Satzung - Hombrucher SV 09/72 eV
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VEREINS-SATZUNG<br />
ATZUNG Stand: 12. März 2010<br />
<br />
u.a.<br />
Sachleistungen<br />
Außerordentliche Leistungen<br />
Umlagen (maximal in Höhe eines Jahresbeitrages)<br />
Geldstrafen aufgrund von ‚Entscheidungen des Disziplinar-ausschusses<br />
Bei der Aufnahme in den Verein kann eine Aufnahmegebühr erhoben<br />
werden. Genaueres dazu regelt die Beitragssatzung. Zur Finanzierung<br />
besonderer Vorhaben oder zur Beseitigung finanzieller Schwierigkeiten<br />
des Vereins können Umlagen erhoben werden.<br />
Höhe und Fälligkeit von Aufnahmegebühren, Jahresbeiträgen<br />
und Umlagen werden von der Mitgliederversammlung in der<br />
Beitragsordnung festgesetzt. Für eine individuelle Beitragsgestaltung<br />
ist eine Beitragsstaffelung zugelassen.<br />
Der Vorstand kann in geeigneten Fällen Aufnahmegebühren,<br />
Beiträge und Umlagen ganz oder teilweise erlassen oder<br />
stunden.<br />
Ehrenmitglieder sind nicht verpflichtet Beiträge und Umlagen<br />
zu zahlen.<br />
Über die Höhe der Beiträge im Juniorenbereich entscheidet<br />
der Jugendvorstand.<br />
Einzelheiten des Beitragswesens regelt die Beitragsordnung, die<br />
der Vorstand mit Zustimmung der Mitgliederversammlung<br />
per Beschluss mit einfacher Mehrheit erlassen und ändern<br />
kann. Die Beitragsordnung ist nicht Bestandteil der <strong>Satzung</strong>.<br />
Die Beitragsordnung regelt neben der <strong>Satzung</strong> Einzelheiten<br />
der Beitragsfestsetzung und -erhebung.<br />
§ 7 Revision<br />
Die Mitgliederversammlung wählt in jedem Jahr drei Kassenprüfer,<br />
die nicht dem Vorstand angehören dürfen.<br />
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