NETZROLLER - Tennisclub Rot-Weiß Fulda
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8. Es können im Normalfall maximal zwei Plätze als Trainer-Plätze belegt werden. In der Regel<br />
ist dies der Platz 1 und ein weiterer Platz. Siehe hierzu gesonderten Aushang.<br />
Unsere Tennisplätze stehen auch Gastspielern zur Verfügung. Die Gebühr ist vorher beim Wirt<br />
zu entrichten und die Spielpartner tragen sich mit Telefonnummer im Gastbuch ein, welches an<br />
der Theke ausliegt. Der Gastspieler erhält eine Gastkarte, die nach dem Spiel wieder abzugeben<br />
ist. Sollte das Clubhaus verschlossen sein, so besteht die Möglichkeit, ein Vorstandsmitglied<br />
vor dem Spiel telefonisch zu informieren.<br />
9. Für die Gastspielberechtigung gilt folgende Staffelung:<br />
1. – 5. Stunde . . . . . . . . . . 5,-- € pro Platz und Spieler je 60 Min<br />
6. – 10. Stunde . . . . . . . . . 10,-- € pro Platz und Spieler je 60 Min<br />
Danach besteht die Möglichkeit, dem Verein unter Anrechnung der bereits gezahlten Gast -<br />
gebühren beizutreten. Ansonsten erlischt die Gastspielberechtigung für die betreffende Saison.<br />
10. Gastspiel<br />
Paarungen ohne Mitglieder sind nur bis 16.00 Uhr spielberechtigt. Danach ist in jeder Spielpaarung<br />
mindestens ein Mitglied erforderlich.<br />
11. Passive Mitglieder haben Spielrecht nur in besonderen Fällen nach Absprache mit dem Vorstand.<br />
12. Zur Pflege der Plätze sind im Besonderen die folgenden Regeln zu beachten:<br />
» Ausreichendes Wässern vor dem Spiel (es darf nicht mehr stauben beim Laufen!)<br />
» Abziehen des Platzes und Kehren der Linien nach dem Spiel<br />
» Eventuell entstandene Löcher sofort ausgleichen und festtreten<br />
13. Bei starkem Andrang ist es erwünscht, auf allen Plätzen Doppel zu spielen, um längere Wartezeiten<br />
zu vermeiden. Falls erforderlich ist der Vorstand berechtigt, hierzu Anweisung zu geben.<br />
Sonderregelungen zu den genannten Punkten sind ausschließlich mit dem Vorstand zu vereinbaren.<br />
Bei wiederholtem Nichtbeachten muss sich der Vorstand leider disziplinarische Maßnahmen,<br />
wie z.B. Spielverbot, vorbehalten.<br />
Spiel- und Platzordnung | 51