Download Unternehmensdarstellung - Pre Cars AG
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UNTERNEHMENSDARSTELLUNG<br />
PRE CARS <strong>AG</strong>, ZUG
INTERNATIONAL<br />
LUXURY CAR DEALER
ÜBER 20%<br />
EIGENKAPITALRENDITE<br />
BEI ÜBER 30%<br />
UMSATZSTEIGERUNG<br />
… UND DAS JÄHRLICH<br />
SEIT GRÜNDUNG …<br />
WIR HABEN UNSERE<br />
HAUSAUFGABEN<br />
GEMACHT. DIE<br />
RICHTUNG STIMMT.<br />
JETZT GEHT ES<br />
DARUM …
4<br />
Inhaltsverzeichnis<br />
Vorwort 07<br />
DAS UNTERNEHMEN<br />
Firma, Sitz, Handelsregister 08<br />
Gegenstand des Unternehmens 08<br />
Kapitalausstattung 08<br />
Genehmigtes und bedingtes Kapital 08<br />
Organe 11<br />
Struktur der Aktionäre 11<br />
Beteiligungen und verbundene Unternehmen 11<br />
Investitionen 12<br />
Geschäftsjahr/Bekanntmachungen 12<br />
Haftungsverhältnisse / Rechtsstreitigkeiten 12<br />
Unternehmensverflechtungen 12<br />
Verflechtung von Gesellschaftsorganen 13<br />
Angaben zur Rechnungslegung 13<br />
ÜBERBLICK ÜBER TÄTIGKEITSFELD UND<br />
STRATEGISCHE AUSRICHTUNG DER PRE CARS <strong>AG</strong><br />
Unternehmenshistorie 14<br />
Geschäftstätigkeit 14<br />
Unternehmensziele 15<br />
Unternehmensstrategie 15<br />
Erfolgsfaktoren 16<br />
Unternehmensbewertung/ Controlling 16<br />
Finanzbedarf 16<br />
STATUTEN DER PRE CARS <strong>AG</strong> 18<br />
BERICHT DER REVISIONSSTELLE 28<br />
HANDELSREGISTERAUSZUG 29<br />
VERANTWORTLICHE PERSONEN UND ANGABENVORBEHALTE 31<br />
5<br />
INHALTSVERZEICHNIS
Liebe Aktionäre, Investoren und Geschäftspartner,<br />
auch das abgelaufene Geschäftsjahr 2010 war für unser Unternehmen ein sehr erfolgreiches. Hatte die Finanz- und<br />
Wirtschaftskrise der Jahre 2008/2009 noch zu massiven Markteinbrüchen im Fahrzeughandel geführt. So konnte sich<br />
die <strong>Pre</strong> <strong>Cars</strong> <strong>AG</strong> ungeachtet der Marktlage zur vollsten Zufriedenheit der Aktionäre beweisen.<br />
Seit Gründung der <strong>Pre</strong> <strong>Cars</strong> <strong>AG</strong> ist die Gesellschaft erfolgreich und konnte mit einer durchschnittlichen Eigenkapitalrendite<br />
von mindestens 20 Prozent jährlich glänzen.<br />
Lassen Sie mich kurz erläutern, was die wichtigsten Entwicklungen in den einzelnen Geschäftsfeldern waren:<br />
Bei der <strong>Pre</strong> <strong>Cars</strong> <strong>AG</strong> haben wir 2010 den höchsten Absatz in unserer Unternehmensgeschichte erzielt. Im Absatz von<br />
exklusiven Sport und Luxusfahrzeugen konnten wir im Vergleich zum Vorjahr um über 30 Prozent zulegen. In der Schweiz<br />
haben wir dem Wettbewerb in vielen Segmenten die Rücklichter gezeigt. Unser Fokus richtete sich dabei auf die Schweiz<br />
und das umliegende Ausland. Hier kennen wir die Märkte, hier können wir unsere Erfahrung und unsere Netzwerke direkt<br />
und effizient einbringen.<br />
Unsere Produkte sind stark gefragt, unsere Auftragsbücher gut gefüllt. Der Fahrzeugabsatz im Onlinmarketing arbeitet<br />
dabei bereits an der Kapazitätsgrenze. Was noch fehlt, ist die Infrastruktur. Die gilt es aufzubauen.<br />
Keine Frage: Wir blicken auf ein insgesamt exzellentes Jahr zurück – und entsprechend ehrgeizig sind unsere Ziele für<br />
das laufende. Das gilt umso mehr, als das Auto im Jahr 2011 einen besonderen Geburtstag feiert und wir gerade im<br />
Jubiläumsjahr zeigen wollen.<br />
Das untermauern wir mit zahlreichen Fakten:<br />
Generell sind wir mit unserem Produktportfolio in einer guten Position, um vom globalen Wachstum der Automobilindustrie<br />
überproportional zu profitieren. Das gilt für unsere angestammten Kernmärkte genauso wie für neue Geschäftsfelder,<br />
in denen wir unsere Vor-Ort-Präsenz gezielt ausbauen möchten. Im Grossraum Zürich/Zug etwa sind exklusive<br />
Luxus-Fahrzeuge derart gefragt, dass wir dort nicht nur unsere Marketingmassnahmen ausbauen werden, sondern auch<br />
ein neues 800 Quadratmeter grosses Autohaus erbauen werden. Der Baubeginn erfolgt im 3. Quartal 2011. Mit der<br />
Eröffnung des Autohauses rechnen wir im Juli 2012.<br />
Diese Meilensteine sind uns Ansporn für neue Ziele. Hohe Priorität hat das weitere Wachstum. So beabsichtigen wir<br />
Ihnen als Aktionäre durch einen Börsengang eine geeignete Marktplattform zu bieten, die Ihr Investment Liquidität verschafft<br />
und uns die Möglichkeit bietet zusätzliches Wachstumskapital zu beschaffen.<br />
Bei all dem ist uns sehr bewusst: Nachhaltiger Erfolg beruht letztlich auf einer Unternehmenskultur der Spitzenleistung<br />
und der Integrität. Entsprechend systematisch fördern wir die Verankerung einer beispielhaften Geschäftsethik.<br />
Sehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre, das A und O dessen, was die Erfahrungen aus der Wirtschaft uns vermitteln<br />
und lehren: niemals stillstehen, immer weitermachen, immer wieder träumen und immer wieder zu neuen Ufern aufbrechen.<br />
In der Tat ist diese Fähigkeit zu ständiger Erneuerung der Kern unseres Erfolgs – und wahrscheinlich für viele<br />
von Ihnen ein wichtiger Grund, in die <strong>Pre</strong> <strong>Cars</strong> <strong>AG</strong> zu investieren. Für dieses Vertrauen möchte ich Ihnen als Verwaltungsratspräsident<br />
herzlich danken.<br />
Gemeinsam werden wir alles daran setzen, Ihr Vertrauen auch in Zukunft zu rechtfertigen.<br />
Andreas Rohrer<br />
Präsident des Verwaltungsrats<br />
7<br />
VORWORT
DAS UNTERNEHMEN<br />
Firma, Sitz, Handelsregister<br />
Die PRE <strong>Cars</strong> <strong>AG</strong> wurde am 28. Oktober 2008 gegründet und unterliegt dem Schweizer Obligationenrecht.<br />
Die Gesellschaft hat ihren Sitz in Baar/ Zug und ist beim Handelsregister in Zug, unter der Registernummer<br />
CH-170.3.032.843-4, eingetragen.<br />
Gegenstand des Unternehmens<br />
Die Gesellschaft bezweckt den An- und Verkauf, Import und Export von Neu- und Gebrauchtwagen aller<br />
Art, Transport von Fahrzeugen aller Art, Erbringung von Dienstleistungen im Autobereich, insbesondere<br />
Vermittlung von Finanzierungen und Leasingverträgen; kann sich an anderen Unternehmen beteiligen,<br />
gleichartige oder andere Unternehmen erwerben sowie Liegenschaften und Grundstücke erwerben, vermieten,<br />
verwalten und veräussern (Art. 2 der Satzung s. Seite 7).<br />
Die Gesellschaft darf alle Geschäfte vornehmen und Massnahmen treffen, die geeignet sind den Zweck des<br />
Unternehmens unmittelbar und mittelbar zu fördern. Sie darf, zur Erfüllung dieses Zweckes auch andere<br />
Unternehmen gründen, erwerben oder sich an diesen beteiligen, deren Geschäftsführung übernehmen und<br />
Unternehmensverträge abschliessen.<br />
Kapitalausstattung<br />
Das derzeit im Handelsregister eingetragene Grundkapital der Gesellschaft beträgt 203.320,00 CHF und<br />
ist bei der Gesellschaft voll eingezahlt. Das Grundkapital ist eingeteilt in 20.322.000 Inhaberaktien im rechnerischen<br />
Anteilswert von je 0,01 CHF je Aktie.<br />
Genehmigtes und bedingtes Kapital<br />
Die Generalversammlung hat, mit Sitzung vom 7. Juli 2009, ein genehmigtes Kapital bis zum 31. Dezember<br />
2011, im Nennbetrag von CHF 50.000, beschlossen. Bei der Generalversammlung vom 23. Mai 2011<br />
wurde ein genehmigtes Kapital auf bis zu 700.000 CHF beschlossen.<br />
8
Organe<br />
11<br />
DAS UNTERNEHMEN<br />
Die Generalversammlung hat, mit Sitzung vom 28. Oktober 2008, Andreas Rohrer für unbestimmte Dauer<br />
zum Verwaltungsrat bestellt und seit dem jährlich in seinem Amt bestätigt.<br />
Mit Beschluss der Generalversammlung vom 7. Juli 2009 wurde die Counselnet <strong>AG</strong> als Revisionsstelle<br />
bestellt und seit dem jährlich in ihrem Amt bestätigt. Die Revisionsstelle der <strong>Pre</strong> <strong>Cars</strong> <strong>AG</strong> ist unter folgender<br />
Adresse erreichbar:<br />
Counselnet <strong>AG</strong><br />
Lindenstrasse 16<br />
Postfach 1049<br />
6341 Zug<br />
Die Revisionsstelle prüft die Jahresabschlüsse jeweils zum 31. Dezember des Geschäftsjahres. Bei der<br />
Counselnet <strong>AG</strong> ist Herr Sven Bürlimann für die Prüfung verantwortlich. Die Counselnet <strong>AG</strong> ist Mitglied der<br />
Schweizerischen Treuhand-Kammer. Herr Sven Bürlimann ist bei der RBA eingetragen.<br />
Struktur der Aktionäre<br />
Da es sich um frei handelbare Inhaberaktien handelt, ist eine Darstellung der Aktionärsstruktur nicht möglich.<br />
Am 12. November 2009 hat sich ein Beteiligungsgesellschaft mit 332.000 Aktien an der <strong>Pre</strong> <strong>Cars</strong> <strong>AG</strong>, im<br />
Rahmen einer Grundkapitalerhöhung, beteiligt. Die Schweizer Gesellschaft ist eine an der Frankfurter<br />
Börse kotierte Aktiengesellschaft. Die <strong>Pre</strong> <strong>Cars</strong> <strong>AG</strong> hat keine Informationen zu den Geschäftszahlen oder<br />
den strategischen Ausrichtungen dieses institutionellen Aktionärs.<br />
Beteiligungen und verbundene Unternehmen<br />
Bisher bestanden keine Beteiligungen an verbundenen Unternehmen. Die <strong>Pre</strong> <strong>Cars</strong> <strong>AG</strong> ist kein Bestandteil<br />
einer Unternehmensgruppe.
DAS UNTERNEHMEN<br />
Investitionen<br />
In den letzten Geschäftsjahren wurden die wesentlichen Investitionen in Handelswaren (Luxus-Fahrzeuge<br />
als EU und US Import) getätigt. Die Investitionen können als liquide betrachtet werden da der Umschlagzeitraum<br />
nicht länger als drei Monate ausmacht.<br />
Es bleibt weiterhin ein Schwerpunkt der Gesellschaft, den grössten Teil des Firmenkapitals in den Handel<br />
von Fahrzeugen zu investieren. Etwa 15 Prozent des Eigenkapitals werden als Reserven rückgestellt.<br />
Da bisher der Fahrzeugverkauf über das Internet erfolgte gab es bisher geringe Verwaltungskosten (z.B.<br />
Mieten). Aufgrund des geschäftlichen Erfolges, eröffnet die <strong>Pre</strong> <strong>Cars</strong> <strong>AG</strong> im Sommer 2012 ein exklusives<br />
Fahrzeughaus in Zug.<br />
Die Liegenschaft befindet sich auf der hochfrequentierten Weststrasse in Zug. Das Bauprojekt hat einen<br />
Umfang von mehreren Millionen CHF. Der Baubeginn erfolgt im 3. Quartal 2011.<br />
Geschäftsjahr/Bekanntmachungen<br />
Das Geschäftsjahr der <strong>Pre</strong> <strong>Cars</strong> <strong>AG</strong> ist das Kalenderjahr. Im Schweizer Handelsamtsblatt erfolgen die Bekanntmachungen<br />
der Gesellschaft. Dies beinhaltet auch die Veröffentlichung der Tagesordnung zur Einberufung<br />
der Generalversammlung sowie die Veröffentlichung der Beschlussfassung.<br />
Haftungsverhältnisse / Rechtsstreitigkeiten<br />
Seit Gründung der Gesellschaft existierten weder Haftungs- oder Eventualverbindlichkeiten, noch<br />
Rechts- und Steuerstreitigkeiten, die einen wesentlichen Einfluss auf die finanzielle Lage der Gesellschaft<br />
haben könnten.<br />
Es liegen weiterhin keine gravierenden Pfand- oder sonstigen Rechte Dritter an Vermögensgegenständen<br />
der Gesellschaft vor. Die <strong>Pre</strong> <strong>Cars</strong> <strong>AG</strong> ist nur die finanziellen Verpflichtungen eingegangen, wie den in dieser<br />
<strong>Unternehmensdarstellung</strong> beschriebenen Umfang.<br />
Unternehmensverflechtungen<br />
Seit Gründung der Gesellschaft bestanden keine Unternehmensverflechtungen mit anderen Unternehmen<br />
in rechtlicher, wirtschaftlicher und/oder personeller Hinsicht. Eine zukünftige Verflechtung kann jedoch nicht<br />
ausgeschlossen werden und ist sogar sehr wahrscheinlich.<br />
12<br />
Verflechtung von Gesellschaftsorganen<br />
13<br />
DAS UNTERNEHMEN<br />
Es bestanden und bestehen keine unmittelbaren und mittelbaren Beteiligungen von Organen der Gesellschaft<br />
an Unternehmen, die mit dem Vertrieb von Vermögensanlagen der <strong>Pre</strong> <strong>Cars</strong> <strong>AG</strong> beauftragt sind.<br />
Es bestanden und bestehen keine unmittelbaren und mittelbaren Beteiligungen von Organen der Gesellschaft<br />
an Unternehmen, die im Zusammenhang zum Geschäftszweck der <strong>Pre</strong> <strong>Cars</strong> <strong>AG</strong> nicht nur geringfügige<br />
Lieferungen und Leistungen erbringen.<br />
Es bestanden und bestehen keine unmittelbaren und mittelbaren Beteiligungen von Organen der Gesellschaft<br />
an Unternehmen, die der <strong>Pre</strong> <strong>Cars</strong> <strong>AG</strong> Fremdkapital zur Verfügung stellen.<br />
Es bestanden und bestehen keine potenziellen Interessenkonflikte zwischen den Verpflichtungen gegenüber<br />
der Gesellschaft von Seiten des Verwaltungsrates, sowie dessen privaten Interessen oder<br />
sonstigen Verpflichtungen.<br />
Angaben zur Rechnungslegung<br />
Allgemeines<br />
Die Jahresrechnung wird nach aktienrechtlichen Vorschriften erstellt. Sie basiert grundsätzlich auf dem, nach<br />
steuerlichen Gesichtspunkten erstellten, Einzelabschluss. Der Abschlussstichtag ist jeweils der 31. Dezember<br />
des Geschäftsjahres.<br />
Bewertungsgrundsätze<br />
Die Aktiven sind höchstens zu Anschaffungs- bzw. Herstellkosten, unter Berücksichtigung der notwendigen<br />
Wertberichtigungen, bilanziert.<br />
Die Erstellung des Jahresabschlusses erfolgt nach den Grundsätzen der IFRS.<br />
Die <strong>Pre</strong> <strong>Cars</strong> <strong>AG</strong> folgt den Corporate Governance Regelungen.
ÜBERBLICK ÜBER TÄTIGKEITSFELD UND STRATEGISCHE AUSRICHTUNG DER PRE CARS <strong>AG</strong><br />
Die Jahre 2009/2010 waren ausserordentliche Geschäftsjahre für die Automobilbranche. In diesem Umfeld<br />
hat die <strong>Pre</strong> <strong>Cars</strong> <strong>AG</strong> nicht nur den Kurs gehalten und die Krise deutlich besser gemeistert als viele Wettbewerber,<br />
sie konnte auch wichtige strategische Meilensteine setzen.<br />
Wie stark und belastbar das Geschäftsmodell der <strong>Pre</strong> <strong>Cars</strong> <strong>AG</strong> ist, unterstreichen die Kennzahlen: Gegen den<br />
Trend hat die <strong>Pre</strong> <strong>Cars</strong> <strong>AG</strong> das angestrebte Jahresergebnis 2009 um mehr als 0,8 Prozent überbieten können.<br />
Seit der Gründung der Gesellschaft wurde ausnahmslos eine Eigenkapitalrendite von über 20 Prozent jährlich<br />
als Gewinn verbucht. Gleichzeitig steigerte sich der Umsatz jährlich um mehr als 30 Prozent.<br />
Mit dem Betriebsergebnis können die Aktionäre mehr als befriedigt sein.<br />
Unternehmenshistorie<br />
Den Ausgangspunkt der Unternehmensgeschichte bildete die Tatsache, dass Waren in den USA und in<br />
der EU trotz Zoll- und Steuerabgaben wesentlich preiswerter als auf dem Schweizer Markt zu erwerben<br />
waren. Diese Tatsache verstärkt sich zusätzlich durch den Verlauf des vorteilhaften Dollar und Euro Kurses<br />
überproportional gegenüber dem CHF. Als rendite- und umsatzstarke Ware wurden, im Zuge einer umfassenden<br />
Recherche, Neu- und Gebrauchtfahrzeuge bis zu einem Alter von max. vier Jahren festgestellt.<br />
Fahrzeuge sind nicht verderbliche und generell wertbeständige Waren, die sich schnell, unkompliziert und<br />
saisonal unabhängig weiter vermarkten lassen.<br />
Im Februar 2008 erkannte eine Gruppe ausländischer Investoren, dass im Segment von preiswerten Luxusfahrzeugen<br />
ein grosser Abnahmebedarf besteht, der sich durch den Import aus den USA und aus der<br />
EU sehr erfolgreich realisieren liesse.<br />
Geschäftstätigkeit<br />
Die <strong>Pre</strong> <strong>Cars</strong> <strong>AG</strong> betreibt den Fahrzeugimport und –handel. Sie bietet das entsprechende Luxus-Fahrzeug<br />
mit hohem Bedarfs- und Ertragspotenzial. Um die Umschlaghäufigkeit und damit auch das Ertragsvolumen<br />
zu steigern, setzt die <strong>Pre</strong> <strong>Cars</strong> <strong>AG</strong> auf eine enge Kooperation von Onlinemarketing und ist bestrebt die<br />
Anzahl der Partner im Fahrzeughandel nachhaltig aufzubauen.<br />
Seit Gründung der Gesellschaft verzichtet die <strong>Pre</strong> <strong>Cars</strong> <strong>AG</strong> vollständig auf kostenintensive Werbung und<br />
Marketing. Ein Bedarf zur Erhöhung des Bekanntheitsgrades der Gesellschaft ist nicht existent und ist eher<br />
kontraproduktiv, da der Wiederverkäufer bei Transparenz der Geschäftstätigkeit der <strong>Pre</strong> <strong>Cars</strong> <strong>AG</strong> ein reduziertes<br />
Ertragspotenzial gegenüber seinem Endabnehmer befürchten muss.<br />
14<br />
ÜBERBLICK ÜBER TÄTIGKEITSFELD UND STRATEGISCHE AUSRICHTUNG DER PRE CARS <strong>AG</strong><br />
Die tatsächliche Angebotserteilung erfolgt über direkte Ansprache oder über das Internet.<br />
Die wichtigsten Märkte sind Schweiz, EU und Asien.<br />
Unternehmensziele<br />
Zwischenzeitlich hat sich der Euro sehr günstig für Importe in der Schweiz entwickelt. Mittelfristig wird die<br />
<strong>Pre</strong> <strong>Cars</strong> <strong>AG</strong> ihre liquiden Mittel weiter über Eigenkapitalerhöhungen aufstocken und damit die Basis für<br />
einen schnellen, strukturierten Fahrzeughandel schaffen.<br />
Während die grossen Fahrzeughersteller zwar über ausreichend Liquidität verfügen aber nur Ihre eigenen<br />
Produkte vertreiben dürfen, verfügen die unabhängigen Fahrzeughändler nicht über entsprechende Liquidität<br />
um preiswert Fahrzeuge zu erwerben und weiter zu veräussern.<br />
Aufgrund dieser Tatsache beruht das Konzept der <strong>Pre</strong> <strong>Cars</strong> <strong>AG</strong> weitestgehend konkurrenzlos preiswert<br />
Luxus-Fahrzeuge anbieten zu können, um einen möglichst hohen Cash-Flow zu erreichen.<br />
Unternehmensstrategie<br />
Die Geschäftstätigkeit folgt einer klaren strategischen Ausrichtung. Aus den oben genannten Erwägungen<br />
lässt sich die folgende Unternehmensstrategie ableiten:<br />
Schaffung einer gestärkten Markt-Positionierung durch die Erhöhung der Liquidität, durch Ausgabe von<br />
neuen Aktien.<br />
Mit dem erhöhten Handelskapital werden Luxus-Fahrzeuge preisgünstig zum grössten Teil aus der EU<br />
erworben. An verschiedenen Standorten bestehen Geschäftsverbindungen, mit seriösen Partnern, im Bereich<br />
Fahrzeughandel und Logistik. Einkaufentscheidungen erfolgen nach einem vorher definierten Raster.<br />
Es kommt nicht nur darauf an die möglichst grösste Rendite zu erzielen. Nur bestimmte <strong>Pre</strong>issegmente und<br />
Fahrzeugmodelle mit einer in der Schweiz hohen Nachfrage sichern eine schnelle Umschlaghäufigkeit und<br />
damit den Erhalt der Liquidität.<br />
Der Verkauf der Fahrzeuge erfolgt zu konkurrenzlos niedrigen <strong>Pre</strong>isen um eine möglichst schnelle risikoreduzierte<br />
Umschlaghäufigkeit des Kapitals zu realisieren.<br />
15
ÜBERBLICK ÜBER TÄTIGKEITSFELD UND STRATEGISCHE AUSRICHTUNG DER PRE CARS <strong>AG</strong><br />
Erfolgsfaktoren<br />
Unsere wichtigsten Erfolgsfaktoren, um diese Ziele zu erreichen sind:<br />
• Umsetzung einer Liquiditätsaufstockung in ausreichender Höhe<br />
• exzellenten Kontakte zu Einkaufspartnern<br />
• schneller und ertragsreicher Abverkauf der Fahrzeuge<br />
• die Ausrichtung von <strong>Pre</strong> <strong>Cars</strong> <strong>AG</strong> ist eindeutig international. Als Absatzländer gelten nicht nur die EU<br />
sondern auch Bedarfsländer wie z.B. Russland, Dubai, China.<br />
• <strong>Pre</strong> <strong>Cars</strong> <strong>AG</strong> handelt ausschliesslich Fahrzeuge von hoher Qualität und geringer Abnutzung.<br />
Unternehmensbewertung / Controlling<br />
Es ist beabsichtigt den Unternehmenswert und die Einhaltung des Budgets, jährlich von einer Wirtschaftsprüfgesellschaft,<br />
zu bewerten. Nur eine regelmässige und zeitnahe Bewertung garantiert ein effizientes und<br />
objektives Controlling der Liquidität und schafft die Voraussetzung einer ertragsgerechten Finanzstrategie.<br />
Finanzbedarf<br />
Damit die Gesellschaft ein kontinuierliches Wachstum voll ausschöpfen kann, benötigt sie Kapital und entsprechende<br />
Wachstumsreserven. Der Finanzbedarf soll sowohl aus eigenem erhöhtem Eigenkapital, wie<br />
auch aus Fremdkapital finanziert werden.<br />
Das so geschaffene Kapital wird hauptsächlich in folgenden Bereichen investiert:<br />
• Marketingkosten für Wertpapieremission an einer Börse<br />
• Verwaltungskosten<br />
• Wareneinkauf in Form von Fahrzeugerwerb<br />
• Logistikkosten<br />
Der Finanzbedarf wurde vorab über die Ausgabe von einer Unternehmensanleihe gedeckt. Die Emission<br />
der Unternehmensanleihe ist bereits ausgelaufen. Sämtlichen Investoren wurden die Anleiheninvestitionen<br />
inkl. der Zinsen bereits erfolgreich ausbezahlt.<br />
Die Gesellschaft hält sich bei entsprechenden Expansionsmöglichkeiten weitere Kapitalaufstockungen<br />
offen. Gegebenenfalls finden solche Massnahmen über eine Börsenemission statt. Gespräche über ein<br />
Börsenlisting an der Frankfurter Wertpapierbörse wurden bereits geführt. Eine konkrete Aussage Ob und<br />
Wann die <strong>Pre</strong> <strong>Cars</strong> <strong>AG</strong> einen Börsengang durchführt kann definitiv nicht getätigt werden.<br />
16<br />
17
STATUTEN DER PRE CARS <strong>AG</strong> MIT SITZ IN BAAR STATUTEN DER PRE CARS <strong>AG</strong> MIT SITZ IN BAAR<br />
I Grundlage<br />
Artikel 1 – Firma und Sitz<br />
Unter der Firma <strong>Pre</strong> <strong>Cars</strong> <strong>AG</strong> besteht mit Sitz in Baar, Kanton Zug, auf unbestimmte Dauer eine Aktiengesellschaft<br />
gemäss Art. 620 ff. OR.<br />
Artikel 2 – Zweck<br />
Die Gesellschaft bezweckt den An- und Verkauf, Import und Export von Neu- und Gebrauchtwagen aller<br />
Art, Transport von Fahrzeugen aller Art, Erbringung von Dienstleistungen im Autobereich, insbesondere<br />
Vermittlung von Finanzierungen und Leasingverträgen; kann sich an anderen Unternehmen beteiligen,<br />
gleichartige oder andere Unternehmen erwerben sowie Liegenschaften und Grundstücke erwerben, vermieten,<br />
verwalten und veräussern.<br />
Die Gesellschaft darf alle Geschäfte vornehmen und Massnahmen treffen, die geeignet sind, den Zweck<br />
des Unternehmens unmittelbar und mittelbar zu fördern. Sie darf zur Erfüllung dieses Zweckes auch andere<br />
Unternehmen gründen, erwerben oder sich an diesen beteiligen, deren Geschäftsführung übernehmen und<br />
Unternehmerverträge abschliessen.<br />
II. Kapital<br />
Artikel 3 – Aktienkapital und Aktien<br />
Das Aktienkapital beträgt CHF 203‘320.-- (Schweizer Franken zweihundertdreitausenddreihundertzwanzig)<br />
und ist eingeteilt in 20‘332‘000 Inhaberaktien zu CHF 0.01 (Schweizer Franken ein Rappen). Die Aktien sind<br />
vollständig liberiert.<br />
Der Verwaltungsrat ist ermächtigt, das Aktienkapital der Gesellschaft gemäss Art. 3 Abs. 1 der Statuten bis<br />
zum 31. Dezember 2010 im Maximalbetrag von CHF 46‘680.—durch Ausgabe von höchstens 4‘668‘000<br />
vollständig zu liberierenden Inhaberaktien mit einem Nennwert von je CHF 0.01 (einen Rappen) zu erhöhen.<br />
Erhöhungen über den Weg der Festübernahme sowie Erhöhungen in Teilbeträgen sind gestattet. Der jeweilige<br />
Ausgabebetrag, der Zeitpunkt der Dividendenberechtigungen und die Art der Einlagen werden von<br />
Verwaltungsrat bestimmt. Über die Verwendung nicht ausgeführter Bezugsrechte kann der Verwaltungsrat<br />
nach freiem Ermessen entscheiden.<br />
18<br />
Artikel 4 – Aktienzertifikate<br />
Anstelle von einzelnen Aktien kann die Gesellschaft Zertifikate über mehrere Aktien ausstellen.<br />
Artikel 5 – Umwandlung, Zerlegung und Zusammenlegung von Aktien<br />
Die Generalversammlung kann bei unverändert bleibendem Aktienkapital durch Statutenänderung jederzeit<br />
Inhaberaktien in Namenaktien und Namenaktien in Inhaberaktien umwandeln sowie Aktien in solche von<br />
kleinerem Nennwert zerlegen oder zu solchen von grösserem Nennwert zusammenlegen, wobei letzteres<br />
der Zustimmung des Aktionärs bedarf.<br />
III. Organisation der Gesellschaft<br />
A. Generalversammlung<br />
Artikel 6 – Befugnisse<br />
Oberstes Organ der Gesellschaft ist die Generalversammlung der Aktionäre. Ihr stehen folgende unübertragbare<br />
Befugnisse zu:<br />
1. die Festsetzung und Änderung der Statuten;<br />
2. die Wahl der Mitglieder des Verwaltungsrates und der Revisionsstelle;<br />
3. die Genehmigung des Jahresberichtes und der Konzernrechnung;<br />
4. die Genehmigung der Jahresrechnung sowie die Beschlussfassung über die Verwendung des<br />
Bilanzgewinnes, insbesondere die Festsetzung der Dividende und der Tantieme;<br />
5. die Entlastung der Mitglieder des Verwaltungsrates;<br />
6. die Beschlussfassungen über die Gegenstände, die der Generalversammlung durch das Gesetz<br />
oder die Statuten vorbehalten sind.<br />
19
STATUTEN DER PRE CARS <strong>AG</strong> MIT SITZ IN BAAR STATUTEN DER PRE CARS <strong>AG</strong> MIT SITZ IN BAAR<br />
Artikel 7 – Einberufung und Traktandierung<br />
Die ordentliche Generalversammlung findet alljährlich innerhalb sechs Monaten nach Schluss des Geschäftsjahres<br />
statt, ausserordentliche Generalversammlungen werden je nach Bedürfnis einberufen.<br />
Die Generalversammlung ist spätestens 20 Tage vor dem Versammlungstag durch Publikation im Schweizerischen<br />
Handelsamtsblatt einzuberufen. Die Einberufung erfolgt durch den Verwaltungsrat, nötigenfalls<br />
durch die Revisionsstelle. Das Einberufungsrecht steht auch den Liquidatoren und den Vertretern der Anleihensgläubiger<br />
zu.<br />
Die Einberufung einer Generalversammlung kann auch von einem oder mehreren Aktionären, die zusammen<br />
mindestens 10 Prozent des Aktienkapitals vertreten, verlangt werden. Aktionäre, die Aktien im Nennwerte<br />
von 1 Million Franken vertreten, können die Traktandierung eines Verhandlungsgegenstandes verlangen.<br />
Einberufung und Traktandierung werden schriftlich unter Angabe des Verhandlungsgegenstandes und<br />
der Anträge anbegehrt.<br />
In der Einberufung sind die Verhandlungsgegenstände sowie die Anträge des Verwaltungsrates und der<br />
Aktionäre bekanntzugeben, welche die Durchführung einer Generalversammlung oder die Traktandierung<br />
eines Verhandlungsgegenstandes verlangt haben.<br />
Spätestens 20 Tage vor der ordentlichen Generalversammlung sind der Geschäftsbericht und der Revisionsbericht<br />
den Aktionären am Gesellschaftssitz zur Einsicht aufzulegen. Jeder Aktionär kann verlangen,<br />
dass ihm unverzüglich eine Ausfertigung dieser Unterlagen zugestellt wird. Die Aktionäre sind hierüber in<br />
der Einberufung zu unterrichten.<br />
Über Anträge zu nicht gehörig angekündigten Verhandlungsgegenständen können keine Beschlüsse gefasst<br />
werden; ausgenommen sind Anträge auf Einberufung einer ausserordentlichen Generalversammlung, auf<br />
Durchführung einer Sonderprüfung und auf Wahl einer Revisionsstelle infolge Begehrens eines Aktionärs.<br />
Zur Stellung von Anträgen im Rahmen der Verhandlungsgegenstände und zu Verhandlungen ohne Beschlussfassung<br />
bedarf es keiner vorgängigen Ankündigung.<br />
Artikel 8 – Universalversammlung<br />
Die Eigentümer oder Vertreter sämtlicher Aktien können, falls kein Widerspruch erhoben wird, eine Generalversammlung<br />
ohne Einhaltung der für die Einberufung vorgeschriebenen Formvorschriften abhalten.<br />
In dieser Versammlung kann über alle in den Geschäftskreis der Generalversammlung fallenden Gegenstände<br />
gültig verhandelt und Beschluss gefasst werden, solange die Eigentümer oder Vertreter sämtlicher<br />
Aktien anwesend sind.<br />
Artikel 9 – Vorsitz und Protokoll<br />
Den Vorsitz in der Generalversammlung führt der Präsident, in dessen Verhinderungsfalle ein anderes vom<br />
Verwaltungsrat bestimmtes Mitglied desselben ihn vertritt. Ist kein Mitglied des Verwaltungsrates anwesend,<br />
wählt die Generalversammlung einen Tagesvorsitzenden.<br />
Der Vorsitzende bezeichnet den Protokollführer und die Stimmenzähler, die nicht Aktionäre zu sein brauchen.<br />
Das Protokoll ist vom Vorsitzenden und vom Protokollführer zu unterzeichnen. Die Aktionäre sind berechtigt,<br />
das Protokoll einzusehen.<br />
Artikel 10 – Stimmrecht und Vertretung<br />
Die Aktionäre üben ihr Stimmrecht in der Generalversammlung nach Verhältnis des gesamten Nennwerts<br />
der ihnen gehörenden Aktien aus.<br />
Jeder Aktionär kann seine Aktien in der Generalversammlung selbst vertreten oder durch einen Dritten<br />
vertreten lassen, der nicht Aktionär zu sein braucht.<br />
20 21
STATUTEN DER PRE CARS <strong>AG</strong> MIT SITZ IN BAAR STATUTEN DER PRE CARS <strong>AG</strong> MIT SITZ IN BAAR<br />
Artikel 11 – Beschlussfassung<br />
Die Generalversammlung fasst ihre Beschlüsse und vollzieht ihre Wahlen, soweit das Gesetz oder die Statuten<br />
es nicht anders bestimmen, mit der absoluten Mehrheit der vertretenen Aktienstimmen. Bei Stimmengleichheit<br />
gilt ein Antrag als abgelehnt. Dem Vorsitzenden steht kein Stichentscheid zu.<br />
Ein Beschluss der Generalversammlung, der mindestens zwei Drittel der vertretenen Stimmen und die absolute<br />
Mehrheit der vertretenen Aktiennennwerte auf sich vereinigt, ist erforderlich für:<br />
1. die Änderung des Gesellschaftszweckes;<br />
2. die Einführung von Stimmrechtsaktien;<br />
3. die Beschränkung der Übertragbarkeit von Namenaktien;<br />
4. eine genehmigte oder eine bedingte Kapitalerhöhung;<br />
5. die Kapitalerhöhung aus Eigenkapital, gegen Sacheinlage oder zwecks Sachübernahme und die<br />
Gewährung von besonderen Vorteilen;<br />
6. die Einschränkung oder Aufhebung des Bezugsrechtes;<br />
7. die Verlegung des Sitzes der Gesellschaft;<br />
8. die Auflösung der Gesellschaft.<br />
Statutenbestimmungen, die für die Fassung bestimmter Beschlüsse grössere Mehrheiten als die vom Gesetz<br />
vorgeschriebenen festlegen, können nur mit dem erhöhten Mehr eingeführt und aufgehoben werden.<br />
B. Verwaltungsrat<br />
Artikel 12 – Wahl und Zusammensetzung<br />
Der Verwaltungsrat der Gesellschaft besteht aus einem oder mehreren Mitgliedern.<br />
Die Mitglieder des Verwaltungsrates werden auf drei Jahre gewählt. Neugewählte treten in die Amtsdauer<br />
derjenigen Mitglieder ein, die sie ersetzen.<br />
Der Verwaltungsrat konstituiert sich selbst. Er bezeichnet seinen Präsidenten und den Sekretär. Dieser<br />
muss dem Verwaltungsrat nicht angehören.<br />
Artikel 13 – Sitzungen und Beschlussfassung<br />
Beschlussfähigkeit, Beschlussfassung und Geschäftsordnung werden im Organisationsreglement geregelt.<br />
Jedes Mitglied des Verwaltungsrates kann, unter Angabe der Gründe, vom Präsidenten die unverzügliche<br />
Einberufung einer Sitzung verlangen.<br />
Bei der Beschlussfassung in Sitzungen des Verwaltungsrates hat der Vorsitzende den Stichentscheid.<br />
Beschlüsse können auch auf dem Wege der schriftlichen Zustimmung zu einem gestellten Antrag gefasst<br />
werden, sofern nicht ein Mitglied die mündliche Beratung verlangt.<br />
Über die Verhandlungen und Beschlüsse ist ein Protokoll zu führen, das vom Vorsitzenden und vom Sekretär<br />
unterzeichnet wird.<br />
Artikel 14 – Recht auf Auskunft und Einsicht<br />
Jedes Mitglied des Verwaltungsrates kann Auskunft über alle Angelegenheiten der Gesellschaft verlangen.<br />
In den Sitzungen sind alle Mitglieder des Verwaltungsrates, sowie die mit der Geschäftsführung betrauten<br />
Personen zur Auskunft verpflichtet.<br />
Ausserhalb der Sitzungen kann jedes Mitglied von den mit der Geschäftsführung betrauten Personen Auskunft<br />
über den Geschäftsgang und, mit Ermächtigung des Präsidenten, auch über einzelne Geschäfte verlangen.<br />
Soweit es für die Erfüllung einer Aufgabe erforderlich ist, kann jedes Mitglied dem Präsidenten beantragen,<br />
dass ihm Bücher und Akten vorgelegt werden. Weist der Präsident ein Gesuch auf Auskunft, Anhörung<br />
oder Einsicht ab, so entscheidet der Verwaltungsrat.<br />
Regelungen oder Beschlüsse des Verwaltungsrates, die das Recht auf Auskunft und Einsichtnahme der<br />
Verwaltungsräte erweitern, bleiben vorbehalten.<br />
Artikel 15 – Aufgaben<br />
22 23
STATUTEN DER PRE CARS <strong>AG</strong> MIT SITZ IN BAAR STATUTEN DER PRE CARS <strong>AG</strong> MIT SITZ IN BAAR<br />
Der Verwaltungsrat kann in allen Angelegenheiten Beschluss fassen, die nicht nach Gesetz oder Statuten<br />
der Generalversammlung zugeteilt sind. Er führt die Geschäfte der Gesellschaft, soweit er die Geschäftsführung<br />
nicht übertragen hat.<br />
Der Verwaltungsrat hat folgende unübertragbare und unentziehbare Aufgaben:<br />
1. die Oberleitung der Gesellschaft und die Erteilung der nötigen Weisungen;<br />
2. die Festlegung der Organisation;<br />
3. die Ausgestaltung des Rechnungswesens, der Finanzkontrolle sowie der Finanzplanung,<br />
sofern diese für die Führung der Gesellschaft notwendig ist;<br />
4. die Ernennung und Abberufung der mit der Geschäftsführung und der Vertretung betrauten Personen;<br />
5. die Oberaufsicht über die mit der Geschäftsführung betrauten Personen, namentlich im Hinblick auf die<br />
Befolgung der Gesetze, Statuten, Reglemente und Weisungen;<br />
6. die Erstellung des Geschäftsberichtes sowie die Vorbereitung der Generalversammlung und die<br />
Ausführung ihrer Beschlüsse;<br />
7. die Benachrichtigung des Richters im Falle der Überschuldung.<br />
Der Verwaltungsrat kann die Vorbereitung und die Ausführung seiner Beschlüsse oder die Überwachung<br />
von Geschäften Ausschüssen oder einzelnen Mitgliedern zuweisen. Er hat für eine angemessene Berichterstattung<br />
an seine Mitglieder zu sorgen.<br />
Artikel 16 – Übertragung der Geschäftsführung und der Vertretung<br />
Der Verwaltungsrat kann die Geschäftsführung nach Massgabe eines Organisationsreglementes ganz oder<br />
zum Teil an einzelne Mitglieder oder an Dritte übertragen.<br />
Dieses Reglement ordnet die Geschäftsführung, bestimmt die hierfür erforderlichen Stellen, umschreibt<br />
deren Aufgaben und regelt insbesondere die Berichterstattung.<br />
Soweit die Geschäftsführung nicht übertragen worden ist, steht sie allen Mitgliedern des Verwaltungsrates<br />
gesamthaft zu.<br />
Der Verwaltungsrat kann die Vertretung einem oder mehreren Mitgliedern (Delegierte) oder Dritten (Direktoren)<br />
übertragen. Mindestens ein Mitglied des Verwaltungsrates muss zur Vertretung befugt sein.<br />
C. Revisionsstelle<br />
Artikel 17 – Revision<br />
Die Generalversammlung wählt eine Revisionsstelle.<br />
Sie kann auf die Wahl einer Revisionsstelle verzichten, wenn:<br />
die Gesellschaft nicht zur ordentlichen Revision verpflichtet ist;<br />
sämtliche Aktionäre zustimmen; und<br />
die Gesellschaft nicht mehr als zehn Vollzeitstellen im Jahresdurchschnitt hat.<br />
Der Verzicht gilt auch für die nachfolgenden Jahre. Jeder Aktionär hat jedoch das Recht, spätestens zehn<br />
Tage vor der Generalversammlung die Durchführung einer eingeschränkten Revision und die Wahl einer<br />
entsprechenden Revisionsstelle zu verlangen. Die Generalversammlung darf dies falls die Beschlüsse nach<br />
Art. 6 Ziff. 3 und 4 erst fassen, wenn der Revisionsbericht vorliegt.<br />
Artikel 18 – Anforderungen an die Revisionsstelle<br />
Als Revisionsstelle können eine oder mehrere natürliche oder juristische Personen oder Personengesellschaften<br />
gewählt werden.<br />
Die Revisionsstelle muss ihren Wohnsitz, ihren Sitz oder eine eingetragene Zweigniederlassung in der<br />
Schweiz haben. Hat die Gesellschaft mehrere Revisionsstellen, so muss zumindest eine diese Voraussetzungen<br />
erfüllen.<br />
Ist die Gesellschaft zur ordentlichen Revision verpflichtet, so muss die Generalversammlung als Revisionsstelle<br />
einen zugelassenen Revisionsexperten bzw. ein staatlich beaufsichtigtes Revisionsunternehmen nach<br />
den Vorschriften des Revisionsaufsichtsgesetzes vom 16. Dezember 2005 wählen.<br />
Ist die Gesellschaft zur eingeschränkten Revision verpflichtet, so muss die Generalversammlung als Revisionsstelle<br />
einen zugelassenen Revisor nach den Vorschriften des Revisionsaufsichtsgesetzes vom 16. Dezember<br />
2005 wählen. Vorbehalten bleibt der Verzicht auf die Wahl einer Revisionsstelle nach Artikel 17.<br />
Die Revisionsstelle muss nach Art. 728 bzw. 729 OR unabhängig sein.<br />
Die Revisionsstelle wird für ein Geschäftsjahr gewählt. Ihr Amt endet mit der Abnahme der letzten Jahresrechnung.<br />
Eine Wiederwahl ist möglich. Eine Abberufung ist jederzeit und fristlos möglich.<br />
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STATUTEN DER PRE CARS <strong>AG</strong> MIT SITZ IN BAAR STATUTEN DER PRE CARS <strong>AG</strong> MIT SITZ IN BAAR<br />
IV. Rechnungsabschluss und Gewinnverteilung<br />
Artikel 19 – Geschäftsjahr und Buchführung<br />
Das Geschäftsjahr beginnt jeweils am 1. Januar und endet am 31. Dezember eines Jahres.<br />
Die Jahresrechnung, bestehend aus Erfolgsrechnung, Bilanz und Anhang, ist gemäss den Vorschriften<br />
des Schweizerischen Obligationenrechts, insbesondere der Art. 662a ff. und 958 ff. OR, sowie nach den<br />
Grundsätzen der ordnungsgemässen Rechnungslegung aufzustellen.<br />
Artikel 20 – Reserven und Gewinnverwendung<br />
Aus dem Jahresgewinn ist zuerst die Zuweisung an die Reserven entsprechend den Vorschriften des Gesetzes<br />
vorzunehmen. Der Bilanzgewinn steht zur Verfügung der Generalversammlung, die ihn im Rahmen<br />
der gesetzlichen Auflagen (insbesondere Art. 671 ff. OR) nach freiem Ermessen verwenden kann.<br />
Artikel 21 – Auflösung und Liquidation<br />
Die Auflösung der Gesellschaft kann durch einen Beschluss der Generalversammlung, über den eine öffentliche<br />
Urkunde zu errichten ist, erfolgen.<br />
Die Liquidation wird durch den Verwaltungsrat besorgt, falls sie nicht durch einen Beschluss der Generalversammlung<br />
anderen Personen übertragen wird. Die Liquidation erfolgt gemäss Art. 742 ff. OR.<br />
Das Vermögen der aufgelösten Gesellschaft wird nach Tilgung ihrer Schulden nach Massgabe der einbezahlten<br />
Beträge unter die Aktionäre verteilt.<br />
V. Benachrichtigung<br />
26<br />
Artikel 22 – Mitteilungen und Bekanntmachungen<br />
Mitteilungen an die Aktionäre erfolgen durch Publikation im Schweizerischen Handelsamtsblatt.<br />
Publikationsorgan der Gesellschaft ist das Schweizerische Handelsamtsblatt.<br />
27<br />
Gez. Andreas Rohrer (Verwaltungsrat)
BERICHT DER REVISIONSSTELLE HANDELREGISTERAUSZUG<br />
BERICHT DER REVISIONSSTELLE<br />
über die Prüfung der Jahresrechnung 2009<br />
Bericht der Revisionsstelle<br />
Bericht der Revisionsstelle zur eingeschränkten Revision an die Generalversammlung der<br />
zur eingeschränkten Revision <strong>Pre</strong> an <strong>Cars</strong> die <strong>AG</strong>, Generalversammlung 6340 Baar der<br />
<strong>Pre</strong> <strong>Cars</strong> <strong>AG</strong>, 6340 Baar<br />
Als Revisionsstelle haben wir die Jahresrechnungen (Bilanz, Erfolgsrechnung) der <strong>Pre</strong> <strong>Cars</strong> <strong>AG</strong>, 6340 Baar, seit der<br />
Gründung der Gesellschaft geprüft.<br />
Als Revisionsstelle haben wir die Jahresrechnungen (Bilanz, Erfolgsrechnung) der <strong>Pre</strong> <strong>Cars</strong> <strong>AG</strong>, 6340<br />
Für die Jahresrechnung ist Baar, der Verwaltungsrat seit der Gründung verantwortlich, der Gesellschaft während geprüft. unsere Aufgabe darin besteht, diese zu prüfen.<br />
Wir bestätigen, dass wir die gesetzlichen Anforderungen hinsichtlich der Zulassung und Unabhängigkeit erfüllen.<br />
Für die Jahresrechnung ist der Verwaltungsrat verantwortlich, während unsere Aufgabe darin<br />
besteht, diese zu prüfen. Wir bestätigen, dass wir die gesetzlichen Anforderungen hinsichtlich der<br />
Unsere Revision erfolgte nach dem Schweizer Standard zur Eingeschränkten Revision. Danach ist diese Revision so<br />
Zulassung und Unabhängigkeit erfüllen.<br />
zu planen und durchzuführen, dass wesentliche Fehlaussagen in der Jahresrechnung erkannt werden. Eine Eingeschränkte<br />
Revision umfasst Unsere hauptsächlich Revision Befragungen erfolgte nach und dem analytische Schweizer Prüfungshandlungen Standard zur Eingeschränkten sowie den Umständen Revision. Danach ist<br />
angemessene Detailprüfungen diese der Revision beim geprüften so zu planen Unternehmen und durchzuführen, vorhandenen dass Unterlagen. wesentliche Dagegen Fehlaussagen sind Prüfungen in der<br />
der betrieblichen Abläufe und<br />
Jahresrechnung<br />
des internen Kontrollsystems<br />
erkannt werden.<br />
sowie<br />
Eine<br />
Befragungen<br />
Eingeschränkte<br />
und<br />
Revision<br />
weitere Prüfungshandlungen<br />
umfasst hauptsächlich<br />
zur<br />
Befragungen<br />
und analytische Prüfungshandlungen sowie den Umständen angemessene Detailprüfungen der beim<br />
Aufdeckung deliktischer Handlungen oder anderer Gesetzesverstösse nicht Bestandteil dieser Revision.<br />
geprüften Unternehmen vorhandenen Unterlagen. Dagegen sind Prüfungen der betrieblichen<br />
Abläufe und des internen Kontrollsystems sowie Befragungen und weitere Prüfungshandlungen zur<br />
Bei unserer Revision sind wir Aufdeckung nicht auf Sachverhalte deliktischer Handlungen gestossen, aus oder denen anderer wir schliessen Gesetzesverstösse müssten, dass nicht die Bestandteil Jahres- dieser<br />
rechnung sowie der Antrag Revision. über die Verwendung des Bilanzgewinns nicht Gesetz und Statuten entsprechen.<br />
Bei unserer Revision sind wir nicht auf Sachverhalte gestossen, aus denen wir schliessen müssten,<br />
dass die Jahresrechnung sowie der Antrag über Counselnet die Verwendung <strong>AG</strong> des Bilanzgewinns nicht Gesetz und<br />
Statuten entsprechen.<br />
Counselnet <strong>AG</strong><br />
Sven Bürlimann<br />
zugel. Revisior<br />
HANDELSREGISTERAUSZUG VOM 17. JUNI 2010<br />
Sven Bürlimann<br />
zugel. Revisior Tagesaktuelle HR-Auszüge erhalten Sie im Internet unter www.zefix.ch<br />
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Herausgeberin dieser Publikation ist:<br />
<strong>Pre</strong> <strong>Cars</strong> <strong>AG</strong><br />
Ruessenstrasse 12<br />
CH- 6340 Baar/ Zug<br />
Schweiz<br />
Telefon +41 (0) 41 544 15 62<br />
Telefax +41 (0) 41 544 15 63<br />
eMail: investor@precars.com<br />
Internet: www.precars.ch<br />
vertreten durch den Verwaltungsrat Andreas Rohrer<br />
Angabenvorbehalte<br />
Alle unternehmerischen Daten sowie sonstigen Angaben in dieser<br />
<strong>Unternehmensdarstellung</strong> wurden sorgfältig und nach bestem Wissen auf Grundlage<br />
sachkundiger Erwartungen zusammengestellt und entsprechen den tatsächlichen<br />
wirtschaftlichen Verhältnissen im Zeitpunkt der Erstellung.<br />
Änderungen und Abweichungen aufgrund gesetzlicher Entwicklungen bzw.<br />
behördlicher Feststellungen bzw. Auflagen oder unternehmerischer bzw. sonstiger<br />
Erfordernisse im Interesse der <strong>Pre</strong> <strong>Cars</strong> <strong>AG</strong> bleiben vorbehalten.<br />
Baar/ Zug, den 25. Juni 2011<br />
<strong>Pre</strong> <strong>Cars</strong> <strong>AG</strong>, vertreten durch den Verwaltungsrat Andreas Rohrer<br />
VERANTWORTLICHE PERSONEN UND ANGABENVORBEHALTE<br />
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INTERNATIONAL<br />
LUXURY CAR DEALER
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