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EuroMillionen Spielbedingungen - win2day

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12.3 Die Online-Annahmestellen haften nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.12.4 Die Auswahl der Teilnahmemodalitäten an den gewünschten Veranstaltungenobliegt dem Teilnehmer. Die Gesellschaft und, im Falle der Spielteilnahme über Online-Annahmestelle diese, sind nicht haftbar für eine Spielteilnahme, die nicht in der Absichtdes Teilnehmers lag.12.5 Der Teilnehmer trägt im Falle der Online-Spielabwicklung die Gefahr für dieordnungsgemäße Ausfolgung der Quittung, die Richtigkeit der Eintragungen auf demWettschein (Arbeitspapier) und deren Übereinstimmung mit den Daten der Quittungsowie die inhaltliche Richtigkeit der Quittung und die Aufbringung des Codes. Im Fall derSpielteilnahme auf elektronischem Weg trägt der Teilnehmer die Gefahr für das Einlangender Daten sowie das Einlangen der zu Bestätigungszwecken vergebenenQuittungsnummer.12.6 Die Gefahr für das Einlangen der Daten bei der Gesellschaft über die Online-Annahmestellen oder auf elektronischem Weg sowie deren Verspeicherung auf einemunveränderbaren Datenträger und dessen Verwahrung durch einen unabhängigen Prüferträgt ausschließlich der Teilnehmer. Die Haftung für nicht übermittelte oder aus anderenVerstößen gegen die <strong>Spielbedingungen</strong> nicht in die Einsatz- und Gewinnermittlungeinbezogene Daten liegt daher nicht bei der Gesellschaft.13. Schlussbestimmungen13.1 Die Gesellschaft und die Online-Annahmestellen sind zur Wahrung desSpielgeheimnisses verpflichtet, insbesondere darf der Name eines Teilnehmers bzw.Gewinners nur mit dessen ausdrücklicher Zustimmung bekannt gegeben werden.13.2 Erfüllungsort und Gerichtsstand bei Rechtsstreitigkeiten ist Wien. Es ist nachösterreichischem Recht zu entscheiden.13.3 Alle Ansprüche der Teilnehmer an den "Euromillionen" gegen die Gesellschaft sowiegegen die Online-Annahmestellen erlöschen, wenn sie nicht innerhalb von sechs Monatennach Gewinnermittlung der jeweiligen Runde gerichtlich geltend gemacht werden.13.4 Gewinne aus Spielbeteiligungen im Inland, die auf welchem immer von derGesellschaft angebotenen Weg erzielt werden sowie im in eine Poolung einbezogenenAusland, die nach Ablauf der genannten Frist von sechs Monaten nach Abschluss derGewinnermittlung nicht behoben oder überwiesen werden konnten bzw. nicht reklamiertwurden, werden von den in die Poolung einbezogenen Gesellschaften zur Gänze für dieTeilnehmer an den Ausspielungen der in die Poolung einbezogenen Gesellschaftenverwendet. Der Modus hinsichtlich der Frist der Erbringung der Leistung der Teilnehmersowie die Höhe der Zuteilung der Zuwendungen ist im Einzelfall festzustellen; diewidmungsgemäße Verwendung wird jährlich durch einen Wirtschaftsprüfer überprüft.13.5 Soweit in diesen vorstehenden <strong>Spielbedingungen</strong> nichts Gegenteiliges festgelegtwird, gelten im Übrigen die <strong>Spielbedingungen</strong> für elektronische Lotterien sowie dieErgänzungsspielbedingungen für die Abwicklung von Wettscheinspielen überelektronische Medien in der jeweils letztgültigen Fassung analog.

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