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BPI Geschäftsbericht 2010 - Bahr, Volker

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Auf eU-ebene spielte vor allem das Gesetzgebungsverfah-<br />

ren zur änderung des europäischen systems zur handha-<br />

bung von änderungen an Arzneimittelzulassungen im Aus-<br />

schuss eine wichtige rolle.<br />

Als erster Baustein wurde die Verordnung (eG) 1234 / 2008<br />

im Amtsblatt der eU veröffentlicht. sie hat zum 01. Janu-<br />

ar <strong>2010</strong> die bestehenden Verordnungen (eG) 1084 / 2003<br />

und (eG) 1085 / 2003 abgelöst. sie soll zu einem rückgang<br />

der aufwändigen typ-II-änderungen führen und durch die<br />

neu eingeführten Konzepte der Arbeitsteilung und der Zu-<br />

sammenfassung von einzeländerungen im rahmen eines<br />

änderungsantrages zu Arbeitsentlastungen bei Zulas-<br />

sungsinhabern und Behörden führen. Außerdem wurde die<br />

Möglichkeit geschaffen, dass bestimmte Notifizierungen<br />

gesammelt und den Behörden zusammengefasst mitgeteilt<br />

werden können.<br />

B P I G e s c h ä f t s B e r I c h t 2 0 0 9 8 6<br />

Ausschuss Zulassung<br />

Im Jahr 2009 hat der <strong>BPI</strong> die Implementierungsaktivitäten zu dieser richtlinie begleitet. so wurden um-<br />

fangreiche stellungnahmen zu zwei Kommissionsleitlinien erstellt, die sich mit der Klassifizierung von<br />

änderungstatbeständen und den prozeduralen Aspekten der neuen Verfahren befassen. Der <strong>BPI</strong> war in<br />

diesem Zusammenhang auch als einziger nationaler Pharmaverband zu den Anhörungen bei der europä-<br />

ischen Kommission eingeladen.<br />

Als zweiter Baustein ist die richtlinie 2009 / 53 / eG zur änderung<br />

der richtlinien 2001 / 82 / eG (tierarzneimittel) und<br />

2001 / 83 / eG (humanarzneimittel) hinsichtlich der einbeziehung<br />

rein nationaler Zulassungen in das europäische Variations-system<br />

in Kraft getreten. sie ist von den Mitgliedstaaten<br />

spätestens bis zum 20. Januar 2011 in nationales<br />

recht umzusetzen. Die verabschiedete richtlinie schafft die<br />

rechtsgrundlage dafür, dass künftig auch bei rein nationalen<br />

Zulassungen das europäische Variations-system zur Anwendung<br />

kommt. sie enthält aber auch eine Option, nach der<br />

Mitgliedstaaten ihre bestehenden nationalen Bestimmungen<br />

zur handhabung von änderungsanzeigen für rein nationale<br />

Zulassungen, die vor dem 1. Januar 1998 erteilt wurden,<br />

weiter anwenden können. In Deutschland sind dieses die<br />

regelungen gemäß § 29 Arzneimittelgesetz (AMG).<br />

Überarbeitung des<br />

eG-Variations-systems<br />

und Umsetzung<br />

in Deutschland

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