2010/11 Rundbrief Nr. 3 - Gymnasium Neubiberg
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Information über das Notenbild gemäß § 71 GSO<br />
Am Freitag, dem 17.12.<strong>2010</strong> haben alle Schülerinnen und Schüler der 5. bis 8. Klassen die<br />
erste Information über das Notenbild erhalten. Die Überblicksinformation spiegelt den aktuel-<br />
len Stand wider und bietet einen detaillierten Einblick in die bisher erzielten Leistungen. Bitte<br />
beachten Sie aber, dass in einzelnen Fächern, besonders denjenigen mit nur wenigen Wochen-<br />
stunden Unterricht, gegebenenfalls noch nicht sehr viele Einzelnoten vorliegen, das Notenbild<br />
daher möglicherweise in Bezug auf die Gesamtleistung im Fach noch nicht aussagekräftig ge-<br />
nug ist. Liebe Eltern, bitte zeigen Sie Ihren Kindern Ihre Anerkennung für die bisher erbrachten<br />
Leistungen, und sparen Sie besonders nicht mit Lob, wenn Ihr Kind einen guten Start in das<br />
Schuljahr hatte. Sollte es Anlass zur Sorge geben, bestehen zu diesem frühen Zeitpunkt viele<br />
Möglichkeiten der Unterstützung (vgl. dazu die Informationen zur Schulberatung im <strong>Rundbrief</strong><br />
<strong>Nr</strong>. 2). In diesem Fall finden Sie im Notenbild den Vermerk: „Es besteht (dringender) Bera-<br />
tungsbedarf“. Wir freuen uns, wenn Sie entsprechend möglichst bald zum Wohl Ihres Kindes<br />
intensiven Kontakt mit uns aufnehmen!<br />
Freiwilliger Rücktritt gemäß § 67 Abs. 1 GSO<br />
Es wird daran erinnert, dass ein freiwilliger Rücktritt während des Schuljahres nur bis zum<br />
Ende des Kalenderjahres (31.12.) möglich ist. Wer freiwillig zurücktritt, gilt nicht als<br />
Wiederholungsschüler; das Wiederholungsjahr wird allerdings bei der Höchstausbildungsdauer<br />
mitgezählt. Diese beträgt bei G8 10 Jahre (§ 41 GSO). Der freiwillige Rücktritt erfolgt auf<br />
schriftlichen Antrag der Erziehungsberechtigten, der fristgerecht bei der Schule eingehen<br />
muss.<br />
Sollten Sie überlegen, ob ein freiwilliger Rücktritt während des Schuljahres für Ihr Kind eine<br />
sinnvolle Lösung sein kann, raten wir Ihnen zu Gesprächen mit dem Klassenleiter, den Fach-<br />
lehrern und der Beratungslehrerin.<br />
Kostenbeteiligung für ergänzende Lernmittel<br />
Zur Finanzierung von Lernmitteln, die den Schülern nicht lernmittelfrei zur Verfügung gestellt<br />
werden (Art. 51 Abs. 4 BayEUG) erbitten Schulleitung und Elternbeirat pro Schuljahr einen Ge-<br />
samtbetrag in Höhe von<br />
� 10 Euro für Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 5 mit 9,<br />
� 12 Euro für Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 10 mit 13.<br />
Der Betrag setzt sich wie folgt zusammen: 7 € (Jgst. 5 mit 9) bzw. 9 € (Jgst. 10 mit 13) er-<br />
hebt die Schulleitung pro Schüler als „Papiergeld“. Dieses wird für Arbeitsblätter und Lern-<br />
hilfen (Kopien etc.) verwendet.<br />
3 € pro Elternhaus erbittet der Elternbeirat. Darin ist der Betrag von 1 € für die Landesel-<br />
ternvereinigung enthalten. Diesen Betrag geben Sie bitte zusammen mit dem „Papiergeld“ Ih-<br />
rem Kind mit. Besuchen mehrere Kinder einer Familie unser <strong>Gymnasium</strong>, bezahlt nur das äl-<br />
teste Kind den Betrag für den Elternbeirat.<br />
Das Geld wird ab 10.01.20<strong>11</strong> von den Klassenleitern bzw. Kursleitern der Mathematikkurse in<br />
Q<strong>11</strong>, Q12 und K13 eingesammelt.<br />
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