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Millionen für die Sachversicherung und € 1,5 Millionen für die Krankenversicherung). Die<br />

Vermögensrücklagen belaufen sich insgesamt auf € 42,8 Millionen (€ 16,5 Millionen für die<br />

Lebensversicherung, € 25,3 Millionen für die Sachversicherung und EUR 1,0 Millionen für die<br />

Krankenversicherung).<br />

Entsprechend der letzten genehmigten Bilanz (2010) entspricht die Solvabilitätsrate 206 % (für den<br />

Bereich der Sachversicherung 189 %). Bei der Solvabilitätsrate handelt es sich um das Verhältnis<br />

zwischen den verfügbaren Eigenmitteln und dem Eigenmittelerfordernis aufgrund der geltenden<br />

Gesetzgebung.<br />

B. INFORMATIONEN ZUM VERSICHERUNGSVERTRAG<br />

Sofern in der Polizze nicht etwas anderes vereinbart wurde, unterliegt der Versicherungsvertrag bei<br />

vereinbarter Vertragslaufzeit von zumindest einem Jahr der „stillschweigenden Verlängerung“.<br />

Hinweis: Als Versicherungsperiode gilt der Zeitraum eines Jahres, wenn der Versicherungsvertrag<br />

nicht für eine kürzere Zeit abgeschlossen ist. Dies gilt auch dann, wenn die Jahresprämie<br />

vertragsgemäß in Teilbeträgen entrichtet wird. Beträgt die vereinbarte Vertragsdauer mindestens ein<br />

Jahr, verlängert sich der Vertrag jeweils um ein Jahr, wenn er nicht spätestens 60 Tage vor Ablauf<br />

gekündigt wird. Beträgt die Vertragsdauer weniger als ein Jahr, endet der Vertrag ohne Kündigung.<br />

siehe 900 - Allgemeinen Bedingungen für die Sachversicherung (ABS) (in der Folge „ABS“ genannt),<br />

Artikel 14 und Klausel SIT<br />

1. Versicherungsumfang – Einschränkungen und Ausschlüsse<br />

Im Folgenden werden die in der Polizze angebotenen Versicherungsdeckungen mit den in den<br />

allgemeinen Versicherungsbedingungen genau angegebenen Bedingungen und Ausschlüssen<br />

angeführt:<br />

1. (a) Versicherungsschutz<br />

1. (a) 1. Versicherte Sachen<br />

Versichert können folgende Sachen entweder einzeln oder gemeinsam werden:<br />

• sämtliche Gebäude auf dem Grundstück (exklusive Glashäuser)<br />

• das gesamte Inventar: landwirtschaftliche Maschinen und Geräte sowie Wirtschaftsvorräte<br />

(exklusive Mähdrescher und Traktoren);<br />

• der gesamte Viehbestand (Groß- und Kleinvieh)<br />

• alle Erntevorräte (gesamte Erntefrüchte)<br />

1. (a) 2.1. Ermittlung der Versicherungssumme für die Gebäudeversicherung<br />

Es gibt verschiedene Varianten für die Berechnung der Versicherungssumme:<br />

• Berechnung nach dem m²-Wert<br />

Die Berechnung erfolgt nach der verbauten Fläche sämtlicher zum Betrieb gehörender<br />

Gebäude inkl. Arkaden oder überdachte Innenhöfe (angebaute Flugdächer und Silos werden<br />

nicht mitgerechnet).<br />

• Berechnung nach individueller Summe<br />

Für die Gebäudeversicherung muss immer der ortsüblichen Neubauwerte des Gebäudes<br />

herangezogen werden (Grund- und Kellermauern sind in den Gebäudeneubauwert<br />

einzubeziehen).<br />

Donau Versicherung AG Vienna Insurance Group, Sitz: 1010 Wien, Schottenring 15,<br />

registriert beim Handelsgericht Wien unter FN 32002m, DVR: 0016683, UID: ATU 36848408<br />

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