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Elektrotechnik

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5 Maßnahmen<br />

Folgende Maßnahmen werden aus Sicht der <strong>Elektrotechnik</strong> vorgeschlagen:<br />

1) Es ist von einer/einem zur gewerbsmäßigen Herstellung von Hochspannungsanlagen<br />

berechtigten Person/Unternehmen eine Bescheinigung ausstellen zu lassen, aus der<br />

hervorgeht, dass die gegenständlichen Hochspannungsanlagen der<br />

ÖVE¡ONORM E 8383: 2000-03-01 :,,starkstromanlagen mit Nennwechselspannung<br />

über 1 kV" entsprechen.<br />

2) Die gegenständlichen elektrischen Hochspannungsanlagen sind unter der<br />

Verantwortung einer Person zu betreiben, welche die hiezu erforderlichen fachlichen<br />

Kenntnisse und Fåihigkeiten besitzt. Diese Person ist für den ständigen<br />

ordnungsgemäßen Zustand der Hochspannungsanlagen verantwortlich. Diese Person<br />

ist der Behörde unter Vorlage der entsprechenden Nachweise (Voraussetznngen zur<br />

Ausübung des Gewerbes der <strong>Elektrotechnik</strong> laut 41. Verordnung über die<br />

Zugangsvoraussetzungen für das reglementierte Gewerbe der <strong>Elektrotechnik</strong>) namhaft<br />

zu machen; dies gilt auch bei Änderungen der Person. Bei Netzbetreibern gemäß<br />

Steiermärkischem Elektrizitätswirtschafts- und -organisationsgesetz kann die Vorlage<br />

der BefZihigungsnachweise entfallen.<br />

3) Nach Fertigstellung der Hochspannungskabelanlagen sind der Behörde<br />

Kabelverlegepläne (Maßstab 1:1000) vorzulegen, aus welchen die Lage der<br />

Hochspannungskabel und die Art der Verlegung eindeutig ersichtlich ist. Bei<br />

Erdverlegung sind Schnittpläne der Künetten vorzulegen.<br />

4) Die Verlegung der Hochspannungskabel sowie die Verlegung von Energie- Steuer-<br />

und Messkabeln hat gemäß ÖVE LZO: 1998-06 ,,Verlegung von Energie- Steuer- und<br />

Messkabelî" zt) erfolgen. Es ist von einer/einem Elektrofachkraft/Elektrounternehmen<br />

eine Bescheinigung ausstellen zu lassen, aus der Einhaltung dieser Vorschrift bei der<br />

Verlegung der gegenständlichen Hochspannungskabel sowie der Energie- Steuer- und<br />

Messkabeln hervorgeht.

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