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Millionen für die Sachversicherung und € 1,5 Millionen für die Krankenversicherung). Die<br />
Vermögensrücklagen belaufen sich insgesamt auf € 42,8 Millionen (€ 16,5 Millionen für die<br />
Lebensversicherung, € 25,3 Millionen für die Sachversicherung und EUR 1,0 Millionen für die<br />
Krankenversicherung).<br />
Entsprechend der letzten genehmigten Bilanz (2010) entspricht die Solvabilitätsrate 206 % (für den<br />
Bereich der Sachversicherung 189 %). Bei der Solvabilitätsrate handelt es sich um das Verhältnis<br />
zwischen den verfügbaren Eigenmitteln und dem Eigenmittelerfordernis aufgrund der geltenden<br />
Gesetzgebung.<br />
B. INFORMATIONEN ZUM VERSICHERUNGSVERTRAG<br />
Sofern in der Polizze nicht etwas anderes vereinbart wurde, unterliegt der Versicherungsvertrag bei<br />
vereinbarter Vertragslaufzeit von zumindest einem Jahr der „stillschweigenden Verlängerung“.<br />
Hinweis: Als Versicherungsperiode gilt der Zeitraum eines Jahres, wenn der Versicherungsvertrag<br />
nicht für eine kürzere Zeit abgeschlossen ist. Dies gilt auch dann, wenn die Jahresprämie<br />
vertragsgemäß in Teilbeträgen entrichtet wird. Beträgt die vereinbarte Vertragsdauer mindestens ein<br />
Jahr, verlängert sich der Vertrag jeweils um ein Jahr, wenn er nicht spätestens 60 Tage vor Ablauf<br />
gekündigt wird. Beträgt die Vertragsdauer weniger als ein Jahr, endet der Vertrag ohne Kündigung.<br />
siehe 900 - Allgemeinen Bedingungen für die Sachversicherung (ABS) (in der Folge „ABS“ genannt),<br />
Artikel 14 und Klausel SIT<br />
1. Versicherungsumfang – Einschränkungen und Ausschlüsse<br />
Im Folgenden werden die in der Polizze angebotenen Versicherungsdeckungen mit den in den<br />
allgemeinen Versicherungsbedingungen genau angegebenen Bedingungen und Ausschlüssen<br />
angeführt:<br />
1. (a) Versicherungsschutz<br />
1. (a) 1. Versicherte Sachen<br />
Versichert können folgende Sachen entweder einzeln oder gemeinsam werden:<br />
• sämtliche Gebäude auf dem Grundstück (exklusive Glashäuser)<br />
• das gesamte Inventar: landwirtschaftliche Maschinen und Geräte sowie Wirtschaftsvorräte<br />
(exklusive Mähdrescher und Traktoren);<br />
• der gesamte Viehbestand (Groß- und Kleinvieh)<br />
• alle Erntevorräte (gesamte Erntefrüchte)<br />
1. (a) 2.1. Ermittlung der Versicherungssumme für die Gebäudeversicherung<br />
Es gibt verschiedene Varianten für die Berechnung der Versicherungssumme:<br />
• Berechnung nach dem m²-Wert<br />
Die Berechnung erfolgt nach der verbauten Fläche sämtlicher zum Betrieb gehörender<br />
Gebäude inkl. Arkaden oder überdachte Innenhöfe (angebaute Flugdächer und Silos werden<br />
nicht mitgerechnet).<br />
• Berechnung nach individueller Summe<br />
Für die Gebäudeversicherung muss immer der ortsüblichen Neubauwerte des Gebäudes<br />
herangezogen werden (Grund- und Kellermauern sind in den Gebäudeneubauwert<br />
einzubeziehen).<br />
Donau Versicherung AG Vienna Insurance Group, Sitz: 1010 Wien, Schottenring 15,<br />
registriert beim Handelsgericht Wien unter FN 32002m, DVR: 0016683, UID: ATU 36848408<br />
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