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Handzeichen f

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GRUNDZEICHEN<br />

<strong>Handzeichen</strong> sollen eine eindeutige Verständigung zwischen dem Kranführer bzw. Maschinenführer und dem Einweiser oder Anschläger ermöglichen.<br />

ACHTUNG<br />

Beginn der Einweisung<br />

LANGSAM<br />

Verzögern und langsames Fort-<br />

setzen eines Bewegungsablaufes<br />

HALT<br />

Beenden eines<br />

Bewegungsablaufes<br />

ABSTANDSZEICHEN<br />

Anzeige einer<br />

Abstandsverringerung<br />

HALT – GEFAHR<br />

Schnellstmögliches Beenden<br />

eines Bewegungsablaufes<br />

ENDE DER<br />

EINWEISUNG<br />

■ Beim Betrieb von Fahrzeugen, Baumaschinen, Kranen oder sonstigen Hebezeugen ■ Die Richtungsangaben durch <strong>Handzeichen</strong> gelten so, wie sie vom Maschinenführer<br />

sind alle betroffenen Personen im Besonderen aber Anschläger und Einweiser aus gesehen werden.<br />

über die <strong>Handzeichen</strong> zu unterweisen. ■ Die Geschwindigkeit beim Geben der <strong>Handzeichen</strong> zeigt, wie schnell oder langsam<br />

■ Der Einweiser ist mit Warnkleidung auszurüsten. eine Bewegung ausgeführt werden soll.<br />

■ Bei mehreren beteiligten Personen ist ein Verantwortlicher festzulegen. ■ Zwischen unterschiedlichen <strong>Handzeichen</strong> soll eine Pause eingelegt werden.

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