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Abfallfibel - RELOGA Containerdienst

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Allgemeines<strong>Abfallfibel</strong> und AbfuhrkalenderDie <strong>Abfallfibel</strong> enthält allgemeine Informationen zur kommunalen Abfallwirtschaft, Hinweisezur getrennten Sammlung, zur Kompostierung und Abfallvermeidung. Die <strong>Abfallfibel</strong>wird nicht jährlich neu erstellt, sondern nur bei Bedarf.Der Abfuhrkalender wird jährlich neu erstellt und Ende des Jahres an alle Haushalte mitder Post zugestellt. Der Abfuhrkalender enthält die Abfuhrtermine, alle Informationen zurpraktischen Abwicklung der Entsorgung, Anmeldekarten für Sperrmüll, Altmetall und Elektrogroßgerätesowie einen Gutschein zur Abholung gelber Säcke für Leichtverpackungen.AbfallbehälterEs sind so viele Abfallbehälter pro Abfallart und Grundstück mindestens bereitzustellen,dass sie den anfallenden Abfall des Grundstückes aufnehmen können.Die Abfallbehälter dürfen nur so weit gefüllt werden, dass die Deckel noch zu schließensind. Neben den Behältern abgestellter Abfall, mit Ausnahme der gebührenpflichtigenAbfallsäcke, wird nicht abgefahren!Bei Anträgen für Personen auf Ortsabwesenheit aus beruflichen Gründen– nicht dauerndeAbwesenheit – (dadurch Reduzierung der Personengebühren und des Behältervolumens)muss als Nachweis nicht nur z.B. die Studienbescheinigung, sondern auch derMietvertrag vorgelegt werden.Jedem Haushalt kann, falls keine Gemeinschaftsentsorgung vorgesehen ist, auf Antrag,der vom Grundstücks-/Wohnungseigentümer, Verwalter oder sonstigem Bevollmächtigtenbzw. Beauftragten zu unterschreiben ist, ein eigener Abfallbehälter zur Verfügung gestelltwerden. Entsprechende Anträge auf Einzel- oder Gemeinschaftsentsorgung sind beimBAV zu stellen.AbfuhrDie Abfallbehälter, Säcke, sperrigen Abfälle oder Elektroaltgeräte sind am jeweiligenAbfuhrtag spätestens bis 6.00 Uhr an der Straße zur Abfuhr bereitzustellen. Es ist daraufzu achten, dass Verkehrsbehinderungen vermieden werden. Sperrmüll, Altmetall undElektroaltgeräte müssen getrennt bereitgestellt werden.Ist zum Zeitpunkt der Abholung die Zuwegung aufgrund von Baustellenund sonstigen Verkehrsbeeinträchtigungen mit dem Entsorgungsfahrzeugnicht passierbar, erfolgt keine Abholung am Grundstück. In diesem Fall sind die Abfallbehälterrechtzeitig an zugänglichen Bereichen, z.B. vor der Baustelle, bereitzustellen.WertstoffhofGebührenfreie Annahme von Grünabfällen (z.B. Reisig und Blätter) bis zum Volumeneiner PKW-Kombiladung, Sperrmüll bis max. 3 m³ , Altmetall, Elektroaltgeräte undAltpapier.5

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