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Satzung - Narrenfreunde Remmingsheim

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(6) Die Gruppen können sich eine Gruppenordnung geben, diese, wie auch jede<br />

Änderung derselben bedarf der Genehmigung des Ausschusses.<br />

§ 13 Feuerteufel<br />

(1) Die Feuerteufel sind bei uns die Hauptfigur der <strong>Remmingsheim</strong>er Fasnet. Der<br />

Auftritt der Feuerteufel beginnt mit dem Dreikönigstag.<br />

(2) Ihre Aufgaben sind:<br />

Mitwirkung bei Festzügen,<br />

Einmärsche bei Veranstaltungen,<br />

sowie Mitwirkung bei den vom Ausschuss genehmigten Narrentreffen.<br />

(3) Die Aufnahme und Pflichten innerhalb der Gruppe regelt die Gruppenordnung.<br />

§ 14 Nebelhexe<br />

(1) Die Hexengruppe ist eine begrenzte Gruppe. Die Gruppenstärke ist in der<br />

Gruppenordnung festgeschrieben. Nach Bedarf und Genehmigung durch den<br />

Narrenrat kann für eine ausgetretene Hexe eine Ersatzhexe bestellt werden<br />

(2) Die Hexen treten erstmals am Dreikönigstag beim Abstauben in Aktion. Sie<br />

werden vom 2. Vorsitzenden bei der Fasnetseröffnung ausgesandt. Am<br />

schmotzigen Donnerstag veranstalten die Hexen vor dem <strong>Remmingsheim</strong>er<br />

Rathaus eine riesen Gaudi. Sie sind bei sämtlichen Einzügen beteiligt und<br />

wirken bei den Narrenumzügen als geschlossene Gruppe mit.<br />

(3) Die Aufnahme und die Pflichten innerhalb der Gruppe regelt die<br />

Gruppenordnung.<br />

§ 14a Lomba Kiebler<br />

(1) Die Lomba Kieblergruppe ist eine begrenzte Gruppe. Die Gruppenstärke ist in<br />

der Gruppenordnung festgeschrieben. Nach Bedarf und Genehmigung durch<br />

den Narrenrat kann für einen ausgetretenen Lomba Kiebler Ersatz bestellt<br />

werden.<br />

(2) Der Auftritt der Lomba Kiebler beginnt mit dem Dreikönigstag.<br />

(3) Die Aufnahme und die Pflichten innerhalb der Gruppe regelt die<br />

Gruppenordnung.<br />

§ 15 Gruppenrat<br />

(1) Der Gruppenrat besteht aus Gruppenführer und mindesten zwei Helfer einer<br />

jeden Gruppe des Vereins.<br />

(2) Der Aufgabenbereich des Gruppenrats umfasst:

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