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2010/11 Rundbrief Nr. 3 - Gymnasium Neubiberg

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Information über das Notenbild gemäß § 71 GSO<br />

Am Freitag, dem 17.12.<strong>2010</strong> haben alle Schülerinnen und Schüler der 5. bis 8. Klassen die<br />

erste Information über das Notenbild erhalten. Die Überblicksinformation spiegelt den aktuel-<br />

len Stand wider und bietet einen detaillierten Einblick in die bisher erzielten Leistungen. Bitte<br />

beachten Sie aber, dass in einzelnen Fächern, besonders denjenigen mit nur wenigen Wochen-<br />

stunden Unterricht, gegebenenfalls noch nicht sehr viele Einzelnoten vorliegen, das Notenbild<br />

daher möglicherweise in Bezug auf die Gesamtleistung im Fach noch nicht aussagekräftig ge-<br />

nug ist. Liebe Eltern, bitte zeigen Sie Ihren Kindern Ihre Anerkennung für die bisher erbrachten<br />

Leistungen, und sparen Sie besonders nicht mit Lob, wenn Ihr Kind einen guten Start in das<br />

Schuljahr hatte. Sollte es Anlass zur Sorge geben, bestehen zu diesem frühen Zeitpunkt viele<br />

Möglichkeiten der Unterstützung (vgl. dazu die Informationen zur Schulberatung im <strong>Rundbrief</strong><br />

<strong>Nr</strong>. 2). In diesem Fall finden Sie im Notenbild den Vermerk: „Es besteht (dringender) Bera-<br />

tungsbedarf“. Wir freuen uns, wenn Sie entsprechend möglichst bald zum Wohl Ihres Kindes<br />

intensiven Kontakt mit uns aufnehmen!<br />

Freiwilliger Rücktritt gemäß § 67 Abs. 1 GSO<br />

Es wird daran erinnert, dass ein freiwilliger Rücktritt während des Schuljahres nur bis zum<br />

Ende des Kalenderjahres (31.12.) möglich ist. Wer freiwillig zurücktritt, gilt nicht als<br />

Wiederholungsschüler; das Wiederholungsjahr wird allerdings bei der Höchstausbildungsdauer<br />

mitgezählt. Diese beträgt bei G8 10 Jahre (§ 41 GSO). Der freiwillige Rücktritt erfolgt auf<br />

schriftlichen Antrag der Erziehungsberechtigten, der fristgerecht bei der Schule eingehen<br />

muss.<br />

Sollten Sie überlegen, ob ein freiwilliger Rücktritt während des Schuljahres für Ihr Kind eine<br />

sinnvolle Lösung sein kann, raten wir Ihnen zu Gesprächen mit dem Klassenleiter, den Fach-<br />

lehrern und der Beratungslehrerin.<br />

Kostenbeteiligung für ergänzende Lernmittel<br />

Zur Finanzierung von Lernmitteln, die den Schülern nicht lernmittelfrei zur Verfügung gestellt<br />

werden (Art. 51 Abs. 4 BayEUG) erbitten Schulleitung und Elternbeirat pro Schuljahr einen Ge-<br />

samtbetrag in Höhe von<br />

� 10 Euro für Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 5 mit 9,<br />

� 12 Euro für Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 10 mit 13.<br />

Der Betrag setzt sich wie folgt zusammen: 7 € (Jgst. 5 mit 9) bzw. 9 € (Jgst. 10 mit 13) er-<br />

hebt die Schulleitung pro Schüler als „Papiergeld“. Dieses wird für Arbeitsblätter und Lern-<br />

hilfen (Kopien etc.) verwendet.<br />

3 € pro Elternhaus erbittet der Elternbeirat. Darin ist der Betrag von 1 € für die Landesel-<br />

ternvereinigung enthalten. Diesen Betrag geben Sie bitte zusammen mit dem „Papiergeld“ Ih-<br />

rem Kind mit. Besuchen mehrere Kinder einer Familie unser <strong>Gymnasium</strong>, bezahlt nur das äl-<br />

teste Kind den Betrag für den Elternbeirat.<br />

Das Geld wird ab 10.01.20<strong>11</strong> von den Klassenleitern bzw. Kursleitern der Mathematikkurse in<br />

Q<strong>11</strong>, Q12 und K13 eingesammelt.<br />

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