BPI Geschäftsbericht 2010 - Bahr, Volker
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Auf eU-ebene spielte vor allem das Gesetzgebungsverfah-<br />
ren zur änderung des europäischen systems zur handha-<br />
bung von änderungen an Arzneimittelzulassungen im Aus-<br />
schuss eine wichtige rolle.<br />
Als erster Baustein wurde die Verordnung (eG) 1234 / 2008<br />
im Amtsblatt der eU veröffentlicht. sie hat zum 01. Janu-<br />
ar <strong>2010</strong> die bestehenden Verordnungen (eG) 1084 / 2003<br />
und (eG) 1085 / 2003 abgelöst. sie soll zu einem rückgang<br />
der aufwändigen typ-II-änderungen führen und durch die<br />
neu eingeführten Konzepte der Arbeitsteilung und der Zu-<br />
sammenfassung von einzeländerungen im rahmen eines<br />
änderungsantrages zu Arbeitsentlastungen bei Zulas-<br />
sungsinhabern und Behörden führen. Außerdem wurde die<br />
Möglichkeit geschaffen, dass bestimmte Notifizierungen<br />
gesammelt und den Behörden zusammengefasst mitgeteilt<br />
werden können.<br />
B P I G e s c h ä f t s B e r I c h t 2 0 0 9 8 6<br />
Ausschuss Zulassung<br />
Im Jahr 2009 hat der <strong>BPI</strong> die Implementierungsaktivitäten zu dieser richtlinie begleitet. so wurden um-<br />
fangreiche stellungnahmen zu zwei Kommissionsleitlinien erstellt, die sich mit der Klassifizierung von<br />
änderungstatbeständen und den prozeduralen Aspekten der neuen Verfahren befassen. Der <strong>BPI</strong> war in<br />
diesem Zusammenhang auch als einziger nationaler Pharmaverband zu den Anhörungen bei der europä-<br />
ischen Kommission eingeladen.<br />
Als zweiter Baustein ist die richtlinie 2009 / 53 / eG zur änderung<br />
der richtlinien 2001 / 82 / eG (tierarzneimittel) und<br />
2001 / 83 / eG (humanarzneimittel) hinsichtlich der einbeziehung<br />
rein nationaler Zulassungen in das europäische Variations-system<br />
in Kraft getreten. sie ist von den Mitgliedstaaten<br />
spätestens bis zum 20. Januar 2011 in nationales<br />
recht umzusetzen. Die verabschiedete richtlinie schafft die<br />
rechtsgrundlage dafür, dass künftig auch bei rein nationalen<br />
Zulassungen das europäische Variations-system zur Anwendung<br />
kommt. sie enthält aber auch eine Option, nach der<br />
Mitgliedstaaten ihre bestehenden nationalen Bestimmungen<br />
zur handhabung von änderungsanzeigen für rein nationale<br />
Zulassungen, die vor dem 1. Januar 1998 erteilt wurden,<br />
weiter anwenden können. In Deutschland sind dieses die<br />
regelungen gemäß § 29 Arzneimittelgesetz (AMG).<br />
Überarbeitung des<br />
eG-Variations-systems<br />
und Umsetzung<br />
in Deutschland