Handzeichen f
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GRUNDZEICHEN<br />
<strong>Handzeichen</strong> sollen eine eindeutige Verständigung zwischen dem Kranführer bzw. Maschinenführer und dem Einweiser oder Anschläger ermöglichen.<br />
ACHTUNG<br />
Beginn der Einweisung<br />
LANGSAM<br />
Verzögern und langsames Fort-<br />
setzen eines Bewegungsablaufes<br />
HALT<br />
Beenden eines<br />
Bewegungsablaufes<br />
ABSTANDSZEICHEN<br />
Anzeige einer<br />
Abstandsverringerung<br />
HALT – GEFAHR<br />
Schnellstmögliches Beenden<br />
eines Bewegungsablaufes<br />
ENDE DER<br />
EINWEISUNG<br />
■ Beim Betrieb von Fahrzeugen, Baumaschinen, Kranen oder sonstigen Hebezeugen ■ Die Richtungsangaben durch <strong>Handzeichen</strong> gelten so, wie sie vom Maschinenführer<br />
sind alle betroffenen Personen im Besonderen aber Anschläger und Einweiser aus gesehen werden.<br />
über die <strong>Handzeichen</strong> zu unterweisen. ■ Die Geschwindigkeit beim Geben der <strong>Handzeichen</strong> zeigt, wie schnell oder langsam<br />
■ Der Einweiser ist mit Warnkleidung auszurüsten. eine Bewegung ausgeführt werden soll.<br />
■ Bei mehreren beteiligten Personen ist ein Verantwortlicher festzulegen. ■ Zwischen unterschiedlichen <strong>Handzeichen</strong> soll eine Pause eingelegt werden.