlehensvertrag<br />

führt zur sofortigen Rückzahlung des Kaufpreisdarlehens bei<br />

gleichzeitiger Unveräußerbarkeit der Immobilie<br />

1.3. Erfüllung<br />

Ist vom Beklagten darzulegen und zu beweisen<br />

Problem des § 366 BGB, Leistungsbestimmungsrecht und<br />

Anrechnungsregelung<br />

1.4. Aufrechnung<br />

Aufrechnung ist Verteidigungs- und kein Angriffsmittel iSd. §§<br />

296, 282 ZPO<br />

Wegen § 322 ZPO (Rechtskraftwirkung) ist genaue Angabe der<br />

Forderung erforderlich<br />

Zur Aufrechnung gestellte Forderungen werden nicht<br />

rechtshängig<br />

Formen der Aufrechnung:<br />

· Haupt- oder Primäraufrechnung: nur bei unstreitigem<br />

Klageanspruch<br />

· Hilfsaufrechnung: Bedingte Rechtshandlung<br />

Kosten<br />

1.5. Gewährleistung<br />

Vorab gewünschte Rechtsfolgen klären<br />

Beweisfragen hängen von Rechtsfolgen ab

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