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Soester Wanderer

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Wanderordnung<br />

Ziel unserer Wanderordnung ist ein unfallfreies, die Natur respektierendes und geselliges<br />

Wandern und Radwandern. Empfehlenswert für Einsteiger und Gäste ist die Erprobung der Kurzund<br />

Halbtagswanderungen. Finden Sie heraus, wie Ihre Kondition ist und was Ihren Wünschen<br />

entspricht. Nehmen Sie sich Zeit, wir drängeln nicht! Und bitte bedenken Sie: Die Wanderführernden<br />

üben ihre Tätigkeit ehrenamtlich aus. Kritisieren Sie Entscheidungen nicht gleich. Machen<br />

Sie aktiv mit und sprechen Sie Ihre Wünsche und Anregungen offen aus.<br />

1. Die Teilnahme an Wanderungen, Radtouren oder sonstigen Veranstaltungen geschieht<br />

grundsätzlich auf eigene Gefahr. Ein Versicherungsschutz gegen Unfall- und Haftpflichtschäden<br />

wird Mitgliedern nur im Sinne der SGV-Vereinsversicherung gewährt. Evtl. Schäden<br />

sind innerhalb von vier Tagen durch den Wanderführenden über den Vorstand der SGV-Abt.<br />

Soest 1890 e. V. an den SGV-Hauptverein zu melden. Im Rahmen der Personen- und Sachschadenhaftpflichtversicherung<br />

für Veranstalter sind alle für den SGV bei Veranstaltungen<br />

verantwortlich tätigen Personen abgesichert. Für Gäste besteht laut der SGV-Vereinsversicherung<br />

eine Unfallversicherung. Gäste, die an einer Wanderung der SGV-Abteilung Soest<br />

teilnehmen, zahlen einen Beitrag von 2,00 . Über den darin festgelegten Rahmen hinaus<br />

wird für Körper-, Sach- und Vermögensschäden keine weitergehende Haftung durch die Abteilung<br />

oder deren Mitglieder bei Ausübung ihrer Tätigkeit übernommen.<br />

2. Anmeldungen zu Veranstaltungen sind verbindlich, genau so wie die Start- und/oder Beginnzeiten<br />

am Treffpunkt. Zeitangaben zu Dauer oder Beendigung sind unverbindlich, da<br />

unvorhersehbare Ereignisse jederzeit und überall eintreten können. Bei Absagen oder Nichtanwesenheit<br />

sind gegebenenfalls entstandene Kosten an den jeweiligen Organisator zu erstatten.<br />

3. Vorstand und Wanderführende sind bemüht, die Fahrtkosten für Bahn, Bus und Pkw so<br />

günstig wie möglich zu halten. Bei Pkw-Fahrgemeinschaften ist von den jeweiligen Mitfahrern<br />

(auch von Ehe- u. Lebenspartnern!) der festgelegte Fahrtkostenanteil von 8 Cent pro<br />

gefahrenen Kilometer an den Wanderführenden zu entrichten, der die Kostenumlage anteilig<br />

mit den Fahrern abstimmt. Für die Rückfahrt ist ein zweites, sauberes Paar Schuhe Pflicht!<br />

4. Wanderungen und Radtouren finden in der Regel bei jeder Witterung statt, also auch bei<br />

schlechtem Wetter, wenn nicht Unwetteraussichten Risiken aufkommen lassen. Daher bitte<br />

auf wetterfeste Kleidung achten und gegebenenfalls passende Zusatzausrüstung mitnehmen.<br />

Bitte unbedingt an gutes Schuhwerk denken, da auch Wege begangen werden, die im<br />

üblichen Sinne nicht als begehbar zu bezeichnen sind.<br />

5. Bei stärkeren An- und Abstiegen können zur größeren Standsicherheit zwei Wanderstöcke<br />

nützlich sein.<br />

6. Wir empfehlen die Mitnahme sinnvoller (Rucksack-) Verpflegung. Reste sind umweltgerecht<br />

zu entsorgen.<br />

7. Bei Radtouren erwarten wir die Nutzung eines verkehrssicheren Fahrrades und die Einhaltung<br />

der Straßenverkehrsordnung. Im Straßenverkehr ist jeder für sich selbst verantwortlich.<br />

Das Tragen eines Schutzhelms wird empfohlen. Unfallstatistiken belegen den hohen<br />

Grad an zusätzlichem Schutz.<br />

8. Grundsätzlich sind die Wanderführenden weisungsgebend, jeder Teilnehmer ist für das<br />

persönliche Tun jedoch selbst verantwortlich. Die Wanderführer bereiten die Veranstaltungen<br />

sorgfältig vor, ändern Wege und Ziele nur, wenn es ausnahmsweise, z. B. durch<br />

die Wetterlage, einmal erforderlich sein sollte. Wanderführende verpflichten sich mit der<br />

Abgabe eines Wandervorschlages dazu, innerhalb von 14 Tagen nach Durchführung dem<br />

zuständigen Fachwart einen Wanderbericht zukommen zu lassen.<br />

9. Mitgebrachte Hunde sind anzuleinen. Hundehalter haften gegebenenfalls für durch den<br />

Hund angerichteten Schaden.<br />

10. Kurzfristige Änderungen sind nicht immer vermeidbar. Achten Sie bitte auf die aktuellen<br />

Ankündungen in der Tagespresse und unter www.sgv-soest.de. Der SGV empfiehlt die Angabe<br />

einer Notfall-Adresse, einen Hinweis auf die Krankenkassenkarte sowie die Angabe<br />

gegebenenfalls erforderlicher Medikamente und anderer Maßnahmen.<br />

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