Sanierungsverfahren wird abgeschlossen BASCHU: Vieles ist neu ...
Sanierungsverfahren wird abgeschlossen BASCHU: Vieles ist neu ...
Sanierungsverfahren wird abgeschlossen BASCHU: Vieles ist neu ...
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
____FERTIG_<br />
_____ 4<br />
Die Sanierungs-<br />
verfahrenSchul- terblatt und<br />
Rosenhofstraße<br />
sind beendet<br />
Nach rund 22 Jahren Sanierungsgebiet Schulterblatt und rund<br />
fünf Jahren Sanierungsgebiet Rosenhofstraße beschloss der<br />
Senat der Freien und Hansestadt Hamburg am 10. Februar<br />
dieses Jahres, die beiden Sanierungsgebiete förmlich aufzuhe-<br />
ben. Am 17. Februar 2009 wurde der Senatsbeschluss im Ham-<br />
burger Gesetz- und Verordnungsblatt veröffentlicht. Damit<br />
wurde der Senatsbeschluss offiziell bekannt gegeben und die<br />
beiden <strong>Sanierungsverfahren</strong> amtlich beendet.<br />
Nach der Aufhebung der <strong>Sanierungsverfahren</strong><br />
werden aus den Grundbüchern<br />
aller in den beiden Sanierungsbieten<br />
liegenden Grundstücken und Eigentumswohnungen<br />
die Sanierungsvermerke<br />
gelöscht. Konkret bedeutet dies, dass<br />
Eigentümerinnen und Eigentümer oder<br />
sonstige Antragstellerinnen und Antragsteller<br />
für Bauanträge, Anträge auf Nutzungsänderung,<br />
Verkäufe oder Grundschuldbestellungen,<br />
um nur einige Beispiele<br />
zu nennen, zusätzlich zu Anträgen<br />
auf Baugenehmigung oder Nutzungsänderungsanträgen<br />
keine sanierungsrechtlichen<br />
Genehmigungen mehr beantragen<br />
müssen. Das gültige Bauordnungsrecht<br />
und die Hamburger Bauordnung gelten<br />
selbstverständlich weiter.<br />
Mit dem Ende der <strong>Sanierungsverfahren</strong><br />
endet auch die besondere Förderung<br />
der beiden Gebiete durch öffentliche<br />
Mittel im Rahmen der Städtebauförderung.<br />
Somit stehen keine Städtebaumittel<br />
für die öffentlich geförderte Modernisierung<br />
von Mietwohngebäuden mehr<br />
zur Verfügung. Auch Maßnahmen zur<br />
Hofbegrünung oder Maßnahmen im öffentlichen<br />
Straßenraum erfahren keine<br />
besondere öffentliche Förderung mehr.<br />
Barbara Kayser