11.07.2015 Aufrufe

Reglement - ACWDA

Reglement - ACWDA

Reglement - ACWDA

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Austrian Country Western Dance Associationder Privatsphäre aller TeilnehmerInnen ausdrücklich untersagt.9. Anmeldung9.1 Die TeilnehmerInnen erkennen mit ihrer Anmeldung zu einer Abnahme dieVerleihungsbedingungen an.9.2. Pro Person ist ein Anmeldeformular vollständig auszufüllen.9.3. Die Anmeldeformulare müssen von Einzelpersonen einzeln, von Gruppengesammelt, gemeinsam mit einer Gruppenanmeldung an den/dieAbnahmeleiterIn übermittelt werden.<strong>ACWDA</strong>Waldparkstraße 322601 Sollenauoffice@acwda.atwww.acwda.atBankverbindung:BAWAG P.S.K.Kto-Nr.: 00510053761BLZ: 60000ZVR: 7565856229.4 Die vorgegebenen Anmelde- und Einzahlungsfristen sind ausorganisatorischen Gründen strikt einzuhalten, spätere An-/Abmeldungen undverspätete Einzahlungen können nicht berücksichtigt werden.9.5 Die Abnahmeformulare und die Abnahmeliste werden nach der Abnahme der<strong>ACWDA</strong> zugestellt, die die Verleihungen in eine Datenbank eingefügt.9.6. Die erfolgreichen Abnahmen werden auf der <strong>ACWDA</strong>-Homepageveröffentlicht. Ein Widerspruch gegen die Veröffentlichung ist nur im Rahmen derAnmeldung möglich.10. Finanzielles10.1 Die Abnahmegebühr beträgt pro Abnahmefür <strong>ACWDA</strong>-Mitglieder EUR 5.-für Nicht-<strong>ACWDA</strong>-Mitglieder EUR 15.-10.2 Der/die TeilnehmerIn erhält für jede erfolgreiche Abnahme eine Urkunde undfür jede erste erfolgreiche Abnahme in jeder Kategorie und Leistungsklasse einentsprechendes Abzeichen.10.3 Im Rahmen der <strong>ACWDA</strong>-Jugendförderung wird von der <strong>ACWDA</strong> für dieVergabe des „Tanzsternchens“ KEINE ABNAHMEGEBÜHR eingehoben.Das „Tanzsternchen“ (Button) wird bei jeder erfolgreichen Abnahmevergeben.10.4 AbnahmeleiterInnen und AbnehmerInnen erhalten vom Veranstalter einenSpesenersatz (Anreise, allfällige Verpflegs- und Nächtigungskosten) für ihreTätigkeiten im Rahmen der Abnahme.AbnahmeleiterInnen und AbnehmerInnen erhalten KEIN Honorar für ihreTätigkeiten im Rahmen der Abnahme.10.5 Eine Förderung für <strong>ACWDA</strong>-Mitgliedsvereine als Veranstalter fürSponsored by:Seite 8 von 11

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!