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Protokoll - Birkenau

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Herr Andrusch wird zu der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses eingeladen. Die noch zu klärenden Fragenseitens der Mandatsträger sind vor der Ausschuss-Sitzung an das Büro Ratsdienste zu richten, diese werdensodann an den Gewässerverband Bergstraße weitergeleitet.Pause: 21.33 UhrFortführung der Sitzung: 21.46 Uhr4. HauptsatzungEingebrachter Beschlussvorschlag:Die Hauptsatzung wird in der vorliegenden Form beschlossen.Änderungsantrag des Haupt- und Finanzausschusses, vorgetragen von dem Vorsitzenden Herr Dr. Klein:Die Hauptsatzung wird in der vom Haupt- und Finanzausschuss einstimmig empfohlenen und in derBeschlussvorlage so niedergeschriebenen Form (s. Anlage) beschlossen.Abstimmung: 29 Ja-Stimmen; 1 Nein-Stimme / mehrheitlich zugestimmt5. Bauleitplanung der Gemeinde <strong>Birkenau</strong> „Gärtnerei Arnold“Änderungsantrag der Grünen-Fraktion vom 23.10.2012Der Beigeordnete Herr Arnold verlässt wegen Befangenheit zu diesem Tagesordnungspunkt den Sitzungssaal.Eingebrachter Beschlussvorschlag:a) Zur Schaffung der bauleitplanerischen Vorbereitung der geplanten Nutzbarmachung des bestehendenGewerbegebietes wird die 1. Änderung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Gärtnerei Arnold“ in derKerngemeinde <strong>Birkenau</strong> gemäß § 2 Abs. 1 BauGB als Bebauungsplan der Innenentwicklung imbeschleunigten Verfahren gemäß § 13 a Abs. 2 BauGB beschlossen.b) Die 1. Änderung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Gärtnerei Arnold“ in der Kerngemeinde <strong>Birkenau</strong>,bestehend aus der Planzeichnung mit den textlichen Festsetzungen und der Begründung, wird hiermit alsEntwurf zur Durchführung der förmlichen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 13 a Abs. 2 BauGB i.V.m. § 3Abs. 2 BauGB sowie der förmlichen Beteiligung der betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicherBelange gemäß § 13 a Abs. 2 BauGB i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen. Grundlage dieses Beschlussesist der Planstand vom Oktober 2012.Der Gemeindevorstand der Gemeinde <strong>Birkenau</strong> wird beauftragt, die förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit in Formeiner öffentlichen Auslegung der Entwurfsplanung gemäß § 13 a Abs. 2 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB für dieDauer eines Monates durchzuführen. Die betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sindüber die Auslegung zu unterrichten und um Stellungnahme mit Monatsfrist zu bitten. Alle im Rahmen deröffentlichen Auslegung sowie Behörden- und Trägerbeteiligung eingehenden Stellungnahmen sind zu prüfen undmit fachlicher Beurteilung zur Beratung sowie Behandlung und Beschlussfassung vorzulegen.Dieser Beschluss ist mit Angabe des Ortes und der Dauer der Auslegung in den ortsüblichenBekanntmachungsblättern der Gemeinde zu veröffentlichen.6 GV 20.11.2012

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