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vöcklabruck stadtvilla m 25 - Immodirekt.at

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VÖCKLABRUCK<br />

STADTVILLA M <strong>25</strong><br />

Die Gesamtflächen von Stellplätzen, Zufahrtstrasse und Gehweg werden im Rahmen der<br />

Parifizierung allen Einheiten in gleichen Anteilen zugerechnet.<br />

10. SONSTIGES<br />

Maßgebend für den Lieferumfang ist ausschließlich diese Bau- und Ausst<strong>at</strong>tungsbeschreibung.<br />

Grafische, optische und zeichnerische Ausdruckmittel wie Einrichtungsgegenstände,<br />

Kücheneinrichtungen, sanitäre Einrichtungen, Pflanzen oder Bauelemente, … die aus planerischgestalterischen<br />

Gründen in die beiliegenden Pläne einfließen, stellen keine Vertragsgrundlage dar.<br />

Abweichungen von dieser Bau- und Ausst<strong>at</strong>tungsbeschreibung, sofern sie dem Erwerber zumutbar<br />

– besonders weil sie geringfügig und sachlich gerechtfertigt – sind, sowie Änderungen aufgrund<br />

behördlicher Vorschriften bleiben vorbehalten.<br />

Austrocknungszeit Baufeuchte<br />

Die Kaufwerber werden ausdrücklich darauf hingewiesen, dass bei einem derartigen Bauvorhaben<br />

nach Niedrigstenergiebauweise die Austrocknungszeit der Restbaufeuchte bis zu 3 Jahre betragen<br />

kann.<br />

Hinweispflicht Luftfeuchtigkeit<br />

Die Kaufwerber werden ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Luftfeuchtigkeit innerhalb der<br />

Wohnung zu keinem Zeitpunkt unter 40 Prozent sinken darf, da sich ansonsten Probleme mit den<br />

Böden ergeben können.<br />

Die Kaufwerber verpflichten sich daher, stets darauf zu achten, die Luftfeuchtigkeit in einem<br />

entsprechenden – 40 Prozent übersteigenden – Rahmen zu halten und diese Luftfeuchtigkeit<br />

regelmäßig zu kontrollieren.<br />

BETRETEN DER BAUSTELLE<br />

Vor der Wohnungsübergabe ist aus Gründen der Unfallverhütung, der Schadenshaftung und der<br />

Gewährleistung das Betreten der Baustelle generell verboten. Dies gilt auch für Eigentümer, die<br />

Sonderwünsche ausführen lassen. Sollte dies missachtet werden, haftet der Eigentümer für alle<br />

auftretenden Schäden bzw. betritt er die Baustelle widerrechtlich, so erfolgt dies auf eigenes Risiko<br />

und auf eigene Gefahr. Unvermeidliche Lokalaugenscheine im Zusammenhang mit der<br />

Durchführung von Sonderwünschen sind nur in Begleitung eines Verantwortlichen jener Firma, die<br />

den Sonderwunsch in Auftrag genommen h<strong>at</strong>, bzw. mit der Bauleitung möglich.<br />

MONTIEREN VON EINBAUMÖBELN<br />

Wir weisen darauf hin, dass bei Einbaumöbel, die an der Innenseite von Außenwänden angebracht<br />

werden, zur Vermeidung von Schimmelbildung ein entsprechender Luftzwischenraum vorzusehen<br />

ist. Gleichfalls sollen Möbel nicht direkt an Außenwände gestellt werden (Abstand >10cm).<br />

Bitte um Beachtung und Aufmerksam machen des Tischlers / Monteurs, dass beim Montieren von<br />

Einbaumöbel auf Schallschutzwänden entsprechende Vorkehrungen zu treffen sind, dass der<br />

Schallschutz gewährleistet bleibt.<br />

HAARRISSE<br />

Nach dem Stand der Technik ist ein Auftreten von Haarrissen (hervorgerufen durch<br />

M<strong>at</strong>erialschwindungen bzw. Verformung) unvermeidbar, worauf auch in der ÖNORM verwiesen<br />

wird. Solcherart von Rissen können daher nicht als Mangel angesehen werden.<br />

BAB Stand: Oktober 2011 www.ipb.<strong>at</strong><br />

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