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Flexibus Thannhausen

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PreisübersicHt.<br />

FaHrgastinFormation.<br />

regelmäßige Fahrten mit dem FlexIBuS<br />

Wenn Sie regelmäßig an den gleichen Tagen und zu den<br />

gleichen Zeiten den FLEXIBUS in Anspruch nehmen möchten,<br />

können wir dies für Sie fest einbuchen.<br />

Weitere Informationen erhalten Sie über<br />

www.flexibus.net oder<br />

per E-Mail: zentrale@flexibus.net<br />

oder per Tel.: 08281/9986100<br />

Wer kann mitfahren?<br />

Der FLEXIBUS richtet sich an jeden, der sich innerhalb des<br />

Einzugsbereichs geplant und flexibel bewegen möchte. Selbstverständlich<br />

ist die Mitnahme von Kinderwagen, Gehhilfen oder Rollstühlen<br />

möglich. Bitte geben Sie dies bei der Reservierung an.<br />

Was kostet die Fahrt?<br />

Der FLEXIBUS bringt Sie für wenig Geld an Ihr Ziel<br />

– zum Normaltarif bzw. im ermäßigten Tarif, siehe<br />

Tarifangebote und Beförderungsbedingungen.<br />

Tarifangebot gültig ab 1. April 2012<br />

Fahrpreis<br />

Einzelfahrt Einzelfahrt 6-Fahrten-Karte 6-Fahrten-Karte<br />

Waben<br />

Erwachsene Kinder/Senioren Erwachsene Kinder/Senioren<br />

1 1,95 € 1,45 € 9,75 € 7,25 €<br />

2 2,95 € 2,20 € 14,75 € 11,00 €<br />

3 3,90 € 2,90 € 19,50 € 14,50 €<br />

4 4,85 € 3,65 € 24,25 € 18,25 €<br />

5 5,75 € 4,35 € 28,75 € 21,75 €<br />

Tarifangebot gültig ab 1. April 2012<br />

ermäßigter Tarif Je Fahrt bei vorhandener Fahrtberechtigung*<br />

Einzelfahrt Einzelfahrt 6-Fahrten-Karte 6-Fahrten-Karte<br />

Waben<br />

Erwachsene Kinder/Senioren Erwachsene Kinder/Senioren<br />

1 1,75 € 1,30 € 8,75 € 6,50 €<br />

2 2,65 € 2,00 € 13,25 € 10,00 €<br />

3 3,50 € 2,60 € 17,50 € 13,00 €<br />

4 4,35 € 3,35 € 21,75 € 16,75 €<br />

5 5,20 € 3,90 € 26,00 € 19,50 €<br />

Kinderwagen werden unentgeltich befördert. Fahrräder und Gepäckstücke,<br />

die einen Sitzplatz belegen, werden zum Preis von 4,– Euro befördert.<br />

Schwerbehinderte mit amtlichem Ausweis können die unentgeltliche Beförderung<br />

in Anspruch nehmen, wenn sie im Besitz einer gültigen Wertmarke<br />

sind. Diese umfasst auch die Mitnahme des Handgepäcks, sonstiger orthopädischer<br />

Hilfsmittel und den mitgeführten Krankenfahrstuhl bis zu einem<br />

Gesamtgewicht von 250 kg.<br />

Die Begleitperson des Schwerbehinderten wird unentgeltlich befördert, wenn<br />

eine ständige Begleitung notwendig und dies im Ausweis mit halbseitigem orangefarbenen<br />

Flächenaufdruck (auch ohne Wertmarke) bestätigt ist, also das Merkzeichen<br />

B oder BN und der dazugehörige Vermerk nicht gelöscht sind. Als unentgeltlich<br />

zu befördernde Begleitperson können Behinderte, die selbst einen mit<br />

B oder BN gekennzeichneten Ausweis besitzen, nicht anerkannt werden.<br />

erläuterungen zum Fahrpreis: der Fahrpreis richtet sich nach der Anzahl<br />

der Tarifwaben, die befahren werden. Die Start- und die Zielwabe zählen mit.<br />

Altersgrenze Kinder: von 4 bis 11 Jahren / Senioren ab 60<br />

* vorhandene Fahrtberechtigungen sind: vorhandene Zeitfahrausweise wie Schülerwochenkarte, Schülermonatskarte.<br />

Aufpreis bei Zu- und Abbringerleistungen zu weiterführenden Linien verkehren des VMK.<br />

Ein Bestandteil des Beförderungsvertrages und damit der Tarifbestimmungen sind:<br />

a) die Anordnung über das Verhalten der Fahrgäste bei Benutzung der Omnibusse und anderer Betriebseinrichtungen<br />

in Verbindung mit der Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrzeugunternehmen<br />

im Personenverkehr vom 19. April 1977 (verkündet im BGBl. I S. 598)<br />

b) die Allgemeinen Beförderungsbedingungen für den Straßenbahn-, Omnibus- und den Linienverkehr<br />

mit Kraftfahrzeugen (Erlass des Bundesministers für Verkehr vom 27. Februar 1970, verkündet<br />

im BGBl. I S. 230). Darüber hinaus gelten die besonderen Tarif- und Beförderungsbestimmungen<br />

der VVM Verkehrsverbund Mittelschwaben GmbH in der jeweils gültigen Fassung.<br />

Die Fahrpreise werden durch den Landkreis Günzburg, die Stadt <strong>Thannhausen</strong>, die Marktgemeinden<br />

Münsterhausen und Ziemetshausen sowie die Gemeinen Aichen und Balzhausen subventioniert.<br />

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