Dokumentation der jährlichen Gespräche gemäß § 8 WbOZeitraum des Weiterbildungsabschnittes:___________________________________________Gesprächsinhalt:Datum des Gesprächs:Unterschrift des Befugten:Unterschrift des/r Assistenz-Arztes/Ärztin:----------------------------------------------------- -----------------------------------------------------Zeitraum des Weiterbildungsabschnittes:___________________________________________Gesprächsinhalt:Datum des Gesprächs:Unterschrift des Befugten:Unterschrift des/r Assistenz-Arztes/Ärztin:----------------------------------------------------- -----------------------------------------------------Zeitraum des Weiterbildungsabschnittes:___________________________________________Gesprächsinhalt:Datum des Gesprächs:Unterschrift des Befugten:Unterschrift des/r Assistenz-Arztes/Ärztin:----------------------------------------------------- -----------------------------------------------------10
A N H A N GAuszug aus den Allgemeinen Bestimmungen für die Abschnitte B und CSofern für die Facharzt-, Schwerpunkt- und Zusatzweiterbildungen nichts Näheres definiert ist,kann die Weiterbildung sowohl im ambulanten als auch im stationären Bereich abgeleistet werden.Die inhaltlichen Weiterbildungsanforderungen werden durch Verwaltungsrichtlinien in fachlicherHinsicht konkretisiert.Für eine Kursanerkennung sind die bundeseinheitlichen Empfehlungen zu beachten.• Begriffserläuterungen für die Anwendung im Rahmen der WeiterbildungsordnungAmbulanter Bereich:Stationärer Bereich:Notfallaufnahme:Basisweiterbildung:Kompetenzen:Gebiete derunmittelbarenPatientenversorgung:Fallseminar:BK:Ärztliche Praxen, Institutsambulanzen, Tageskliniken, poliklinischeAmbulanzen, Medizinische VersorgungszentrenKrankenhausabteilungen, Rehabilitationskliniken, Belegabteilungenund Einrichtungen, in denen Patienten über Nacht ärztlich betreutwerden;medizinische Abteilungen, die einer Klinik angeschlossen sindFunktionseinheit eines Akutkrankenhauses, in welcher Patienten zurErkennung bedrohlicher Krankheitszustände einer Erstuntersuchungbzw. Erstbehandlung unterzogen werden, um Notwendigkeit und Artder weiteren medizinischen Versorgung festzustellen.Definierte gemeinsame Inhalte von verschiedenenFacharztweiterbildungen innerhalb eines GebietesDie Kompetenzen (Facharzt-, Schwerpunkt-, Zusatz-Weiterbildungen)spiegeln die Inhalte eines Gebietes wider, die Gegenstand derWeiterbildung und deren Prüfung vor der Ärztekammer sind. DieInhalte dieser Kompetenzen stellen eine Teilmenge des Gebietes dar.Anästhesiologie, Augenheilkunde, Chirurgie, Frauenheilkunde undGeburtshilfe, Hals-Nasen-Ohrenheilkunde, Haut- undGeschlechtskrankheiten, Humangenetik, Innere Medizin und<strong>Allgemeinmedizin</strong>, Kinder- und Jugendmedizin, Kinder- undJugendpsychiatrie und -psychotherapie, Mund-Kiefer-Gesichtschirurgie,Neurochirurgie, Neurologie, Physikalische und RehabilitativeMedizin, Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatische Medizinund Psychotherapie, Strahlentherapie, UrologieWeiterbildungsmaßnahme mit konzeptionell vorgesehener Beteiligungjedes einzelnen Teilnehmers, wobei unter Anleitung einesWeiterbildungsbefugten anhand von vorgestellten Fallbeispielen undderen Erörterung Kenntnisse und Fähigkeiten sowie das dazugehörigeGrundlagenwissen erweitert und gefestigt werdenAbkürzung für „Basiskenntnisse“; kein zahlenmäßig belegter Nachweiserforderlich bzw. möglich11