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FWS Kiel Infobroschuere Schulabschluesse 2010_11.pdf - Freie ...

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<strong>Freie</strong> Waldorfschule <strong>Kiel</strong>: Broschüre zu den staatlichen Abschlüssen 3abschluss, der am Ende der 10. Klasse erworben werden kann, als Zweites den Realschulabschluss,der am Ende der 11. Klasse abgelegt werden kann, und schließlich das Abitur, das amEnde der 13. Klasse das Ziel sein kann. Die Prüfungsordnungen für den Haupt- und den Realschulabschlusssind bis auf wenige Abweichungen identisch 1 ; Unterschiede sind nur im Niveauund demzufolge in der Art der Aufgaben gegeben. In Schleswig-Holstein sind die Realschulenabgeschafft; der Begriff „Realschulabschluss“ findet jedoch neben dem Begriff „MittlererBildungsabschluss“ in der Behördensprache weiter Verwendung. Aus diesem Grundeund der besseren Verständlichkeit halber wird er auch in den folgenden Ausführungen benutzt.II. Der Hauptschulabschlussi. Die wichtigsten PrüfungsregelungenDie Prüfungen für den Hauptschulabschluss bestehen aus1. einer Projektarbeit mit Präsentationsprüfung2. den schriftlichen Prüfungen in Mathematik, Deutsch und einer Fremdsprache3. mindestens einer mündlichen Prüfung.Prüfer sind die Fachlehrer der Waldorfschule. Den Vorsitz im Prüfungsausschuss hat imAllgemeinen der Schulleiter einer staatlichen Schule, da es sich um einen staatlichen Abschlusshandelt.1 Sie sind identisch bis auf:§ 9 Vorbereitung der mündlichen Prüfung(1) Alle Prüflinge, die aufgrund ihrer Vornoten und der schriftlichen Arbeiten den Abschluss erreichen können, werden zur mündlichen Prüfungzugelassen.(2) Bei der Prüfung zum Erwerb des Hauptschulabschlusses nimmt der Prüfling an bis zu zwei mündlichen Prüfungen nach eigener Wahlteil. Bei der Prüfung zum Erwerb des Realschulabschlusses nimmt der Prüfling an bis zu zwei mündlichen Prüfungen teil, davon an einernach eigener Wahl. Zusätzlich können mit Ausnahme der ersten Fremdsprache die Fächer der schriftlichen Prüfung mündlich geprüft werden,sofern der Prüfungsausschuss dies beschließt oder der Prüfling dies beantragt.(3) Sobald die Ergebnisse der schriftlichen Arbeiten und die Meldungen der Prüflinge vorliegen, legt der Prüfungsausschuss abschließendfest, in welchem Fach der einzelne Prüfling zu prüfen ist. Die vorgesehenen Prüfungsfächer sind den Prüflingen bekannt zu geben.(4) Eine Befreiung von der mündlichen Prüfung ist nicht möglich.Quelle: Landesverordnung über die Prüfung zum Erwerb des Hauptschulabschlusses und des Realschulabschlusses an WaldorfschulenVom 15. Februar 2008 in der Fassung vom 13. April <strong>2010</strong>(NBI.MBF.Schl.-H. 2008 S. 101)Konkret bedeutet der oben stehende Auszug aus der Prüfungsordnung:Hauptschulabschluss: bis zu zwei mündliche Prüfungen nach eigener Wahl. Realschulabschluss: bis zu zwei mündliche Prüfungen,davon eine nach eigener Wahl.In der Realität wird man fast immer nur eine mündliche Prüfung pro Kandidat durchführen.

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