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UNTERNEHMENSDARSTELLUNG<br />

PRE CARS <strong>AG</strong>, ZUG


INTERNATIONAL<br />

LUXURY CAR DEALER


ÜBER 20%<br />

EIGENKAPITALRENDITE<br />

BEI ÜBER 30%<br />

UMSATZSTEIGERUNG<br />

… UND DAS JÄHRLICH<br />

SEIT GRÜNDUNG …<br />

WIR HABEN UNSERE<br />

HAUSAUFGABEN<br />

GEMACHT. DIE<br />

RICHTUNG STIMMT.<br />

JETZT GEHT ES<br />

DARUM …


4<br />

Inhaltsverzeichnis<br />

Vorwort 07<br />

DAS UNTERNEHMEN<br />

Firma, Sitz, Handelsregister 08<br />

Gegenstand des Unternehmens 08<br />

Kapitalausstattung 08<br />

Genehmigtes und bedingtes Kapital 08<br />

Organe 11<br />

Struktur der Aktionäre 11<br />

Beteiligungen und verbundene Unternehmen 11<br />

Investitionen 12<br />

Geschäftsjahr/Bekanntmachungen 12<br />

Haftungsverhältnisse / Rechtsstreitigkeiten 12<br />

Unternehmensverflechtungen 12<br />

Verflechtung von Gesellschaftsorganen 13<br />

Angaben zur Rechnungslegung 13<br />

ÜBERBLICK ÜBER TÄTIGKEITSFELD UND<br />

STRATEGISCHE AUSRICHTUNG DER PRE CARS <strong>AG</strong><br />

Unternehmenshistorie 14<br />

Geschäftstätigkeit 14<br />

Unternehmensziele 15<br />

Unternehmensstrategie 15<br />

Erfolgsfaktoren 16<br />

Unternehmensbewertung/ Controlling 16<br />

Finanzbedarf 16<br />

STATUTEN DER PRE CARS <strong>AG</strong> 18<br />

BERICHT DER REVISIONSSTELLE 28<br />

HANDELSREGISTERAUSZUG 29<br />

VERANTWORTLICHE PERSONEN UND ANGABENVORBEHALTE 31<br />

5<br />

INHALTSVERZEICHNIS


Liebe Aktionäre, Investoren und Geschäftspartner,<br />

auch das abgelaufene Geschäftsjahr 2010 war für unser Unternehmen ein sehr erfolgreiches. Hatte die Finanz- und<br />

Wirtschaftskrise der Jahre 2008/2009 noch zu massiven Markteinbrüchen im Fahrzeughandel geführt. So konnte sich<br />

die <strong>Pre</strong> <strong>Cars</strong> <strong>AG</strong> ungeachtet der Marktlage zur vollsten Zufriedenheit der Aktionäre beweisen.<br />

Seit Gründung der <strong>Pre</strong> <strong>Cars</strong> <strong>AG</strong> ist die Gesellschaft erfolgreich und konnte mit einer durchschnittlichen Eigenkapitalrendite<br />

von mindestens 20 Prozent jährlich glänzen.<br />

Lassen Sie mich kurz erläutern, was die wichtigsten Entwicklungen in den einzelnen Geschäftsfeldern waren:<br />

Bei der <strong>Pre</strong> <strong>Cars</strong> <strong>AG</strong> haben wir 2010 den höchsten Absatz in unserer Unternehmensgeschichte erzielt. Im Absatz von<br />

exklusiven Sport und Luxusfahrzeugen konnten wir im Vergleich zum Vorjahr um über 30 Prozent zulegen. In der Schweiz<br />

haben wir dem Wettbewerb in vielen Segmenten die Rücklichter gezeigt. Unser Fokus richtete sich dabei auf die Schweiz<br />

und das umliegende Ausland. Hier kennen wir die Märkte, hier können wir unsere Erfahrung und unsere Netzwerke direkt<br />

und effizient einbringen.<br />

Unsere Produkte sind stark gefragt, unsere Auftragsbücher gut gefüllt. Der Fahrzeugabsatz im Onlinmarketing arbeitet<br />

dabei bereits an der Kapazitätsgrenze. Was noch fehlt, ist die Infrastruktur. Die gilt es aufzubauen.<br />

Keine Frage: Wir blicken auf ein insgesamt exzellentes Jahr zurück – und entsprechend ehrgeizig sind unsere Ziele für<br />

das laufende. Das gilt umso mehr, als das Auto im Jahr 2011 einen besonderen Geburtstag feiert und wir gerade im<br />

Jubiläumsjahr zeigen wollen.<br />

Das untermauern wir mit zahlreichen Fakten:<br />

Generell sind wir mit unserem Produktportfolio in einer guten Position, um vom globalen Wachstum der Automobilindustrie<br />

überproportional zu profitieren. Das gilt für unsere angestammten Kernmärkte genauso wie für neue Geschäftsfelder,<br />

in denen wir unsere Vor-Ort-Präsenz gezielt ausbauen möchten. Im Grossraum Zürich/Zug etwa sind exklusive<br />

Luxus-Fahrzeuge derart gefragt, dass wir dort nicht nur unsere Marketingmassnahmen ausbauen werden, sondern auch<br />

ein neues 800 Quadratmeter grosses Autohaus erbauen werden. Der Baubeginn erfolgt im 3. Quartal 2011. Mit der<br />

Eröffnung des Autohauses rechnen wir im Juli 2012.<br />

Diese Meilensteine sind uns Ansporn für neue Ziele. Hohe Priorität hat das weitere Wachstum. So beabsichtigen wir<br />

Ihnen als Aktionäre durch einen Börsengang eine geeignete Marktplattform zu bieten, die Ihr Investment Liquidität verschafft<br />

und uns die Möglichkeit bietet zusätzliches Wachstumskapital zu beschaffen.<br />

Bei all dem ist uns sehr bewusst: Nachhaltiger Erfolg beruht letztlich auf einer Unternehmenskultur der Spitzenleistung<br />

und der Integrität. Entsprechend systematisch fördern wir die Verankerung einer beispielhaften Geschäftsethik.<br />

Sehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre, das A und O dessen, was die Erfahrungen aus der Wirtschaft uns vermitteln<br />

und lehren: niemals stillstehen, immer weitermachen, immer wieder träumen und immer wieder zu neuen Ufern aufbrechen.<br />

In der Tat ist diese Fähigkeit zu ständiger Erneuerung der Kern unseres Erfolgs – und wahrscheinlich für viele<br />

von Ihnen ein wichtiger Grund, in die <strong>Pre</strong> <strong>Cars</strong> <strong>AG</strong> zu investieren. Für dieses Vertrauen möchte ich Ihnen als Verwaltungsratspräsident<br />

herzlich danken.<br />

Gemeinsam werden wir alles daran setzen, Ihr Vertrauen auch in Zukunft zu rechtfertigen.<br />

Andreas Rohrer<br />

Präsident des Verwaltungsrats<br />

7<br />

VORWORT


DAS UNTERNEHMEN<br />

Firma, Sitz, Handelsregister<br />

Die PRE <strong>Cars</strong> <strong>AG</strong> wurde am 28. Oktober 2008 gegründet und unterliegt dem Schweizer Obligationenrecht.<br />

Die Gesellschaft hat ihren Sitz in Baar/ Zug und ist beim Handelsregister in Zug, unter der Registernummer<br />

CH-170.3.032.843-4, eingetragen.<br />

Gegenstand des Unternehmens<br />

Die Gesellschaft bezweckt den An- und Verkauf, Import und Export von Neu- und Gebrauchtwagen aller<br />

Art, Transport von Fahrzeugen aller Art, Erbringung von Dienstleistungen im Autobereich, insbesondere<br />

Vermittlung von Finanzierungen und Leasingverträgen; kann sich an anderen Unternehmen beteiligen,<br />

gleichartige oder andere Unternehmen erwerben sowie Liegenschaften und Grundstücke erwerben, vermieten,<br />

verwalten und veräussern (Art. 2 der Satzung s. Seite 7).<br />

Die Gesellschaft darf alle Geschäfte vornehmen und Massnahmen treffen, die geeignet sind den Zweck des<br />

Unternehmens unmittelbar und mittelbar zu fördern. Sie darf, zur Erfüllung dieses Zweckes auch andere<br />

Unternehmen gründen, erwerben oder sich an diesen beteiligen, deren Geschäftsführung übernehmen und<br />

Unternehmensverträge abschliessen.<br />

Kapitalausstattung<br />

Das derzeit im Handelsregister eingetragene Grundkapital der Gesellschaft beträgt 203.320,00 CHF und<br />

ist bei der Gesellschaft voll eingezahlt. Das Grundkapital ist eingeteilt in 20.322.000 Inhaberaktien im rechnerischen<br />

Anteilswert von je 0,01 CHF je Aktie.<br />

Genehmigtes und bedingtes Kapital<br />

Die Generalversammlung hat, mit Sitzung vom 7. Juli 2009, ein genehmigtes Kapital bis zum 31. Dezember<br />

2011, im Nennbetrag von CHF 50.000, beschlossen. Bei der Generalversammlung vom 23. Mai 2011<br />

wurde ein genehmigtes Kapital auf bis zu 700.000 CHF beschlossen.<br />

8


Organe<br />

11<br />

DAS UNTERNEHMEN<br />

Die Generalversammlung hat, mit Sitzung vom 28. Oktober 2008, Andreas Rohrer für unbestimmte Dauer<br />

zum Verwaltungsrat bestellt und seit dem jährlich in seinem Amt bestätigt.<br />

Mit Beschluss der Generalversammlung vom 7. Juli 2009 wurde die Counselnet <strong>AG</strong> als Revisionsstelle<br />

bestellt und seit dem jährlich in ihrem Amt bestätigt. Die Revisionsstelle der <strong>Pre</strong> <strong>Cars</strong> <strong>AG</strong> ist unter folgender<br />

Adresse erreichbar:<br />

Counselnet <strong>AG</strong><br />

Lindenstrasse 16<br />

Postfach 1049<br />

6341 Zug<br />

Die Revisionsstelle prüft die Jahresabschlüsse jeweils zum 31. Dezember des Geschäftsjahres. Bei der<br />

Counselnet <strong>AG</strong> ist Herr Sven Bürlimann für die Prüfung verantwortlich. Die Counselnet <strong>AG</strong> ist Mitglied der<br />

Schweizerischen Treuhand-Kammer. Herr Sven Bürlimann ist bei der RBA eingetragen.<br />

Struktur der Aktionäre<br />

Da es sich um frei handelbare Inhaberaktien handelt, ist eine Darstellung der Aktionärsstruktur nicht möglich.<br />

Am 12. November 2009 hat sich ein Beteiligungsgesellschaft mit 332.000 Aktien an der <strong>Pre</strong> <strong>Cars</strong> <strong>AG</strong>, im<br />

Rahmen einer Grundkapitalerhöhung, beteiligt. Die Schweizer Gesellschaft ist eine an der Frankfurter<br />

Börse kotierte Aktiengesellschaft. Die <strong>Pre</strong> <strong>Cars</strong> <strong>AG</strong> hat keine Informationen zu den Geschäftszahlen oder<br />

den strategischen Ausrichtungen dieses institutionellen Aktionärs.<br />

Beteiligungen und verbundene Unternehmen<br />

Bisher bestanden keine Beteiligungen an verbundenen Unternehmen. Die <strong>Pre</strong> <strong>Cars</strong> <strong>AG</strong> ist kein Bestandteil<br />

einer Unternehmensgruppe.


DAS UNTERNEHMEN<br />

Investitionen<br />

In den letzten Geschäftsjahren wurden die wesentlichen Investitionen in Handelswaren (Luxus-Fahrzeuge<br />

als EU und US Import) getätigt. Die Investitionen können als liquide betrachtet werden da der Umschlagzeitraum<br />

nicht länger als drei Monate ausmacht.<br />

Es bleibt weiterhin ein Schwerpunkt der Gesellschaft, den grössten Teil des Firmenkapitals in den Handel<br />

von Fahrzeugen zu investieren. Etwa 15 Prozent des Eigenkapitals werden als Reserven rückgestellt.<br />

Da bisher der Fahrzeugverkauf über das Internet erfolgte gab es bisher geringe Verwaltungskosten (z.B.<br />

Mieten). Aufgrund des geschäftlichen Erfolges, eröffnet die <strong>Pre</strong> <strong>Cars</strong> <strong>AG</strong> im Sommer 2012 ein exklusives<br />

Fahrzeughaus in Zug.<br />

Die Liegenschaft befindet sich auf der hochfrequentierten Weststrasse in Zug. Das Bauprojekt hat einen<br />

Umfang von mehreren Millionen CHF. Der Baubeginn erfolgt im 3. Quartal 2011.<br />

Geschäftsjahr/Bekanntmachungen<br />

Das Geschäftsjahr der <strong>Pre</strong> <strong>Cars</strong> <strong>AG</strong> ist das Kalenderjahr. Im Schweizer Handelsamtsblatt erfolgen die Bekanntmachungen<br />

der Gesellschaft. Dies beinhaltet auch die Veröffentlichung der Tagesordnung zur Einberufung<br />

der Generalversammlung sowie die Veröffentlichung der Beschlussfassung.<br />

Haftungsverhältnisse / Rechtsstreitigkeiten<br />

Seit Gründung der Gesellschaft existierten weder Haftungs- oder Eventualverbindlichkeiten, noch<br />

Rechts- und Steuerstreitigkeiten, die einen wesentlichen Einfluss auf die finanzielle Lage der Gesellschaft<br />

haben könnten.<br />

Es liegen weiterhin keine gravierenden Pfand- oder sonstigen Rechte Dritter an Vermögensgegenständen<br />

der Gesellschaft vor. Die <strong>Pre</strong> <strong>Cars</strong> <strong>AG</strong> ist nur die finanziellen Verpflichtungen eingegangen, wie den in dieser<br />

<strong>Unternehmensdarstellung</strong> beschriebenen Umfang.<br />

Unternehmensverflechtungen<br />

Seit Gründung der Gesellschaft bestanden keine Unternehmensverflechtungen mit anderen Unternehmen<br />

in rechtlicher, wirtschaftlicher und/oder personeller Hinsicht. Eine zukünftige Verflechtung kann jedoch nicht<br />

ausgeschlossen werden und ist sogar sehr wahrscheinlich.<br />

12<br />

Verflechtung von Gesellschaftsorganen<br />

13<br />

DAS UNTERNEHMEN<br />

Es bestanden und bestehen keine unmittelbaren und mittelbaren Beteiligungen von Organen der Gesellschaft<br />

an Unternehmen, die mit dem Vertrieb von Vermögensanlagen der <strong>Pre</strong> <strong>Cars</strong> <strong>AG</strong> beauftragt sind.<br />

Es bestanden und bestehen keine unmittelbaren und mittelbaren Beteiligungen von Organen der Gesellschaft<br />

an Unternehmen, die im Zusammenhang zum Geschäftszweck der <strong>Pre</strong> <strong>Cars</strong> <strong>AG</strong> nicht nur geringfügige<br />

Lieferungen und Leistungen erbringen.<br />

Es bestanden und bestehen keine unmittelbaren und mittelbaren Beteiligungen von Organen der Gesellschaft<br />

an Unternehmen, die der <strong>Pre</strong> <strong>Cars</strong> <strong>AG</strong> Fremdkapital zur Verfügung stellen.<br />

Es bestanden und bestehen keine potenziellen Interessenkonflikte zwischen den Verpflichtungen gegenüber<br />

der Gesellschaft von Seiten des Verwaltungsrates, sowie dessen privaten Interessen oder<br />

sonstigen Verpflichtungen.<br />

Angaben zur Rechnungslegung<br />

Allgemeines<br />

Die Jahresrechnung wird nach aktienrechtlichen Vorschriften erstellt. Sie basiert grundsätzlich auf dem, nach<br />

steuerlichen Gesichtspunkten erstellten, Einzelabschluss. Der Abschlussstichtag ist jeweils der 31. Dezember<br />

des Geschäftsjahres.<br />

Bewertungsgrundsätze<br />

Die Aktiven sind höchstens zu Anschaffungs- bzw. Herstellkosten, unter Berücksichtigung der notwendigen<br />

Wertberichtigungen, bilanziert.<br />

Die Erstellung des Jahresabschlusses erfolgt nach den Grundsätzen der IFRS.<br />

Die <strong>Pre</strong> <strong>Cars</strong> <strong>AG</strong> folgt den Corporate Governance Regelungen.


ÜBERBLICK ÜBER TÄTIGKEITSFELD UND STRATEGISCHE AUSRICHTUNG DER PRE CARS <strong>AG</strong><br />

Die Jahre 2009/2010 waren ausserordentliche Geschäftsjahre für die Automobilbranche. In diesem Umfeld<br />

hat die <strong>Pre</strong> <strong>Cars</strong> <strong>AG</strong> nicht nur den Kurs gehalten und die Krise deutlich besser gemeistert als viele Wettbewerber,<br />

sie konnte auch wichtige strategische Meilensteine setzen.<br />

Wie stark und belastbar das Geschäftsmodell der <strong>Pre</strong> <strong>Cars</strong> <strong>AG</strong> ist, unterstreichen die Kennzahlen: Gegen den<br />

Trend hat die <strong>Pre</strong> <strong>Cars</strong> <strong>AG</strong> das angestrebte Jahresergebnis 2009 um mehr als 0,8 Prozent überbieten können.<br />

Seit der Gründung der Gesellschaft wurde ausnahmslos eine Eigenkapitalrendite von über 20 Prozent jährlich<br />

als Gewinn verbucht. Gleichzeitig steigerte sich der Umsatz jährlich um mehr als 30 Prozent.<br />

Mit dem Betriebsergebnis können die Aktionäre mehr als befriedigt sein.<br />

Unternehmenshistorie<br />

Den Ausgangspunkt der Unternehmensgeschichte bildete die Tatsache, dass Waren in den USA und in<br />

der EU trotz Zoll- und Steuerabgaben wesentlich preiswerter als auf dem Schweizer Markt zu erwerben<br />

waren. Diese Tatsache verstärkt sich zusätzlich durch den Verlauf des vorteilhaften Dollar und Euro Kurses<br />

überproportional gegenüber dem CHF. Als rendite- und umsatzstarke Ware wurden, im Zuge einer umfassenden<br />

Recherche, Neu- und Gebrauchtfahrzeuge bis zu einem Alter von max. vier Jahren festgestellt.<br />

Fahrzeuge sind nicht verderbliche und generell wertbeständige Waren, die sich schnell, unkompliziert und<br />

saisonal unabhängig weiter vermarkten lassen.<br />

Im Februar 2008 erkannte eine Gruppe ausländischer Investoren, dass im Segment von preiswerten Luxusfahrzeugen<br />

ein grosser Abnahmebedarf besteht, der sich durch den Import aus den USA und aus der<br />

EU sehr erfolgreich realisieren liesse.<br />

Geschäftstätigkeit<br />

Die <strong>Pre</strong> <strong>Cars</strong> <strong>AG</strong> betreibt den Fahrzeugimport und –handel. Sie bietet das entsprechende Luxus-Fahrzeug<br />

mit hohem Bedarfs- und Ertragspotenzial. Um die Umschlaghäufigkeit und damit auch das Ertragsvolumen<br />

zu steigern, setzt die <strong>Pre</strong> <strong>Cars</strong> <strong>AG</strong> auf eine enge Kooperation von Onlinemarketing und ist bestrebt die<br />

Anzahl der Partner im Fahrzeughandel nachhaltig aufzubauen.<br />

Seit Gründung der Gesellschaft verzichtet die <strong>Pre</strong> <strong>Cars</strong> <strong>AG</strong> vollständig auf kostenintensive Werbung und<br />

Marketing. Ein Bedarf zur Erhöhung des Bekanntheitsgrades der Gesellschaft ist nicht existent und ist eher<br />

kontraproduktiv, da der Wiederverkäufer bei Transparenz der Geschäftstätigkeit der <strong>Pre</strong> <strong>Cars</strong> <strong>AG</strong> ein reduziertes<br />

Ertragspotenzial gegenüber seinem Endabnehmer befürchten muss.<br />

14<br />

ÜBERBLICK ÜBER TÄTIGKEITSFELD UND STRATEGISCHE AUSRICHTUNG DER PRE CARS <strong>AG</strong><br />

Die tatsächliche Angebotserteilung erfolgt über direkte Ansprache oder über das Internet.<br />

Die wichtigsten Märkte sind Schweiz, EU und Asien.<br />

Unternehmensziele<br />

Zwischenzeitlich hat sich der Euro sehr günstig für Importe in der Schweiz entwickelt. Mittelfristig wird die<br />

<strong>Pre</strong> <strong>Cars</strong> <strong>AG</strong> ihre liquiden Mittel weiter über Eigenkapitalerhöhungen aufstocken und damit die Basis für<br />

einen schnellen, strukturierten Fahrzeughandel schaffen.<br />

Während die grossen Fahrzeughersteller zwar über ausreichend Liquidität verfügen aber nur Ihre eigenen<br />

Produkte vertreiben dürfen, verfügen die unabhängigen Fahrzeughändler nicht über entsprechende Liquidität<br />

um preiswert Fahrzeuge zu erwerben und weiter zu veräussern.<br />

Aufgrund dieser Tatsache beruht das Konzept der <strong>Pre</strong> <strong>Cars</strong> <strong>AG</strong> weitestgehend konkurrenzlos preiswert<br />

Luxus-Fahrzeuge anbieten zu können, um einen möglichst hohen Cash-Flow zu erreichen.<br />

Unternehmensstrategie<br />

Die Geschäftstätigkeit folgt einer klaren strategischen Ausrichtung. Aus den oben genannten Erwägungen<br />

lässt sich die folgende Unternehmensstrategie ableiten:<br />

Schaffung einer gestärkten Markt-Positionierung durch die Erhöhung der Liquidität, durch Ausgabe von<br />

neuen Aktien.<br />

Mit dem erhöhten Handelskapital werden Luxus-Fahrzeuge preisgünstig zum grössten Teil aus der EU<br />

erworben. An verschiedenen Standorten bestehen Geschäftsverbindungen, mit seriösen Partnern, im Bereich<br />

Fahrzeughandel und Logistik. Einkaufentscheidungen erfolgen nach einem vorher definierten Raster.<br />

Es kommt nicht nur darauf an die möglichst grösste Rendite zu erzielen. Nur bestimmte <strong>Pre</strong>issegmente und<br />

Fahrzeugmodelle mit einer in der Schweiz hohen Nachfrage sichern eine schnelle Umschlaghäufigkeit und<br />

damit den Erhalt der Liquidität.<br />

Der Verkauf der Fahrzeuge erfolgt zu konkurrenzlos niedrigen <strong>Pre</strong>isen um eine möglichst schnelle risikoreduzierte<br />

Umschlaghäufigkeit des Kapitals zu realisieren.<br />

15


ÜBERBLICK ÜBER TÄTIGKEITSFELD UND STRATEGISCHE AUSRICHTUNG DER PRE CARS <strong>AG</strong><br />

Erfolgsfaktoren<br />

Unsere wichtigsten Erfolgsfaktoren, um diese Ziele zu erreichen sind:<br />

• Umsetzung einer Liquiditätsaufstockung in ausreichender Höhe<br />

• exzellenten Kontakte zu Einkaufspartnern<br />

• schneller und ertragsreicher Abverkauf der Fahrzeuge<br />

• die Ausrichtung von <strong>Pre</strong> <strong>Cars</strong> <strong>AG</strong> ist eindeutig international. Als Absatzländer gelten nicht nur die EU<br />

sondern auch Bedarfsländer wie z.B. Russland, Dubai, China.<br />

• <strong>Pre</strong> <strong>Cars</strong> <strong>AG</strong> handelt ausschliesslich Fahrzeuge von hoher Qualität und geringer Abnutzung.<br />

Unternehmensbewertung / Controlling<br />

Es ist beabsichtigt den Unternehmenswert und die Einhaltung des Budgets, jährlich von einer Wirtschaftsprüfgesellschaft,<br />

zu bewerten. Nur eine regelmässige und zeitnahe Bewertung garantiert ein effizientes und<br />

objektives Controlling der Liquidität und schafft die Voraussetzung einer ertragsgerechten Finanzstrategie.<br />

Finanzbedarf<br />

Damit die Gesellschaft ein kontinuierliches Wachstum voll ausschöpfen kann, benötigt sie Kapital und entsprechende<br />

Wachstumsreserven. Der Finanzbedarf soll sowohl aus eigenem erhöhtem Eigenkapital, wie<br />

auch aus Fremdkapital finanziert werden.<br />

Das so geschaffene Kapital wird hauptsächlich in folgenden Bereichen investiert:<br />

• Marketingkosten für Wertpapieremission an einer Börse<br />

• Verwaltungskosten<br />

• Wareneinkauf in Form von Fahrzeugerwerb<br />

• Logistikkosten<br />

Der Finanzbedarf wurde vorab über die Ausgabe von einer Unternehmensanleihe gedeckt. Die Emission<br />

der Unternehmensanleihe ist bereits ausgelaufen. Sämtlichen Investoren wurden die Anleiheninvestitionen<br />

inkl. der Zinsen bereits erfolgreich ausbezahlt.<br />

Die Gesellschaft hält sich bei entsprechenden Expansionsmöglichkeiten weitere Kapitalaufstockungen<br />

offen. Gegebenenfalls finden solche Massnahmen über eine Börsenemission statt. Gespräche über ein<br />

Börsenlisting an der Frankfurter Wertpapierbörse wurden bereits geführt. Eine konkrete Aussage Ob und<br />

Wann die <strong>Pre</strong> <strong>Cars</strong> <strong>AG</strong> einen Börsengang durchführt kann definitiv nicht getätigt werden.<br />

16<br />

17


STATUTEN DER PRE CARS <strong>AG</strong> MIT SITZ IN BAAR STATUTEN DER PRE CARS <strong>AG</strong> MIT SITZ IN BAAR<br />

I Grundlage<br />

Artikel 1 – Firma und Sitz<br />

Unter der Firma <strong>Pre</strong> <strong>Cars</strong> <strong>AG</strong> besteht mit Sitz in Baar, Kanton Zug, auf unbestimmte Dauer eine Aktiengesellschaft<br />

gemäss Art. 620 ff. OR.<br />

Artikel 2 – Zweck<br />

Die Gesellschaft bezweckt den An- und Verkauf, Import und Export von Neu- und Gebrauchtwagen aller<br />

Art, Transport von Fahrzeugen aller Art, Erbringung von Dienstleistungen im Autobereich, insbesondere<br />

Vermittlung von Finanzierungen und Leasingverträgen; kann sich an anderen Unternehmen beteiligen,<br />

gleichartige oder andere Unternehmen erwerben sowie Liegenschaften und Grundstücke erwerben, vermieten,<br />

verwalten und veräussern.<br />

Die Gesellschaft darf alle Geschäfte vornehmen und Massnahmen treffen, die geeignet sind, den Zweck<br />

des Unternehmens unmittelbar und mittelbar zu fördern. Sie darf zur Erfüllung dieses Zweckes auch andere<br />

Unternehmen gründen, erwerben oder sich an diesen beteiligen, deren Geschäftsführung übernehmen und<br />

Unternehmerverträge abschliessen.<br />

II. Kapital<br />

Artikel 3 – Aktienkapital und Aktien<br />

Das Aktienkapital beträgt CHF 203‘320.-- (Schweizer Franken zweihundertdreitausenddreihundertzwanzig)<br />

und ist eingeteilt in 20‘332‘000 Inhaberaktien zu CHF 0.01 (Schweizer Franken ein Rappen). Die Aktien sind<br />

vollständig liberiert.<br />

Der Verwaltungsrat ist ermächtigt, das Aktienkapital der Gesellschaft gemäss Art. 3 Abs. 1 der Statuten bis<br />

zum 31. Dezember 2010 im Maximalbetrag von CHF 46‘680.—durch Ausgabe von höchstens 4‘668‘000<br />

vollständig zu liberierenden Inhaberaktien mit einem Nennwert von je CHF 0.01 (einen Rappen) zu erhöhen.<br />

Erhöhungen über den Weg der Festübernahme sowie Erhöhungen in Teilbeträgen sind gestattet. Der jeweilige<br />

Ausgabebetrag, der Zeitpunkt der Dividendenberechtigungen und die Art der Einlagen werden von<br />

Verwaltungsrat bestimmt. Über die Verwendung nicht ausgeführter Bezugsrechte kann der Verwaltungsrat<br />

nach freiem Ermessen entscheiden.<br />

18<br />

Artikel 4 – Aktienzertifikate<br />

Anstelle von einzelnen Aktien kann die Gesellschaft Zertifikate über mehrere Aktien ausstellen.<br />

Artikel 5 – Umwandlung, Zerlegung und Zusammenlegung von Aktien<br />

Die Generalversammlung kann bei unverändert bleibendem Aktienkapital durch Statutenänderung jederzeit<br />

Inhaberaktien in Namenaktien und Namenaktien in Inhaberaktien umwandeln sowie Aktien in solche von<br />

kleinerem Nennwert zerlegen oder zu solchen von grösserem Nennwert zusammenlegen, wobei letzteres<br />

der Zustimmung des Aktionärs bedarf.<br />

III. Organisation der Gesellschaft<br />

A. Generalversammlung<br />

Artikel 6 – Befugnisse<br />

Oberstes Organ der Gesellschaft ist die Generalversammlung der Aktionäre. Ihr stehen folgende unübertragbare<br />

Befugnisse zu:<br />

1. die Festsetzung und Änderung der Statuten;<br />

2. die Wahl der Mitglieder des Verwaltungsrates und der Revisionsstelle;<br />

3. die Genehmigung des Jahresberichtes und der Konzernrechnung;<br />

4. die Genehmigung der Jahresrechnung sowie die Beschlussfassung über die Verwendung des<br />

Bilanzgewinnes, insbesondere die Festsetzung der Dividende und der Tantieme;<br />

5. die Entlastung der Mitglieder des Verwaltungsrates;<br />

6. die Beschlussfassungen über die Gegenstände, die der Generalversammlung durch das Gesetz<br />

oder die Statuten vorbehalten sind.<br />

19


STATUTEN DER PRE CARS <strong>AG</strong> MIT SITZ IN BAAR STATUTEN DER PRE CARS <strong>AG</strong> MIT SITZ IN BAAR<br />

Artikel 7 – Einberufung und Traktandierung<br />

Die ordentliche Generalversammlung findet alljährlich innerhalb sechs Monaten nach Schluss des Geschäftsjahres<br />

statt, ausserordentliche Generalversammlungen werden je nach Bedürfnis einberufen.<br />

Die Generalversammlung ist spätestens 20 Tage vor dem Versammlungstag durch Publikation im Schweizerischen<br />

Handelsamtsblatt einzuberufen. Die Einberufung erfolgt durch den Verwaltungsrat, nötigenfalls<br />

durch die Revisionsstelle. Das Einberufungsrecht steht auch den Liquidatoren und den Vertretern der Anleihensgläubiger<br />

zu.<br />

Die Einberufung einer Generalversammlung kann auch von einem oder mehreren Aktionären, die zusammen<br />

mindestens 10 Prozent des Aktienkapitals vertreten, verlangt werden. Aktionäre, die Aktien im Nennwerte<br />

von 1 Million Franken vertreten, können die Traktandierung eines Verhandlungsgegenstandes verlangen.<br />

Einberufung und Traktandierung werden schriftlich unter Angabe des Verhandlungsgegenstandes und<br />

der Anträge anbegehrt.<br />

In der Einberufung sind die Verhandlungsgegenstände sowie die Anträge des Verwaltungsrates und der<br />

Aktionäre bekanntzugeben, welche die Durchführung einer Generalversammlung oder die Traktandierung<br />

eines Verhandlungsgegenstandes verlangt haben.<br />

Spätestens 20 Tage vor der ordentlichen Generalversammlung sind der Geschäftsbericht und der Revisionsbericht<br />

den Aktionären am Gesellschaftssitz zur Einsicht aufzulegen. Jeder Aktionär kann verlangen,<br />

dass ihm unverzüglich eine Ausfertigung dieser Unterlagen zugestellt wird. Die Aktionäre sind hierüber in<br />

der Einberufung zu unterrichten.<br />

Über Anträge zu nicht gehörig angekündigten Verhandlungsgegenständen können keine Beschlüsse gefasst<br />

werden; ausgenommen sind Anträge auf Einberufung einer ausserordentlichen Generalversammlung, auf<br />

Durchführung einer Sonderprüfung und auf Wahl einer Revisionsstelle infolge Begehrens eines Aktionärs.<br />

Zur Stellung von Anträgen im Rahmen der Verhandlungsgegenstände und zu Verhandlungen ohne Beschlussfassung<br />

bedarf es keiner vorgängigen Ankündigung.<br />

Artikel 8 – Universalversammlung<br />

Die Eigentümer oder Vertreter sämtlicher Aktien können, falls kein Widerspruch erhoben wird, eine Generalversammlung<br />

ohne Einhaltung der für die Einberufung vorgeschriebenen Formvorschriften abhalten.<br />

In dieser Versammlung kann über alle in den Geschäftskreis der Generalversammlung fallenden Gegenstände<br />

gültig verhandelt und Beschluss gefasst werden, solange die Eigentümer oder Vertreter sämtlicher<br />

Aktien anwesend sind.<br />

Artikel 9 – Vorsitz und Protokoll<br />

Den Vorsitz in der Generalversammlung führt der Präsident, in dessen Verhinderungsfalle ein anderes vom<br />

Verwaltungsrat bestimmtes Mitglied desselben ihn vertritt. Ist kein Mitglied des Verwaltungsrates anwesend,<br />

wählt die Generalversammlung einen Tagesvorsitzenden.<br />

Der Vorsitzende bezeichnet den Protokollführer und die Stimmenzähler, die nicht Aktionäre zu sein brauchen.<br />

Das Protokoll ist vom Vorsitzenden und vom Protokollführer zu unterzeichnen. Die Aktionäre sind berechtigt,<br />

das Protokoll einzusehen.<br />

Artikel 10 – Stimmrecht und Vertretung<br />

Die Aktionäre üben ihr Stimmrecht in der Generalversammlung nach Verhältnis des gesamten Nennwerts<br />

der ihnen gehörenden Aktien aus.<br />

Jeder Aktionär kann seine Aktien in der Generalversammlung selbst vertreten oder durch einen Dritten<br />

vertreten lassen, der nicht Aktionär zu sein braucht.<br />

20 21


STATUTEN DER PRE CARS <strong>AG</strong> MIT SITZ IN BAAR STATUTEN DER PRE CARS <strong>AG</strong> MIT SITZ IN BAAR<br />

Artikel 11 – Beschlussfassung<br />

Die Generalversammlung fasst ihre Beschlüsse und vollzieht ihre Wahlen, soweit das Gesetz oder die Statuten<br />

es nicht anders bestimmen, mit der absoluten Mehrheit der vertretenen Aktienstimmen. Bei Stimmengleichheit<br />

gilt ein Antrag als abgelehnt. Dem Vorsitzenden steht kein Stichentscheid zu.<br />

Ein Beschluss der Generalversammlung, der mindestens zwei Drittel der vertretenen Stimmen und die absolute<br />

Mehrheit der vertretenen Aktiennennwerte auf sich vereinigt, ist erforderlich für:<br />

1. die Änderung des Gesellschaftszweckes;<br />

2. die Einführung von Stimmrechtsaktien;<br />

3. die Beschränkung der Übertragbarkeit von Namenaktien;<br />

4. eine genehmigte oder eine bedingte Kapitalerhöhung;<br />

5. die Kapitalerhöhung aus Eigenkapital, gegen Sacheinlage oder zwecks Sachübernahme und die<br />

Gewährung von besonderen Vorteilen;<br />

6. die Einschränkung oder Aufhebung des Bezugsrechtes;<br />

7. die Verlegung des Sitzes der Gesellschaft;<br />

8. die Auflösung der Gesellschaft.<br />

Statutenbestimmungen, die für die Fassung bestimmter Beschlüsse grössere Mehrheiten als die vom Gesetz<br />

vorgeschriebenen festlegen, können nur mit dem erhöhten Mehr eingeführt und aufgehoben werden.<br />

B. Verwaltungsrat<br />

Artikel 12 – Wahl und Zusammensetzung<br />

Der Verwaltungsrat der Gesellschaft besteht aus einem oder mehreren Mitgliedern.<br />

Die Mitglieder des Verwaltungsrates werden auf drei Jahre gewählt. Neugewählte treten in die Amtsdauer<br />

derjenigen Mitglieder ein, die sie ersetzen.<br />

Der Verwaltungsrat konstituiert sich selbst. Er bezeichnet seinen Präsidenten und den Sekretär. Dieser<br />

muss dem Verwaltungsrat nicht angehören.<br />

Artikel 13 – Sitzungen und Beschlussfassung<br />

Beschlussfähigkeit, Beschlussfassung und Geschäftsordnung werden im Organisationsreglement geregelt.<br />

Jedes Mitglied des Verwaltungsrates kann, unter Angabe der Gründe, vom Präsidenten die unverzügliche<br />

Einberufung einer Sitzung verlangen.<br />

Bei der Beschlussfassung in Sitzungen des Verwaltungsrates hat der Vorsitzende den Stichentscheid.<br />

Beschlüsse können auch auf dem Wege der schriftlichen Zustimmung zu einem gestellten Antrag gefasst<br />

werden, sofern nicht ein Mitglied die mündliche Beratung verlangt.<br />

Über die Verhandlungen und Beschlüsse ist ein Protokoll zu führen, das vom Vorsitzenden und vom Sekretär<br />

unterzeichnet wird.<br />

Artikel 14 – Recht auf Auskunft und Einsicht<br />

Jedes Mitglied des Verwaltungsrates kann Auskunft über alle Angelegenheiten der Gesellschaft verlangen.<br />

In den Sitzungen sind alle Mitglieder des Verwaltungsrates, sowie die mit der Geschäftsführung betrauten<br />

Personen zur Auskunft verpflichtet.<br />

Ausserhalb der Sitzungen kann jedes Mitglied von den mit der Geschäftsführung betrauten Personen Auskunft<br />

über den Geschäftsgang und, mit Ermächtigung des Präsidenten, auch über einzelne Geschäfte verlangen.<br />

Soweit es für die Erfüllung einer Aufgabe erforderlich ist, kann jedes Mitglied dem Präsidenten beantragen,<br />

dass ihm Bücher und Akten vorgelegt werden. Weist der Präsident ein Gesuch auf Auskunft, Anhörung<br />

oder Einsicht ab, so entscheidet der Verwaltungsrat.<br />

Regelungen oder Beschlüsse des Verwaltungsrates, die das Recht auf Auskunft und Einsichtnahme der<br />

Verwaltungsräte erweitern, bleiben vorbehalten.<br />

Artikel 15 – Aufgaben<br />

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STATUTEN DER PRE CARS <strong>AG</strong> MIT SITZ IN BAAR STATUTEN DER PRE CARS <strong>AG</strong> MIT SITZ IN BAAR<br />

Der Verwaltungsrat kann in allen Angelegenheiten Beschluss fassen, die nicht nach Gesetz oder Statuten<br />

der Generalversammlung zugeteilt sind. Er führt die Geschäfte der Gesellschaft, soweit er die Geschäftsführung<br />

nicht übertragen hat.<br />

Der Verwaltungsrat hat folgende unübertragbare und unentziehbare Aufgaben:<br />

1. die Oberleitung der Gesellschaft und die Erteilung der nötigen Weisungen;<br />

2. die Festlegung der Organisation;<br />

3. die Ausgestaltung des Rechnungswesens, der Finanzkontrolle sowie der Finanzplanung,<br />

sofern diese für die Führung der Gesellschaft notwendig ist;<br />

4. die Ernennung und Abberufung der mit der Geschäftsführung und der Vertretung betrauten Personen;<br />

5. die Oberaufsicht über die mit der Geschäftsführung betrauten Personen, namentlich im Hinblick auf die<br />

Befolgung der Gesetze, Statuten, Reglemente und Weisungen;<br />

6. die Erstellung des Geschäftsberichtes sowie die Vorbereitung der Generalversammlung und die<br />

Ausführung ihrer Beschlüsse;<br />

7. die Benachrichtigung des Richters im Falle der Überschuldung.<br />

Der Verwaltungsrat kann die Vorbereitung und die Ausführung seiner Beschlüsse oder die Überwachung<br />

von Geschäften Ausschüssen oder einzelnen Mitgliedern zuweisen. Er hat für eine angemessene Berichterstattung<br />

an seine Mitglieder zu sorgen.<br />

Artikel 16 – Übertragung der Geschäftsführung und der Vertretung<br />

Der Verwaltungsrat kann die Geschäftsführung nach Massgabe eines Organisationsreglementes ganz oder<br />

zum Teil an einzelne Mitglieder oder an Dritte übertragen.<br />

Dieses Reglement ordnet die Geschäftsführung, bestimmt die hierfür erforderlichen Stellen, umschreibt<br />

deren Aufgaben und regelt insbesondere die Berichterstattung.<br />

Soweit die Geschäftsführung nicht übertragen worden ist, steht sie allen Mitgliedern des Verwaltungsrates<br />

gesamthaft zu.<br />

Der Verwaltungsrat kann die Vertretung einem oder mehreren Mitgliedern (Delegierte) oder Dritten (Direktoren)<br />

übertragen. Mindestens ein Mitglied des Verwaltungsrates muss zur Vertretung befugt sein.<br />

C. Revisionsstelle<br />

Artikel 17 – Revision<br />

Die Generalversammlung wählt eine Revisionsstelle.<br />

Sie kann auf die Wahl einer Revisionsstelle verzichten, wenn:<br />

die Gesellschaft nicht zur ordentlichen Revision verpflichtet ist;<br />

sämtliche Aktionäre zustimmen; und<br />

die Gesellschaft nicht mehr als zehn Vollzeitstellen im Jahresdurchschnitt hat.<br />

Der Verzicht gilt auch für die nachfolgenden Jahre. Jeder Aktionär hat jedoch das Recht, spätestens zehn<br />

Tage vor der Generalversammlung die Durchführung einer eingeschränkten Revision und die Wahl einer<br />

entsprechenden Revisionsstelle zu verlangen. Die Generalversammlung darf dies falls die Beschlüsse nach<br />

Art. 6 Ziff. 3 und 4 erst fassen, wenn der Revisionsbericht vorliegt.<br />

Artikel 18 – Anforderungen an die Revisionsstelle<br />

Als Revisionsstelle können eine oder mehrere natürliche oder juristische Personen oder Personengesellschaften<br />

gewählt werden.<br />

Die Revisionsstelle muss ihren Wohnsitz, ihren Sitz oder eine eingetragene Zweigniederlassung in der<br />

Schweiz haben. Hat die Gesellschaft mehrere Revisionsstellen, so muss zumindest eine diese Voraussetzungen<br />

erfüllen.<br />

Ist die Gesellschaft zur ordentlichen Revision verpflichtet, so muss die Generalversammlung als Revisionsstelle<br />

einen zugelassenen Revisionsexperten bzw. ein staatlich beaufsichtigtes Revisionsunternehmen nach<br />

den Vorschriften des Revisionsaufsichtsgesetzes vom 16. Dezember 2005 wählen.<br />

Ist die Gesellschaft zur eingeschränkten Revision verpflichtet, so muss die Generalversammlung als Revisionsstelle<br />

einen zugelassenen Revisor nach den Vorschriften des Revisionsaufsichtsgesetzes vom 16. Dezember<br />

2005 wählen. Vorbehalten bleibt der Verzicht auf die Wahl einer Revisionsstelle nach Artikel 17.<br />

Die Revisionsstelle muss nach Art. 728 bzw. 729 OR unabhängig sein.<br />

Die Revisionsstelle wird für ein Geschäftsjahr gewählt. Ihr Amt endet mit der Abnahme der letzten Jahresrechnung.<br />

Eine Wiederwahl ist möglich. Eine Abberufung ist jederzeit und fristlos möglich.<br />

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STATUTEN DER PRE CARS <strong>AG</strong> MIT SITZ IN BAAR STATUTEN DER PRE CARS <strong>AG</strong> MIT SITZ IN BAAR<br />

IV. Rechnungsabschluss und Gewinnverteilung<br />

Artikel 19 – Geschäftsjahr und Buchführung<br />

Das Geschäftsjahr beginnt jeweils am 1. Januar und endet am 31. Dezember eines Jahres.<br />

Die Jahresrechnung, bestehend aus Erfolgsrechnung, Bilanz und Anhang, ist gemäss den Vorschriften<br />

des Schweizerischen Obligationenrechts, insbesondere der Art. 662a ff. und 958 ff. OR, sowie nach den<br />

Grundsätzen der ordnungsgemässen Rechnungslegung aufzustellen.<br />

Artikel 20 – Reserven und Gewinnverwendung<br />

Aus dem Jahresgewinn ist zuerst die Zuweisung an die Reserven entsprechend den Vorschriften des Gesetzes<br />

vorzunehmen. Der Bilanzgewinn steht zur Verfügung der Generalversammlung, die ihn im Rahmen<br />

der gesetzlichen Auflagen (insbesondere Art. 671 ff. OR) nach freiem Ermessen verwenden kann.<br />

Artikel 21 – Auflösung und Liquidation<br />

Die Auflösung der Gesellschaft kann durch einen Beschluss der Generalversammlung, über den eine öffentliche<br />

Urkunde zu errichten ist, erfolgen.<br />

Die Liquidation wird durch den Verwaltungsrat besorgt, falls sie nicht durch einen Beschluss der Generalversammlung<br />

anderen Personen übertragen wird. Die Liquidation erfolgt gemäss Art. 742 ff. OR.<br />

Das Vermögen der aufgelösten Gesellschaft wird nach Tilgung ihrer Schulden nach Massgabe der einbezahlten<br />

Beträge unter die Aktionäre verteilt.<br />

V. Benachrichtigung<br />

26<br />

Artikel 22 – Mitteilungen und Bekanntmachungen<br />

Mitteilungen an die Aktionäre erfolgen durch Publikation im Schweizerischen Handelsamtsblatt.<br />

Publikationsorgan der Gesellschaft ist das Schweizerische Handelsamtsblatt.<br />

27<br />

Gez. Andreas Rohrer (Verwaltungsrat)


BERICHT DER REVISIONSSTELLE HANDELREGISTERAUSZUG<br />

BERICHT DER REVISIONSSTELLE<br />

über die Prüfung der Jahresrechnung 2009<br />

Bericht der Revisionsstelle<br />

Bericht der Revisionsstelle zur eingeschränkten Revision an die Generalversammlung der<br />

zur eingeschränkten Revision <strong>Pre</strong> an <strong>Cars</strong> die <strong>AG</strong>, Generalversammlung 6340 Baar der<br />

<strong>Pre</strong> <strong>Cars</strong> <strong>AG</strong>, 6340 Baar<br />

Als Revisionsstelle haben wir die Jahresrechnungen (Bilanz, Erfolgsrechnung) der <strong>Pre</strong> <strong>Cars</strong> <strong>AG</strong>, 6340 Baar, seit der<br />

Gründung der Gesellschaft geprüft.<br />

Als Revisionsstelle haben wir die Jahresrechnungen (Bilanz, Erfolgsrechnung) der <strong>Pre</strong> <strong>Cars</strong> <strong>AG</strong>, 6340<br />

Für die Jahresrechnung ist Baar, der Verwaltungsrat seit der Gründung verantwortlich, der Gesellschaft während geprüft. unsere Aufgabe darin besteht, diese zu prüfen.<br />

Wir bestätigen, dass wir die gesetzlichen Anforderungen hinsichtlich der Zulassung und Unabhängigkeit erfüllen.<br />

Für die Jahresrechnung ist der Verwaltungsrat verantwortlich, während unsere Aufgabe darin<br />

besteht, diese zu prüfen. Wir bestätigen, dass wir die gesetzlichen Anforderungen hinsichtlich der<br />

Unsere Revision erfolgte nach dem Schweizer Standard zur Eingeschränkten Revision. Danach ist diese Revision so<br />

Zulassung und Unabhängigkeit erfüllen.<br />

zu planen und durchzuführen, dass wesentliche Fehlaussagen in der Jahresrechnung erkannt werden. Eine Eingeschränkte<br />

Revision umfasst Unsere hauptsächlich Revision Befragungen erfolgte nach und dem analytische Schweizer Prüfungshandlungen Standard zur Eingeschränkten sowie den Umständen Revision. Danach ist<br />

angemessene Detailprüfungen diese der Revision beim geprüften so zu planen Unternehmen und durchzuführen, vorhandenen dass Unterlagen. wesentliche Dagegen Fehlaussagen sind Prüfungen in der<br />

der betrieblichen Abläufe und<br />

Jahresrechnung<br />

des internen Kontrollsystems<br />

erkannt werden.<br />

sowie<br />

Eine<br />

Befragungen<br />

Eingeschränkte<br />

und<br />

Revision<br />

weitere Prüfungshandlungen<br />

umfasst hauptsächlich<br />

zur<br />

Befragungen<br />

und analytische Prüfungshandlungen sowie den Umständen angemessene Detailprüfungen der beim<br />

Aufdeckung deliktischer Handlungen oder anderer Gesetzesverstösse nicht Bestandteil dieser Revision.<br />

geprüften Unternehmen vorhandenen Unterlagen. Dagegen sind Prüfungen der betrieblichen<br />

Abläufe und des internen Kontrollsystems sowie Befragungen und weitere Prüfungshandlungen zur<br />

Bei unserer Revision sind wir Aufdeckung nicht auf Sachverhalte deliktischer Handlungen gestossen, aus oder denen anderer wir schliessen Gesetzesverstösse müssten, dass nicht die Bestandteil Jahres- dieser<br />

rechnung sowie der Antrag Revision. über die Verwendung des Bilanzgewinns nicht Gesetz und Statuten entsprechen.<br />

Bei unserer Revision sind wir nicht auf Sachverhalte gestossen, aus denen wir schliessen müssten,<br />

dass die Jahresrechnung sowie der Antrag über Counselnet die Verwendung <strong>AG</strong> des Bilanzgewinns nicht Gesetz und<br />

Statuten entsprechen.<br />

Counselnet <strong>AG</strong><br />

Sven Bürlimann<br />

zugel. Revisior<br />

HANDELSREGISTERAUSZUG VOM 17. JUNI 2010<br />

Sven Bürlimann<br />

zugel. Revisior Tagesaktuelle HR-Auszüge erhalten Sie im Internet unter www.zefix.ch<br />

28 29


Herausgeberin dieser Publikation ist:<br />

<strong>Pre</strong> <strong>Cars</strong> <strong>AG</strong><br />

Ruessenstrasse 12<br />

CH- 6340 Baar/ Zug<br />

Schweiz<br />

Telefon +41 (0) 41 544 15 62<br />

Telefax +41 (0) 41 544 15 63<br />

eMail: investor@precars.com<br />

Internet: www.precars.ch<br />

vertreten durch den Verwaltungsrat Andreas Rohrer<br />

Angabenvorbehalte<br />

Alle unternehmerischen Daten sowie sonstigen Angaben in dieser<br />

<strong>Unternehmensdarstellung</strong> wurden sorgfältig und nach bestem Wissen auf Grundlage<br />

sachkundiger Erwartungen zusammengestellt und entsprechen den tatsächlichen<br />

wirtschaftlichen Verhältnissen im Zeitpunkt der Erstellung.<br />

Änderungen und Abweichungen aufgrund gesetzlicher Entwicklungen bzw.<br />

behördlicher Feststellungen bzw. Auflagen oder unternehmerischer bzw. sonstiger<br />

Erfordernisse im Interesse der <strong>Pre</strong> <strong>Cars</strong> <strong>AG</strong> bleiben vorbehalten.<br />

Baar/ Zug, den 25. Juni 2011<br />

<strong>Pre</strong> <strong>Cars</strong> <strong>AG</strong>, vertreten durch den Verwaltungsrat Andreas Rohrer<br />

VERANTWORTLICHE PERSONEN UND ANGABENVORBEHALTE<br />

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