Satzung - Narrenfreunde Remmingsheim
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(6) Die Gruppen können sich eine Gruppenordnung geben, diese, wie auch jede<br />
Änderung derselben bedarf der Genehmigung des Ausschusses.<br />
§ 13 Feuerteufel<br />
(1) Die Feuerteufel sind bei uns die Hauptfigur der <strong>Remmingsheim</strong>er Fasnet. Der<br />
Auftritt der Feuerteufel beginnt mit dem Dreikönigstag.<br />
(2) Ihre Aufgaben sind:<br />
Mitwirkung bei Festzügen,<br />
Einmärsche bei Veranstaltungen,<br />
sowie Mitwirkung bei den vom Ausschuss genehmigten Narrentreffen.<br />
(3) Die Aufnahme und Pflichten innerhalb der Gruppe regelt die Gruppenordnung.<br />
§ 14 Nebelhexe<br />
(1) Die Hexengruppe ist eine begrenzte Gruppe. Die Gruppenstärke ist in der<br />
Gruppenordnung festgeschrieben. Nach Bedarf und Genehmigung durch den<br />
Narrenrat kann für eine ausgetretene Hexe eine Ersatzhexe bestellt werden<br />
(2) Die Hexen treten erstmals am Dreikönigstag beim Abstauben in Aktion. Sie<br />
werden vom 2. Vorsitzenden bei der Fasnetseröffnung ausgesandt. Am<br />
schmotzigen Donnerstag veranstalten die Hexen vor dem <strong>Remmingsheim</strong>er<br />
Rathaus eine riesen Gaudi. Sie sind bei sämtlichen Einzügen beteiligt und<br />
wirken bei den Narrenumzügen als geschlossene Gruppe mit.<br />
(3) Die Aufnahme und die Pflichten innerhalb der Gruppe regelt die<br />
Gruppenordnung.<br />
§ 14a Lomba Kiebler<br />
(1) Die Lomba Kieblergruppe ist eine begrenzte Gruppe. Die Gruppenstärke ist in<br />
der Gruppenordnung festgeschrieben. Nach Bedarf und Genehmigung durch<br />
den Narrenrat kann für einen ausgetretenen Lomba Kiebler Ersatz bestellt<br />
werden.<br />
(2) Der Auftritt der Lomba Kiebler beginnt mit dem Dreikönigstag.<br />
(3) Die Aufnahme und die Pflichten innerhalb der Gruppe regelt die<br />
Gruppenordnung.<br />
§ 15 Gruppenrat<br />
(1) Der Gruppenrat besteht aus Gruppenführer und mindesten zwei Helfer einer<br />
jeden Gruppe des Vereins.<br />
(2) Der Aufgabenbereich des Gruppenrats umfasst: