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Preisliste WULF

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Liefer- und Zahlungsbedingungen<br />

66<br />

1. Lieferbedingungen<br />

1.1 Lieferung und Berechnung erfolgen zu den am Tage des Versandes oder<br />

der Abholung der Ware gültigen Preisen und Bedingungen. Preisänderungen,<br />

welche durch unsere Vorlieferanten bedingt sind, werden auch<br />

von uns weitergegeben. Eine Vergütung für Selbstabholung wird nicht<br />

gewährt. Der Versand erfolgt ab Werk auf Gefahr des Käufers. Transportschäden<br />

sind innerhalb von drei Tagen dem anliefernden Spediteur – mit<br />

Kopie an uns – mitzuteilen.<br />

1.2 Eine Verpflichtung zur Einhaltung vereinbarter Lieferfristen wird nur<br />

unter der Voraussetzung eines ungestörten Betriebsablaufs übernommen,<br />

insbesondere Fälle höherer Gewalt und sonstige damit vergleichbare<br />

Ereignisse bei uns oder unseren Lieferanten, beispielsweise<br />

Betriebs- oder Verkehrsstörungen, Feuer, Überschwemmungen, Arbeitskräfte,<br />

Energie- oder Rohstoffmangel, Streik, Aussperrung, behördliche<br />

Maßnahmen, entbinden uns von der rechtzeitigen Lieferung und<br />

geben uns außerdem das Recht, unsere Lieferungen ohne Schadensersatzgewährung<br />

und ohne Nachlieferpflicht einzustellen.<br />

1.3 Die in den <strong>Preisliste</strong>n enthaltenen technischen Angaben (z. B. Maße, Gewichte)<br />

sind keine zugesicherten Eigenschaften, sondern lediglich handelsübliche<br />

Bezeichnungen. Handelsübliche Abweichungen bei Mengen<br />

und Maßen, Farben oder Stärken sowie nicht vermeidbare Abweichungen<br />

der Qualität bleiben vorbehalten und berechtigen nicht zu Beanstandungen.<br />

1.4 Die Rückgabe verkaufter Ware ist ausgeschlossen. SofernWare zurückgenommen<br />

wird, ist der Zeitwert abzüglich 20 % Bearbeitungskosten gutzuschreiben.<br />

Liegt der Lieferpreis unter dem Zeitwert wird der Lieferpreis<br />

gutgeschrieben. Vorstehendes gilt nicht im Falle der Ausübung des Eigentumsvorbehaltes.<br />

1.5 Wir behalten uns das Eigentum an sämtlichen von uns gelieferten<br />

Waren vor, bis alle unsere Forderungen gegen den Käufer aus der gesamten<br />

Geschäftsverbindung mit uns bezahlt oder die dafür hergegebenen<br />

Wechsel, einschließlich etwaiger Refinanzierungs- oder Umkehrwechsel<br />

und Schecks, eingelöst sind. Die Geltendmachung des<br />

Eigentumsvorbehaltes, insbesondere durch Rücknahme der Ware, die<br />

im Falle eines Zahlungsverzuges oder der Gefährdung unseres Eigentumsanspruches<br />

zulässig ist, gilt nicht als Rücktritt vom Vertrage. Von<br />

einer Pfändung oder jeder anderweitigen Beeinträchtigung unserer Eigentumsrechte<br />

durch Dritte hat uns der Besteller unverzüglich Mitteilung<br />

zu machen und das Eigentumsrecht sowohl Dritten als auch uns gegenüber<br />

schriftlich zu bestätigen. Eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung<br />

der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Ware ist dem Käufer<br />

untersagt. Die Vorbehaltsware hat der Käufer ausreichend, insbesondere<br />

gegen Feuer und Diebstahl, zu versichern. Ansprüche gegen die Versicherung<br />

aus einem Schadensfall werden bereits jetzt in Höhe des Wertes<br />

der Vorbehaltsware an uns abgetreten. Wert der Vorbehaltsware im Sinne<br />

dieser Bedingung ist der Bruttobetrag unserer Rechnungen. Ein Eigentumserwerb<br />

des Käufers an der Vorbehaltsware gemäß § 950 BGB im Falle<br />

der Be- und Verarbeitung der Vorbehaltsware zu einer neuen Sache ist<br />

ausgeschlossen. Eine etwaige Be- und Verarbeitung erfolgt durch den<br />

Käufer für uns, ohne das uns dadurch Verpflichtungen entstehen. Die beoder<br />

verarbeitete Ware dient zu unserer Sicherung. Die Forderungen des<br />

Käufers aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware werden bereits<br />

jetzt an uns abgetreten, und zwar unabhängig davon, ob die Vorbehaltsware<br />

ohne oder nach Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung und<br />

ob sie an einen oder mehrere Abnehmer weiter veräußert wird. Wir nehmen<br />

die Abtretung an. Die abgetretenen Forderungen dienen zu unserer<br />

Sicherung in Höhe des Wertes der jeweils veräußerten Vorbehaltsware.<br />

1.6 Die Anmeldung eines Konkurses oder eines Vergleichsverfahrens, die<br />

Leistung der eidesstattlichen Versicherung, eintretende Zahlungsschwierigkeiten<br />

oder das Bekanntwerden einer wesentlichen Verschlechterung<br />

der Vermögensverhältnisse des Käufers berechtigen uns, Lieferungen<br />

sofort einzustellen, die Erfüllung laufender Verträge zu verweigern und<br />

die Vorbehaltsware selbsttätig und ohne Zustimmung des Käufers von<br />

diesem herauszuholen. Gleichzeitig erlischt die Befugnis des Käufers zur<br />

Weiterveräußerung der Eigentumsvorbehalts-Ware und zum Einzug der<br />

an uns abgetretenen Forderungen.<br />

1.7 Wir sind berechtigt, die Ansprüche aus unserer Geschäftsverbindung abzutreten.<br />

Einkaufsbedingungen unserer Abnehmer gelten nur insoweit,<br />

als diese unseren Liefer- und Zahlungsbedingungen nicht widersprechen.<br />

2. Zahlungsbedingungen<br />

2.1 Unsere Rechnungen sind porto- und spesenfrei zu bezahlen<br />

– innerhalb von 10 Tagen mit 2 % Skonto oder<br />

– innerhalb von 30 Tagen netto, ohne jeden Abzug<br />

gerechnet vom Ausstellungsdatum. Rechnungen unter 30,- €<br />

sind sofort zahlbar.<br />

2.2 Kassaskonto wird nur gewährt, wenn sämtliche fälligen Zahlungsverpflichtungen<br />

aus früheren Lieferungen erfüllt sind und der Rechnungsbetrag<br />

pünktlich bei uns in bar vorliegt oder unserem Konto gutgeschrieben<br />

ist. Wechselhergabe kann also nicht zur Gewährung von Kassaskonto<br />

führen. Bei bargeldloser Zahlung, insbesondere auch bei Scheckhergabe,<br />

kommt es in jedem Falle auf den Zeitpunkt der Gutschrift an. Das Risiko<br />

des Zahlungsweges trägt der Käufer.<br />

2.3 Wechsel und Schecks werden nur unter Vorbehalt des richtigen Eingangs<br />

des vollen Betrages gutgeschrieben. Die Hereinnahme von fremden oder<br />

eigenen Akzepten behalten wir uns vor. Kosten und Diskontspesen gehen<br />

zu Lasten des Käufers. Eine Gewähr für Vorlage und Protest übernehmen<br />

wir nicht. Protesterhebung eigener Wechsel des Käufers oder nicht<br />

sofortige Abdeckung protestierter fremder Wechsel ermächtigen uns,<br />

sämtliche noch laufenden Wechsel zurückzugeben. Gleichzeitig werden<br />

unsere sämtlichen Forderungen fällig. Vordatierte Schecks werden nicht<br />

angenommen.<br />

2.4 Nach Ablauf des Fälligkeitstermins sind wird berech tigt, bankübliche Verzugszinsen<br />

zu berechnen. Das Recht, einen weitergehenden Verzugsschaden<br />

geltend zu machen, wird durch diese Regelung nicht beschränkt.<br />

2.5 Die Aufhebung einer Kreditgewährung, auch soweit sie in der Einräumung<br />

von Zahlungsfristen im Rahmen dieser Bedingungen liegt, bleibt<br />

uns jederzeit vorbehalten. Wir sind auch berechtigt, jederzeit für eine bestehende<br />

Forderung eine nach unserem Ermessen ausreichende Sicherstellung<br />

zu verlangen. Wird unserem Ersuchen nicht stattgegeben, so sind<br />

unsere sämtlichen Forderungen sofort fällig.<br />

3. Rügepflicht / Gewährleistung<br />

3.1 Die gelieferte Ware ist gemäß § 377 HGB nach Erhalt unverzüglich auf<br />

Richtigkeit, Vollständigkeit und Mängel zu untersuchen. Beanstandungen<br />

sind unverzüglich, spätestens innerhalb von sieben Tagen schriftlich<br />

uns gegenüber anzuzeigen. Mängel, die erst nach dem Öffnen von Paketen<br />

erkennbar sind, müssen ebenfalls innerhalb der angegebenen Frist,<br />

spätestens jedoch ein halbes Jahr nach Übergabe, aber in jedem Fall vor<br />

Verarbeitung der Ware, schriftlich angezeigt werden. Die Verarbeitung<br />

der beanstandeten Ware hat zu unterbleiben. Bei Verletzung der Rügepflicht<br />

und bei Verarbeitung gilt die gelieferte Ware als abgenommen<br />

und genehmigt. Dies führt damit zum Verlust jeglicher Ersatzansprüche.<br />

Hinweis: Aufgrund der verfahrenstechnischen Bedingungen kann es zu<br />

optischen Unreinheiten wie z.B. Ziehriefen, Farbabweichungen usw. kommen.<br />

Diese bedingen keinen Mangelanspruch.<br />

3.2. Beanstandete Ware ist in dem Zustand, in dem sie sich zum Zeitpunkt<br />

der Feststellung des Mangels befindet, für uns zur Besichtigung bereitzuhalten.<br />

Die beanstandete Ware ist vom Kunden bis zur Klärung der Reklamation<br />

sachgemäß einzulagern. Ein Verstoß gegen die vorstehende<br />

Verpflichtung schließt sämtliche Ersatzansprüche uns gegenüber aus.<br />

3.3. Soweit unsere Ware infolge von Mängeln ganz oder teilweise unbrauchbar<br />

ist, werden wir nach unserer Wahl, die nach billigem Ermessen zu<br />

treffen ist, kostenlos die Mängel beseitigen oder mangelfreie Ware nachliefern.<br />

3.4. Die im Falle eines Mangels erforderliche Rücksendung der Ware an uns<br />

kann nur mit unserem Einverständnis erfolgen. Rücksendungen ohne unser<br />

Einverständnis müssen von uns nicht angenommen werden. In diesem<br />

Fall trägt der Käufer die Kosten der Rücksendung.<br />

3.5. Mängelansprüche verjähren 24 Monate ab Verkaufsdatum.<br />

4. Erfüllung und Gerichtstand<br />

4.1 Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Ansprüche aus den Geschäftsverbindungen,<br />

insbesondere aus unseren Lieferungen, ist Pinneberg. Dieser<br />

Gerichtsstand gilt auch für Streitigkeiten über die Entstehung und Wirksamkeit<br />

des Vertragsverhältnisses.<br />

4.2 Die vorstehenden Geschäftsbedingungen, die allen Vereinbarungen und<br />

Angeboten zugrunde liegen, gelten durch Auftragserteilung oder Annahme<br />

der Lieferung als anerkannt. Anderslautende Bedingungen sind nur<br />

wirksam, wenn sie im Einzelfall von uns schriftlich und ausdrücklich angenommen<br />

werden. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt<br />

die Gültigkeit dieser Bedingungen im übrigen nicht.<br />

Alle Preise verstehen sich zuzüglich MwSt.<br />

Werbematerial<br />

Abbildungen, Maße und Gewichte innerhalb unserer Kataloge, Prospekte<br />

und Angebote sind möglichst genau, aber ohne Verbindlichkeit.

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