Leitfaden zur Durchführung von J+S-Angeboten Lagersport/Trekking
Leitfaden zur Durchführung von J+S-Angeboten Lagersport/Trekking
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Gruppengrössen, Leitereinsatz und Sicherheitsbestimmungen<br />
Minimale<br />
Teilnehmerzahl<br />
(Art. 13, Art. 6 Abs. 2<br />
VSpoFöP)<br />
Gruppengrösse<br />
pro eingesetzte<br />
Leiterperson<br />
(Art. 6 Abs. 1 und Anhang 2<br />
VSpoFöP)<br />
Hauptleiter<br />
(Art. 20 Abs. 1 <strong>J+S</strong>-V-BASPO)<br />
An einem Lager müssen mindestens zwölf Kinder oder Jugendliche im <strong>J+S</strong>-Alter teilnehmen.<br />
Werden Aktivitäten eines Lagers in Teilgruppen ausgeübt, so bleibt die Hauptverantwortung<br />
beim Lagerleiter und er muss für die Sicherheit der Teilnehmenden garantieren.<br />
In <strong>Angeboten</strong> <strong>Lagersport</strong>/<strong>Trekking</strong> darf die Gruppengrösse <strong>von</strong> 24 Teilnehmerinnen und<br />
Teilnehmern je 2 Leiterinnen oder Leiter nicht überschritten werden. Ab 25 Teilnehmerinnen<br />
und Teilnehmern muss jeweils für maximal 12 weitere Teilnehmende eine zusätzliche<br />
Leiterperson eingesetzt werden.<br />
Der Organisator eines Angebots bezeichnet für jedes Lager mindestens eine Leiterin<br />
oder einen Leiter als Hauptleiterin oder Hauptleiter. Diese oder dieser muss über die in<br />
den nachfolgenden Punkten beschriebenen Ausbildungen verfügen.<br />
Während aller Aktivitäten im betreffenden Lager muss eine der als Hauptleiterin oder als<br />
Hauptleiter bezeichneten Personen persönlich anwesend sein.<br />
Leitereinsatz für Aktivitäten<br />
mit Kindern (5-10<br />
Jahre alt)<br />
(Art. 22 Abs. 2 und Anhang 3<br />
<strong>J+S</strong>-V-BASPO)<br />
Leitereinsatz<br />
für Aktivitäten<br />
mit Jugendlichen (10-20<br />
Jahre alt)<br />
(Art. 21 und Anhang 3 <strong>J+S</strong>-V-<br />
BASPO)<br />
Leitereinsatz für<br />
Sicherheitsaktivitäten<br />
(Nur für Jugendliche)<br />
(Art. 4 und 8 Abs. 2 und Anhang<br />
3 <strong>J+S</strong>-V-BASPO)<br />
Für die Durchführung <strong>von</strong> Aktivitäten mit Kindern in der Sportart Lagerspot/<strong>Trekking</strong><br />
müssen die Leiterinnen und Leiter über mindestens folgende Anerkennungen verfügen:<br />
1 Leiterin/Leiter: <strong>J+S</strong>-<strong>Lagersport</strong>/<strong>Trekking</strong> Kindersport mit dem Zusatz „Lagerleiter“<br />
1 Leiterin/Leiter: <strong>J+S</strong>-<strong>Lagersport</strong>/<strong>Trekking</strong> Kindersport<br />
Als weitere Leiterinnen oder Leiter können Leiterinnen und Leiter mit der Anerkennung:<br />
<strong>J+S</strong> <strong>Lagersport</strong>/<strong>Trekking</strong> Kindersport<br />
oder <strong>J+S</strong>-Kindersport eingesetzt werden.<br />
Für die Durchführung <strong>von</strong> Aktivitäten <strong>Lagersport</strong>/<strong>Trekking</strong> mit Jugendlichen müssen die<br />
Leiterinnen und Leiter mindestens über folgende Anerkennungen verfügen:<br />
1 Leiterin/Leiter: <strong>J+S</strong>-<strong>Lagersport</strong>/<strong>Trekking</strong> Jugendsport mit dem Zusatz „Lagerleiter“<br />
1 Leiterin/Leiter: <strong>J+S</strong>-<strong>Lagersport</strong>/<strong>Trekking</strong> Jugendsport<br />
Als zusätzliche Leiterinnen oder Leiter können Leiterinnen und Leiter <strong>J+S</strong>- <strong>Lagersport</strong>/<strong>Trekking</strong><br />
Jugendsport eingesetzt werden.<br />
Für die Durchführung <strong>von</strong> Aktivitäten im Sicherheitsbereich «Berg», «Wasser» und<br />
«Winter», muss eine Leiterin, ein Leiter über den Zusatz „Lagerleiter“ verfügen. Zusätzlich<br />
muss eine Leiterin, ein Leiter über folgende Anerkennung in Abhängigkeit der Aktivität<br />
verfügen:<br />
<strong>J+S</strong>-<strong>Lagersport</strong>/<strong>Trekking</strong> Jugendsport mit dem Zusatz «Berg»<br />
<strong>J+S</strong>-<strong>Lagersport</strong>/<strong>Trekking</strong> Jugendsport mit dem Zusatz «Wasser»<br />
<strong>J+S</strong>-<strong>Lagersport</strong>/<strong>Trekking</strong> Jugendsport mit dem Zusatz «Winter»<br />
Als zusätzliche Leiterinnen oder Leiter können Leiterinnen und Leiter <strong>J+S</strong>-<strong>Lagersport</strong>/<br />
<strong>Trekking</strong> Jugendsport eingesetzt werden.<br />
Leitereinsatz für Aktivitäten<br />
mit Kindern und Jugendlichen<br />
(Art. 23 <strong>J+S</strong>-V-BASPO)<br />
Begleitperson<br />
(Anhang 2 VSpoFöP)<br />
Durchführungsort<br />
(Art. 5 SpoFöV)<br />
Für Aktivitäten, welche für Jugendliche und Kinder gemeinsam durchgeführt werden,<br />
muss die Hauptleiterin oder der Hauptleiter für sich alleine oder zusammen mit einer<br />
weiteren eingesetzten Leiterin oder einem weiteren eingesetzten Leiter sowohl über die<br />
Anforderungen für die Einsatzberechtigung im Jugendsport als auch über die Anforderungen<br />
für die Einsatzberechtigung im Kindersport verfügen.<br />
Anstelle <strong>von</strong> zusätzlichen Leiterinnen und Leitern können mündige und urteilsfähige<br />
Personen ohne <strong>J+S</strong>-Anerkennung eingesetzt werden. Sie werden für die Beitragsberechnung<br />
nicht berücksichtigt.<br />
Lager sind grundsätzlich in der Schweiz oder in Liechtenstein durchzuführen. Sie können<br />
in weiteren Ländern stattfinden, wenn sie <strong>von</strong> einem Organisator angeboten werden, der<br />
Lager <strong>zur</strong> Hauptsache in der Schweiz oder Liechtenstein durchführt.<br />
Bundesamt für Sport BASPO 2<br />
Jugend+Sport