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Biosphärengebiet Schwäbische Alb<br />
Aktueller Stand<br />
Von Gerhard Walker,<br />
Vorsitzender des Lenkungsausschusses<br />
Zuletzt wurde in den »Blättern« Ausgabe 5/2006 über das<br />
Biosphärengebiet und den Lenkungsausschuss berichtet.<br />
Inzwischen ist viel geschehen: Nach dem Stand vom 18. 12.<br />
2007 wird das künftige Biosphärengebiet Schwäbische Alb<br />
nunmehr eine Fläche von 8<strong>5.1</strong>34 ha umfassen, vom Roßberg<br />
bis fast zum Blautopf und von der Teck bis Zwiefalten.<br />
Es erstreckt sich über das Gebiet von drei Landkreisen<br />
(Kreis Reutlingen 66 %, Alb-Donau-Kreis 18 %, Kreis<br />
Esslingen 16 %), 29 Gemeinden und dem Gutsbezirk Münsingen<br />
(gemeindefreies Gebiet ehemaliger Truppenübungsplatz).<br />
3,11 % der Fläche (2645 ha) des Biosphärengebiets werden<br />
als Kernzonen ausgewiesen, in der sich die Natur weitgehend<br />
unbeeinflusst vom Menschen entwickeln können soll.<br />
Diese Flächen sind grundsätzlich Waldgebiete. Gut 41 %<br />
des Biosphärengebiets werden Pflegezonen, die die Kern-<br />
zonen umgeben und verbinden sollen. Sie dienen dem<br />
Schutz artenreicher <strong>Kultur</strong>landschaften und landschaftstypischer<br />
Lebensräume und werden überwiegend durch<br />
menschliche Nutzung erhalten, gepflegt und entwickelt. Der<br />
große Rest von rund 55 % ist Entwicklungszone und bildet<br />
den Schwerpunkt des Lebens-, Wirtschafts- und Erholungsraums<br />
für die Bevölkerung im Biosphärengebiet. In<br />
der Rechtsverordnung ist dazu verankert, dass der Erfolg<br />
des Biosphärengebiets von einer prosperierenden wirtschaftlichen<br />
Entwicklung abhängig sei. Daher sollen in den<br />
Entwicklungszonen ökonomisch, sozial und ökologisch nachhaltige<br />
Wirtschaftsweisen gefördert und weiterentwickelt<br />
werden. Dies ist auch nötig, schließlich wohnen im Biosphärengebiet<br />
fast 160.000 Menschen.<br />
Bei Redaktionsschluss dieser Ausgabe (Mitte Januar <strong>2008</strong>)<br />
wird damit gerechnet, dass die Rechtsverordnung, mit der<br />
das Biosphärengebiet errichtet wird, vom Ministerium für<br />
Ernährung und Ländlichen Raum Ende Januar/Anfang Februar<br />
<strong>2008</strong> erlassen wird, so dass bei Erscheinen der »Blätter«<br />
Anfang März das Biosphärengebiet wohl bereits Wirklichkeit<br />
ist. Es ist dann das erste Biosphärengebiet in Baden-Württemberg<br />
und das 14. in Deutschland.<br />
Angesichts von drei beteiligten Kreisen, 30 Städten und<br />
Gemeinden samt Gutsbezirk und einer Vielzahl von Ver-<br />
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Burg Derneck (oben links). Teck mit Breitenstein (rechts).<br />
bänden und Akteuren mit all ihren Interessen ist es erstaunlich,<br />
dass es dem Regierungspräsidium Tübingen als<br />
federführender Behörde in dafür recht kurzer Zeit gelungen<br />
ist, die Rechtsverordnung abzuschließen. Auch der<br />
Schwäbische Albverein, der schon seit Jahrzehnten eine<br />
großflächige Anerkennung und Schutz der Schwäbischen<br />
Alb angestrebt und verfolgt hat, sieht damit einen wichtigen<br />
Meilenstein erreicht.<br />
UNESCO-Anerkennung<br />
Das nächste große Ziel ist die Anerkennung des Biosphärengebiets<br />
durch die UNESCO. Damit würde die Schwäbische<br />
Alb quasi in die »Weltliga« aufsteigen und findet sich<br />
dann in einer Liste von 527 Biosphärenreservaten in 105<br />
Staaten, mit so berühmten Landschaften und Namen wie<br />
z.B. Yellowstone, Samaria-Schlucht, Serengeti-Ngorongoro,<br />
Karpaten oder Nordost-Grönland, um einige besonders bekannte<br />
Landschaften zu nennen. Voraussetzung für die<br />
UNESCO-Anerkennung ist die Erfüllung der drei Funktionen<br />
eines Biosphärengebiets (»Naturschutz«, »Entwicklung«