Anlagen- Kennzeichnung
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Die Pflicht zur <strong>Kennzeichnung</strong> und deren Umsetzung<br />
<strong>Kennzeichnung</strong> ist in seinen verschiedenen Anwendungsgebieten<br />
international gesetzlich geregelt oder es gelten bestehende<br />
Normen als richtungsweisend. In Europa sind sicherheitsrelevante<br />
<strong>Kennzeichnung</strong>en gerade am Arbeitsplatz zu Großteilen gesetzlich<br />
vorgeschrieben. Ein Beispiel hierfür ist die Richtlinie 92/58/EWG<br />
des Rates vom 24. Juni 1992 bezüglich der Mindestvorschriften<br />
in Sachen <strong>Kennzeichnung</strong> im Arbeitsschutz. In Deutschland wurde<br />
diese und andere europäische Vorgaben in nationale Gesetzgebung<br />
umgesetzt und über Verordnungen, technische Regeln und<br />
Normen weiter spezifiziert und für die praktische Anwendung<br />
verfeinert. Diese Gesetze geben klare Vorgaben für unsere Arbeit,<br />
um die an Sie gestellten gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen.<br />
‘DIN 2403’ oder<br />
‘DIN 2403:2013’?<br />
ArbSchG<br />
ArbStättV<br />
ASR A1.3<br />
ChemG<br />
GefStoffV<br />
TRGS 201<br />
DIN 2403<br />
‘Gefahrstoffe’ ?<br />
Verwurzelt ist die Pflicht zur <strong>Kennzeichnung</strong> von <strong>Anlagen</strong> – also<br />
von Apparaten, Rohrleitungen, Behältern usw. – im Arbeitsschutzgesetz<br />
von 1996 und im Chemikaliengesetz von 1980.<br />
Beide Gesetze verpflichten den Arbeitgeber Arbeitsschutzmaßnahmen<br />
zu ergreifen die dem Stand der Technik entsprechen,<br />
um Mitarbeiter vor Gefahren zu schützen. Beide Gesetze erklären<br />
weiterführende Verordnungen als maßgeblich für die Umsetzung<br />
dieser Forderung. Auf dieser Basis behandeln die Arbeitsstättenverordnung<br />
und die Gefahrstoffverordnung jeweils die aus Ihrer<br />
Sicht relevanten Vorgaben zur <strong>Kennzeichnung</strong>. Es wird darüber<br />
hinaus festgelegt, dass für die Definition des aktuellen Standes<br />
der Technik, welcher im Gesetz ausdrücklich gefordert wird,<br />
Ausschüsse gebildet werden. Diese Ausschüsse berücksichtigen<br />
seither die Entwicklungen aus Forschung und Wirtschaft, um zu<br />
den einzelnen Themengebieten den Stand der Technik abzuleiten<br />
und Regeln für die Einhaltung dieses Standes zu verfassen.<br />
Bezogen auf die <strong>Kennzeichnung</strong> von <strong>Anlagen</strong> wurden von den<br />
Ausschüssen die Technische Regel für Arbeitsstätten ASR A1.3<br />
zur Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung und die<br />
Technische Regel für Gefahrenstoffe TRGS 201 zur Einstufung und<br />
<strong>Kennzeichnung</strong> bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen erarbeitet und<br />
veröffentlicht.<br />
Beide Regelwerke enthalten wichtige Teile für die <strong>Kennzeichnung</strong><br />
von <strong>Anlagen</strong>, welche sinnvoll miteinander kombiniert werden<br />
müssen, um alle gesetzlichen Anforderungen ganzheitlich zu<br />
erfüllen. In der Praxis jedoch wird seit Jahrzehnten ein anderer<br />
Standard für die <strong>Kennzeichnung</strong> von <strong>Anlagen</strong> herangezogen.<br />
Die DIN 2403 nimmt die gesetzlichen Anforderungen aus beiden<br />
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