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Anlagen- Kennzeichnung

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Die Pflicht zur <strong>Kennzeichnung</strong> und deren Umsetzung<br />

<strong>Kennzeichnung</strong> ist in seinen verschiedenen Anwendungsgebieten<br />

international gesetzlich geregelt oder es gelten bestehende<br />

Normen als richtungsweisend. In Europa sind sicherheitsrelevante<br />

<strong>Kennzeichnung</strong>en gerade am Arbeitsplatz zu Großteilen gesetzlich<br />

vorgeschrieben. Ein Beispiel hierfür ist die Richtlinie 92/58/EWG<br />

des Rates vom 24. Juni 1992 bezüglich der Mindestvorschriften<br />

in Sachen <strong>Kennzeichnung</strong> im Arbeitsschutz. In Deutschland wurde<br />

diese und andere europäische Vorgaben in nationale Gesetzgebung<br />

umgesetzt und über Verordnungen, technische Regeln und<br />

Normen weiter spezifiziert und für die praktische Anwendung<br />

verfeinert. Diese Gesetze geben klare Vorgaben für unsere Arbeit,<br />

um die an Sie gestellten gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen.<br />

‘DIN 2403’ oder<br />

‘DIN 2403:2013’?<br />

ArbSchG<br />

ArbStättV<br />

ASR A1.3<br />

ChemG<br />

GefStoffV<br />

TRGS 201<br />

DIN 2403<br />

‘Gefahrstoffe’ ?<br />

Verwurzelt ist die Pflicht zur <strong>Kennzeichnung</strong> von <strong>Anlagen</strong> – also<br />

von Apparaten, Rohrleitungen, Behältern usw. – im Arbeitsschutzgesetz<br />

von 1996 und im Chemikaliengesetz von 1980.<br />

Beide Gesetze verpflichten den Arbeitgeber Arbeitsschutzmaßnahmen<br />

zu ergreifen die dem Stand der Technik entsprechen,<br />

um Mitarbeiter vor Gefahren zu schützen. Beide Gesetze erklären<br />

weiterführende Verordnungen als maßgeblich für die Umsetzung<br />

dieser Forderung. Auf dieser Basis behandeln die Arbeitsstättenverordnung<br />

und die Gefahrstoffverordnung jeweils die aus Ihrer<br />

Sicht relevanten Vorgaben zur <strong>Kennzeichnung</strong>. Es wird darüber<br />

hinaus festgelegt, dass für die Definition des aktuellen Standes<br />

der Technik, welcher im Gesetz ausdrücklich gefordert wird,<br />

Ausschüsse gebildet werden. Diese Ausschüsse berücksichtigen<br />

seither die Entwicklungen aus Forschung und Wirtschaft, um zu<br />

den einzelnen Themengebieten den Stand der Technik abzuleiten<br />

und Regeln für die Einhaltung dieses Standes zu verfassen.<br />

Bezogen auf die <strong>Kennzeichnung</strong> von <strong>Anlagen</strong> wurden von den<br />

Ausschüssen die Technische Regel für Arbeitsstätten ASR A1.3<br />

zur Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung und die<br />

Technische Regel für Gefahrenstoffe TRGS 201 zur Einstufung und<br />

<strong>Kennzeichnung</strong> bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen erarbeitet und<br />

veröffentlicht.<br />

Beide Regelwerke enthalten wichtige Teile für die <strong>Kennzeichnung</strong><br />

von <strong>Anlagen</strong>, welche sinnvoll miteinander kombiniert werden<br />

müssen, um alle gesetzlichen Anforderungen ganzheitlich zu<br />

erfüllen. In der Praxis jedoch wird seit Jahrzehnten ein anderer<br />

Standard für die <strong>Kennzeichnung</strong> von <strong>Anlagen</strong> herangezogen.<br />

Die DIN 2403 nimmt die gesetzlichen Anforderungen aus beiden<br />

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