Kraftfahrt-Bundesamt
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Nummer der ABE: 45721*02<br />
<strong>Kraftfahrt</strong>-<strong>Bundesamt</strong><br />
DE-24932 Flensburg<br />
Die Sonderräder 8 J x 17 H2, Typ RC09 807, dürfen in den im beiliegenden Nachtragsgutachten<br />
beschriebenen Ausführungen auch zur Verwendung mit den in den Anlagen des<br />
Nachtragsgutachtens Nr. 55068704 genannten Bereifungen unter den angegebenen<br />
Bedingungen an den dort aufgeführten bzw. beschriebenen Kraftfahrzeugen feilgeboten<br />
werden.<br />
2<br />
Abweichend von den Bestimmungen des §13 Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV)<br />
ist es nicht erforderlich eine Berichtigung der Fahrzeugpapiere durch die Zulassungsbehörde<br />
zu veranlassen, wenn die im Gutachten aufgeführten Reifen- oder<br />
Felgengrößen in den Fahrzeugpapieren nicht genannt sind.<br />
Im übrigen gelten die im beiliegenden Nachtragsgutachten des Technischen Überwachungs-<br />
Vereins Pfalz Verkehrswesen GmbH, Lambsheim, vom 01.10.2008 festgehaltenen Angaben.<br />
Flensburg, 11.12.2008<br />
Im Auftrag<br />
Anlagen:<br />
Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung<br />
1 Nachtragsgutachten Nr. 55068704