LESERSCHAFT, REICHWEITE und LEISTUNGSNACHWEIS 81. Anzeigenauftrag im Sinne der nachfolgenden allgemeinenGeschäftsbedingungen ist der Vertrag über die Veröffentlichungeiner oder mehrerer Anzeigen eines Werbungstreibendenin einer Druckschrift der Firma <strong>B4Bmedia</strong>.<strong>net</strong> <strong>AG</strong>(nachfolgend <strong>B4Bmedia</strong>.<strong>net</strong> genannt). Der erteilte Anzeigenauftragwird erst nach schriftlicher Bestätigung durch<strong>B4Bmedia</strong>.<strong>net</strong> rechtsverbindlich. Zusätzliche mündlicheVereinbarungen sind erst nach schriftlicher Bestätigungdurch <strong>B4Bmedia</strong>.<strong>net</strong> gültig. Die Schriftform wird durchTelefax oder E-Mail gewahrt. Für den Anzeigenauftrag geltenausschließlich die allgemeinen Geschäftsbedingungen der<strong>B4Bmedia</strong>.<strong>net</strong>; entgegenstehende oder von den allgemeinenGeschäftsbedingungen der <strong>B4Bmedia</strong>.<strong>net</strong> abweichendeallgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggeberswerden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, <strong>B4Bmedia</strong>.<strong>net</strong> stimmt einer solchen Geltung im Einzelfall ausdrücklichschriftlich zu.2. Anzeigenaufträge sind jeweils einem bestimmten Mediumder <strong>B4Bmedia</strong>.<strong>net</strong> zugeord<strong>net</strong> und beinhalten einen Schaltplander Anzeigen für die gebuchten Ausgaben. Aufträgefür Anzeigen und Fremdbeilagen, die erklärtermaßen ausschließlichin bestimmten Nummern, bestimmten Ausgabenoder an bestimmten Plätzen der Druckschrift veröffentlichtwerden sollen, müssen bei der <strong>B4Bmedia</strong>.<strong>net</strong>termingerecht, das heißt bis zum Anzeigenschluss lt. denaktuellen <strong>Mediadaten</strong>, eingehen, sodass dem Auftraggebernoch rechtzeitig mitgeteilt werden kann, wenn ein Auftrag indieser Weise nicht auszuführen ist. Stornierungen oder Zurückstellungenvon Anzeigen sind spätestens vier Wochenvor dem Anzeigenschluss der jeweiligen Ausgabe anzumelden.Bei Überschreitung des Termins hat <strong>B4Bmedia</strong>.<strong>net</strong>Anspruch auf Bezahlung des im Umbruch eingeteilten Anzeigenraums.3. Anzeigen, die aufgrund ihrer redaktionellen Gestaltungnicht als Anzeigen erkennbar sind, können als solche von<strong>B4Bmedia</strong>.<strong>net</strong> mit dem Wort „Anzeige“ deutlich kenntlichgemacht werden. Der Auftraggeber trägt allein die Verantwortungfür den Inhalt und die rechtliche Zulässigkeit derfür die Insertion zur Verfügung gestellten Text- und Bildunterlagen.Dem Auftraggeber obliegt es, <strong>B4Bmedia</strong>.<strong>net</strong>von Ansprüchen Dritter freizustellen, die diesen aus derAusführung des Auftrages, auch wenn er storniert sein sollte,gegen <strong>B4Bmedia</strong>.<strong>net</strong> erwachsen. <strong>B4Bmedia</strong>.<strong>net</strong> ist nichtverpflichtet, Aufträge und Anzeigen daraufhin zu prüfen, obdurch sie Rechte Dritter beeinträchtigt werden.4. <strong>B4Bmedia</strong>.<strong>net</strong> behält sich vor, Anzeigenaufträge, aucheinzelne Abrufe im Rahmen des Abschlussauftrages undBeilagenaufträge wegen des Inhalts, der Herkunft oder dertechnischen Form nach abzulehnen, wenn deren Inhaltgegen Gesetze oder behördliche Bestimmungen, RechteDritter oder die guten Sitten verstößt oder deren Veröffentlichungfür die <strong>B4Bmedia</strong>.<strong>net</strong> unzumutbar ist (Rücktritt).<strong>B4Bmedia</strong>.<strong>net</strong> hat in diesem Fall auch das Recht, ohne vorherigeAnkündigung einzelne Inhalte oder einzelne Passagendes Anzeigentextes aus der Anzeige zu entfernen. DerAuftraggeber kann in diesem Fall keine Ansprüche gegen<strong>B4Bmedia</strong>.<strong>net</strong> geltend machen. Beilagenaufträge sind fürdie <strong>B4Bmedia</strong>.<strong>net</strong> erst nach Vorlage eines Musters der Beilageund deren Billigung durch <strong>B4Bmedia</strong>.<strong>net</strong> bindend.Der Auftraggeber übernimmt die alleinige Haftung für alleaus dem Inhalt von Anzeigenaufträgen oder einer Werbeaussagesich ergebenden rechtlichen Konsequenzen undstellt <strong>B4Bmedia</strong>.<strong>net</strong> von sämtlichen Ansprüchen Dritterfrei, insbesondere Ansprüchen auf Schadenersatz oderGegendarstellung. Der Auftraggeber übernimmt auch diebei <strong>B4Bmedia</strong>.<strong>net</strong> anfallenden Kosten einer rechtlichen Vertretung.<strong>B4Bmedia</strong>.<strong>net</strong> ist nicht verpflichtet, Anzeigeninhalteauf ihre rechtliche Zulässigkeit und auf eine möglicheVerletzung von Rechten Dritter hin zu überprüfen.5. Für die rechtzeitige Lieferung des Anzeigentextes und einwandfreierDruckunterlagen oder der Beilagen ist der Auftraggeberverantwortlich. Für erkennbar ungeeig<strong>net</strong>e oderbeschädigte Druckunterlagen fordert <strong>B4Bmedia</strong>.<strong>net</strong> unverzüglichErsatz an. Sind etwaige Mängel bei den Druckunterlagenbzw. Daten nicht sofort erkennbar, sondern werdendiese erst beim Druckvorgang oder bei der Weiterverarbeitungder Daten deutlich, so hat der Auftraggeber bei mangelhaftemAbdruck keine Ansprüche gegen <strong>B4Bmedia</strong>.<strong>net</strong>.<strong>B4Bmedia</strong>.<strong>net</strong> gewährleistet die für den belegten Titel üblicheDruckqualität im Rahmen der durch die Druckunterlagengegebenen Möglichkeiten. Der Auftraggeber trägt dieVerantwortung für alle dem Verlag gemachten Angaben.Der Auftraggeber haftet dafür, dass von ihm für den Druckggfs. übermittelte Dateien ohne Viren oder sonstige Beeinträchtigungensind.6. Der Auftraggeber hat bei ganz oder teilweise unleserlichem,unrichtigem oder bei unvollständigem Abdruck derAnzeige, vorbehaltlich der Regelung in Ziff. 5., Anspruchauf Zahlungsminderung oder eine Ersatzanzeige, abernur in dem Ausmaß, in dem der Zweck der Anzeige beeinträchtigtwurde. Lässt <strong>B4Bmedia</strong>.<strong>net</strong> eine ihr für eine Ersatzanzeigegestellte angemessene Nachfrist verstreichenoder ist die Ersatzanzeige erneut nicht einwandfrei, so hatder Auftraggeber ein Recht auf Zahlungsminderung oderRückgängigmachung des Auftrages, soweit der Zweck derAnzeige beeinträchtigt wurde. Schadenersatzansprüchesind beschränkt auf den Ersatz des Schadens bis zur Höhedes gezahlten Anzeigenentgelts. Dies gilt nicht für Vorsatzund grobe Fahrlässigkeit von <strong>B4Bmedia</strong>.<strong>net</strong>. GegenüberKaufleuten ist die Haftung für grobe Fahrlässigkeit auf denErsatz des vorhersehbaren Schadens bis zur Höhe des gezahltenAnzeigenentgeltes beschränkt.Die gesetzliche Haftung bei Personenschäden und nachdem Produkthaftungsgesetz bleibt hiervon unberührt,<strong>B4Bmedia</strong>.<strong>net</strong> steht der Einwand des Mitverschuldens offen.Weitere Schadenersatzansprüche, gleich, aus welchemGrund, sind, auch bei telefonischer Auftragserteilung, ausgeschlossen.Reklamationen müssen, außer bei nicht offensichtlichenMängeln, innerhalb von 4 (vier) Wochen nach Eingang derRechnung geltend gemacht werden.7. Probeabzüge zur Kontrolle von Stand und Vollständigkeitwerden von <strong>B4Bmedia</strong>.<strong>net</strong> auf Wunsch geliefert. Kosten fürevtl. vom Auftraggeber gewünschte Farbandrucke oder mitErsatzdruckverfahren angefertigte farbige Probeabzüge/Proofs hat der Auftraggeber zu tragen. Der Auftraggeber trägtdie Verantwortung für die Richtigkeit der zurückgesandtenProbeabzüge. <strong>B4Bmedia</strong>.<strong>net</strong> berücksichtigt Fehlerkorrekturen,die ihr innerhalb der bei der Übersendung des Probeabzugesgesetzten Frist mitgeteilt werden. Sendet der Auftraggeberden ihm übermittelten Probeabzug nicht innerhalb dergesetzten Frist zurück, so gilt die Zustimmung zum Druckals erteilt. Sind etwaige Mängel bei den Druckunterlagennicht sofort erkennbar, sondern werden sie erst beim Druckgangdeutlich, so hat der Werbungstreibende bei ungenügendemAbdruck keine Ansprüche gegen die <strong>B4Bmedia</strong>.<strong>net</strong>.Bei fernmündlich erteilten Korrekturen sind Ansprüchegegen die <strong>B4Bmedia</strong>.<strong>net</strong> wegen mangelhafter Wiedergabeausgeschlossen.8. Wenn der gebuchte Titel nicht zum angegebenen Zeitpunkterscheint, hat der Auftraggeber kein Recht auf Stornierungdes Anzeigenauftrages. Sollte eine Ausgabe komplett nichterscheinen, so kann der Auftraggeber vom Vertrag zurücktretenoder den Abdruck der Anzeige zum nächstmöglichenErscheinungstermin verlangen.9. Falls der Auftraggeber nicht Vorauszahlung leistet, wird dieRechnung sofort, möglichst aber 14 Tage nach Veröffentlichungder Anzeige, übersandt. Die Rechnung ist innerhalbder Zahlungskondition 10 Tage ab Rechnungsdatum zu bezahlen,sofern nicht im einzelnen Fall eine andere Frist oderVorauszahlung vereinbart ist. Auf Wunsch liefert <strong>B4Bmedia</strong>.<strong>net</strong> zusammen mit der Rechnung einen Anzeigenbeleg. Dafürwerden je nach Art und Umfang des AnzeigenauftragesAusschnitte, Belegseiten oder vollständige Belegnummerngeliefert. Anstelle eines nicht mehr beschaffbaren Belegs tritteine rechtsverbindliche Bescheinigung von <strong>B4Bmedia</strong>.<strong>net</strong>über Erscheinen und Verbreitung der Anzeige.10. Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Zinsen in Höhevon 5 (fünf) Prozent über dem jeweils gültigen Basiszinssatzder europäischen Zentralbank, mindestens aber in Höhevon 6 (sechs) Prozent, sowie die Einziehungskosten berech<strong>net</strong>.<strong>B4Bmedia</strong>.<strong>net</strong> kann bei Zahlungsverzug die weitereAusführung des laufenden Anzeigenauftrags bis zur Bezahlungzurückstellen und für die restlichen Anzeigen Vorauszahlungverlangen. Liegen begründete Zweifel an der Zahlungsfähigkeitdes Auftraggebers vor, so kann <strong>B4Bmedia</strong>.<strong>net</strong>auch während der Laufzeit eines Anzeigenabschlusses ohneRücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungszieldas Erscheinen weiterer Anzeigen von der Zahlung offenstehenderRechnungsbeträge sowie von der Vorauszahlungder weiteren Anzeigen abhängig machen. Der Verlag kannauch Sicherheiten bei Zweifel an der Zahlungsfähigkeit desAuftraggebers oder im Falle des Zahlungsverzugs verlangen.Die vom Auftraggeber zu tragenden Kosten für die vorgerichtlichenMahnungen betragen für die 2. Mahnung € 2,50und für die 3. Mahnung € 6,00.11. Die Kosten für die Anfertigung von gewünschten und bestelltenPDF-Dateien bzw. Sonderdruckwünschen hat derAuftraggeber zu tragen; ebenso vom Auftraggeber gewünschteerhebliche Änderungen des ursprünglichen Anzeigenauftrages.12. Es gilt die zum Zeitpunkt der Auftragserteilung veröffentlichtePreisliste von <strong>B4Bmedia</strong>.<strong>net</strong>. Für von <strong>B4Bmedia</strong>.<strong>net</strong>bestätigte Aufträge sind Preisänderungen allerdings nurwirksam, wenn sie mindestens einen Monat vor Veröffentlichungdes Werbemittels angekündigt werden. Im Falleeiner Preiserhöhung steht dem Auftraggeber ein Rücktrittsrechtzu. Das Rücktrittsrecht muss innerhalb von 14 Tagennach Erhalt der Mitteilung über die Preiserhöhung ausgeübtwerden. Nachlässe bestimmen sich nach der jeweilsgültigen Preisliste. Werbeagenturen und sonstige Werbemittlersind verpflichtet, sich in ihren Angeboten, Verträgenund Abrechnungen mit den Werbungstreibenden an diePreisliste zu halten. Die von <strong>B4Bmedia</strong>.<strong>net</strong> gewährte Mittlungsvergütungdarf an die Auftraggeber der Werbeagenturenund sonstige Werbemittler weder ganz noch teilweiseweitergegeben werden.13. Aus einer Auflagenminderung kann bei einem Abschlussüber mehrere Anzeigen ein Anspruch auf Preisminderunghergeleitet werden, wenn im Gesamtdurchschnitt des mitder ersten Anzeige beginnenden Insertionsjahres die in derPreisliste oder auf andere Weise genannte durchschnittlichtatsächlich verbreitete Auflage des vergangenen Kalenderjahresunterschritten wird. Eine Auflagenminderung ist nurdann ein zur Preisminderung berechtigter Mangel, wennsie bei einer Auflage bis zu 35.000 Exemplaren 20% v.H.beträgt. Darüber hinaus sind bei Abschlüssen Preisminderungsansprücheausgeschlossen, wenn der Verlag demAuftraggeber von dem Absinken der Auflage so rechtzeitigKenntnis gegeben hat, dass dieser vor Erscheinen der Anzeigevom Vertrag zurücktreten konnte.14. Druckvorlagen bzw. Daten oder Datenträger werden anden Auftraggeber nur auf Anforderung oder entsprechendenHinweis im Auftrag zurückgesandt. Die Pflicht zur Aufbewahrungendet drei Monate nach Ablauf des Auftrages,sofern nicht ausdrücklich eine andere Vereinbarung getroffenworden ist.15. Die E-3 Chefredaktion der <strong>B4Bmedia</strong>.<strong>net</strong> kann jederzeitvom Auftraggeber zur Verfügung gestellte Textvorschläge, Berichte,Kommentare, Interviews, Bilder oder sonstige Beiträgenach den allgemein geltenden Redaktionsrichtlinien der E-3Chefredaktion bearbeiten, ergänzen, umschreiben oder kürzen.Dabei wird davon ausgegangen, dass die Beiträge <strong>B4Bmedia</strong>.<strong>net</strong> exklusiv zur Verfügung gestellt werden, es jedoch ohneschriftliche Vereinbarung keine Veröffentlichungspflicht für<strong>B4Bmedia</strong>.<strong>net</strong> gibt.Der Autor/Verfasser erklärt mit der Zusendung, dass ihmalle für die Veröffentlichung unter Nutzung der Anzeige einschließlichaller zur Verfügung gestellten Beiträge, Berichte,Kommentare, Interviews, Bilder oder sonstiger Beiträgeerforderlichen Urheber-, Leistungsschutz- oder sonstigenRechte (z.B. Persönlichkeits- oder Markenrechte) uneingeschränktzustehen.16. Mündliche Vereinbarungen bedürfen für ihre Wirksamkeitder schriftlichen Bestätigung durch die <strong>B4Bmedia</strong>.<strong>net</strong>. EineBestätigung per Telefax oder E-Mail ist ausreichend.17. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen, die Auftragsbestätigungund die jeweils gültige Preisliste sind für jedenAuftrag maßgebend.Gerichtsstand für alle aus den diesen Geschäftsbedingungenunterliegenden Vertragsverhältnissen resultierendenStreitigkeiten ist, soweit das Gesetz zwingend nichts anderesvorsieht, der Sitz von <strong>B4Bmedia</strong>.<strong>net</strong>. Es gilt das Rechtder Bundesrepublik Deutschland.Sind einzelne Bestimmungen dieser <strong>AG</strong>B unwirksam, so wirddie Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nichtberührt. Eine unwirksame Bestimmung wird einvernehmlichdurch eine solche ersetzt, die wirtschaftlich und ihrer Intentionnach der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.Letzte Prüfung und Überarbeitung: 04. September 2012
Paper | Web | TabletDie unzerstörbaren MedienDie Medienwerkstatt ist Orientierung und Anleitung für erfolgreiche Kommunikationsarbeitin der SAP-Community. Auf dem Programm stehen die Evaluierung ausgewählterMedienkanäle sowie die Darstellung der Distributionsformen von Informationen.Behandelt werden zudem Fragen nach dem Qualitätsjournalismus und der wirtschaftlichenSituation der Kommunikationsbranche.Zuletzt werden Chancen und Möglichkeiten eines IT-Anbieters und SAP-Partners inder deutschsprachigen SAP-Community betrachtet.SeminarleitungPeter M. Färbinger ist Chefredakteur und Herausgeber des E-3 Magazins. Er studierteInformatik an der TU Wien und war Gründungschefredakteur der „ComputerweltÖsterreich“ (IDG). Mit Unterbrechungen schrieb er zwölf Jahre für das österreichischeWirtschaftsmagazin „Gewinn“.Andrea Niederfriniger studierte Publizistik an der Universität Salzburg. Bevor sie beimE-3 Magazin Chefin vom Dienst (CvD) wurde,sammelte sie im In- und Ausland redaktionelle Print- und Online-Erfahrung.Terminewerden regelmäßig im E-3 Magazin beworbenPreis490 Euro exkl. USt. (inklusive Seminarunterlagen, Getränke und Mittagsbuffet)Early Bird: 350 Euro exkl. USt. (gültig bis drei Wochen vor der Veranstaltung)InformationAnsprechpartnerin für Rückfragen: Frau Carolin Meinhold,Tel. +49/89/210 284-23, Fax +49/89/210 284-24carolin.meinhold@<strong>B4Bmedia</strong>.<strong>net</strong>Bild: © jocic, Shutterstock.comwww.e-3.de