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Kraftfahrt-Bundesamt

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Nummer der ABE: 45721*02<br />

<strong>Kraftfahrt</strong>-<strong>Bundesamt</strong><br />

DE-24932 Flensburg<br />

Die Sonderräder 8 J x 17 H2, Typ RC09 807, dürfen in den im beiliegenden Nachtragsgutachten<br />

beschriebenen Ausführungen auch zur Verwendung mit den in den Anlagen des<br />

Nachtragsgutachtens Nr. 55068704 genannten Bereifungen unter den angegebenen<br />

Bedingungen an den dort aufgeführten bzw. beschriebenen Kraftfahrzeugen feilgeboten<br />

werden.<br />

2<br />

Abweichend von den Bestimmungen des §13 Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV)<br />

ist es nicht erforderlich eine Berichtigung der Fahrzeugpapiere durch die Zulassungsbehörde<br />

zu veranlassen, wenn die im Gutachten aufgeführten Reifen- oder<br />

Felgengrößen in den Fahrzeugpapieren nicht genannt sind.<br />

Im übrigen gelten die im beiliegenden Nachtragsgutachten des Technischen Überwachungs-<br />

Vereins Pfalz Verkehrswesen GmbH, Lambsheim, vom 01.10.2008 festgehaltenen Angaben.<br />

Flensburg, 11.12.2008<br />

Im Auftrag<br />

Anlagen:<br />

Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung<br />

1 Nachtragsgutachten Nr. 55068704

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