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Finanz- und Beitragsordnung des TSV Neustadt 1906 e. V.

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1.2 dem Vorstand bis zu einem Betrag von Euro 20.000,001.3 dem Hauptausschuss über Punkt 1.2. hinausgehende Beträge2. Eine Abteilung kann im Rahmen ihrer vorhandenen finanziellen Mittel beziehungsweiseihres Etats Einzelverpflichtungen bis zum Betrag von Euro 2000,00 im Quartaleingehen. Die Tennisabteilung kann darüber hinaus in eigener Kompetenz die üblicheJahreswartung ihrer Plätze disponieren. Darüber hinausgehende Verpflichtungen <strong>und</strong>Kreditaufnahmen bedürfen der schriftlichen Genehmigung <strong>des</strong> Vorstands.3. Es ist unzulässig, einen einheitlichen wirtschaftlichen Vorgang zu teilen, um dadurchdie Zuständigkeit für die Genehmigung der Ausgabe zu begründen.§ 8 Spenden1. Der Verein ist berechtigt, steuerbegünstigte Spendenbescheinigungen auszustellen.2. Spenden kommen dem Verein zugute, wenn sie vom Spender nicht ausdrücklich einerAbteilung zugewiesen werden.§ 9 Inventar1. Zur Erfassung <strong>des</strong> Inventars ist von der Geschäftsstelle ein Inventarverzeichnis anzulegen.2. Es sind alle Gegenstände aufzunehmen, die nicht zum Verbrauch bestimmt sind <strong>und</strong>den Anschaffungsbetrag von € 200,00 übersteigen.3. Die Inventarliste muss enthalten:- Anschaffungsdatum- Bezeichnung <strong>des</strong> Gegenstan<strong>des</strong>- Anschaffungs- <strong>und</strong> Zeitwert- beschaffende Abteilung- AufbewahrungsortGegenstände, die ausgesondert werden, sind mit einer kurzen Begründung anzuzeigen.4. Mit dem Haushaltsplanentwurf ist vom Vorstand <strong>und</strong> den Abteilungen eine Inventarlistevorzulegen.5. Sämtliche in den Abteilungen vorhandenen Werte (Barvermögen, Inventar, Sportgeräteusw.) sind alleiniges Vermögen <strong>des</strong> Vereins. Dabei ist es gleichgültig, ob sie erworbenwurden oder durch Schenkung zufielen.6. Überzähliges Gerät <strong>und</strong> Inventar ist möglichst gewinnbringend zu veräußern. Der Erlösverbleibt im Verein.7. Über verschenkte Gegenstände ist ein Beleg vorzulegen.§ 10 Zuschüsse1. Der Vorstand regelt die Verteilung der Abteilungszuschüsse.2. Zuschüsse der Stadt Waiblingen fließen nicht automatisch an die Abteilungen weiter.3. Nicht zweckgeb<strong>und</strong>ene Zuschüsse der Stadt Waiblingen werden im Rahmen derHaushaltsplanung verteilt.4. Jugendzuschüsse sind für die Jugendarbeit zu verwenden.<strong>Finanz</strong>- <strong>und</strong> <strong>Beitragsordnung</strong> <strong>TSV</strong> <strong>Neustadt</strong> <strong>1906</strong> e. V. 4 / 5

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