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SATZUNG - SV Haldern

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§ 6 Beendigung der Mitgliedschaft<br />

1. Die Mitgliedschaft endet<br />

- durch Austritt<br />

- durch Ausschluss<br />

- durch Tod<br />

- bei juristischen Personen zusätzlich durch deren Auflösung<br />

2. Der Austritt ist schriftlich bis zum Ende eines Kalenderjahres gegenüber dem geschäftsführenden Vorstand<br />

zu erklären.<br />

3. Ein Ausschluss oder ein befristetes Verbot der Teilnahme an Veranstaltungen oder Angeboten des Vereins<br />

kann erfolgen<br />

- wenn ein Mitglied trotz schriftlicher Mahnung seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt<br />

- bei grobem oder wiederholtem Vergehen gegen die Satzung oder Ordnungen des Vereins<br />

- wegen eines schweren Verstoßes gegen die Interessen des Vereins oder groben, unsportlichen<br />

Verhaltens<br />

- wenn ein Mitglied den Verein oder das Ansehen des Vereins schädigt oder zu schädigen versucht<br />

Der Ausschluss / das befristete Teilnahmeverbot kann auf begründeten Antrag eines Mitgliedes nach<br />

vorheriger Anhörung des Betroffenen durch den geschäftsführenden Vorstand erfolgen. Er wird dem<br />

betroffenen Mitglied schriftlich unter Angabe der Gründe mitgeteilt und ist mit Zugang wirksam.<br />

Gegen den Ausschluss besteht das Recht des Widerspruchs. Er ist spätestens einen Monat nach<br />

Bekanntgabe schriftlich beim geschäftsführenden Vorstand einzulegen. Über den Widerspruch entscheidet<br />

der Gesamtvorstand. Der Widerspruch hat keine aufschiebende Wirkung.<br />

4. Mit dem Austritt aus dem Verein oder dem Verlust der Mitgliedschaft erlöschen sämtliche aus der<br />

Mitgliedschaft entspringenden Rechte. Die Beitragspflicht erlischt mit Beendigung des laufenden<br />

Geschäftsjahres. Vereinseigene Gegenstände sind dem Verein zurückzugeben oder wertmäßig abzugelten.<br />

Dem austretenden Mitglied steht kein Anspruch auf Rückzahlung überzahlter Beiträge zu. Die Beendigung<br />

befreit nicht von der Zahlung noch ausstehender Beiträge o.Ä.<br />

§ 7 Beiträge<br />

1. Die Mitglieder zahlen Mitgliedsbeiträge. Zusätzlich können Aufnahmegebühren, Umlagen, Kursgebühren,<br />

abteilungsspezifische Beiträge und Sonderbeiträge für bestimmte Leistungen des Vereins erhoben werden.<br />

2. Ferner kann der Verein seine Mitglieder verpflichten, bis zu maximal 10 Arbeitsstunden, ersatzweise<br />

Geldzahlungen zu leisten.<br />

3. Über Höhe und Fälligkeit der Mitgliedsbeiträge und Umlagen entscheidet die Mitgliederversammlung.<br />

4. Über Höhe und Fälligkeit der übrigen Beiträge und Gebühren entscheidet der Gesamtvorstand.<br />

5. Umlagen können bis zum 6-fachen des jährlichen Mitgliedsbeitrages festgesetzt werden.<br />

6. Ferner ist der Verein berechtigt, Rücklastschriftgebühren in Rechnung zu stellen.<br />

7. Rückständige Beiträge und Gebühren können nach vorangegangenem Mahnverfahren auf dem<br />

Rechtswege eingetrieben werden. Dadurch entstehende Kosten sind zusätzlich zu zahlen.<br />

8. Von Mitgliedern, die keine Einzugsermächtigung erteilen, kann eine Gebühr für Rechnungsstellung<br />

gefordert werden.<br />

9. Die Beiträge und Gebühren werden im Voraus eingezogen.<br />

10. Bei Neueintritt sind Beiträge und Gebühren zu Beginn der Mitgliedschaft fällig.<br />

11. Über Ausnahmen zu diesen Regelungen, insbesondere auch über Stundungen oder Erlass von<br />

Mitgliedsbeiträgen, Gebühren oder Umlagen entscheidet in Einzelfällen der geschäftsführende Vorstand.<br />

12. Näheres regelt die Beitragsordnung.<br />

§ 8 Haftung<br />

1. Der Verein haftet nicht für Schäden und Verluste, die Mitglieder bei der Ausübung des Sports, bei<br />

Benutzung von Anlagen, Einrichtungen oder Geräten des Vereins oder bei Vereinsveranstaltungen bzw. bei<br />

einer sonst für den Verein erfolgten Tätigkeit erleiden, soweit solche Schäden oder Verluste nicht durch<br />

bestehende Versicherungen gedeckt sind.<br />

2. Die Haftung des Vorstandes, von ehrenamtlich Tätigen und Organ- oder Amtsträgern ist auf Vorsatz und<br />

grobe Fahrlässigkeit begrenzt.<br />

§ 9 Vereinsorgane<br />

1. Organe des Vereins sind:<br />

- die Mitgliederversammlung<br />

- der geschäftsführende Vorstand<br />

- der Gesamtvorstand<br />

- die Jugendvollversammlung<br />

- der Jugendvorstand<br />

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