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Leitfaden zur Durchführung von J+S-Angeboten Lagersport/Trekking

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Gruppengrössen, Leitereinsatz und Sicherheitsbestimmungen<br />

Minimale<br />

Teilnehmerzahl<br />

(Art. 13, Art. 6 Abs. 2<br />

VSpoFöP)<br />

Gruppengrösse<br />

pro eingesetzte<br />

Leiterperson<br />

(Art. 6 Abs. 1 und Anhang 2<br />

VSpoFöP)<br />

Hauptleiter<br />

(Art. 20 Abs. 1 <strong>J+S</strong>-V-BASPO)<br />

An einem Lager müssen mindestens zwölf Kinder oder Jugendliche im <strong>J+S</strong>-Alter teilnehmen.<br />

Werden Aktivitäten eines Lagers in Teilgruppen ausgeübt, so bleibt die Hauptverantwortung<br />

beim Lagerleiter und er muss für die Sicherheit der Teilnehmenden garantieren.<br />

In <strong>Angeboten</strong> <strong>Lagersport</strong>/<strong>Trekking</strong> darf die Gruppengrösse <strong>von</strong> 24 Teilnehmerinnen und<br />

Teilnehmern je 2 Leiterinnen oder Leiter nicht überschritten werden. Ab 25 Teilnehmerinnen<br />

und Teilnehmern muss jeweils für maximal 12 weitere Teilnehmende eine zusätzliche<br />

Leiterperson eingesetzt werden.<br />

Der Organisator eines Angebots bezeichnet für jedes Lager mindestens eine Leiterin<br />

oder einen Leiter als Hauptleiterin oder Hauptleiter. Diese oder dieser muss über die in<br />

den nachfolgenden Punkten beschriebenen Ausbildungen verfügen.<br />

Während aller Aktivitäten im betreffenden Lager muss eine der als Hauptleiterin oder als<br />

Hauptleiter bezeichneten Personen persönlich anwesend sein.<br />

Leitereinsatz für Aktivitäten<br />

mit Kindern (5-10<br />

Jahre alt)<br />

(Art. 22 Abs. 2 und Anhang 3<br />

<strong>J+S</strong>-V-BASPO)<br />

Leitereinsatz<br />

für Aktivitäten<br />

mit Jugendlichen (10-20<br />

Jahre alt)<br />

(Art. 21 und Anhang 3 <strong>J+S</strong>-V-<br />

BASPO)<br />

Leitereinsatz für<br />

Sicherheitsaktivitäten<br />

(Nur für Jugendliche)<br />

(Art. 4 und 8 Abs. 2 und Anhang<br />

3 <strong>J+S</strong>-V-BASPO)<br />

Für die Durchführung <strong>von</strong> Aktivitäten mit Kindern in der Sportart Lagerspot/<strong>Trekking</strong><br />

müssen die Leiterinnen und Leiter über mindestens folgende Anerkennungen verfügen:<br />

1 Leiterin/Leiter: <strong>J+S</strong>-<strong>Lagersport</strong>/<strong>Trekking</strong> Kindersport mit dem Zusatz „Lagerleiter“<br />

1 Leiterin/Leiter: <strong>J+S</strong>-<strong>Lagersport</strong>/<strong>Trekking</strong> Kindersport<br />

Als weitere Leiterinnen oder Leiter können Leiterinnen und Leiter mit der Anerkennung:<br />

<strong>J+S</strong> <strong>Lagersport</strong>/<strong>Trekking</strong> Kindersport<br />

oder <strong>J+S</strong>-Kindersport eingesetzt werden.<br />

Für die Durchführung <strong>von</strong> Aktivitäten <strong>Lagersport</strong>/<strong>Trekking</strong> mit Jugendlichen müssen die<br />

Leiterinnen und Leiter mindestens über folgende Anerkennungen verfügen:<br />

1 Leiterin/Leiter: <strong>J+S</strong>-<strong>Lagersport</strong>/<strong>Trekking</strong> Jugendsport mit dem Zusatz „Lagerleiter“<br />

1 Leiterin/Leiter: <strong>J+S</strong>-<strong>Lagersport</strong>/<strong>Trekking</strong> Jugendsport<br />

Als zusätzliche Leiterinnen oder Leiter können Leiterinnen und Leiter <strong>J+S</strong>- <strong>Lagersport</strong>/<strong>Trekking</strong><br />

Jugendsport eingesetzt werden.<br />

Für die Durchführung <strong>von</strong> Aktivitäten im Sicherheitsbereich «Berg», «Wasser» und<br />

«Winter», muss eine Leiterin, ein Leiter über den Zusatz „Lagerleiter“ verfügen. Zusätzlich<br />

muss eine Leiterin, ein Leiter über folgende Anerkennung in Abhängigkeit der Aktivität<br />

verfügen:<br />

<strong>J+S</strong>-<strong>Lagersport</strong>/<strong>Trekking</strong> Jugendsport mit dem Zusatz «Berg»<br />

<strong>J+S</strong>-<strong>Lagersport</strong>/<strong>Trekking</strong> Jugendsport mit dem Zusatz «Wasser»<br />

<strong>J+S</strong>-<strong>Lagersport</strong>/<strong>Trekking</strong> Jugendsport mit dem Zusatz «Winter»<br />

Als zusätzliche Leiterinnen oder Leiter können Leiterinnen und Leiter <strong>J+S</strong>-<strong>Lagersport</strong>/<br />

<strong>Trekking</strong> Jugendsport eingesetzt werden.<br />

Leitereinsatz für Aktivitäten<br />

mit Kindern und Jugendlichen<br />

(Art. 23 <strong>J+S</strong>-V-BASPO)<br />

Begleitperson<br />

(Anhang 2 VSpoFöP)<br />

Durchführungsort<br />

(Art. 5 SpoFöV)<br />

Für Aktivitäten, welche für Jugendliche und Kinder gemeinsam durchgeführt werden,<br />

muss die Hauptleiterin oder der Hauptleiter für sich alleine oder zusammen mit einer<br />

weiteren eingesetzten Leiterin oder einem weiteren eingesetzten Leiter sowohl über die<br />

Anforderungen für die Einsatzberechtigung im Jugendsport als auch über die Anforderungen<br />

für die Einsatzberechtigung im Kindersport verfügen.<br />

Anstelle <strong>von</strong> zusätzlichen Leiterinnen und Leitern können mündige und urteilsfähige<br />

Personen ohne <strong>J+S</strong>-Anerkennung eingesetzt werden. Sie werden für die Beitragsberechnung<br />

nicht berücksichtigt.<br />

Lager sind grundsätzlich in der Schweiz oder in Liechtenstein durchzuführen. Sie können<br />

in weiteren Ländern stattfinden, wenn sie <strong>von</strong> einem Organisator angeboten werden, der<br />

Lager <strong>zur</strong> Hauptsache in der Schweiz oder Liechtenstein durchführt.<br />

Bundesamt für Sport BASPO 2<br />

Jugend+Sport

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