Preisliste WULF
Profile für Wand und Boden
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Liefer- und Zahlungsbedingungen<br />
66<br />
1. Lieferbedingungen<br />
1.1 Lieferung und Berechnung erfolgen zu den am Tage des Versandes oder<br />
der Abholung der Ware gültigen Preisen und Bedingungen. Preisänderungen,<br />
welche durch unsere Vorlieferanten bedingt sind, werden auch<br />
von uns weitergegeben. Eine Vergütung für Selbstabholung wird nicht<br />
gewährt. Der Versand erfolgt ab Werk auf Gefahr des Käufers. Transportschäden<br />
sind innerhalb von drei Tagen dem anliefernden Spediteur – mit<br />
Kopie an uns – mitzuteilen.<br />
1.2 Eine Verpflichtung zur Einhaltung vereinbarter Lieferfristen wird nur<br />
unter der Voraussetzung eines ungestörten Betriebsablaufs übernommen,<br />
insbesondere Fälle höherer Gewalt und sonstige damit vergleichbare<br />
Ereignisse bei uns oder unseren Lieferanten, beispielsweise<br />
Betriebs- oder Verkehrsstörungen, Feuer, Überschwemmungen, Arbeitskräfte,<br />
Energie- oder Rohstoffmangel, Streik, Aussperrung, behördliche<br />
Maßnahmen, entbinden uns von der rechtzeitigen Lieferung und<br />
geben uns außerdem das Recht, unsere Lieferungen ohne Schadensersatzgewährung<br />
und ohne Nachlieferpflicht einzustellen.<br />
1.3 Die in den <strong>Preisliste</strong>n enthaltenen technischen Angaben (z. B. Maße, Gewichte)<br />
sind keine zugesicherten Eigenschaften, sondern lediglich handelsübliche<br />
Bezeichnungen. Handelsübliche Abweichungen bei Mengen<br />
und Maßen, Farben oder Stärken sowie nicht vermeidbare Abweichungen<br />
der Qualität bleiben vorbehalten und berechtigen nicht zu Beanstandungen.<br />
1.4 Die Rückgabe verkaufter Ware ist ausgeschlossen. SofernWare zurückgenommen<br />
wird, ist der Zeitwert abzüglich 20 % Bearbeitungskosten gutzuschreiben.<br />
Liegt der Lieferpreis unter dem Zeitwert wird der Lieferpreis<br />
gutgeschrieben. Vorstehendes gilt nicht im Falle der Ausübung des Eigentumsvorbehaltes.<br />
1.5 Wir behalten uns das Eigentum an sämtlichen von uns gelieferten<br />
Waren vor, bis alle unsere Forderungen gegen den Käufer aus der gesamten<br />
Geschäftsverbindung mit uns bezahlt oder die dafür hergegebenen<br />
Wechsel, einschließlich etwaiger Refinanzierungs- oder Umkehrwechsel<br />
und Schecks, eingelöst sind. Die Geltendmachung des<br />
Eigentumsvorbehaltes, insbesondere durch Rücknahme der Ware, die<br />
im Falle eines Zahlungsverzuges oder der Gefährdung unseres Eigentumsanspruches<br />
zulässig ist, gilt nicht als Rücktritt vom Vertrage. Von<br />
einer Pfändung oder jeder anderweitigen Beeinträchtigung unserer Eigentumsrechte<br />
durch Dritte hat uns der Besteller unverzüglich Mitteilung<br />
zu machen und das Eigentumsrecht sowohl Dritten als auch uns gegenüber<br />
schriftlich zu bestätigen. Eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung<br />
der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Ware ist dem Käufer<br />
untersagt. Die Vorbehaltsware hat der Käufer ausreichend, insbesondere<br />
gegen Feuer und Diebstahl, zu versichern. Ansprüche gegen die Versicherung<br />
aus einem Schadensfall werden bereits jetzt in Höhe des Wertes<br />
der Vorbehaltsware an uns abgetreten. Wert der Vorbehaltsware im Sinne<br />
dieser Bedingung ist der Bruttobetrag unserer Rechnungen. Ein Eigentumserwerb<br />
des Käufers an der Vorbehaltsware gemäß § 950 BGB im Falle<br />
der Be- und Verarbeitung der Vorbehaltsware zu einer neuen Sache ist<br />
ausgeschlossen. Eine etwaige Be- und Verarbeitung erfolgt durch den<br />
Käufer für uns, ohne das uns dadurch Verpflichtungen entstehen. Die beoder<br />
verarbeitete Ware dient zu unserer Sicherung. Die Forderungen des<br />
Käufers aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware werden bereits<br />
jetzt an uns abgetreten, und zwar unabhängig davon, ob die Vorbehaltsware<br />
ohne oder nach Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung und<br />
ob sie an einen oder mehrere Abnehmer weiter veräußert wird. Wir nehmen<br />
die Abtretung an. Die abgetretenen Forderungen dienen zu unserer<br />
Sicherung in Höhe des Wertes der jeweils veräußerten Vorbehaltsware.<br />
1.6 Die Anmeldung eines Konkurses oder eines Vergleichsverfahrens, die<br />
Leistung der eidesstattlichen Versicherung, eintretende Zahlungsschwierigkeiten<br />
oder das Bekanntwerden einer wesentlichen Verschlechterung<br />
der Vermögensverhältnisse des Käufers berechtigen uns, Lieferungen<br />
sofort einzustellen, die Erfüllung laufender Verträge zu verweigern und<br />
die Vorbehaltsware selbsttätig und ohne Zustimmung des Käufers von<br />
diesem herauszuholen. Gleichzeitig erlischt die Befugnis des Käufers zur<br />
Weiterveräußerung der Eigentumsvorbehalts-Ware und zum Einzug der<br />
an uns abgetretenen Forderungen.<br />
1.7 Wir sind berechtigt, die Ansprüche aus unserer Geschäftsverbindung abzutreten.<br />
Einkaufsbedingungen unserer Abnehmer gelten nur insoweit,<br />
als diese unseren Liefer- und Zahlungsbedingungen nicht widersprechen.<br />
2. Zahlungsbedingungen<br />
2.1 Unsere Rechnungen sind porto- und spesenfrei zu bezahlen<br />
– innerhalb von 10 Tagen mit 2 % Skonto oder<br />
– innerhalb von 30 Tagen netto, ohne jeden Abzug<br />
gerechnet vom Ausstellungsdatum. Rechnungen unter 30,- €<br />
sind sofort zahlbar.<br />
2.2 Kassaskonto wird nur gewährt, wenn sämtliche fälligen Zahlungsverpflichtungen<br />
aus früheren Lieferungen erfüllt sind und der Rechnungsbetrag<br />
pünktlich bei uns in bar vorliegt oder unserem Konto gutgeschrieben<br />
ist. Wechselhergabe kann also nicht zur Gewährung von Kassaskonto<br />
führen. Bei bargeldloser Zahlung, insbesondere auch bei Scheckhergabe,<br />
kommt es in jedem Falle auf den Zeitpunkt der Gutschrift an. Das Risiko<br />
des Zahlungsweges trägt der Käufer.<br />
2.3 Wechsel und Schecks werden nur unter Vorbehalt des richtigen Eingangs<br />
des vollen Betrages gutgeschrieben. Die Hereinnahme von fremden oder<br />
eigenen Akzepten behalten wir uns vor. Kosten und Diskontspesen gehen<br />
zu Lasten des Käufers. Eine Gewähr für Vorlage und Protest übernehmen<br />
wir nicht. Protesterhebung eigener Wechsel des Käufers oder nicht<br />
sofortige Abdeckung protestierter fremder Wechsel ermächtigen uns,<br />
sämtliche noch laufenden Wechsel zurückzugeben. Gleichzeitig werden<br />
unsere sämtlichen Forderungen fällig. Vordatierte Schecks werden nicht<br />
angenommen.<br />
2.4 Nach Ablauf des Fälligkeitstermins sind wird berech tigt, bankübliche Verzugszinsen<br />
zu berechnen. Das Recht, einen weitergehenden Verzugsschaden<br />
geltend zu machen, wird durch diese Regelung nicht beschränkt.<br />
2.5 Die Aufhebung einer Kreditgewährung, auch soweit sie in der Einräumung<br />
von Zahlungsfristen im Rahmen dieser Bedingungen liegt, bleibt<br />
uns jederzeit vorbehalten. Wir sind auch berechtigt, jederzeit für eine bestehende<br />
Forderung eine nach unserem Ermessen ausreichende Sicherstellung<br />
zu verlangen. Wird unserem Ersuchen nicht stattgegeben, so sind<br />
unsere sämtlichen Forderungen sofort fällig.<br />
3. Rügepflicht / Gewährleistung<br />
3.1 Die gelieferte Ware ist gemäß § 377 HGB nach Erhalt unverzüglich auf<br />
Richtigkeit, Vollständigkeit und Mängel zu untersuchen. Beanstandungen<br />
sind unverzüglich, spätestens innerhalb von sieben Tagen schriftlich<br />
uns gegenüber anzuzeigen. Mängel, die erst nach dem Öffnen von Paketen<br />
erkennbar sind, müssen ebenfalls innerhalb der angegebenen Frist,<br />
spätestens jedoch ein halbes Jahr nach Übergabe, aber in jedem Fall vor<br />
Verarbeitung der Ware, schriftlich angezeigt werden. Die Verarbeitung<br />
der beanstandeten Ware hat zu unterbleiben. Bei Verletzung der Rügepflicht<br />
und bei Verarbeitung gilt die gelieferte Ware als abgenommen<br />
und genehmigt. Dies führt damit zum Verlust jeglicher Ersatzansprüche.<br />
Hinweis: Aufgrund der verfahrenstechnischen Bedingungen kann es zu<br />
optischen Unreinheiten wie z.B. Ziehriefen, Farbabweichungen usw. kommen.<br />
Diese bedingen keinen Mangelanspruch.<br />
3.2. Beanstandete Ware ist in dem Zustand, in dem sie sich zum Zeitpunkt<br />
der Feststellung des Mangels befindet, für uns zur Besichtigung bereitzuhalten.<br />
Die beanstandete Ware ist vom Kunden bis zur Klärung der Reklamation<br />
sachgemäß einzulagern. Ein Verstoß gegen die vorstehende<br />
Verpflichtung schließt sämtliche Ersatzansprüche uns gegenüber aus.<br />
3.3. Soweit unsere Ware infolge von Mängeln ganz oder teilweise unbrauchbar<br />
ist, werden wir nach unserer Wahl, die nach billigem Ermessen zu<br />
treffen ist, kostenlos die Mängel beseitigen oder mangelfreie Ware nachliefern.<br />
3.4. Die im Falle eines Mangels erforderliche Rücksendung der Ware an uns<br />
kann nur mit unserem Einverständnis erfolgen. Rücksendungen ohne unser<br />
Einverständnis müssen von uns nicht angenommen werden. In diesem<br />
Fall trägt der Käufer die Kosten der Rücksendung.<br />
3.5. Mängelansprüche verjähren 24 Monate ab Verkaufsdatum.<br />
4. Erfüllung und Gerichtstand<br />
4.1 Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Ansprüche aus den Geschäftsverbindungen,<br />
insbesondere aus unseren Lieferungen, ist Pinneberg. Dieser<br />
Gerichtsstand gilt auch für Streitigkeiten über die Entstehung und Wirksamkeit<br />
des Vertragsverhältnisses.<br />
4.2 Die vorstehenden Geschäftsbedingungen, die allen Vereinbarungen und<br />
Angeboten zugrunde liegen, gelten durch Auftragserteilung oder Annahme<br />
der Lieferung als anerkannt. Anderslautende Bedingungen sind nur<br />
wirksam, wenn sie im Einzelfall von uns schriftlich und ausdrücklich angenommen<br />
werden. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt<br />
die Gültigkeit dieser Bedingungen im übrigen nicht.<br />
Alle Preise verstehen sich zuzüglich MwSt.<br />
Werbematerial<br />
Abbildungen, Maße und Gewichte innerhalb unserer Kataloge, Prospekte<br />
und Angebote sind möglichst genau, aber ohne Verbindlichkeit.