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Partner der Feuerwehr - Deutscher Feuerwehrverband

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FÖRDERSCHILDSichtbares Zeichen<strong>der</strong> partnerschaftlichen Zusammenarbeit von Handwerk, Handel,Gewerbe, Verwaltung und Industrie mit <strong>der</strong> <strong>Feuerwehr</strong> soll das nunmehrvon den deutschen <strong>Feuerwehr</strong>en verliehene För<strong>der</strong>schild sein.(links) Muster<strong>der</strong> Urkunde;farbig,BlattformatDIN A 4(rechts)Plakette;14x20 cm,rot/schwarz/weiß(Muster gesetzl.geschützt)Mit dem För<strong>der</strong>schild sollenArbeitgeber ausgezeichnet werden,die in ihrem Betrieb ehrenamtliche<strong>Feuerwehr</strong>angehörigebeschäftigen und diesen keineSchwierigkeiten (we<strong>der</strong> offennoch verdeckt) bei <strong>der</strong> Ausübung<strong>der</strong> dienstlichen Pflichten bei <strong>der</strong><strong>Feuerwehr</strong> bereiten.Das För<strong>der</strong>schild soll Zeichen des Dankes und <strong>der</strong> Anerkennung seinsowie öffentliche Hervorhebung des Betriebes im Sinne <strong>der</strong> „Goodwill-Werbung“bei <strong>der</strong> Bevölkerung.BeantragungDie vorgesehene Auszeichnung soll gemeinschaftlich■ von <strong>der</strong> örtlichen Wehrleitung und dem öffentlichen Träger <strong>der</strong> <strong>Feuerwehr</strong>,i.d.R. die Kommunalgemeinde,■ über den Kreisfeuerwehrverband mindestens sechs Wochen vor <strong>der</strong>vorgesehenen Verleihung (wegen Ausfertigung einer Vielzahl vonUrkunden mit ggf. mehreren Originalunterschriften)■ beim Landesfeuerwehrverband beantragt werden.3

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