32Ostfriesische InselVCH Ferien- undTagungszentrum Langeoog– Haus Bethanien› 49 Zimmer mit Dusche, WC, TV, Fön, WLAN,› 5 Zimmer mit WC, TV, Fön, Wlan› Barrierefrei und zwei rollstuhlgerechte Zimmer› Konferenz- und Seminarräume, Raum der Stille,Teestube– Schwedenhaus› 16 Zimmer mit Waschbecken› 8 Dusche, WC und TV› Vollpension als BüffetHaus BethanienErwachsene 64,00 € bis 95,00 €Kinder 3 - 12 Jahre: 49,00 € bis 67,00 €SchwedenhausErwachsene: 40,00 € bis 69,00 €Kinder 3 - 13 Jahre 26,00 € bis 50,00 €– Kontakt:VCH Ferien- und Tagungszentrum BethanienBarkhausenstr. 31 - 33, 26465 LangeoogFon 04972 6910Fax 04972 691109langeoog@diakonie-bethanien.dewww.langeoog-bethanien.deLangeoog gehört zuden sieben OstfriesischenInseln in der Nordsee.Die deutsche Nordseeküste ist eine weltweiteinzigartige Naturlandschaft und indie „UNESCO-Liste des Weltnaturerbes derMenschheit“ aufgenommen worden. EndloseSandstrände, weite Dünentäler, dierauschenden Nordseewellen, der milde Golfstromund 1500 Sonnenstunden bestimmendie Landschaft und das Klima der autofreienInsel.Das Ferien- und Tagungszentrum Bethanienbefindet sich an der Kurpromenade. Schnellsind Sie am ausgedehnten Hauptbadestrand.Dort können Sie kilometerlang in beide Richtungendie Nordsee entdecken.Naturpark Lauenburgische Seen,Schleswig-HolsteinTannenhof Mölln– Informationen & Service:› 103 Betten in 31 Zimmern,davon 17 Zimmer mit Du/WC› alle Hauseingänge, Gemeinschaftsräumeund 9 Zimmer sind barrierefrei› WLAN / Internetzugang auf Anfrage› 5 Gruppen- und Tagungsräume› Abholservice vom Bahnhof Mölln möglich› Vollverpflegung, Sonderkostformenwerden gerne berücksichtigt› großes Wald- und Wiesengeländemit vielen Spielmöglichkeiten› Mehrzweckhalle für Sport und Spiel;bestuhlt als Versammlungsraum› naturpädagogische Angebote,Programme für Klassenfahrten› hauseigene <strong>Freizeiten</strong> und Seminare– Preise:Erwachsene ab 31,40 €EZ-Zuschlag pro Nacht 7,20 €15 - 26 Jahre ab 27,30 €7 - 14 Jahre ab 23,00 €0 - 6 Jahre ab 17,60 €Kinder unter 2 Jahren sind bei Unterbringungim Zimmer der Eltern freiBegleitpersonen bei Kinder- u. Jugendgruppenzum Preise der Kinder– Kontakt:Tannenhof Mölln, Petra BenathGörlitzer Ring 7, 23879 MöllnFon 04542 4134Fax 04542 836573mail@tannenhof-moelln.dewww.tannenhof-moelln.deDas Haus mit vielenMöglichkeitenDas ruhige, 26.000 qm große Waldgeländemit Mehrzweckhalle bietet vielfältigeMöglichkeiten. Von hier können Sie nachHerzenslust wandern oder Fahrrad fahren,in den Seen baden oder das NaturparkzentrumUhlenkolk besuchen. Lohnenswert istein Kulturbummel in der Dom- und BarlachstadtRatzeburg. Die mittelalterlicheAltstadt mit historischem Rathaus und St.Nikolaikirche von Mölln lädt zum Verweilenein. Mitglied im Verbund christlicherFreizeit- und Tagungshäuser, vom Bundes-Forum Kinder- und Jugendreisen e. V. 2012erneut mit 3 Jugendgästehaussternen ausgezeichnet.Witten (südl. Ruhrgebiet), NRWFreizeitheim Wartenberg– Informationen & Service:› ideales Haus für Kinder-, Teen- und Jugend-<strong>Freizeiten</strong>, Seminare und Tagesausflüge› Verpflegung: Vollpension› 60 Betten in 12 Schlafräumenmit fließend Warm- und Kaltwasser› weitläufiges Außengelände undwaldige Umgebung› Freizeitmöglichkeiten: Spielwiese, Hüpfkissennach dänischer Art, Kicker, überdachterTischtennisplatz, Abenteuerspielplatz,Außensitzplätze mit Freiluftgrill,überdachter Lagerfeuerplatz› Für die Programmgestaltung stehen zurVerfügung: Beamer, Overheadprojektor,Fernseher, DVD, DVB-T, Bälle› Wildnis- und erlebnispädagogischeProgramme buchbar.– Preise:bis 6 Jahre 22,00 €von 7 - 13 Jahre 25,00 €ab 14 Jahre 27,00 €Freiplatzregelung: 20 - 35 Personen 1 Freiplatz36 - 50 Personen 2 Freiplätze51 - 60 Personen 3 Freiplätze– Kontakt:Freizeitheim Wartenberg e. V.Petra und Reinhard RodtmannWartenbergweg 48, 58453 WittenFon 02302 963540Fax 02302 963541wartenberg@feg.dewww.feg.de/wartenbergKinder- und JugendfreizeitheimWartenberg,da wollen wir hin!Das Freizeitheim Wartenberg liegt ein paarAutominuten außerhalb von Witten, genauzwischen Dortmund, Hagen und Bochum.Das Haus besteht aus zwei getrennten Etagenmit jeweils eigenem Aufenthaltsraumund bietet Platz für insgesamt 60 Personen.In der Nähe gibt es ein reichhaltiges Angebotzur Freizeit- und Programmgestaltung:Der Zoo in Dortmund, zwei gute Kletterparks,Kanufahrten auf der Ruhr, Sternwarteund Bergbaumuseum in Bochum,das Naherholungsgebiet Hohenstein mitWasserspielplatz, Streichelzoo u. v. m. - derRuhrpott bietet zig Möglichkeiten, um seineNatur oder Industriekultur kennenzulernen.
Adressen Anbieter und Allgemeine Geschäftsbedingungen33Nr. Anbieter Adresse Internet1 <strong>Aufwind</strong>-<strong>Freizeiten</strong> Goltenkamp 4 58452 Witten www.aufwind-freizeiten.de2 Bernd Gaumann Lerchenweg 9 35764 Herborn www.gaumann.net9 INPAC e. V. ›› Natalie Blair Esztergomstr. 53 63477 Maintal www.vater-kind-camp.org15 ILBS - Karin Ackermann-Stoletzky Schweitzer Str. 10 42651 Solingen16 Dünenhof Tagungen In den Dünen 4 27476 Cuxhaven www.duenenhof.org17 Forggenhof ›› Christoph Besser Ussenburg 73 87672 Roßhaupten www.forggenhof.de30 Tannenhof Mölln ›› Petra Benath Görlitzer Ring 7 23879 Mölln www.tannenhof-moelln.de33 Jugendarbeit Bund <strong>FeG</strong> Postfach 4005 58426 Witten www.jugend.feg.de53 Hartmut Georg Don-Carlos-Str. 31 A 70563 Stuttgart www.stuttgart.feg.de58 Initiative 55aufwärts ›› Helmut Bürger Dr.-Warsing-Str. 132 26802 Moormerland www.55-aufwaerts.de63 Seniorenarbeit der <strong>FeG</strong> Marburg ›› Wolfgang Dünnebeil Am Glaskopf 22 35039 Marburg66 EFG Essen-Altendorf ›› Johannes Hullen Trosperdelle 2 47269 Duisburg67 EFG Ingelheim ›› Pastor Henrik Diekmann Am Langenberg 26 55218 Ingelheim www.friedenskirche-ingelheim.de68 Liebe Leben Lernen e. V. ›› Christina und Jürgen Laskowski Hirschberger Str. 7 21337 Lüneburg www.liebe-leben-lernen.de69 Pastor Siegmar Assmann Rührsbrook 53 24226 Heikendorf www.bewegdich.de70 CVJM Sachsen-Anhalt (Freizeit S. Assmann) St.-Michael-Straße 46 39112 Magdeburg www.bewegdich.deAllgemeine Geschäftsbedingungen <strong>Aufwind</strong>-<strong>Freizeiten</strong>1. Abschluss des Freizeitvertrages1.1 Mit der schriftlichen Anmeldung undder Unterschrift (bei Minderjährigen einesErziehungsberechtigten) und der schriftlichenBestätigung ist die Anmeldung verbindlich. Eskommt ein Freizeitvertrag auf der Grundlageder im Katalog veröffentlichten Informationenzu der jeweiligen Reise zustande, dabei ist esunerheblich, ob eine Anzahlung geleistet wurdeoder nicht. Unverbindliche Voranmeldungenkönnen auch mündlich erfolgen.1.2 Wichtiger Hinweis: Vorliegende Veröffentlichungengeben den Stand der Freizeitangebotezum Zeitpunkt der Medienerstellung(Drucklegung, Einstellung ins Internet usw.)wieder. Bis zum Zeitpunkt der Anmeldungdes Teilnehmers können sich Änderungengegenüber den Katalogangaben ergeben, diedem Ausrichter vorbehalten sind. Maßgeblichfür die angebotenen Leistungen ist daher derAngebotsstand bei Vertragsabschluss.2. Zahlung2.1 Eine Anzahlung i. H. v. 10% des Preises,jedoch mindestens 15,00 € , wird innerhalbvon 14 Tagen nach Abschluss des Vertragesfällig. Die Anzahlung wird voll auf den Freizeitbetragangerechnet. Geht die Anzahlungnicht innerhalb dieser Zeit beim Ausrichter ein,so ist dieser nach vorheriger Mahnung mitFristsetzung zum Rücktritt vom Reisevertragberechtigt.2.2 Der restliche Betrag ist spätestens 30 Tagevor Beginn der Freizeit oder Maßnahme zuzahlen, wenn die Freizeit durchgeführt wirdund nicht mehr nach Ziffer 7 oder 8 abgesagtwerden kann.3. LeistungenDie vertraglichen Leistungen richten sich nachder Ausschreibung in diesem Prospekt sowiegegebenenfalls den hierauf Bezug nehmendenAngaben in der Anmeldebestätigung.4. Leistungs- und PreisänderungenÄnderungen und Abweichungen einzelnerFreizeitleistungen, die nach Abschluss desVertrages notwendig und die vom Ausrichternicht wider Treu und Glauben herbeigeführtwurden, sind zulässig, wenn sie nicht erheblichsind und den Gesamtzuschnitt der Leistungennicht beeinträchtigen. Nach Vertragsabschlussnotwendig werdende Preisänderungen bleibenvorbehalten, wenn zwischen dem Vertragsabschlussund dem Beginn der Freizeit oderMaßnahme mehr als vier Monate liegen.5. Rücktritt durch den Teilnehmer5.1 Der Rücktritt von dem Freizeitvertragkann jederzeit erfolgen. Der Rücktritt mussschriftlich erfolgen.5.2 Ein schriftlicher Rücktritt vom Freizeitvertragist kostenlos möglich, wenn einePreiserhöhung 10% übersteigt.5.3 In allen anderen Fällen entstehen demzurücktretenden Teilnehmer pauschale Rücktrittskostenin Höhe von- 10% bis 40. Tag vor Reisebeginn,- 20% bis zum 29. Tag,- 30% bis zum 14. Tag,- 60% bis zum letzten Tag vor Beginn derMaßnahme und80% bei Nichtantritt.Berechnungsgrundlage ist der dem Teilnehmerin Rechnung gestellte Freizeitbeitrag.5.4 Darüber hinaus zahlt der zurücktretendeTeilnehmer eine Bearbeitungsgebühr von15,00 € und eventuelle Kosten, die derAusrichter gegenüber seinen Leistungserbringernleisten muss bzw. die <strong>Aufwind</strong>-<strong>Freizeiten</strong>durch die Buchung entstanden sind. DieBearbeitungsgebühr in Höhe von 15,00 €wird auf die unter 5.3 genannten pauschalenRücktrittskosten angerechnet.5.5 Eine Befreiung von den unter 5.3 genanntenKosten entfällt für den Fall, dass zumZeitpunkt des Rücktritts eine Ersatzperson, dieden Erfordernissen der Freizeit oder Maßnahmeentspricht, den Platz einnimmt und dabeikeine weiteren Kosten entstehen. In diesemFall kommt mit der Ersatzperson ein neues, wieunter Ziffer 1 beschriebenes Vertragsverhältniszustande.5.6 Es wird darauf hingewiesen, dass derNichtantritt der Reise ohne ausdrücklicheRücktrittserklärung nicht als Rücktritt vomReisevertrag gilt, sondern in diesem Fall derTeilnehmer zur vollen Bezahlung des Freizeitbeitragesverpflichtet bleibt.6. Nicht in Anspruch genommene LeistungenNimmt der Teilnehmer einzelne Reiseleistungeninfolge vorzeitiger Rückreise wegenKrankheit oder aus anderen, nicht vomAusrichter zu vertretenden Gründen, nichtin Anspruch, so besteht kein Anspruch desTeilnehmers auf anteilige Rückerstattung. Eswerden allerdings ersparte Leistungen an denTeilnehmer zurückgezahlt, so weit und so balddiese von den einzelnen Leistungsträgern demAusrichter erstattet worden sind.7. Rücktritt und Kündigung durch denAusrichter7.1 Bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahlvon 20 Personen kann der Ausrichterbei Beachtung der nachstehenden Regelnzurücktreten. Wird abweichend von denTeilnahmebedingungen in der Ausschreibungder Freizeit eine andere Mindestteilnehmerzahlaufgeführt, so gilt diese.7.1.1 Die Freizeit oder Maßnahme muss abgesagtwerden, sobald feststeht, dass die Reisewegen Nichterreichen der Teilnehmerzahl nichtdurchgeführt wird.7.1.2 Die Freizeit kann durch den Ausrichterjedoch bis maximal drei Wochen vor Beginnannulliert werden.7.2 Der Ausrichter kann den Reisevertrag kündigen,wenn der Teilnehmer, ungeachtet einerAbmahnung des Ausrichters oder der von ihmeingesetzten Freizeitleitung, die Durchführungder Freizeit nachhaltig stört oder gegen dieGrundsätze der Freizeitarbeit des Ausrichtersoder gegen die Weisung des verantwortlichenLeiters verstößt. Der Freizeitleiter ist zurAbgabe der erforderlichen Erklärung vomAusrichter bevollmächtigt und berechtigt, beiMinderjährigen nach Benachrichtigung derErziehungsberechtigten auf deren Kosten dievorzeitliche Rückreise zu veranlassen bzw. beiVolljährigen auf Kosten des Teilnehmers denFreizeitvertrag zu kündigen. In beiden Fällenbehält der Ausrichter den vollen Anspruch aufden Teilnehmerbeitrag. Es werden allerdingsersparte Leistungen an den Teilnehmerzurückgezahlt, so weit und so bald diese vonden einzelnen Leistungsträgern dem Ausrichtererstattet werden.7.3 Der Ausrichter kann den Reisevertragdarüber hinaus kündigen, wenn einer seinerLeistungserbringer nicht über die nötigenKapazitäten verfügt oder diese nicht zu dender Freizeit ansonsten zugrunde liegendenKonditionen abwickelt. In diesem Fall muss derTeilnehmer umgehend informiert werden. DieKündigung muss innerhalb von vier Wochennach der Anmeldebestätigung erfolgen.8. Aufhebung des Vertrags wegen außergewöhnlicherUmständeWird eine Freizeit wegen höherer Gewalt (z.B.Krieg, Naturkatastrophen) erheblich erschwertoder beeinträchtigt, können sowohl derTeilnehmer als auch der Ausrichter vom Vertragzurücktreten. Der Ausrichter kann in dem Fallfür bereits erbrachte oder noch zu erbringendeLeistungen eine angemessene Entschädigungverlangen.9. Überschüsse bei öffentlich bezuschusstenKinder- und Jugend-<strong>Freizeiten</strong>9.1 Öffentlich bezuschusste <strong>Freizeiten</strong> fürKinder und Jugendliche sind derart kalkuliert,dass sie keinen Überschuss erzielen. Sollte einesolche Freizeit dennoch Überschüsse erzielen,wertet <strong>Aufwind</strong>-<strong>Freizeiten</strong> diese Beträge alsSpende an den Bund Freier evangelischerGemeinden KdöR.9.2 Diesem Passus kann bis zur Leistung derAnzahlung schriftlich widersprochen werden.10. Versicherungen10.1 Alle angebotenen <strong>Freizeiten</strong> oder Maßnahmenenthalten im Preis eine Haftpflicht-Unfall-Versicherung.10.2 Bei Auslandsmaßnahmen, die als KinderoderTeenager-/Jugendfreizeiten gekennzeichnetsind, ist darüber hinaus im Preis eineAuslands-Krankenversicherung enthalten. Beianderen <strong>Freizeiten</strong> wird der Abschluss entsprechenderVersicherungen durch den Teilnehmerempfohlen.10.3 Der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherungdurch den Teilnehmer wird empfohlen.11. Haftung11.1 Bei selbstverschuldeten Unfällen, Beschädigungen,Verlusten oder sonstigen Schadensfällenwird keine Haftung übernommen.11.2 Aufgrund der Übertragung der Aufsichtspflichtsind Minderjährige den Weisungen derFreizeitleitung folgepflichtig.11.3 Die Haftung des Ausrichters gegenüberdem Teilnehmer auf Schadenersatz fürSchäden, die nicht Körperschäden sind, wegenvertraglicher oder vorvertraglicher Ansprücheaus dem Reisevertrag ist auf den dreifachenReisepreis beschränkt, so weit ein Schadendes Reisenden weder vorsätzlich noch grobfahrlässig durch den Ausrichter herbeigeführtworden ist. Die Haftungsbeschränkung giltauch, so weit der Ausrichter für einen demTeilnehmer entstehenden Schaden allein wegeneines Verschuldens eines Leistungsträgersverantwortlich ist.11.4 Der Ausrichter haftet nicht für Leistungsstörungenim Bereich von Fremdleistungen, dielediglich vermittelt werden und die in der Beschreibungder Freizeitmaßnahme ausdrücklichals solche gekennzeichnet werden.11.5 So weit dem Ausrichter die Stellungeines vertraglichen Luftfrachtführers zukommt,haftet er, ggf. neben dem ausführenden Luftfrachtführer,gemäß den Bestimmungen desLuftverkehrsgesetzes in Verbindung mit deninternationalen Flugabkommen von Warschau,Den Haag, Guadalajara u.a. Das WarschauerAbkommen beschränkt in der Regel die Haftungdes Luftfrachtführers für Körperverletzungoder Tod sowie Verspätung, Beschädigungoder Verlust von Gepäck.12. Datenschutz, Freizeit-Medien, Verjährung12.1 Die für die Verwaltung der <strong>Freizeiten</strong>benötigten Teilnehmerdaten werden mittelsEDV erfasst, gespeichert und verarbeitet.12.2 Zur Bildung von Fahrgemeinschaftenwerden Name, Wohnort und Kontaktdaten (z.B. Ruf-/Handy-Nummer, E-Mail-Adresse) anandere Teilnehmer der Maßnahme weitergegeben,sofern kein schriftlicher Widerspruchvorliegt.12.3 Der Bund <strong>FeG</strong> bzw. <strong>Aufwind</strong>-<strong>Freizeiten</strong>behält sich das Recht vor, Fotos, Filme oder anderegespeicherte Medien, die bei einer Reiseentstanden, für Veröffentlichungen zu nutzenoder diese als Erinnerungsfotos an Teilnehmerweiterzugeben, sofern kein schriftlicherWiderspruch vorliegt.12.4 Ansprüche des Teilnehmers gegenüberdem Ausrichter, gleich aus welchem Rechtsgrund,jedoch mit Ausnahme von Ansprüchendes Teilnehmers gegen den Ausrichter ausunerlaubter Handlung, verjähren nach sechsMonaten ab dem vertraglich vorgesehenenRückreisedatum. Dies gilt insbesondere auchfür die Ansprüche aus Verletzung von vorvertraglichenPflichten und Nebenpflichten ausdem Reisevertrag. Die Vorschriften des § 651gBGB über die Hemmung der Verjährungsfristbleiben hiervon unberührt.13. GerichtsstandGerichtsstand ist der Sitz des Ausrichters derFreizeit oder Maßnahme.<strong>Aufwind</strong>-<strong>Freizeiten</strong>Goltenkamp 4, 58452 Witten, Telefon02302/937-51 | Stand: Nov. 2011