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Landratsamt Garmisch-Partenkirchen

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<strong>Landratsamt</strong> <strong>Garmisch</strong>-<strong>Partenkirchen</strong> Seite 10<br />

Über die aufgezeigten Mängel wurden die auf Seite 1 aufgeführten Vertreter des Hauses<br />

ausführlich während des Abschlussgespräches beraten (Art. 12 Abs. 2 PfleWoqG). Wir bitten<br />

Sie dazu bis spätestens 01.04.2009 Stellung zu nehmen.<br />

Die Defizite sind, falls noch nicht geschehen, zu den genannten Terminen zu beheben. Sollte<br />

die Mängelbeseitigung in Einzelfällen nicht innerhalb der gesetzten Frist möglich erscheinen,<br />

ist dies schriftlich mitzuteilen und zu begründen.<br />

Der MDK in Bayern, der Bezirk Obb. und die ARGE der Pflegekassenverbände erhalten einen<br />

Abdruck dieses Schreibens.<br />

Mit freundlichen Grüßen<br />

Ho

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