11.07.2015 Aufrufe

Hochwassermeldeordnung - HMO - Baden Württemberg

Hochwassermeldeordnung - HMO - Baden Württemberg

Hochwassermeldeordnung - HMO - Baden Württemberg

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

3sind die Hochwassermeldungen den in denAnschriften- und Telefonverzeichnissen derMelde- und Übermittlungsstellen benanntenBediensteten über die Privatanschlüsse zuübermitteln.(zu 2.) Schriftliche Hochwassermeldungenkönnen mit Faxgerät an die einzelnen Empfängeroder über das LVN (Landes- undKommunalverwaltungen in <strong>Baden</strong>-Württemberg) bzw. E-Mail im Internet übermitteltwerden.Die Empfangsstelle hat die Entgegennahmeeiner fernschriftlichen Hochwassermeldungder Übermittlungsstelle unverzüglich zubestätigen. Die Bestätigung ist zu protokollieren.(zu 3.) Lassen sich Hochwassermeldungenweder telefonisch, fernschriftlich oder per Datenübertragungübermitteln, so sind sie derEmpfangsstelle auf andere Weise zur Kenntniszu bringen (z. B. über Funk, Polizeifernschreiber,Melder usw.).4. Hochwassermeldungen überRundfunk(1) Bei größerem Hochwasser kannüber das zuständige Regierungspräsidiumoder das Polizeipräsidium Stuttgartveranlasst werden, dass durchden Rundfunk im Anschluss andie Rundfunknachrichten – bei katastrophenartigenHochwässern auch zuanderen Zeiten – Hochwassermeldungenbekanntgegeben werden. Dieseersetzen nicht die nach der <strong>Hochwassermeldeordnung</strong>vorgeschriebeneÜbermittlung der Hochwassermeldungen.(2) Vereinbarungen über Wasserstandsansagenfür Zwecke der Schifffahrtund des Straßenverkehrs bleibenunberührt.5. Maßnahmen und Informationswege(1) Die Melde- und Übermittlungsstellen habenein Adressen- und Telefonverzeichniszu führen und dieses stets auf dem neuestenStand zu halten. In das Anschriften- undTelefonverzeichnis sind neben den Anschriftenund Rufnummern der Empfangsstellenauch die Adressen und Rufnummern derBediensteten einzutragen, denen außerhalbder Dienstzeiten die Hochwassernachrichtenzu übermitteln sind.Die Regierungspräsidien haben die Unterrichtungihrer betroffenen Organisationseinheitenwie Straßenbau, Wasserwirtschaftund Landespolizeidirektion intern sicherzustellen.Die Empfangsstellen sind verpflichtet, Änderungenihrer Adressen oder Rufnummern

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!