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Richtlinien Selbstwahlliste - BDMV

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Fachbereich SpielleutemusikDer Bundesmusikdirektor<strong>Richtlinien</strong> <strong>Selbstwahlliste</strong>Inhalt: <strong>Selbstwahlliste</strong> Spielleutemusik1. <strong>Selbstwahlliste</strong>2. Einreichen von Musikstücken3. Veröffentlichung4. Notenarchiv5. Einstufungskommission6. Kategorisierungen7. Einstufungskriterien8. Referenztabellen9. Verantwortlichkeiten10. Fachberater der Einstufungskommission1. <strong>Selbstwahlliste</strong>1.1. In der <strong>Selbstwahlliste</strong> des Fachbereichs Spielleutemusik werden alle von der <strong>BDMV</strong> eingestuftenMusikstücke aufgenommen.1.2. Die Musikstücke werden entsprechend den Besetzungsformen zugeordnet und nach Titel,Komponist, Arrangeur, Verlag (bzw. Vereinsarrangement) gelistet.1.3. Die Musikstücke werden von einer Einstufungskommission nach Schwierigkeit, Besetzungsgruppeund Wertungsspiel-Eignung kategorisiert.1.4. Die <strong>Selbstwahlliste</strong> dient den Vereinen zur Auswahl geeigneter Literatur entsprechend ihresLeistungsstandes.1.5. Sie gilt als verbindliche Vorlage für Wettbewerbe, die unter Berücksichtigung derSchwierigkeitskategorien durchgeführt werden.2. Einreichen von Musikstücken2.1. Die Noten sind in Papierform von vollständigen Partituren in 2-facher Ausführung, sowie inelektronischer Form (PDF-Datei) der Einstufungskommission mit entsprechendem Formular desFachbereichs Spielleutemusik vorzulegen.2.2. Es ist wünschenswert dem Notenmaterial ein Hörbeispiel beizufügen.2.3. Eine inhaltliche Beschreibung sollte vorgenommen werden.2.4. Die Einhaltung der Urheberrechte ist vom Einreichenden zu gewährleisten.<strong>BDMV</strong> – Fachbereich Spielleutemusik – <strong>Richtlinien</strong> <strong>Selbstwahlliste</strong> 1


3. Veröffentlichung3.1. Die aktuelle Version wird Online auf der Homepage der <strong>BDMV</strong> kostenlos allen Verbandsmitgliedernzugänglich gemacht.3.2. Schriftliche Auszüge sind kostenpflichtig von der Homepage der <strong>BDMV</strong> möglich.3.3. Mitgliedsverbände dürfen keine <strong>BDMV</strong>-Liste direkt auf ihrer Homepage ablegen. Die Einrichtungeines „LINKS“ ist wünschenswert.Dadurch ist gegeben, das stets der Zugriff auf die aktuelle <strong>Selbstwahlliste</strong> gegeben ist.3.4. Zwischeneinstufungen, durch z. B. Landeseinstufungskommissionen für Verbandswettbewerbe,sind zulässig. Diese gelten nur für die Veranstaltung für die die Musikstücke eingereicht wurden.Diese Musikstücke müssen zeitnah der <strong>BDMV</strong> Einstufungskommission zur endgültigen Einstufung(verbindliches Ergebnis) vorgelegt werden.3.5. Zwischeneinstufungen der Mitgliedsverbände müssten Veranstaltungsbezogen separat auf denVerbandshomepages veröffentlicht werden.4. Notenarchiv4.1. Die eingereichten Partituren und Klangbeispiele der Musikstücke werden in einem elektronischenArchiv zentral gespeichert.4.2. Mit den eingereichten Notensätzen wird wie folgt Verfahren:4.2.1. Partituren mit Einzelstimmen (Komplettsätze z. B. von Verlagen oder Komponisten)werden zukünftig nach vertraglicher Vereinbarung in der Turner-Musik-Akademie inAlt Gandersheim gelagert und stehen dort auch für Lehrgangsmaßnahmen(z.B. Einspielung durch Bundesorchester, Jurorenfortbildungen, etc.) zur Verfügung.4.2.2. Reine Partituren werden an die „Bundesakademie für musikalische JugendbildungTrossingen“ zur Archivierung übergeben und gehen in deren Eigentum über..4.2.3. Eigenarrangements werden zur Entlastung der <strong>BDMV</strong> an den Einreichenden zurück gesandt.Eine Archivierung erfolgt ausschließlich im elektronischen Archiv.4.3. Die Archivierung dient der Nachvollziehbarkeit der Einstufung.4.4. Bei erforderlichen Anpassungen der Einstufung besteht jederzeit Zugriff auf die Noten.4.5. Vergleichsmöglichkeiten für die Einstufungskommission.4.6. Bei Wertungsspielen ist eine Vergleichsmöglichkeit zu den tatsächlich vorgetragenen Notenvorhanden.<strong>BDMV</strong> – Fachbereich Spielleutemusik – <strong>Richtlinien</strong> <strong>Selbstwahlliste</strong> 2


5. Einstufungskommission5.1. Es werden verschiedene Gruppen von Einstufungskommissionen bestehend aus bis zu5 Fachberatern gebildet:Team 1 Team 2SpielleuteensemblesNaturtonensembles,TraditionsspielleutekorpsFanfaren- und Hörnerzüge mitVentilen, Marching Bandsausgewählte Fachberater aus Team 1 und 2SchlagwerkensembleGemischte BesetzungenSchalmeiensembles5.2. Die Fachberater der Einstufungskommission werden von den Mitgliedsverbänden vorgeschlagen.5.3. Der Bundesmusikdirektor oder ein von ihm benannter Vertreter lädt die Fachberater aus denabgestimmten Listen ein.5.4. Der Bundesmusikdirektor und seine Stellvertreter haben Sitzungs- und Stimmrecht.5.5. Die Einstufungskommission tagt in der Regel einmal jährlich im ersten Quartal.Sollten übermäßig viele Musikstücke eingereicht werden, wird ggf. ein zweiter Termin angesetzt.5.6. Die entsprechenden Teams ernennen einen Fachberater intern als Protokollanten.5.7. Komponisten, Arrangeure und Verlagsvertreter dürfen bei der Einstufung ihrer Musikstücke nichtteilnehmen und auch keine Beeinflussung auf die Einstufung vornehmen.6. Kategorisierungen6.1. Die Einstufungen der Musikstücke erfolgt nach den Kategorien von 1 bis 6.6.2. Bei der Einstufung der Musikstücke wird besonders auf die Zuordnung der Titel für<strong>BDMV</strong>- Wettbewerbe der entsprechenden Ligen geachtet:Liga 1 = Schwierigkeitskategorie 4 – 6Liga 2 = Schwierigkeitskategorie 1 – 37. Einstufungskriterien7.1. Musikalische Vielschichtigkeit / Komplexität7.2. Instrumentation7.3. Behandlung der Einzelinstrumente7.4. Tonumfänge7.5. Technische Anforderungen an die Einzelstimmen7.6. Besetzung7.7. Rhythmische Schwierigkeiten (Einzelstimme und Zusammenspiel)7.8. Harmonik / Tonsprache7.9. Stilistische Anforderungen7.10. Architektur des Werkes7.11. Schwierigkeit und Komplexität in der Realisierung<strong>BDMV</strong> – Fachbereich Spielleutemusik – <strong>Richtlinien</strong> <strong>Selbstwahlliste</strong> 3


8. Referenztabellen8.1. Typische Musikstücke je Schwierigkeitsgrad und Besetzungsform:Zur Vergleichbarkeit und Beibehaltung eines gleichbleibenden Schwierigkeitsniveau sollenReferenztabellen für jede Besetzungsform erstellt werden.Diese Referenztabellen sollen in jedem Schwierigkeitsgrad 3 bis 4 bekannte Musikstücke enthaltendie typisch für die entsprechende Einstufung sind.8.2. Alle Musikstücke der Referenztabellen sollen inhaltlich beschrieben werden.9. Verantwortlichkeiten9.1. Verantwortlich für die <strong>Selbstwahlliste</strong> Fachbereich Spielleutemusik der <strong>BDMV</strong> ist derBundesmusikdirektor.9.2. Er kann diese Aufgabe an einen seiner Stellvertreter delegieren, der die erforderlichen Aufgabenübernimmt.9.3. Über jede Tagung der Einstufungskommission ist ein Protokoll zu erstellen.9.4. Alle Einstufungsergebnisse sind in der Geschäftsstelle zu hinterlegen.10. Fachberater der Einstufungskommission10.1. Die Fachberater werden in einer gesonderten Liste geführt, die vom Fachbereichsvorsitz verwaltetwird.Genehmigt von der Fachbereichstagung Spielleutemusik am 28. u. 29.10.2011Der BundesmusikdirektorAnlagen:1. Liste der Fachberater2. Aufnahmeantrag für Musiktitel in die <strong>Selbstwahlliste</strong> Fachbereich Spielleutemusik<strong>BDMV</strong> – Fachbereich Spielleutemusik – <strong>Richtlinien</strong> <strong>Selbstwahlliste</strong> 4


Fachbereich SpielleutemusikDer Bundesmusikdirektor<strong>Selbstwahlliste</strong> SpielleutemusikListe der zugelassenen FachberaterName Mitgliedsverband Team 1 Team 2Ahlemeyer, Christoph Nordbayerischer Musikbund / NBMB X XBehrendt, Marco Hessischer Musikverband / HMV X XBuschau, Dieter Niedersächsischer Musikverband / NMV X XDiemar-Epple, Petra Blasmusik-Verband-Baden-Württemberg / BVBW XDirscherl, Herrmann Nordbayerischer Musikbund / NBMB X XDrixler, Josef Blasmusik-Verband-Baden-Württemberg / BVBW X XHayk , Michaela Volksmusikerbund Nordrhein-Westfalen / VMB NRW XHofmann, Werner Deutscher Feuerwehr Verband / DFV XKeil, Wolfgang Landesmusikverband NRW 1960 e.V. / LV-NRW XKirchhof, Anja Deutscher Feuerwehr Verband / DFV XLaurisch, Hans-Jörg Landesblasmusikverband Brandenburg / LBB XPaulsen, Daniela Musikerverband Schleswig-Holstein / MVSH XRosenberger, Johannes Niedersächsischer Musikverband / NMV XSchlüter, Andreas Landesmusikverband NRW 1960 e.V. / LV-NRW XStolle, Andreas Hessischer Musikverband / HMV XSubat, Marcus Niedersächsischer Musikverband / NMV XWinter, Heinz Udo Landesmusikverband NRW 1960 e.V. / LV-NRW XGenehmigt von der Fachbereichstagung Spielleutemusik am 28. u. 29.10.2011Der Bundesmusikdirektor<strong>BDMV</strong> – Fachbereich Spielleutemusik – <strong>Richtlinien</strong> <strong>Selbstwahlliste</strong> – Anlage 1


Fachbereich SpielleutemusikAntrag auf Aufnahme in die <strong>Selbstwahlliste</strong>gDiesem Antrag ist folgendes beizufügen:Mindestens 2 Partituren in Papierform, 1 Partitur in elektr. Form (PDF), wenn vorhanden ein Klangbeispiel (mp3)Musiktitel :Komponist :Arrangeur :Besetzungsgruppe(zutreffendes bitte ankreuzen)1 Schlagwerk-/Percussionensembles2 Spielleutekorps (Flöten + Schlagwerk) (einschl. Traditionsspielleutekorps – bitte mit entspr. Hinweis)3 Naturtonensembles (Naturtoninstrumete + Schlagwerk)a Natur-Trompeten und Trommel und/oder Paukenb Natur-Trompeten und SchlagwerkcNatur-Trompeten + Umstellventil + Schlagwerkd große Besetzung (Natur-Trompeten/Hörner/Tenöre/Baritone/Bässe)e Signalhörner oder Pless + SchlagwerkfPless und/oder Signalhorn + Parforce/Tenorhorn (Schlagwerk)4 Schalmeienorchester (Schalmeien + Schlagwerk)5 Gemischte Besetzung (Kombinationen aus 2 und 3)a Spielleutekorps kl. Besetzung (nur Sopranfl.) + Natur Tromp. (kl. Bes.)b Spielleutekorps + Natur Trompeten (kleine Bes., also nur Natur-Tromp.)cGemischte Besetzung (keine genaue Definition)6 Fanfaren- und Hörnerzüge mit Ventilen, Schlagwerk, Marching Bands, BrassbandsCharakter:Zusätzliche Hinweise:Verlag /Verein:Name, Vorname:Straße – Nr.:PLZ / Wohnort:Telefon:Mobil:E-Mail:Homepage:Verlags- oder VereinsanschriftVerlagsausgabe Vereinsarrangement (zutreffendes bitte ankreuzen)Dauer:Ort, DatumUnterschrift<strong>BDMV</strong> – Fachbereich Spielleutemusik – <strong>Richtlinien</strong> <strong>Selbstwahlliste</strong> – Anlage 2

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